20 Ergebnisse für „rücktritt rücktrittsrecht“

Leserforumvon uerz | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 12.10.2008 18:42
Ich habe bereits ein Schreiben dorthin geschickt, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte. Eine Klausel über Rücktritt bzw. ... Wahrscheinlich ist damit ein Rücktritt nicht möglich, oder?
Leserforumvon carsalb | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 10.09.2007 19:29
In den AGBs steht, dass kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich ist, sobald eine Leistung in Anspruch genommen wurde - sprich eine Kontaktanfrage verschickt wurde o.a. Ich habe eine Kontaktanfrage verschickt, diese wieder zurückgenommen und eine Email geschrieben, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache und vom Vertrag zurücktrete.
Leserforumvon friedrich-r | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 25.02.2007 20:06
Da ihm diese nach Prüfung nicht zusagt, sendet er sie nach wenigen Tagen zurück und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag. ... Es gibt kein Rücktrittsrecht, nur weil einem die Ware nicht gefällt.
Leserforumvon bertl81 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 29.09.2005 18:48
Hier sind VK und K gleichgestellt,also kein Rücktritt.
Leserforumvon nname | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 28.03.2008 07:37
Gilt das "übliche" Rücktrittsrecht ? ... MfG Am 28.3.2008 von Mareike123 Gilt das übliche Rücktrittsrecht ?
Leserforumvon reinibe | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 08.09.2014 13:55
Hab ich Anspruch auf ein Rücktrittsrecht? ... Ergo hast du kein Rücktrittsrecht. ... Ergo hast du kein Rücktrittsrecht.
Leserforumvon kleeblatt255 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 30.10.2014 14:01
Wenn kein Mangel vorliegt, würde auch kein Rücktrittsrecht bestehen. ... Und einen Rücktritt erklärt der Händler gar nicht selbständig, er entspricht aus Kulanz dem Wunsch des Kunden nach einem Rücktritt. ... Wir könnten jetzt lange diskutieren, wie der BGH/EuGH das beim Rücktritt sehen würden.
Leserforumvon Bruder Tack | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 05.02.2016 17:32
Am 6.2.2016 von hamburger-1910 Zitat:ist noch nicht mal sicher ob ein Rücktrittsrecht gegeben ist Wo steht denn was von Rücktritt? Am 6.2.2016 von JogyB Zitat (von hamburger-1910):Wo steht denn was von Rücktritt? ... Aber ohne ein Rücktrittsrecht wird ein kompletter Einbehalt des Kaufpreises schwer zu begründen sein, selbst wenn man ein Zurückbehaltungsrecht bejaht.
Leserforumvon userg2 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 23.10.2007 11:28
Dies innerhalb der 14 Tage Rücktrittsrecht. ... Brief knapp außerhalb der 14 Tage Widerrufsrecht abgesendet wurde, sei der Rücktritt nicht mehr möglich. ... Fernabsatzgesetz, ich habe irgendwo gehört oder gelesen, daß nicht mehr nur 14 Tage Rücktrittsrecht, sondern 4 Wochen Rücktrittsrecht gewährt werden müssen.
Leserforumvon Michael32 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 05.05.2007 15:09
Verzichtserklärung auf gesetzliches Rücktrittsrecht Verbraucher in der europäischen Union haben laut Gesetz das Recht, vom Kauf von Gütern und Dienstleistungen innerhalb von sieben Werktagen nach Auslieferung der Ware an den Verbraucher zurückzutreten. ... Form in mehrerlei Hinsicht falsch (etwa bei der Differenzierung Widerruf/Rücktritt, der Dauer der gesetzlichen Rechte etc.) und deswegen möglicherweise abmahngefährdet.
Leserforumvon Wickler | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 14.05.2013 21:34
Sofern ich weiß, ist im Fernabsatz das Rücktrittsrecht des Händlers weitestgehend abgeschafft...gibts da irgendwelche Ausnahmen für Vorkommnisse wie im geschilderten Fall ?
Leserforumvon dboxxer | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 04.02.2008 11:26
Liege ich mit meiner Annahme 14 Tage rücktrittsrecht richtig? ... Ich meinte natürlich das 14 Tägige Rücktrittsrecht ohne Gründe. Somit also Rücktritt.
Leserforumvon LegalEagle | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 13.07.2008 13:33
Besteht hier ein Widerrufsrecht für deutsche Verbraucher bzw. gilt hier das Fernabsatzgesetz od. andere Gesetze die zum Rücktritt berechtigen? ... Am 13.7.2008 von LegalEagle ...das wollte ich ja gerade wissen: was ist die rechtsgrundlage / habe ich ein rücktrittsrecht? ... Am 13.7.2008 von LegalEagle ...das wollte ich ja gerade wissen: was ist die rechtsgrundlage / habe ich ein rücktrittsrecht?
Leserforumvon Benbulben | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 01.08.2017 18:51
Da gibt es unter bestimmten Bedingungen im B2C Bereich ein Widerrufrecht, aber kein 14tägiges Rücktrittsrecht beim Versendungskauf. ... Berry Am 2.8.2017 von fb367463-2 Als Kunde kann ich bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen (bei Amazon 30 Tage) erwarten, dass mir mein Kaufpreis rückerstattet wird.
Leserforumvon mahmut1 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 19.04.2004 19:16
Am 21.4.2004 von pampersrocker Hallo, ergänzend möchte ich noch das Urteil erwähnen, dass selbst dann das Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz bestätigte, als das Unternehmen X einen speziell für einen Kunden angefertigen PC nicht innerhalb der Frist zurücknehmen wollte. ... Der Passus "Sonderanfertigung" ist nur für den Fall gedacht, daß eine Ware nach den speziellen Anforderungen des Kunden hergestellt wird, die nach dessen Rücktritt aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit höchstwahrscheinlich nicht mehr an einen anderen Kunden verkauft werden kann (Bsp. künstlerische Auftragsarbeit, speziell lackiertes Kfz, Bett mit Sondermaßen etc.).
Leserforumvon Brieftaube | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 29.08.2013 05:03
Theoretisch könnte er vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, daß man beim online-Kauf hat. ... Ja, um den Widerruf nach Fernabsatzbestimmungen, nicht um den Rücktritt geht es.
Leserforumvon tombola | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 15 Antworten | 04.12.2010 19:52
Du kannst die Betreiber auch per eMail anschreiben und ihnen den Rücktritt vom Vertrag erklären und dann abwarten ob es was bringt. ... Sollte die Registrierung noch keine 14 Tage her sein, kannst du sie auch zusätzlich auf dein Rücktrittsrecht aufmerksam machen. ... Nach §312d BGB hast du ein Rücktrittsrecht von einem solchen Vertrag, gemäß §355 Abs. 2 BGB beträgt diese 14
Leserforumvon MCNeubert | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 15.04.2002 09:20
BGB (gesetzliches Rücktrittsrecht). Beim Rücktritt gibt es keine Vorschrift, die bestimmt, dass eine Leistung nicht zurückzugewähren ist, die im Vermögen des Empfängers nicht mehr vorhanden ist.
Leserforumvon Sonnie07 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 70 Antworten | 10.09.2007 13:15
. §14 FernAG ein 14 tagiges Rücktrittsrecht einräumt.
Leserforumvon Dr.jur.Dr.h.c.Heinz.Struck. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 363 Antworten | 17.11.2006 11:49
Hallo, folgendes trug sich zu: Ich wollte ein wenig über meine Familiengeschichte erfahren und fütterte eine Suchmaschine mit passenden Suchbegriffen. Die Seite www.GENEALOGIE.de war dabei oft unter den ersten Suchergebnissen, weshalb ich mich auf diese Seite begab. Die Seite versprach eine tolle, riesige Datenbank und viele weitere Funktionen zur Ahnenforschung bereitzustellen, weshalb ich mich auch sogleich anmeldete, da es ja "nur wenige Minuten dauern würde".
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