455 Ergebnisse für „fahrverbot schnell“

Leserforumvon willie garvin | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 11.05.2005 13:08
Hallo zusammen, habe einen Anhörungsbogen bekommen, nachdem ich bei Nässe auf der Autobahn 37km (80 erlaubt) zu schnell war. ... Ein Fahrverbot wird nicht verhängt, wenn Du in den letzten 12 Monaten nicht schon einmal mit mehr als 25km/h zu schnell erwischt wurdest.
Leserforumvon SAhlhorn | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.04.2014 01:26
Datum der Tat: 24.02.14 40km/h zu schnell innerorts ist noch offen, 1 Monat Fahrverbot ist als Hinweis im Anhörungsbogen aufgeführt. Datum der Tat: 08.03.14 26km/h zu schnell außerorts ist noch offen. ... Für den dritten verstoß gibt es einen weiteren Monat Fahrverbot, da 2x >25km/h innerhalb eines Jahres zu schnell.
Leserforumvon go544305-23 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 22.04.2020 03:40
Hallo ich habe zurzeit ein laufendes Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn war 46 kmh zu schnell mir blüht ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte bin aber erst Täter, so aber wie das Schicksal spielt hatte ich heute Post im Briefkasten schon wieder geblitzt aber diesmal mit 16 zu schnell.
Leserforumvon LikeMeat | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 25.01.2021 14:32
Leider wurde ich dieses Jahr wohl mit über 30 km/h (außerorts) zu schnell geblitzt. ... Kein Fahrverbot. 120.... Das Fahrverbot habe ich am 15.
Leserforumvon daveblank | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 13.10.2009 12:12
Hallo Forums-Gemeinde, ich hab da mal eine Frage: Ich bin letztes Jahr am 13.07.2008 auf einer Landstraße zu schnell gefahren: Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h Gemessen: 109km/h Der Bußgeldbescheid wurde am 20.10.2008 Rechtskräftig (98,-€ und 3 Punkte) Leider bin ich am 18.09.2009 auf einer AB erneut zu schnell gefahren Erlaubte Geschwindigkeit: 100 km/h Gemessen: 159 km/h Jetzt meine Frage: Wird der zweite Verstoß zugegeben, dann kommt ein Fahrverbot auf mich zu (1 Monat). Da beide Verstöße (beide über 26 km/h zu schnell) jedoch offensichtlich innerhalb eines Jahres begangen wurden, kommt dann noch ein zweiter Monat Fahrverbot hinzu? ... Ob 1 oder 2 Monate Fahrverbot verhängt werden liegt dann im Ermessen der Behörde. ----------------- "Nachfragen bitte im Forum stellen.
Leserforumvon wolle2007 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 15.03.2007 20:57
Ich bin gerade total am Ende. am 19.12.06 kam ein anhörungsbogen wegen A99 gemessen 104 zulässig 80 also 24 zu schnell. ... Und ich schaue genauer drauf 1 Monat Fahrverbot und 80.- Bußgeld zzgl, Bearbeitungsgebühr. ... Ortschaft gibt 40.- und kein Fahrverbot.
Leserforumvon pvanq | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 10.03.2004 17:53
Ist das Fahrverbot von 1 Monat umgänglich? ... Hier ist ein direkter Link zu Absehen von Fahrverbot ----------------- " >>falsa demonstratio non nocet
Leserforumvon jazztanz | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 14.04.2006 17:21
Hallo, es wurden 43 Km schneller gefahren als erlaubt, so daß 1 Monat Fahrverbot und eine Bußgeld bevorsteht. ... Da kommen ganz schnell zwei drei Tage mehr raus als ein Monat. ... Am 17.4.2006 von barchetta @ meri Laut Bußgeldrechner bleibt es bei einem Monat Fahrverbot egal ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Leserforumvon schimmel18 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 23.11.2013 07:47
Es wurde ein Video gezeigt auf dem ersichtlich ist dass A 165 km/h gefahren ist davon werden noch 5 % Messtoleranz abgezogen also 157 was 57 km/h zu schnell ist. ... Frage: Lässt sich das Fahrverbot umgehen? ... Und 65 km/h ist ja nicht "etwas zu schnell", sondern erheblich.
Leserforumvon Sebi1417 | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 25.11.2009 19:25
Im Juni 2008 bin ich von 2 freundlichen Polizisten mit Laserpistole mit 144km/h zu schnell erwischt worden, die Strafe (1.Monat Fahrverbot) habe ich auch den August drauf also ab 01.08.08 bis Ende abgegolten.... ... Ferner, dass Sie beim ersten Delikt nicht 144 km/h zu schnell fuhren, sondern dass dies die Endgeschwindigkeit war (44 km/h zu schnell). ... Aber: quote:Im Juni 2008 bin ich von 2 freundlichen Polizisten mit Laserpistole mit 144km/h zu schnell erwischt worden, die Strafe (1.Monat Fahrverbot) habe ich auch den August drauf also ab 01.08.08 bis Ende abgegolten. [...] leider wurde ich auf der A8 am 22.09.2008 in einer 80 km/h Zone mit 30 km/h zu schnell also mit 110 km/h (Messtoleranz bereits abgezogen) geblitzt.
Leserforumvon geenius101 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 14.06.2017 12:12
Oder doch dem Fahrverbot widersprechen. ... Am 15.6.2017 von Autoknacker Wenn man zu schnell fahren kann, kann man auch mit den Nebenwirkungen leben. Am 21.6.2017 von geenius101 Zitat (von Autoknacker):Wenn man zu schnell fahren kann, kann man auch mit den Nebenwirkungen leben.
Leserforumvon Chukc Chirac | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 04.08.2010 11:36
Ich würde auch so schnell keine neue Arbeit finden, für die jetzige Stelle habe ich schon 10 Monate Bewerbungen gebraucht, ALG1 bekäme ich nurnoch 2 Monate. ... PS: Die Rechtsschutz-VS mussten wir wärend der Arbeitslosigkeit kündigen, das Budget ist zu knapp gewesen. -- Editiert am 04.08.2010 11:42 Am 4.8.2010 von andreas124 Falls es wirklich über 31 km/h zu schnell war und ein Fahrverbot geht, kann man die Aussetzung des Fahrverbotes beantragen. ... Ich weiss halt nicht 100%ig ob ich nun 85 oder 88 km/h schnell war, es war vor dem 90er Strich.
Leserforumvon Tim1926 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 24.04.2023 19:34
Hallo, Ich bin ca im Februar 2022 mal deutlich zu schnell auf der Autobahn gewesen. ... Es gibt ja die Regel wenn man innerhalb von 12 Monaten 2 mal über 26kmh zu schnell ist ein erneutes Fahrverbot angeordnet wird. ... Ich will das Fahrverbot eigentlich so schnell wie möglich hinter mich bringen, daher werde ich morgen den Brief zurückschicken.
Leserforumvon Frabato | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 02.11.2020 20:31
Leider hat es mich jetzt einmal auch erwischt: Außerhalb geschlossener Ortschaften 27km/h zu schnell. ... (ab 25km/h zu schnell) Für mich natürlich hart, da ich beruflich aufs Auto angewiesen bin. ... Es wird kein Fahrverbot geben.
Leserforumvon Webse | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 26.06.2003 13:44
Er war auf der Landstrasse mit 70er Begrenzung zu schnell gefahren. ... Sollte doch von diesem Wert die Toleranz abgezogen werden , dann würde kein Fahrverbot ausgesprochen, dass er laut Bescheid , aber bekommt, weil auf der "Quittung" der gemessene Wert=festgestellten GEschw. abzügl. der Toleranz ist. Rentiert es sich, wenn ich beim Anwalt mal nachfrage, denn imerhin geht es um ein 4 wöchiges Fahrverbot?
Leserforumvon guest-12311.06.2018 09:37:31 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.11.2011 13:16
Wenn man den Anhörungsbogen zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhält, für die neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot für einen Monat droht, und den Verkehrsverstoß zugibt, ab wann etwa wird dann das Fahrverbot verhängt (wie schnell mahlen die Mühlen der Bürokratie)? ... Am 5.11.2011 von meri Ja, einmal, indem man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, ihn dann aber rechtzeitig, also spätestens vor Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zurücknimmt, dann nach § 25 StVG: 2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. ----------------- "" Am 5.11.2011 von bear Vielen Dank!
Leserforumvon Neubauer83 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 23.11.2017 18:53
Bei 58KmH zu schnell lassen auch die Behörden das nicht untergehen, da kannst du sicher sein... ... In diesem Falle würde ich ganz schnell kleine Brötchen backen. -- Editiert von fb367463-2 am 24.11.2017 00:45 Am 25.11.2017 von Neubauer83 Ja, ist alles kein Problem.
Leserforumvon Swigga | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 23.04.2017 19:17
Hallo Forum Gemeinde, ich bin die Lisa und bin neu hier im Forum da ich bei google hier her gestoßen bin :-) Ich bräuchte mal euren Rat, da ich wiederholt zu schnell gefahren bin :-((( Also ich bin im Juni 2015 auf der Autobahn 26 km/h zu schnell gefahren und habe damals einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt. Im April 2016 bin ich dann innerorts 26 km/h zu schnell geblitzt worden, bekam einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot worauf ich erstmal Einspruch eingelegt hatte um die Zeit hinauszuzögern. ... Nun aber meine Angst, da ich ja noch alles wiederum innerhalb von 1 Jahr war und aktuell das Fahrverbot noch ansteht, kann das die Strafe hier beeinflussen oder immer erst wenn es mehr als 26 km/h wären?
Leserforumvon pudabrivi | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 22.08.2021 10:48
Zwei Monate zuvor hat es mich bereits mit 23km/h zu Schnell erwischt (beides Außerorts) das gab einen Punkt und 80€. Dazu kommen leider noch ein paar kleinere Verstöße mit 18km/h und 15km/h Muss ich bereits mit einem Fahrverbot rechnen?
Leserforumvon Jfs | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 14.09.2017 17:52
Ich bin leider mehrfach zu schnell gefahren und bin mir nicht sicher, ob mir nun ein Fahrverbot bevorsteht. April 2016: Autobahn, 24 kmh zu schnell, Bußgeld Februar 2017: ausserorts 10 kmh zu schnell, Bußgeld März 2017: Autobahn, 27 kmh zu schnell, erhöhtes Bußgeld, 1 Punkt August 2017: Autobahn, 21 kmh zu schnell, Antwort steht noch aus. ... Das OLG Düsseldorf hat bereits ein Fahrverbot bei 24km/h und 22km/h zu schnell innerhalb von 4 Monaten bestätigt.
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