67 Ergebnisse für „halteverbot abschleppen“

Leserforumvon Benjamin Molitor | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 28.10.2002 11:36
Kosten: 140,- € fürs Abschleppen + 45,- € Verwaltungsgebühr + 35,- € "Knöllchen". ... Ob dort zu Recht ein Halteverbot steht ist eine andere Frage - aber es stand nun mal da! ... Halteverbot (=Parkverbot ?)
Leserforumvon cirius32832 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 03.01.2017 20:55
Auf einer Seite ist daher ein absolutes Halteverbot eingerichtet. ... Soweit so gut - Nur wurde dieses Halteverbot nie angekündigt. ... Zitat (von hiphappy):Direkt morgen abschleppen wäre dann nicht zulässig Schilder gelten ab Datum der Aufstellung.
Leserforumvon böhser onkel | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 25.07.2006 17:52
Ein Halteverbot hat schon seinen Sinn (meistens jedenfalls) und gerade im Baustellenbereich sollte das Halteverbot besonders beachtet werden. ... Im Zweifelsfall muss man den Falschparker halt abschleppen lassen. Schließlich parkt der im Halteverbot und behindert dadurch andere Verkehrsteilnehmer, was ein Abschleppen m.E. rechtfertigen würde.
Leserforumvon outlaw2010 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 07.03.2010 19:52
Hallo zusammen, mal angenommen, man würde von einer großen Straße, in der ein eingeschränktes Halteverbot herrscht, in eine andere (kleinere) Straße abbiegen und an dieser Straße wäre kein Hinweis auf das Halteverbot - könnte das Halteverbot der anderen Straße dann immer noch gültig sein und ein Abschleppen rechtfertigen? ... Ein Halteverbot in der Straße x gilt nicht für die Straße y.
Leserforumvon Marec | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 15.01.2008 11:56
Am 15.1.2008 von epoeri Vor dem Abschleppen wird die Situation üblicherweise mit einer Kamera festgehalten. ... Die nachfolgenden Zeilen dienen dazu, den Vortrag etwas zu relativieren: Absolutes Halteverbot: Wer seinen Pkw im absoluten Halteverbot parkt, darf auch dann abgeschleppt werden, wenn er den Verkehr weder stört noch gefährdet. ... An einer nur eine Stunde abgelaufenen Parkuhr ist beispielsweise das Abschleppen für rechtmäßig angesehen worden.
Leserforumvon CarKlaus | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 28.07.2020 00:47
Falls nicht, war das abschleppen gerechtfertigt. ... Ich sehe nämlich nichts von einem absoluten Halteverbot. ... Zitat (von CarKlaus):Ich sehe nämlich nichts von einem absoluten Halteverbot.
Leserforumvon fb407712-64 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 10.02.2015 12:54
Folgender Sachverhalt um die Einschätzung auf Erfolg einer Beschwerde/Klage: Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot geparkt. ... Am 11.2.2015 von meri Normalerweise könnte die zuständige Stelle mit einer Armada von Tiefladern täglich unterwegs sein und sofort abschleppen: BVerwG 11. ... Juni 1993 – 11 C 32/92 –, juris Zitiervorschlag Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs; Halteverbot Orientierungssatz 1.
Leserforumvon fb320019-31 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 10.06.2014 21:23
2) Auch wenn die Frage sicher suspekt erscheint...darf man spaßeshalber Fahrzeuge auf eigene Kosten abschleppen lassen? ... Betonmischer zurückschicken und neues längeres Halteverbot beantragen. quote:2) Auch wenn die Frage sicher suspekt erscheint...darf man spaßeshalber Fahrzeuge auf eigene Kosten abschleppen lassen? ... Also ein Fahrzeug abschleppen, obwohl dies keine Verkehrsbehinderung darstellt und auch nicht gegen die STVO verstösst?
Leserforumvon Sunglitter | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.11.2018 10:45
Ich habe das Abschleppen ja nicht vorsätzlich herbeigeführt. ... Sein "Schaden" jetzt ist: SB + Abschleppkosten + Verwahrgebühr Sein "Schaden" ohne Abschleppen wäre: SB. ... Am 5.11.2018 von fb367463-2 Am 5.11.2018 von Harry van Sell Zitat (von Sunglitter):Aber muss ich diese bezahlen, wenn mein Auto nachweislich nicht im Halteverbot stand In Deutschland kann sich keiner ins Halteverbot stellen, weil es ein solches hier gar nicht gibt.
Leserforumvon Marc Jackson | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 20.09.2004 12:16
-Marc Am 20.9.2004 von hjbartel Hi, Abschleppen kann manchmal auch willkürlich sein. ... Das Ordnungsamt, nicht der Grundstückseigentümer hat das Abschleppen veranlasst. 2.) ... Das Schild "Feuerwehrzufahrt", wenn es amtlicherseits aufgestellt ist, substituiert ein Halteverbot.
Leserforumvon Bimmer | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.07.2004 11:09
Letzte Woche wurde mein Auto abgeschleppt, da es im Halteverbot stand. Dieses kurzfristige Halteverbot wurde durch zuvor aufgestellte Schilder gekennzeichnet. ... Beim Abschleppen wurde meine KFZ beschädigt.
Leserforumvon guest-12308.02.2016 08:52:02 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 08.01.2013 08:52
Wir wohnen in einem Reihenhaus in einer Sackgasse mit eingeschränktem Halteverbot. ... Ja, ich komme an den Autos vorbei, in dem ich mich seitlich vorbeiquetsche und nein jemand mit Rollstuhl oder Gehhilfe oder Kinderwagen kommt dort nicht mehr vorbei, da es ein schmalerer Bürgersteig/Straße ist, deswegen auch das eingeschränkte Halteverbot. ... Das kann sogar ein Grund zum Abschleppen sein. ----------------- "Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
Leserforumvon Tommok | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 12.03.2013 12:59
Abschleppen ist nach 1 Stunde zulässig. ... Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO) Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). ... Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein.
Leserforumvon go454759-41 | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 29.11.2016 21:37
Am 30.11.2016 von hiphappy Zitat (von go454759-41):fest installierten Schilder (Halteverbot Zeichen 283 und weiteres Schild blanko) Bedeutet: hier ist Halteverbot. ... De facto hat deine Frau in einem Halteverbot geparkt. ... Das Problem: dann wäre der Grund "abschleppen wegen Verstoß gegen Haltverbot" gegeben.
Leserforumvon Joanna66 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 23.01.2012 10:06
Nein ist keineswegs unverhätnismässig, du wusstest von dem Halteverbot und hast dein Auto trotzdem dort parken lassen! ... Ansonsten ist das Abschleppen durch die Polizei zulässig". ----------------- " " Am 23.1.2012 von hh Ich sehe das anders als die bisherigen Antworten. ... Wenn alle 4 Punkte erfüllt waren, dann ist das Abschleppen unverhältnismäßig.
Leserforumvon emscherkind | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 20.07.2007 09:56
Ist diese Firma rechtlich dazu in der Lage, das Auto abschleppen zu lassen? ... Am 20.7.2007 von SteigerMan Jeder ist berechtigt ein Auto abschleppen zu lassen. ... Am 21.7.2007 von emscherkind Also noch mal zur Erinnerung: 1.- Der Halter bzw. der Wagen steht in keinem Halteverbot. 2.– Es wurden keine Vorabinfos (schriftlich, mündlich etc) über die Bauarbeiten an dieser Stelle der Straße gegeben.
Leserforumvon Tanja1304 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 17.05.2011 11:12
Mein PKW parkte im Halteverbot. ... Abschleppen ja oder nein - entscheidet die Polizei. Habe niemanden behindert, keine Einfahrt oder sonstiges blockiert & ausserderm hat jeder schon mal im Halteverbot gestanden.
Leserforumvon Mikando | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 15.09.2021 13:16
Ein Fahrzeug parkt auf einen Parkplatz, der ab den folgenden Tag ab 07 Uhr als absoluten Halteverbot ausgeschildert ist (Für Bauarbeiten) abgestellt. ... Eine Ordnungswidrigkeit wurde begangen, die Frage ist jedoch ob das Umsetzen auch gerechtfertigt war[/quote] Es gibt eine ältere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Umsetzen eines Autos, das im kompletten Halteverbot steht, auch dann verhältnismäßig ist, wenn gar keine Behinderung stattfindet, allein aufgrund der negativen Vorbildwirkung. Es gibt aber auch eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (ähnlicher Fall, wo für den nächsten Tag ein Halteverbot ausgeschildert wurde, wegen einem Fest), wo der Halter nicht für die Umsetz-/Abschleppkosten aufkommen musste, da nicht bewiesen werden konnte, dass der Autofahrer die aufgestellten Schilder durch einfache Umschau ohne weiteres habe erkennen können.
Leserforumvon Caligula | Verkehrsrecht | 19 Antworten | 06.11.2008 18:01
Wer hat denn das Abschleppen veranlasst? ... Die andere Stelle dieser Behörde teilte mir nur lapidar mit, ich hätte 190,- Euro für das Abschleppen zu zahlen, hätte diese aber bereits gezahlt, so daß nun alles erledigt sei. ... Es gibt einen Zeugen, der bezeugt hat, dass Du im Halteverbot geparkt hast.
Leserforumvon Mariusz75 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 07.04.2022 19:56
Ich war böse und wurde unbewußt in ein mobiles Halteverbot "gesetzt". ... Ein paar Tage darauf kam ein Schreiben: "Sie parkten im absoluten Halteverbot und behinderten Baumarbieten" => macht 40€ Darüber hinaus wurde ich informiert, dass ggf entstandene Kosten für die Entfernung des Fahrzeugs getrennt berechnet werden. ... Dann seinen Kollegen vom Ordnungsamt anrufen und sich beim Abschleppen eine goldene Nase verdienen.
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