235 Ergebnisse für „zeug gericht“

Leserforumvon zeuge | Strafrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 08:49
Wenn aber das Gericht schon weiß, daß deine Aussage falsch war, wird dir in jedem Fall eine Anklage wegen uneidlicher Falschaussage bevorstehen. > Wenn man die aussage verweigert, bleibt doch sicher die falschaussage bestehen? ... Faktisch bleibt sie nicht bestehen, wenn das Gericht schon weiß, daß es eine Falschaussage war.
Leserforumvon anima21 | Strafrecht | 2 Antworten | 23.01.2012 18:58
Nun hat er Heute ausgesagt, er habe das Zeug von mir bekommen. ... Die andere Frage ist, ob Du angibst, von wem Du das Zeug hast. ... Wenn Gericht und Jugendgerichtshilfe "Schneid" haben, lassen sie Dich Deine Sozialstunden auf einer Suchtstation in der Psychiatrie ableisten, wo Jungs/und Mädels in Deinem Alter sind, die auf dem Zeug "hängen geblieben" sind und deren Leben mehr oder weniger im Ar*** ist, bevor es richtig angefangen hatte.
Leserforumvon guest-12323.04.2017 20:38:51 | Strafrecht | 13 Antworten | 23.04.2017 10:47
Zitat:ob das Gericht einfach so behaupten kann Wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass ein Zeuge lügt, kann es das natürlich auch "behaupten" bzw. es als Grundlage für seine Entscheidungsfindung hernehmen. ... Zitat:müsste Das Gericht nicht beweisen das Ich lügen würde? ... Das Gericht müsste nun sagen: Oh, Sie haben nur 1 Zeugen, der Täter aber 5.
Leserforumvon Marcel91 | Strafrecht | 3 Antworten | 16.12.2011 00:33
Ich gestand das Zeug nehmen zu wollen, jedoch habe ich nichts davor genommen. ... Das Zeug wurde beschlagnamt. ... Allerdings werden Sie natürlich vor Gericht gegen "Ihren Dealer" aussagen müssen, wenn der angeklagt wird und die Sache nicht direkt selbst zugibt. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Leserforumvon softie | Strafrecht | 6 Antworten | 14.07.2004 11:53
heisst erwerb, das ich das zeug gekauft habe ? ... wie sieht das vor gericht aus, wenn der dealer sagt er hätte mir was verkauft, ich aber sage er hätte es mir geschenkt ? ... Am 14.7.2004 von wastl Letztlich ist es doch so: Wenn das Zeug bei Ihnen gefunden wird muß es ja irgendwie in Ihren Besitz gekommen sein.
Leserforumvon JeyDoeJercy | Strafrecht | 8 Antworten | 29.09.2019 10:41
Die werden dann nicht einfach addiert, sondern das Gericht bildet eine Gesamtstrafe, die niedriger sein muß als die rechnerische Gesamtsumme. ... Wenn das Zeug sichergestellt und getestet wurde und eine nicht geringe Menge festgestellt wird, wären wir bei 29a BtMG oder wenn es aus dem Ausland kam, bei 30 BtmG. ... Da aber kaum vier Lieferungen abgefangen wurden, gehe ich mal davon aus, dass die Polizei das Zeug nicht in die Finger bekommen hat, sondern nur die Lieferdaten.
Leserforumvon Hobbyjurist203 | Strafrecht | 4 Antworten | 02.12.2017 13:49
Freue mich auf die Diskussion Am 2.12.2017 von muemmel Hehlerei etc. scheitert entweder an dem fehlenden Vermögensschaden Nö, Hehlerei scheitert bei X daran, daß man die nur begehen kann, wenn man das Zeug nicht selbst geklaut hat. ... Denn das "ohne zu wissen, daß es Diebesgut ist", wird das Gericht natürlich hinterfragen. ... Ich meinte das ursprünglich so: 1) X schenkt das geklaute Zeug Y, keine Strafbarkeit des X wegen Betruges, da kein erneuter Vermögensschaden. 2) X verkauft das geklaute Zeug an Y, zwar strafbar aber hier würde es ja zu einem Betrug innerhalb der Familie kommen, daher Strafantrag notwendig zur Verfolgung des X.
Leserforumvon geforce123 | Strafrecht | 10 Antworten | 18.03.2017 19:42
Ob das Zeug für den Eigenkonsum war, ist völlig hupe - mehr als Besitz wird Ihnen ohnehin nicht vorgeworfen. ... Ob das Zeug für den Eigenkonsum war, ist völlig hupe - mehr als Besitz wird Ihnen ohnehin nicht vorgeworfen. ... Und Sie müssen sich überhaupt nicht äußern, auch vor Gericht nicht, wobei es vor Gericht sicher sinnvoll wäre, ein kurzes Geständnis ("Der in der Anklageschrift genannte Tatvorwurf trifft zu") zu machen.
Leserforumvon minimi | Strafrecht | 9 Antworten | 21.06.2004 14:55
Hallo, ich mal ne frage, ich soll als Zeuge zu Gericht erscheinen. ... BtMG § 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe ------------------------------------------------------ Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter 1. durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 19.1.2006 von Gara WICHTIG: kan mir jemand vll weiterhelfen ich brauch neues zeug wenn wer mir was besorgen kan bitte schreibt mir ne e mail ist wichtig ich kauf fuer 250 euro ( maka_maka@web.de Am 19.1.2006 von Gara WICHTIG: kan mir jemand vll weiterhelfen ich brauch neues zeug wenn wer mir was besorgen kan bitte schreibt mir ne e mail ist wichtig ich kauf fuer 250 euro ( maka_maka@web.de Am 19.1.2006 von holiday357 Das kann ja nur ein Witz sein, der Beitrage vor meinem...
Leserforumvon Amira | Strafrecht | 8 Antworten | 29.09.2004 11:36
Im Zivilverfahren dagegen darf man / frau nicht lügen, aber dummes Zeug sagen und schreiben. ... Am 29.9.2004 von Bewährungshelfer Gerade in Verkehrssachen versuchen Unfallgegner öfter mal, über das Gericht dann doch noch Recht zu bekommen. ... Wie von Campe schon schrieb: Man darf in die Klageschrift auch dummes Zeug schreiben, was durchaus öfter gemacht wird.
Leserforumvon beccale | Strafrecht | 13 Antworten | 30.09.2008 12:03
Der Konsum beinhaltet in gewisser Weise ja den Besitz, es sei denn mir hat das Zeug einer verabreicht. ... Das kann man so stehen lassen eigentlich…  wobei ich mich dann frage, was will ich dann mit dem Zeug? ... Wenn er das Zeug wirklich verabreicht bekommen hat (seniere ich mal), sollte er Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen, um den Tatvorwurf des Besitzes so außer Kraft zu setzen.
Leserforumvon JustizAmtsGewaltOpfer | Strafrecht | 1 Antwort | 26.12.2015 16:55
Folgender Sachverhalt: Mal angenommen>Nichtwissende und auch Azubi bei Gericht,verdrehen eine Sachlage arg krass. ... Es wurde angeblich ein Teil einesTefonates bei einer Geschäftsstelle neben SB und Auszubildende mitgehört, mit angeblich wirrem Zeug,und ohne Namensbennung des Anrufers(rin).
Leserforumvon onkster24 | Strafrecht | 1 Antwort | 09.07.2007 18:22
Da sie eine grosse Tasche dabei hat und diese offen stand kann es also gut möglich sein, dass sie das zeug in die Tasche gelegt bekommen hat.so dann mal weiter. Also meine freundin ist mit dem Detektiv ins Büro, dort hat er ihr dann gesagt das sie geklaut hat und wenn sie jetzt nicht das formular unterschreibt und die 50€ bezahlt, das ganze vor gericht geht.
Leserforumvon Strifecrow | Strafrecht | 4 Antworten | 10.04.2009 20:14
Weil vor Gericht kommt ja sowieso eine neue Summe heraus.. ... Aber wie soll sie ohne jegliches Einkommen (sie bekommt nichtmal Taschengeld) das Zeug bezahlen?
Leserforumvon lrgt01 | Strafrecht | 17 Antworten | 24.06.2022 16:58
Bei dieser Überzeugungsbildung ist das Gericht weitgehend frei. ... [/i] Abgesehen davon - haben Sie wirklich mit keinem Wort erwähnt, dass Sie das Zeug aus den Niederlanden haben? ... [/quote]diese = siehe Am 24.6.2022 von lrgt01 [quote=muemmel]haben Sie wirklich mit keinem Wort erwähnt, dass Sie das Zeug aus den Niederlanden haben?
Leserforumvon anin | Strafrecht | 3 Antworten | 18.09.2004 00:35
Er weiß nicht wer ihn angezeigt hat und geht davon aus ,dass derjenige, der ihm das Zeug verkauft hat ihn verraten hat. ... Seine Anstellung als Elektiker wird er nicht verlieren, zumindest wird das Gericht seinen Arbeitgeber nicht informieren. ... Die Anordnung eines Beistands nach §68 JGG wäre vor Gericht jedoch möglich, wobei das auch der Erziehungsberechtigte sein kann.
Leserforumvon Balu | Strafrecht | 10 Antworten | 05.11.2003 10:40
Das Zeug ist wohl wirklich von dem, den ich angeblich beim Deal gesehen habe. ... In *Wirklichkeit* war ich *nicht anwesend* und Mr.Y hat das Zeug von Mr. ... Es ist in dem Sinne ja auch keine 100% Falschanschuldigung, da das Zeug ja schon von dem Typen war, auch wenn er es nicht selbst übergeben hat.
Leserforumvon Dickunddumm | Strafrecht | 14 Antworten | 19.03.2023 08:53
Ist es außerdem sicher das der Fall vor Gericht kommt? ... Wurde das Zeug in einem Labor untersucht? ... Wurde das Zeug in einem Labor untersucht?
Leserforumvon Hyperion123 | Strafrecht | 4 Antworten | 03.07.2017 18:45
Nun ja - mal abgesehen davon, daß viele Namen mehrfach vorkommen, beweist das ja nichts: Wenn der TE mit einem gefälschten Ticket auf den Namen Horst Schufatinski fährt und er heißt nicht so, dann kann man Horst S. nicht deswegen vor Gericht stellen... ... Das Zeug wurde von 3 verschiedenen Leuten unabhängig voneinander gefunden. ... Mein Name ist auch nicht so häufig, d.h. mich gibt's hier nur 1mal Mit 2 davon traf ich mich ein, zwei tage später und bekam mein Zeug zurück.
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Leserforumvon amz441730-76 | Strafrecht | 7 Antworten | 18.05.2016 00:19
Ich war schon vor einigen Jahren schon mal vor Gericht wegen Betäubungsmittel und da wurde mir als Auflage ein drogenfreies Leben vorgesetzt. ... Nö, Sie haben das Zeug weitergegeben - das ist strafbar. ... Nö, Sie haben das Zeug weitergegeben - das ist strafbar.
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