147 Ergebnisse für „widerruf rückgaberecht“

Leserforumvon guest-12309.10.2011 13:28:03 | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.10.2011 17:53
Du solltest also den Widerruf erklären - idealerweise per Einschreiben-Rückschein. ... Nein, das wäre erst der Fall wenn er den Widerruf oder eine Erfüllung des Teiles daraus beweisbar abgelehnt hat. quote:Macht es Sinn den Verkäufer darüber zu informieren, dass evt. ... Man könnte dies als Schlusssatz in den Widerruf einfliesen lassen. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon sandrarossi | Kaufrecht | 3 Antworten | 09.12.2006 12:45
Noch eine weitere Frage zu meinem Beitrag "Widerruf einer extra bestellten Ware" - es handelte sich um den Teppichkauf: Und wie ist es mit Rückgabe der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt? ... Also auch kein 14tägiges Rückgaberecht. ----------------- " "
Leserforumvon Dantalion | Kaufrecht | 0 Antworten | 12.05.2004 22:16
Guten Tag, ich habe eine Frage zu dem Widerruf und Rückgaberecht in Bezug auf den internationalen Handel.
Leserforumvon tinadarina | Kaufrecht | 2 Antworten | 29.04.2010 10:38
Das Weingut schickte mir gestern nun ein Schreiben, dass der Widerruf auf solchen Veranstaltungen nicht möglich ist - so wie ich aber in meiner Internet-Recherche herausgefunden habe, ist der Widerruf nur auf Verkaufsmessen nicht möglich - ist das richtig? ... Tina -- Editiert am 29.04.2010 10:39 Am 29.4.2010 von bogus1 quote:Das Weingut schickte mir gestern nun ein Schreiben, dass der Widerruf auf solchen Veranstaltungen nicht möglich ist - so wie ich aber in meiner Internet-Recherche herausgefunden habe, ist der Widerruf nur auf Verkaufsmessen nicht möglich - ist das richtig? ... Der Widerruf wurde bestätigt, insofern kann der Händler ihn nicht leugnen. ----------------- ""
Leserforumvon guest123-2166 | Kaufrecht | 12 Antworten | 09.08.2007 18:17
Am 10.8.2007 von Jotrocken Rechnung auf Firma -> nix Verbraucher -> kein Widerruf. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Vista + 2 GB RAM = vernünftige Arbeitsgeschwindigkeit Am 10.8.2007 von keinname123 @tatcher_a_hainu Den Händlern steht es frei, ob und wie sie ihren gewerblichen Verkäufer ein Rückgaberecht geben.
Leserforumvon Teveme | Kaufrecht | 1 Antwort | 09.12.2023 18:54
Ich habe in dem Fall vom 30-tägigen Rückgaberecht des Händlers gebraucht gemacht. ... Gibt es hier auch eine Regelung dass das Geld binnen 14 Tage nach „Widerruf" zurück gezahlt werden muss?
Leserforumvon rafoy | Kaufrecht | 1 Antwort | 29.11.2010 10:34
Der Widerruf ist zu richten an:..." ... Gilt hier das grundsätzliche Rückgaberecht oder ist der Passus des Verkäufers, dass die Ersatzteil/Defek-Artikel nicht zurückgenommen werden massgebend?
Leserforumvon emely123 | Kaufrecht | 10 Antworten | 03.06.2009 13:02
Es ist hier der Unterschied zwischen §§ 312 (Haustürgeschäfte)und 312b BGB (Fernabsatzverträge) bzw. 312d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen). ... Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. ... Also doch Widerruf, da Lieferung von Waren.
Leserforumvon opfer2007 | Kaufrecht | 12 Antworten | 08.10.2007 23:19
Jetzt kommt mir der Verkäufer mit dem § 13 BGB an ist das Rechtens.Der Verkäufer meint wir hätten als Firma kein Rückgaberecht. ... Am 9.10.2007 von guest123-1700 ...Der Verkäufer meint wir hätten als Firma kein Rückgaberecht... ... Hier ist wohl nicht das Rückgaberecht, sondern das Widerufsrecht gemeint(sollte der VK dieses nicht ersetzt haben).
Leserforumvon FloBen | Kaufrecht | 8 Antworten | 26.10.2019 12:46
Die für den Widerruf? ... Die für den Widerruf? ... Widerrufsbelehrung nein, einzig die beiden Aussagen über den Chat das er mir ein Rückgaberecht einräumt.
Leserforumvon AGali | Kaufrecht | 5 Antworten | 02.10.2006 01:39
In den AGBs, die ich bestätigen mußte, standen 14Tage Rückgaberecht. ... Zudem wurde der Widerruf ja auch schon viel früher (hoffentlich in Beisein von Zeugen?)
Leserforumvon phosa | Kaufrecht | 14 Antworten | 06.10.2013 19:59
Nun meine Frage, wir haben ja ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Grund. ... Würde mal gerne wissen ob ich jetzt einfach per Mail oder Post von meienm WIderruf gebrauch machen kann und ob ich Gründe angeben soll/muss? ... Nicht dass der Verkäufer nachher behauptet, er hätte gar keinen Widerruf bekommen.
Leserforumvon tappo | Kaufrecht | 18 Antworten | 01.05.2013 16:20
Alternativ möchte ich von meinem 14 Tägigen Rückgaberecht gebraucht machen. ... Alternativ möchte ich von meinem 14 Tägigen Rückgaberecht gebraucht machen. ... Die alte Rechtsbelehrung ist IMO ein Formfehler und der Widerruf vermutlich noch möglich.
Leserforumvon Dissolution | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.08.2010 14:39
Der Widerruf muss hier akzeptiert werden. ... " Am 7.8.2010 von Dissolution Ich habe es jetzt erneut eingeschickt und mich nochmal auf mein 14-tägiges Rückgaberecht berufen und die Tatsache, dass ich nicht nachvollziehen kann, inwiefern ich nun Wertminderung an dem Gerät betrieben haben soll.
Leserforumvon Matthäus | Kaufrecht | 3 Antworten | 11.07.2003 14:19
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (5) Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen gemäß §356 BGB Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass 1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist, 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und 3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird. Beachten Sie: Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist nur durch Rücksendung der Sache ausgeübt werden.
Leserforumvon § und ? | Kaufrecht | 13 Antworten | 01.06.2007 00:10
Handelt es sich eurer Meinung nach nun um einen Fall nach Rückgaberecht, oder um einen Fall von Widerruf??? ... Da es sich ja scheinbar um einen Widerruf handeln dürfte, und es hinlänglich bekannt ist das B durch seinen (Teil-)Widerruf keine Kosten entstehen dürfen - wobei imho davon im §355 BGB leider nichts zu lesen war - dürfte A auch KEINE Widereinlagerungsgebühr berechnen, oder? ... Meine Theorie verdeutlicht sich in sofern, dass ich folgende Ergebnisse erweitern möchte. @ Powerseller & alle anderen: Wenn A bei der Übermittlung seines Angebotes (PDF), sowie seiner Auftragsbestätigung (PDF) seine AGB (ebenfalls als PDF, mit ordentlicher Aufklärung zum Widerrufs- & Rückgaberecht) mit übermittelt hätte, wäre dies dann ausreichend oder wäre es empfehlenswerter wenn A speziell die Widerrufsklausel in der E-Mail, z.B. als Nachsatz, noch einmal separat übermittelt!?
Leserforumvon bendix, cristine | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.11.2007 14:09
hallo, ich habe bei ebay bei einem händler für einen euro einen artikel ersteigert. zufälligerweise habe ich genau diesen artikel am gleichen wochenende von freunden angeboten bekommen. nun wollte ich die 7,90 euro für porto und verpackung sparen und habe dem händler geschrieben, ich möchte vom vertrag zurücktreten. der händler wies mich darauf hin, dass ein widerruf erst nach der zusendung der ware zu mir erfolgen könne, also nach erhalt der ware. ist das so rechtmäßig? ... freue mich über eine antwort. cristine Am 11.11.2007 von Jotrocken Das liegt darsn, ob Ihnen ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht zugebilligt wurde.
Leserforumvon AxSG | Kaufrecht | 5 Antworten | 28.01.2006 12:34
Gruß, axsg Am 29.1.2006 von lilicat Wenn ein Passus in den AGBs zu finden ist das der Widerruf nur für Verbraucher gilt,haben Sie kein Rückgaberecht.
Leserforumvon mysticia | Kaufrecht | 12 Antworten | 28.05.2003 09:07
Und vor allem nicht solch komplexe Dinge wie "Router" einfach vorschnell kaufen. 14 Tage Rückgaberecht? ... Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt als ich den Titel des Artikel mit "14 Tage Rückgaberecht" bezeichnet habe. ... Ein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht ist , wenn ein solches nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, nur möglich, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Leserforumvon Blitzdödel | Kaufrecht | 8 Antworten | 20.03.2013 09:23
Da es für gewerbliche Einkäufer kein AGB und Widerruf existiert gibt es auch keinen Termin für fristgerechte Geldrückgabe. ... Als gewerblicher Käufer hast du kein Rückgaberecht, keine 2 Jahre Gewährleistung und keine Beweislastumkehr. ----------------- "" Am 28.3.2013 von Blitzdödel gunbold schrieb:quote: Als gewerblicher Käufer hast du kein Rückgaberecht, Das hab ich inzwischen auch erfahren.
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