37 Ergebnisse für „versandkosten garantiefall“

Leserforumvon robertleipner | Kaufrecht | 4 Antworten | 03.09.2006 00:43
Versandkosten) ersetzen muss. Handelt es sich um einen Garantiefall bin ich durchaus der Auffassung, das der Händler dem Kunden die Versandkosten für die Einsendung des defekten Artikels aufbürden darf, schliesslich ist die Garantieleistung eine freiwillige und wäre es ein Geschäft in dernäherern Umgebung würdest Du wahrscheinlich auch nicht dir Spritkosten für die Anfahrt erstatten lassen (?).
Leserforumvon Manou | Kaufrecht | 6 Antworten | 30.10.2006 08:29
Nun rufe ich eben nochmal an und will mich schlau machen ob unfrei versenden oder Versandkosten erstattet bekommen und da teilt mir der Mitarbeiter der Hotline mit, das unfrei versendetet Pakete nicht angenommen werden und Versandkosten grundsätzlich nicht erstattet werden, auch nicht, wenn ich das Gerät über den Händler, bei dem ich es erworben habe, eingesendet wird. Sie gehen immer zu Lasten des Besitzers, selbst im Garantiefall und das würde immer und überall so gehandhabt (aha, ist mir aber noch nie passiert!). ... Leider habe ich ihn nicht gefragt, was bei ihm mit den Versandkosten war.
Leserforumvon Manfred KL | Kaufrecht | 2 Antworten | 31.12.2006 15:00
Muss ich die Porto/Verwaltungskosten bei einem Garantiefall selbst tragen?
Leserforumvon Herr Paul | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.11.2006 11:18
Hallo, soweit ich informiert bin, muß ein Online Händler in jedem Fall die Versandkosten im Falle einer Reparatur übernehmen und darf dies auch nicht in seinen AGB`s ausschließen. ... Heute hat mir jedoch ein Hänler mitgeteilt, daß es nicht so wäre und ich bei dieser Fa. bis zu einem Warenwert von 200€ die Versandkosten selber tragen müßte.
Leserforumvon aussiepartner | Kaufrecht | 3 Antworten | 11.03.2005 18:57
Es wurden zwar keine Reparaturkosten in Rechnung gestellt, aber man hat uns 15,- Euro Versandkosten berechnet, weil die Kamera eingeschickt werden mußte. Muß denn nicht der Händler bzw. der Hersteller diese Versandkosten tragen?
Leserforumvon Digger64 | Kaufrecht | 20 Antworten | 12.07.2008 17:42
Habe mich für Abholung entschieden und die Teakmöbel am 14 April in Papenburg Holländische Grenze 450 km abgeholt und Bar bezahlt(614€ +25€ aufschlag wegen Abholung.Beim aufbau de Tisches stellte ich einen Mangel in der Verarbeitung( Tisch wackelt) Der Händler würde Den Tisch tauschen ich müßte mich aber selbst um die Abholung oder Versandkosten kümmern!... Zu bemerken wäre noch, daß dies kein Garantiefall ist, da nur der Hersteller ein Garantieversprechen geben kann.
Leserforumvon Leve | Kaufrecht | 1 Antwort | 01.02.2011 09:05
In disem Zeitraum kommt es zu einem Garantiefall. ... Der Käufer erhält seine Versandkosten jedoch nicht, da er eben nicht unfrei versandt hat. ... Was ist , wenn kein Garantiefall vorliegt?
Leserforumvon Nebu2 | Kaufrecht | 1 Antwort | 19.06.2006 21:01
War ich verpflichtet die 7 Euro Versandkosten (im Garantiezeit) selbst zu tragen oder mussten diese von STrato oder gar von Billion getragen werden ?
Leserforumvon SteMa | Kaufrecht | 0 Antworten | 10.02.2005 18:21
Müssen wir da die Versandkosten tragen? ... Wir haben auch einen Online Shop in dem ganz klare Gliederungen sind unter 40 Euro Kunde darüber hinaus Wir im Garantiefall schicken wir dem Kunden eine Freewaymarke, d. h. für den Kunden natürlich keine Kosten. ... Müssen wir als Hersteller überhaupt die Versandkosten tragen?
Leserforumvon E.H.E | Kaufrecht | 3 Antworten | 15.11.2004 22:44
Wurde der Bestellwert von 40,- € durch die Versandkosten überschritten. ... Ist Ihr Fall dann als Garantiefall zu qualifizieren, dann müssen Sie genau gucken wie die Versandkosten geregelt sind. ... Daher in meinen Augen ein Garantiefall.
Leserforumvon djo | Kaufrecht | 10 Antworten | 02.08.2004 16:13
Kann ich die enstanden Versandkosten zurückfordern? ... Am 2.8.2004 von Bob.Vila Da gibt es ja nicht viel zu dikutieren - die Regelung des § 439 II BGB ist insofern ja sehr eindeutig: Die Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen. ... Tut es das nicht mehr, ist der Garantiefall eingetreten und der Hersteller schuldet - je nach Garantiebedingung - Reparatur oder Ersatz.
Leserforumvon Gele | Kaufrecht | 8 Antworten | 18.11.2010 14:57
Die erhöhten Versandkosten gehen aber in jedem Fall zu Lasten des K. ... Der Provider sagte mir, dass ich mich im Garantiefall nach 14 tagen direkt an den Hersteller wenden müsse. ... Laut AGBs mus der Kunde die Versandkosten tragen.
Leserforumvon Marko123mitglied | Kaufrecht | 12 Antworten | 24.08.2016 14:31
Er verlangt aber, dass ich als Käufer die Versandkosten trage. ... Habe gesagt, dass ich den Artikel nun zurück sende und sollte ich das Geld im Garantiefall nicht zurück erhalten, das ich mir Rechtsbeistand nehme... ... Am 25.8.2016 von Harry van Sell Zitat (von Marko123mitglied):sollte ich das Geld im Garantiefall nicht zurück erhalten, das ich mir Rechtsbeistand nehme...
Leserforumvon Sascha_1975 | Kaufrecht | 17 Antworten | 28.04.2007 10:35
Und wer kommt für die Versandkosten bei einem Garantiefall auf? ... Ich will nur die Elektronik / Mechanik repariert wissen) b) Wer kommt für die Versandkosten im Garantiefall auf?
Leserforumvon selkies | Kaufrecht | 2 Antworten | 30.11.2007 10:02
- oder muss er die Versandkosten tragen?
Leserforumvon golgari | Kaufrecht | 2 Antworten | 25.11.2005 00:08
Im Garantiefall nicht? In den AGB habe ich nichts dazu gefunden; meine mal gelesen zu haben, das es in den AGB stehen muss, dass der Kunde im Garantiefall die Versandkosten/Hinsendekosten? ... Oder könnte er mir nun einfach mit der Beweislastumkehr kommen um sich rauszureden und sich so die Versandkosten zu sparen, indem er es als Garantiefall deklariert?
Leserforumvon laluna80 | Kaufrecht | 5 Antworten | 27.03.2015 19:38
Er lässt es erneut reparieren und übernimmt dann die Versandkosten vom Hersteller zurück zu mir. ... Frage 2: Muss ich tatsächlich die Versandkosten dafür bezahlen? ... Sie haben aus § 439 II BGB einen Erstattungsanspruch der Versandkosten.
Leserforumvon guest-12310.06.2010 21:33:58 | Kaufrecht | 17 Antworten | 03.08.2006 18:34
Nun erhielt ich heute das Schreiben, in dem ich mich entscheiden müsse wie es mit der Kamera weitergeht, da es leider kein Garantiefall sei. ... Hätte ich die Kamera persönlich an den Hersteller geschickt hätte ich lediglich die Versandkosten tragen müssen.
Leserforumvon chris_c | Kaufrecht | 5 Antworten | 31.05.2011 09:21
Wenn darin bestimmt ist, daß im Garantiefall Versandkosten vom Kunden selbst getragen werden müssen, dann nein. ... Und wer eigentlich entscheidet ob es Garantiefall ist oder Gewaehrleistung? ... Kann man das so interpretieren als der Garantiefall anerkannt wird?
Leserforumvon Irene57 | Kaufrecht | 11 Antworten | 15.03.2012 15:55
Nun hat sich der Fuß vom Sessel gelöst und ich versuche seit beinahe zwei Wochen eine Reaktion des Händlers zu erhalten, wie wir diesen Garantiefall nun abwickeln. ... Bevor du dir da Mühe machst oder gar Kosten entstehen solltest du klären, was laut Garantiebedingungen überhaupt erstattungsfähig wäre. "... so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat ."
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