284 Ergebnisse für „fahrverbot einspruch“

Leserforumvon mega | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 01.01.2009 23:22
Angenommen, A begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, weshalb gegen A ein Bußgeldbescheid ergeht und ein Fahrverbot verhängt wird. ... A legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. ... Ein Fahrverbot würde auch aufgrund des nicht bestrittenen Restes des zur Last gelegten Sachverhalts verhängt werden, weshalb das Fahrverbot nicht Teil des Einspruchs von A ist.
Leserforumvon waterplay | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 27.04.2012 11:13
Mir blühen 3 Punkt, 160 EUR ca. und Fahrverbot. Das Geld und die Punkte sind mir relativ egal, nur das Fahrverbot bringt mich in Schwierigkeiten, da ich mein Auto brauche um zur Arbeit zu kommen. ... Ich würde also gerne Einspruch einlegen, um - zur Not auch mit einem Anwalt - um das Fahrverbot herumzukommen.
Leserforumvon nytro | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 15.01.2010 16:26
Am 7.1.10 habe ich meinen Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot bekommen und würde gerne Einspruch einlegen, da ich aufgrund einer anderen Übertretung die Frist von 4 Monaten nicht mehr habe und auf das Auto als Selbständiger angewiesen bin. ... Ich weis, das ich dann trotzdem noch 24 km/h zu schnell wäre, was mich aber nur einen Punkt und 80€ kosten würde anstatt der 160€ + 3 punkte und 1 Monat Fahrverbot..... es würde mich riesig freuen, wenn ich von euch hilfe bekommen würde und ihr mir zu meinen weiteren schritten raten könntet. viele grüße und vielen dank im vorraus ----------------- "" Am 15.1.2010 von muemmel Hi, zur Verjährung lesen Sie einfach mal § 26(3) StVG.
Leserforumvon piven | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 17.10.2023 08:49
Aufgrund seiner Tätigkeit im Außendienst hat er die Strafe erst im März diesen Jahres angetreten, nachdem ein Einspruch nicht geglückt ist. ... Am 17.10.2023 von drkabo [quote=piven]Muss der Bekannte nun ein erneutes Fahrverbot erwarten[/quote] Wenn das "Einspruch nicht geglückt ist" weniger als 1 Jahr her ist: Ja. ... Der Einspruch wurde am 15.03.2022 erhoben und am 12.12.2022 zurückgezogen.
Leserforumvon Chukc Chirac | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 04.08.2010 11:36
Ein Fahrverbot ist gleichzusetzen mit dem Verlust meines Arbeitsplatzes. ... Eine höhere Geldstrafe wäre zwar hart, wäre aber mit vorhandenem Job zu kompensieren, ein Jobverlust wäre irreparabel. ----------------- "" Am 4.8.2010 von andreas124 Sollte es zu einen Fahrverbot kommen, so kannst du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Den Einspruch richtest du nur gegen das Fahrverbot und schildert deine Situation, dann heißt es abwarten wie die Bußgeldstelle reagiert. ----------------- "" Am 4.8.2010 von Chukc Chirac Danke für den Ratschlag!
Leserforumvon Derlasse | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 01.03.2022 16:28
Kann ich da jetzt nochmals Einspruch einlegen? ... Normalerweise muss das Fahrverbot erst innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft angetreten werden, es sei denn man hatte schon zuvor einmal ein Fahrverbot. ... [/quote] Ja Und schau noch mal genau nach, denn ein Fahrverbot, das direkt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides in Kraft tritt gibt es nur dann, wenn man zuvor schon einmal ein Fahrverbot hatte.
Leserforumvon Sebi1417 | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 25.11.2009 19:25
Ein taktischer Einspruch könnte auf jeden Fall sinnvoll sein. ... Durch einen Einspruch könntest Du die Rechtskraft verzögern und das Fahrverbot zu einem späteren Zeitpunkt antreten. ----------------- "Nachfragen bitte im Forum stellen. ... Sonst wäre dieser Thread ja vollkommen sinnlos weil das Fahrverbot schon längst abgesessen und ein Einspruch gar nicht mehr möglich wäre
Leserforumvon Bennington | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 01.07.2015 08:22
Ich habe sofort Einspruch eingelegt um das Verfahren hinauszuzögern. ... Kann ich damit irgendwas anfangen das Fahrverbot zu umgehen? ... Zumindest ist das Schreiben fehlerhaft , Zitat:Kann ich damit irgendwas anfangen das Fahrverbot zu umgehen?
Leserforumvon uwcck | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 17.11.2014 16:14
Mit dem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot könnte ich leben, ich will aber nicht, dass ich keinen Einspruch einlege, obwohl dieser "eindeutig" zur Einstellung des Verfahrens führen würde. ... Mit dem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot könnte ich leben, ich will aber nicht, dass ich keinen Einspruch einlege, obwohl dieser "eindeutig" zur Einstellung des Verfahrens führen würde. ... Du willst nicht, keinen Einspruch einlegen?
Leserforumvon MaxHP | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 16.03.2023 21:24
Hallo liebes Forum, ich habe ein Fahrverbot fuer drei Monate bekommen. Da ich keinen Einspruch eingelegt habe, wurde das Urteil 2 Wochen spaeter, also am 01.01.2023, wirksam. ... Wie lange gilt mein Fahrverbot?
Leserforumvon Raketenkonstrukteur | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 06.08.2008 08:48
Hallo Ich muß in 2 Wochen mein FS abgeben,ein Fahrverbot über 3 Monate...Es ist vor 3 1/2 Monaten Rechtskräftig geworden,obwohl ich einspruch eingelegt hatte!(Ich hab den einspruch jedoch zurückgezogen,trotzdem wurde es erneut zum Gericht geschickt) Meine Frage: Gibt es kurzfristig eine Möglichkeit,das Fahrverbot zu bezahlen,etc und den FS zu behalten...Oder irgendeine möglichkeit das Fahrverbot 2 Wochen hinauszuzögern,auch wenn ich dort nur nett frage. ... ich hab ein Fahrverbot von 3Monaten!
Leserforumvon Tim1926 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 24.04.2023 19:34
Man kann durch einen Einspruch das Fahrverbot in einem gewissen Rahmen hinauszögern, aber für die 12-Monatsfrist ist der Tattag entscheident. ... Da, wie hh schon schrieb, das Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung anzutreten sein wird, könntest Du über einen taktischen Einspruch nachdenken um die Rechtskraft zu verzögern, falls ein später anzutretendes Fahrverbot Dir Vorteile bringen würde. ... [quote=Demonio]über einen taktischen Einspruch nachdenken um die Rechtskraft zu verzögern, falls ein später anzutretendes Fahrverbot Dir Vorteile bringen würde.
Leserforumvon guest-12311.06.2018 09:37:31 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.11.2011 13:16
Wenn man den Anhörungsbogen zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhält, für die neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot für einen Monat droht, und den Verkehrsverstoß zugibt, ab wann etwa wird dann das Fahrverbot verhängt (wie schnell mahlen die Mühlen der Bürokratie)? ... Am 5.11.2011 von meri Ja, einmal, indem man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, ihn dann aber rechtzeitig, also spätestens vor Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zurücknimmt, dann nach § 25 StVG: 2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. ----------------- "" Am 5.11.2011 von bear Vielen Dank!
Leserforumvon geenius101 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 14.06.2017 12:12
Ideal wäre es das Fahrverbot in meinen Urlaub zu legen. ... Oder doch dem Fahrverbot widersprechen. ... Eine andere Frage: Wenn ich Einspruch einlege, kann es dann sein, dass das Fahrverbot sofort wirksam wird und mir die 4-monatige Frist verwehrt wird?
Leserforumvon michimannheim | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 07.08.2008 21:39
Hallo zusammen, ich habe eine Bußgeldbescheid über 233,- EUR und ein 1monatiges Fahrverbot bekommen. ... Da es bei einem solchen Einspruch sehr auf den Einzelfall ankommt wäre einem mit einem Musterschreiben nicht geholfen. ... Die Rechtskraft läßt sich durch einen taktischen Einspruch verzögern.
Leserforumvon casa74 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 19.05.2009 16:58
Komisch nur daß ein erneutes Fahrverbot nicht erwähnt wird in diesem Bescheid. Da man aber bei 2 x über 25km/h innerhalb eines Jahres auch mit einem Fahrverbot bestraft wird, wundert mich das ein wenig. ... Legst Du Einspruch ein könnte doch noch ein Fahrverbot verhängt werden.
Leserforumvon S431DT | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 16.06.2017 00:16
Hallo Freunde, bei mir stellt sich momentan folgende Frage: Leider habe ich vor ca. einem Jahr einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten (1 Monat). Gegen diesen legte ich Einspruch ein. ... Meine Frage ist: Ab welchem Tag genau gilt das Fahrverbot?
Leserforumvon Axkaze | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 16.09.2009 15:53
Sollten Dir die 4 Monate nicht reichen kannst Du durch einen Einspruch die Rechtskraft verzögern. ... Ein Fahrverbot von 3 Monaten wäre dann aber Dein geringstes Problem. ... Am 16.9.2009 von Axkaze Danke "unsterblich" zu 1. ein einspruch hat automatisch höhere Kosten zur Folge undlandet vor dem richter ?
Leserforumvon Millow | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 07.02.2016 21:53
Nach knappe 3 Monate kam ein Brief mit einem Bußgeld in Höhe von 580€ und ein Fahrverbot von einem Monat ( Tatvorwurf ; Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des BtM diese 21 Tage werden von diesem 1 Monat Fahrverbot angerechnet. ... Das Bußgeld von 500€ + Gebühren und das Fahrverbot von 1 Monat ist die Bestrafung. ... f=48&t=267327&p=1707787#p1707787/)Ich glaube mit einem Einspruch solltest du gute Chancen haben.
Leserforumvon Draganiv | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 31.10.2011 20:06
. -> 1 Monat Fahrverbot ---------------------------------------------------------- 25.08.2010 - Bußgeldbescheid 08.09.2010 - Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids ---------------------------------------------------------- Aktueller Bußgeldbescheid eingegangen am 28.10.2011 02.08.2011 - 3 Punkte - 28 km/h in 80er Zone überschritt. -> 1 Monat Fahrverbot ---------------------------------------------------------- Nun zu meinen Fragen : Ist das angehängte Fahrverbot eventuell ein Irrtum oder findet eine andere Zeitrechnung statt. ... Kann ich gegen das Fahrverbot Einspruch einlegen mit Aussicht auf Erfolg, der auf einen Irrtum hinausführt oder handelt es sich hier tatsächlich um ein korrektes vorgehen ? Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu wenn ich Einspruch einlege ?
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