174 Ergebnisse für „vertrag kaufvertrag“

Leserforumvon RudelCommerce | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 12.11.2013 15:35
MeinPaket.de) steht in AGBs, dass der Kaufvertrag erst nach Übersendung der Versandbestätigung zu einem verbindlichen Vertrag wird. ... In diesem heißt es frei ausgedrückt, dass der Kaufvertrag durch die Vorkassezahlung des Kunden zu einem verbindlichen Vertrag wird. ... MfG Peter ----------------- "" Am 12.11.2013 von GROC quote: In diesem heißt es frei ausgedrückt, dass der Kaufvertrag durch die Vorkassezahlung des Kunden zu einem verbindlichen Vertrag wird.
Leserforumvon sickk | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 04.05.2006 17:09
" Und er will mir jetzt ne Rechnung schreiben obwohl ich ja seperat kein Kaufvertrag eingegangen bin oder ähnliches. ... Am 5.5.2006 von Mareike123 Frage ist, ob die AGB wirksam geworden sind (ein *Kauf*vertrag liegt übrigens bei Anzeigenschaltung regelmäßig nicht vor).
Leserforumvon Dietrich | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 08.01.2003 20:15
Ich habe den Handy vertrag noch nicht unterschrieben. ... Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. ... Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei diesen verträgen eine e-mail des händlers genügt- die kann sich ja verdünnisiert haben vie erfolg Am 18.1.2003 von maître Hallo, bei einem derartigen Vertrag schließt man ja 2 Verträge ab, einen Handykartenvertrag und einen Kaufvertrag über das Handy.
Leserforumvon Nrwbasti | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 27.12.2010 16:01
Hallo zusammen, ich muss im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums ein Referat zum Thema "Kaufvertrag im E-Commerce" halten. Mich würde interessieren, ob Ihr folgende Struktur für gut haltet oder ob vielleicht noch etwas fehlt: * Allgemeines zu E-Commerce und der Historie des Fernabsatzgesetz *für wen gilt bzw. wen betrifft das Fernabsatzgeschäft/recht * Abschluss "Kaufvertrag" bzw. es ist ja ein Verbrauchsgüterkauf und Stichwort "invitatio ad offerendum" * kurzer Exkurs Minderjährige und E-Commerce * Widerruf und Rückgabe im Fernabsatzbereich * kurzer Exkurs: Online-Auktionen und das Widerrufsrecht * Mangelhafte Ware/Rückgabe/Nachbesserung bzw. gesetzliche Ansprüche * Forderungsausfall beim Kunden * Informationspflichten der Preisangabenverordnung, den vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB und § 246 §§ 1 und 2 EGBGB * Einbeziehung der AGBs in den Vertrag * Besonderheiten AGBs (z.B. bei Telekommunikationsdienstleistungen) * Nichtigkeit/Ungültigkeit von ganzen oder Teilen von AGBs * Exkurs: Gewährleistung bei Privat(ver)käufen * Wertminderung bei Rückgabe durch den Kunden Erachtet Ihr diese Aufstellung und Struktur für gut oder fehlen wichtige Punkte? ... Vielen Dank -- Editiert am 27.12.2010 16:02 Am 27.12.2010 von Snoop Pooper Scoop quote:ein etwa 20 minütiges Referat Da mußt du aber schon ziemlich schnell sprechen, wenn das alles rein soll... quote:Abschluss "Kaufvertrag" bzw. es ist ja ein Verbrauchsgüterkauf und Stichwort "invitatio ad offerendum" Da würde ich schon den Sonderfall "eBay" erwähnen, dort liegt ja gerade keine i.a.o. vor. quote:kurzer Exkurs Minderjährige und E-Commerce Wozu?
Leserforumvon mory | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 19.11.2019 22:48
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. ... Am 19.11.2019 von Harry van Sell Zitat (von mory):Jetzt stelle ich mir die Frage, ob da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. ... Allerdings würde er einen einmal wirksam geschlossenen Vertrag nicht rückwirkend unwirksam machen; dafür müsste er dann schon als Aufhebungsvertrag auslegbar sein.
Leserforumvon leonie | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 29.09.2003 23:16
" der preis war jetzt 150€.jetzt wurde mein angebot ersteigert und der bereffende will alles für 150 € haben und beruft sich auf den vertrag. ich gebe zu, beim2.mal, evtl mißverständlich formuliert zu haben. unter berücksichtigung des 1. gebots wäre dieses angebot- asu zum gleichen preis- schon merkwürdig gewesen ----------------- " " Am 30.9.2003 von RA DPMS Hallo Leonie, ich glaube, du hast dich verpokert. ... Also Rat: Vertrag ist Vertrag oder lateinisch: pacta sunt servanda Hallo Hank, meiner Ansicht nach liegt ein Grundrechtseingriff vor, der sich nur mit der Verhinderung und Aufklärung von Schwerstkriminalität rechtfertigen lassen würde. ... Es bleibt bei meinem Rat: Vertrag ist Vertrag oder lateinisch: pacta sunt servanda Mit schönen Grüßen D.P.M.
Leserforumvon Roadpower | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 17.04.2019 10:10
Auch wenn der Preis schon nach Irrtum aussah, ist nicht irgendwann trotzdem ein Kaufvertrag bindend? ... Wenn der Preis schon nach Irrtum aussah, gibt es gar keinen Vertrag, egal wie viele Bestellbetätigungen man bekommen hat. Und wenn es einen Vertrag gäbe, dann könnte der auch noch nachträglich angefochten werden.
Leserforumvon guest-12321.07.2018 12:29:33 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 09.05.2018 12:53
Ich war immer der Ansicht, dass der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn der Händler eine Auftragsbestätigung an den Kunden sendet. ... Dort lautet der Text: § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. ... Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Leserforumvon flakko | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 11.01.2010 19:14
Jetzt meine Frage kann ich den Vertrag Rückgängig machen?
Leserforumvon msn418394-45 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 07.07.2015 15:42
Umgehend begibt sich K auf die Website des Händlers und widerruft mittels bereitgestelltem Online-Widerrufsformular den Vertrag. ... Nun schreibt der Händler H den K an, er hätte von der Spedition gehört, dass der Kaufvertrag storniert worden sei, von K hätte er jedoch keinerlei Widerruf erhalten.
Leserforumvon petra21844 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 29.11.2004 19:55
Der Verkäufer gab uns den Kaufvertrag und den Überschreibungsvertrag per E-Mail. ... bei vollgeschäftsleuten wird die sache schwierig. obwohl. sie haben den vertrag und den noch nicht unterschrieben weil sie natürlich mit den vertragsbedingungen nicht einverstanden sind. diese können ja frei ausgehandelt werden. wenn sie sich nicht einigen können, kommt kein vertrag zu stande. ich weiß herr f. lorenz würde mich gern berichtigen, aber diesmal nicht auch wenn schon mündlich ein vertrag zu stande gekommen sein mag, ist dies doch schwer nachweisbar. daher wurde ja auch der vertrag schriftlich geschickt. ich würde an dem zugeschickten vertrag erstmal herummäkeln und den preis drücken. dazu haben die "vertragspartner" vor abschluß ja das recht. da der vertrag nicht über ebay zustande gekommen ist, gibt es ja nichts schriftliches bisher. also lassen sie sich nicht unter druck setzen. das machen in letzter zeit viele unternehmen. aber es ist hauptsächlich heiße luft. auf keinen fall telefonisch oder schriftlich irgendetwas zusagen. einen geänderten vertrag per mail zurückschicken, den er unmöglich annehmen kann Am 30.11.2004 von petra21844 Hallo, danke für deine/ihre Antwort. Ich das dachte ich mir auch, dass ich ja nicht mit dem vertrag einverstanden sein könnte aber das Problem ist, dass ich schon die 2000 Euro überwiesen habe und wir schon sein ca. 4 Wochen über Telefon und E-Mail in Verhandlung über die Webseite waren.
Leserforumvon Colormax | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 03.11.2019 16:01
Kaufvertrag führt. ... Und der Gutschein gilt halt bei einem Kauf(vertrag). ... Allerdings steht dort nicht mehr, dass ein Vertrag erst mit der Lieferung zu Stande kommt.
Leserforumvon Eisenhart | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 35 Antworten | 12.12.2019 15:56
Kann der Käufer nun vom Kaufvertrag zurücktreten, weil dieser Hinweis vor Vertragserklärung nicht gegeben wurde? ... Deswegen wird ihm ein erweitertes Recht eingeräumt sich vom Vertrag zu lösen. ... Man muß sich als Käufer halt auch auf dem Laufenden halten - bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Leserforumvon SumXone | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 27.01.2004 12:09
Jetzt wurde mir in einem Forum geraten, zu stornieren, oder die Annahme des Pakets zu verweigern, und vom Vertrag zurückzutreten. ... Wie ist das nun, kann ich jetzt noch vom Vertrag zurücktreten?
Leserforumvon PlayBaQ | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 23.11.2009 22:39
Beweisen muß ja erst mal die Gegenseite, mit wem sie einen Vertrag haben will. ----------------- "" Am 24.11.2009 von connlon Kann sie anhand von Anschrift, E-Mail & IP. ... Und selbst wenn der Anschlußinhaber der IP an dem angegebenen Ort wohnt, beweist das nur, daß der Kaufvertrag mit einem Nutzer des Endgerätes zustande kam, aber nicht, ob mit dem Vater oder dem (beschränkt geschäftsfähigen) Kind.
Leserforumvon Kleines Ich | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 60 Antworten | 15.02.2012 11:04
Also, dem Vertrag stimmte er ja zu, indem er geliefert hat. ... Demnach wäre er den Vertrag eingegangen, wenn die Ware lagernd gewesen wäre? ... Beim Kaufvertrag ist man verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen.
Leserforumvon guest-12325.03.2013 10:39:04 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 20 Antworten | 13.12.2010 15:39
Ps: Der Verkäufer hat natürlich Recht, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist, nur hat der Käufer eben ein Widerrufsrecht.
Leserforumvon Seleta | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 03.11.2021 09:01
Im Kaufvertrag steht: späteste Lieferung bis 27.10. ... Kann ich von dem Kaufvertrag jetzt gleich zurücktreten oder muss ich denen schriftlich noch eine Frist einräumen?
Leserforumvon Alfa123mitglied | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 24.01.2022 20:02
Ohne Kaufvertrag hättest du ja ja nichts unterschreiben brauchen. ... Zum einen wäre wichtig zu wissen, warum man erst 4 Tage nach Vertragsschluss merkt, das man einen Vertrag abgeschlossen hat. ... Aber ob es da schon Rechtsprechung gibt, weiß ich auch nicht. ;-) Die andere Möglichkeit wäre eben, sich darauf zu berufen, dass kein Vertrag zustande kam, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen, da der Verkäufer den Kaufvertrag nur als "Auftrag zum Zusenden eines Angebots" dargestellt hat.
Leserforumvon taube1960 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 18.05.2011 11:54
ein Kaufvertrag für bewegliche Sachen wird er Telefon abgeschlossen. ... Wie kommt man aus dem Vertrag heraus? ----------------- "" Am 18.5.2011 von Snoop Pooper Scoop quote:Wie kommt man aus dem Vertrag heraus?
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