10 Ergebnisse für „daten datenverlust“

Leserforumvon warrior23 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 14.05.2004 19:25
In einem Jahr wird der Webserver von einem Virus befallen und alle Daten sind verloren. ... Wenn ich jedoch nach dem Datenverlust nachträglich ein Gewerbe anmelden würde, und beweisen könnte, dass die Daten "Firmendaten" sind und zu einem Einnahmeverlust geführt hätten, besteht dann noch eine Möglichkeit, denn Webspacevermieter auf Schadensersatz anzuzeigen? ... Gehen wir mal davon aus, dass in den AGBs nichts von Datenverlust und Haftung drin steht ...
Leserforumvon Sukama | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 20.05.2010 00:42
Ist der Datenverlust durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hosters entstanden, wofür er nach BGB haftbar wäre? ... Wenn nein, würde der Hoster aus (2) nur für solche Datenverluste haften, die Daten betreffen, die zwischen den dem Nutzer zuzumutenden Backup-Zeitpunkten verloren gegangen sind. Das Problem des Kunden ist, daß er nicht einerseits sagen kann "die Daten waren ungeheuer wertvoll" und andererseits "aber Backups habe ich nur einmal pro Woche gemacht". ----------------- "" Am 20.5.2010 von Sukama 1.)
Leserforumvon KP_Walker | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 25 Antworten | 26.10.2005 12:54
Ansonsten gibt es sehr wohl Unterschiede und wenn ich wichtige Daten habe,speichere ich Diese auf teurer Hardware und nicht auf der billig Platte von Maxtor,obwohl Diese sehr wohl 5 - 10 € weniger kostet ein vergleichbares Qualitätsprodukt. Da Ihre Daten wichtig sind, müssen Sie Diese eben extern speichern,so auch wichtige Fotos,z.B. auf CD. Wenn es sich nur um "alberne" also private Daten handelt,kann man gerne Geld sparen,aber danach bitte nicht nach dem Händler schreien,zwecks der Haftung für Ware für die der Kunde nicht mehr bereit oder in der Lage ist, den angemessenen Preis zu zahlen,so verdient der Händler 10 % an diesem Kauf und kann für die paar Euro leider nicht für Ihre Daten haften.
Leserforumvon electrofaust | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 08.04.2010 23:24
Die Bereitstellung von eingestellten Daten ist so gesehen mit die wichtigste Pflicht eines Seitenbetreibers. BGH NJW 1956, 1065 - da wurde schonmal so entschieden, dass eine Freizeichnungsklausel für wesentliche Pflichten unzulässig ist. ----------------- "" Am 9.4.2010 von TimeTrial quote:Die Bereitstellung von eingestellten Daten ist so gesehen mit die wichtigste Pflicht eines Seitenbetreibers. ... Man bezahlt zwar kein Geld, aber liefert dem Betreiber persönliche Informationen (Nutzungsdaten - Cookies z.B.), damit er mit diesen Daten personifizierte Werbung erstellen kann, wofür er im Endeffekt auch entlohnt wird. ----------------- ""
Leserforumvon JacquelineT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 01.06.2007 13:05
Die Daten sind alle verloren gegangen, weil die Störung während der Datensicherung aufgetreten ist". ... Jetzt sind die Daten der geschädigten wegen Ignoranz und Gleichgültigkeit für immer verloren. ... Wir übernehmen keine Haftung für Datenverlust, welcher aus durch uns nicht beeinflussbaren Faktoren entsteht.
Leserforumvon NWD | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 13.01.2021 18:42
Da waren ja alle Daten sicher. ... Wir haben vor Beginn der Tätigkeit ein Schreiben aufgesetzt, dass wir keine Datensicherung feststellen konnte bzw. zur Zeit keine eingerichtet ist, dass wir diese dringend empfehlen und der Kunde für die tägliche Sicherung der Daten alleinverantwortlich ist. ... Da waren ja alle Daten sicher.
Leserforumvon Rechtsneuling | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 22.06.2004 11:05
Das ist durchaus ein ernsthafter Ratschlag, denn ohne Backup können Sie einen Schaden aus Datenverlust kaum geltend machen, da dann schon die eigene Sorgfaltspflichtverletzung zu schwer wiegt. ... Am 24.6.2004 von Rechtsneuling Die Sache läuft und geht vor Gericht. § 303b Computersabotage (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder 2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 303a Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Leserforumvon Captain ahab | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 16.04.2021 02:43
[/b]Keine Gewährleistung und/oder Haftung bei Fehlern und/oder Datenverlust o.ä. ... [/b] Eine kleine Statistik angelegt wird (Keine personenbezogenen Daten o.ä.! ... Keine Gewährleistung und/oder Haftung bei Fehlern und/oder Datenverlust o.ä.
Leserforumvon Sergej31231 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 08.03.2018 09:41
5 Wenn ich dann rein die Dienstleistung für diese (GPL-) Software verkaufe, etwas geht schief - Daten gehen verloren oder sonst was... ... Kommt drauf an, ob Du den Fehler und den Datenverlust verursacht hast. ... 5 Wenn ich dann rein die Dienstleistung für diese (GPL-) Software verkaufe, etwas geht schief - Daten gehen verloren oder sonst was...
Leserforumvon wissi1 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 15.10.2011 23:02
Wenn Domains + Webseiten-Daten sicher sind ist das Gnaze halb so wild. ... , weil der Gewinn, den man als Kleinsthoster macht in keiner Relation zum Risiko (Datenverlust, Mails kommen nicht an [hier wirds schnell auch strafrechtlich relevant], Server wird gehackt, ...) steht.
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