14 Ergebnisse für „umtausch schuh“

Leserforumvon SeglerB84 | Kaufrecht | 2 Antworten | 06.10.2015 16:31
Darauf hin wird der Schuh genauer untersucht, nachgemessen und festgestellt, dass die Öffnungslasche an diesem Schuh 5 mm schmaler geschnitten ist, als beim rechten. ... Der Händler sagt nun, weil der Schuh nun schon einmal getragen wurde, ist ein Umtausch ausgeschlossen. Mir wurde angeboten die Schuhe einzuschicken und auf Kulanz-Umtausch zu hoffen.
Leserforumvon Felix2k6 | Kaufrecht | 11 Antworten | 11.01.2006 19:58
Am 13.1.2006 von guest123-336 --- editiert vom Admin Am 13.1.2006 von Felix2k6 nein eindeutig nicht,diese schuhe rutschen ja auch bei kumpels mit der gleichen schuh größe Am 16.1.2006 von guest123-336 --- editiert vom Admin
Leserforumvon tarati | Kaufrecht | 2 Antworten | 01.06.2010 15:09
qid=20080707021655AA5wOU7 Ein Schuster kann den einen Schuh an der einen Stelle weiten, es gibt Sprays, feuchten Wollstrumpf über Schuhspanner, es gibt zig Tipps und alle haben es irgendwie hinbekommen. ----------------- "" -- Editiert am 01.06.2010 23:41
Leserforumvon DonDom | Kaufrecht | 9 Antworten | 26.06.2008 10:52
Die Nähte lösten sich bzw. lockerten sich und die Sohle löste sich vom Schuh. ... Soweit so gut 2 Stunden später hatte ich wieder den Schuh. ... Oder kann ich auf einen umtausch bestehen???
Leserforumvon Lucky_Punch | Kaufrecht | 4 Antworten | 22.05.2012 20:16
Das Schuhfachgeschäft verweigert nun einen Umtausch, da der Schuh durch den Sohlenausgleich verändert wurde. ... Der Riss ist im Leder oberhalb des Schuh entstanden. ... Foto geht nicht, weil der Schuh in der Reparatur ist.
Leserforumvon FutureFranz | Kaufrecht | 2 Antworten | 23.12.2004 12:28
(Auf dem Kassenbon steht ebenfalls :"Bei Umtausch Verrechnung mit Gutschein") Der Händler versucht also erst gar nicht den Mangel zu beseitigen und probiert mit Lieferung eines Gutscheines die Auszahlung des Kaufbetrages generell zu vermeiden. Meine Frage: Muss ich mich darauf einlassen oder habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Kaufbetrages wenn der Mangel durch Nachbesserung oder Umtausch in einen gleichen mangelfreien Schuh nicht erfolgt ?
Leserforumvon PK | Kaufrecht | 6 Antworten | 24.06.2013 18:41
Hallo, ich habe Mitte Februar 2013 Schuhe erworben, bei denen sich nun nach ca. 4 Monaten die Sohle vom Schuh löst. ... Das kommt jetzt darauf an, es geht um die relative Unverhältnismässgkeit, Wert-Verhältnis zwischen Umtausch und Reparatur. ... Das führt zu dem kuriosen Ergebnis, daß ausgerechnet bei Luxusware eher selten ein Anspruch auf Umtausch besteht.
Leserforumvon Seipl | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.12.2006 19:00
Am 4.12.2006 von Michael32 Geh einfach mal damit hin, hatte das mal mit einem Schuh (130EUR) hatte den Zettel nicht mehr, bin dann mit dem Kontoauszug (EC-Zahlung) hin, da standen 480 EUR drauf (Familie ausgestattet !)... Gruß Michael Am 4.12.2006 von Seipl Ich war ja schon mal da und die meinten zuerst, dass Umtausch ohne Kassenzettel ausgeschlossen ist, dann dass das Rückgaberecht nur 14 Tage ist und schließlich dass ich mich an den Hersteller wenden soll. ... Es wird nicht umsonst auf vielen Kassenzetteln draufstehen dass ohne Bon kein Umtausch möglich ist.
Leserforumvon jonojo | Kaufrecht | 16 Antworten | 10.07.2012 15:17
Umtausch oder Geld zurück wurde mir verweigert.
Leserforumvon Jan81 | Kaufrecht | 8 Antworten | 13.08.2009 12:24
Im Mai ist dann bei einem Schuh die Sohle in der MItte des Fußes gebrochen. ... Ich hatte den Schuh ja schon wieder zu ihm zurrückgeschickt! ... Du hast in erster Linie Recht auf Umtausch gegen ein anderes Paar dieser Schuh, eine Reparatur wird hier nicht in Frage kommen.
Leserforumvon Keisbaer | Kaufrecht | 5 Antworten | 30.11.2012 14:57
Ich wollte diese beide zurücksenden, mit der bitte um Umtausch in eine andere Größe. ... Diesen Schuh gibt es auch in anderen Shops in der Größe, ohne einen Hinweis auf Sondergröße.
Leserforumvon guest-12328.08.2015 22:22:29 | Kaufrecht | 10 Antworten | 28.08.2015 17:29
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. ... Nach § 476 BGB besteht kein Recht auf Umtausch, wenn die Ware bei Lieferung nachweislich mängelfrei war. ... Wenn sich bei einem Schuh nach nur 3 Wochen Nutzung die Sohle löst, dann liegt sogar ganz offensichtlich eine mangelhafte Klebung bei Lieferung vor.
Leserforumvon HansK123 | Kaufrecht | 12 Antworten | 20.08.2020 22:46
Sollte die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch mangelhaft sein, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis mindern.
Leserforumvon Nico1611 | Kaufrecht | 23 Antworten | 11.01.2021 21:35
Hallo, Ich habe mir am 27.11.20 ein neues Mainboard, für 130€, gekauft, dieses wurde am 04.12.20 geliefert und nach dem Einbau stellte sich heraus, dass dieses jedoch defekt ist. Am 14.12.20 wurde eine Rücksendung beantragt und am 15.12.20 wurde das Board zurück geschickt, dieses kam am 30.12.20 beim Händler an. Am 08.01.21 stellte ich dem Händler eine Frist von 2 Wochen um mir ein neues Board oder das repariert zukommen zu lassen, da dieses für mein Studium benötigt wird.
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