15 Ergebnisse für „verjährung antragsdelikten“

Leserforumvon hundefitness | Strafrecht | 7 Antworten | 23.08.2006 00:43
----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 23.8.2006 von JuR Hallo Herr Wilke, die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses kann nur bei den relativen Antragsdelikten den Mangel am nötigen Strafantrag kompensieren und so dennoch eine Strafverfolgung ermöglichen. Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden, dessen Fehlen ein echtes Verfolgungshindernis (wie zum Beispiel auch Verjährung) darstellt.
Leserforumvon kingofthebongo | Strafrecht | 5 Antworten | 08.06.2006 12:41
Steht auch in § 78b StGB: § 78b Ruhen (1) Die Verjährung ruht 1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179, 2. solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann; dies gilt nicht, wenn die Tat nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Halbsatz (oben fett) sagt, daß die Verjährung trotz fehlendem Strafantrag (aus welchem Grund auch immer er fehlt) weiterläuft. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon KDT-Berlin | Strafrecht | 9 Antworten | 16.05.2017 18:04
Ja, Du irrst Dich (sogar gewaltig, was die Verjährung angeht) EIn Strafantrag ist nur bei Antragsdelikten maßgeblich. ... Außerdem ruht die Verjährung bis zum 30.
Leserforumvon MarkusMa | Strafrecht | 4 Antworten | 14.05.2009 17:38
Finde zum Beginn der Verjährung widerspüchliche Aussagen ... ... Die "Kenntnis" spielt im Strafrecht (ausg. bei Antragsdelikten, bzw. der diesbezügl. 3monatigen Antragsfrist) keine Rolle. Die Verjährung beginnt mit Tatvollendung, bzw.
Leserforumvon Avaya | Strafrecht | 5 Antworten | 16.02.2013 11:22
Verjährung) vor. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" Am 17.2.2013 von wastl ja sie muss immer ermitteln Nein. ... Am 17.2.2013 von manfred100 bei antragsdelikten nur auf antrag ----------------- ""
Leserforumvon hot_trot_6 | Strafrecht | 5 Antworten | 07.09.2004 21:46
Bei den Beledigungsdelikten (§§ 185-187 StGB) handelt es sich um absolute Antragsdelikte, d.h. der Strafantrag kann nicht (wie bei relatvien Antragsdelikten) durch das bes. öffentliche Interesse ersetzt werden. ... Erfährt er aber erst nach z.B. 6 Jahren davon, hat schon die "allgemeine" Verjährung eingegriffen und die Tat ist nicht mehr verfolgbar (also auch nicht mit Strafantrag), da es bei der allg. Verjährung nicht auf die Kenntnis vom Täter ankommt.
Leserforumvon Filmsammler | Strafrecht | 10 Antworten | 17.06.2006 09:11
Hier z.B: § 78a Beginn 1Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. 2Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Nach § 78a Satz 1 StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist. ... Am 17.6.2006 von DanielB Auf die Ermittlung des Täters kommt es allerdings bei Antragsdelikten an, die Frist für den Strafantrag läuft erst nach Kenntnis von Tat und Täter.
Leserforumvon thomei | Strafrecht | 22 Antworten | 26.09.2006 23:57
Verjährung ab der Kenntniss der Tat oder Jahresende? ... Strafantrag bedeutet, bei Antragsdelikten muß spätestens nach 3 Monaten seit Tatzeitpunkt Strafantrag gestellt worden sein. ... Also gilt bei Ihnen nur die Verjährung.
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Leserforumvon LiliFee | Strafrecht | 15 Antworten | 14.09.2007 17:28
Interesse an der Strafverfolgung bejaht, kann die Tat bis zur Verjährung verfolgt werden. ... Interesse an der Strafverfolgung bejaht, kann die Tat bis zur Verjährung verfolgt werden. ... Verfolgung von Antragsdelikten (1) Wegen einer Straftat, die nur auf Antrag zu verfolgen ist, wird der Staatsanwalt in der Regel erst tätig, wenn ein ordnungsgemäßer Strafantrag vorliegt.
Leserforumvon marcelessen | Strafrecht | 11 Antworten | 01.02.2008 14:11
Im Übrigen liegt die Sache hart am Rande der Verjährung, vielleicht auch schon jenseits davon. ... Betrug in dieser Höhe ist ein Offizialdelikt, da beginnt die Verjährung mit der Tat, nicht mit der Kenntnis der Identität des Täters. Die ist nur von Interesse, wenn ein Strafantrag gestellt werden muß, bei Antragsdelikten mithin.
Leserforumvon Fitta | Strafrecht | 14 Antworten | 01.02.2010 16:17
Mitte Dezember beantragte mein Anwalt noch einmal die Akteneinsicht per Eile "Die Angelegenheit eilt, da geprüft werden muss ob eine Straftat angezeigt werden muss, Verjährung droht" Zu der Zeit hatte ich als "beschudligter " Hinweise, die für meine Unschuld sprechen. ... Mit "Verjährung droht" war gemeint das möglicherweise der Anzeigenerstatter wissentlich falsch angezeigt hat. ... Aber solange wird wohl noch nie eine Akteneinsicht gedauert haben, daß die Akteneinsicht und Ermittlung die Verjährung überdauert?
Leserforumvon erstMS | Strafrecht | 9 Antworten | 17.10.2004 01:44
Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 19.10.2004 von Jenny1 test Am 21.10.2004 von erstMS Gibt es eigentlich so etwas wie eine Verjährung für die Anzeige ? ... Jein: Bei "Antragsdelikten" (einfacher Diebstahl ist ein solches) gilt eine Strafantragsfrist von 3 Monaten.
Leserforumvon natilein | Strafrecht | 12 Antworten | 15.08.2013 09:20
(Bei reinen Antragsdelikten wäre aber nur ein Strafantrag des Geschädigten relevant; das liegt hier aber nicht vor.)
Leserforumvon griso | Strafrecht | 48 Antworten | 09.01.2004 21:46
Hallo, ich bin 40 Jahre alt und habe gestern den größten Fehler meines Lebens gemacht und zwar hab ich in einem Kaufhaus ein Preisschild vertauscht. Anstatt 11,15 € hab ich 3,95 € aufgeklebt und bin dabei erwischt worden. Ich habe ein so dermaßen schlechtes Gewissen und und bekomme ein Schweißausbruch nach dem anderen.
Leserforumvon SHSHSH | Strafrecht | 54 Antworten | 25.10.2009 02:14
Nun alle diese Dienstestellen sind zur entgegennahme einer Strafanzeige, bzw. eines Strafantrages (letzteres nur bei Antragsdelikten) berechtigt.
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