43 Ergebnisse für „nötigung sexuell“

Leserforumvon moep88 | Strafrecht | 5 Antworten | 18.02.2006 13:50
Eine Freundin von mir wurde im Kindesalter sexuell genötigt. ... Nötigung nach §240 verjährt innerhalb von 5 Jahren. ... Am 21.2.2006 von Maverich >>Die Strafvorschrift für sexuelle Nötigung ist nicht durch §240 STGB sondern durch der speziellere §177 STGB
Leserforumvon seba08 | Strafrecht | 0 Antworten | 01.02.2017 11:29
Ab und zu haben die beiden sexuell motivierte Fesselspiele realisiert. ... Fragen: (1) Ist der Tatbestand der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung erfüllt? ... Nötigung anzeigt?
Leserforumvon moep88 | Strafrecht | 1 Antwort | 18.02.2006 13:42
Eine Freundin von mir wurde im Kindesalter sexuell genötigt.
Leserforumvon Young_Delay | Strafrecht | 1 Antwort | 09.09.2019 22:31
Nun hat der Herr große Panik er habe vielleicht doch eine Straftat begangen und die Frau "sexuell genötigt", was er nie wollte und auch nie so gesehen hat. Hat der Herr sie Eurer Meinung nach "sexuell genötigt"? ... Ist das sexuelle Nötigung via Internet?
Leserforumvon geister-jaeger | Strafrecht | 12 Antworten | 16.06.2004 15:01
Hallo, ich wurde im Alter von 7-8 Jahren bis zum Alter von 15 Jahren und dann auch später noch als ich bereits volljährig war von meinem Vater mehrmals sexuell missbraucht. ... Am 13.7.2004 von geister-jaeger Hallo Tamy, Du kannst es nur noch so wie in meinem Fall machen, bei mir war es auch viel zu spät und so ist nur die Möglichkeit geblieben, meinen Vater wegen sexueller Nötigung anzuzeigen!... Nötigung anzeigen kann und so die Verjährung aushebelt.
Leserforumvon kk88 | Strafrecht | 29 Antworten | 12.11.2013 21:00
Nötigung ist das keinesfalls. ... Keine Nötigung, weil nicht gedroht wird. ... Nötigung.
Leserforumvon jora72 | Strafrecht | 4 Antworten | 26.10.2017 16:21
Hallo, ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt: Eine in Deutschland lebende deutsche Staatsbürgerin wurde in Frankreich von einem dort lebenden französischen Staatsbürger sexuell genötigt und hat diese Tat in Deutschland angezeigt.
Leserforumvon StR | Strafrecht | 63 Antworten | 30.11.2003 16:02
Hallo Erst mal die trockene Rechtslage: § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 1. ... Verleumdung kannst Du nur was unternehmen, wenn sie "in der Gegend rumerzählt", daß Du sie sexuell genötigt hast. ... (Offizialdelikt) Naja, hab mich dann nochmal ein bißchen schlau gemacht, und erfahren, dass selbst im schlimmsten Fall (also nach den Vorwürfen der Mutter die "Bluse geöffnet, die Hose versucht zu öffnen, festgehalten,...etc...) trotzdem nicht Mißbrauch, sondern eine sexuelle Nötigung angezeigt wird, oder?
Leserforumvon guest-12311.05.2016 19:36:18 | Strafrecht | 4 Antworten | 18.11.2015 16:40
Folgendes Problem: im September letzten Jahres wurde ich auf dem Heimweg abends von einer Person überfallen, die mich offenbar sexuell nötigen / vergewaltigen wollte.
Leserforumvon Spy | Strafrecht | 26 Antworten | 07.09.2003 10:12
Am 7.9.2003 von JuR Guten Tag, Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind nicht das Gleiche, werden jedoch beide im §177 StGB behandelt.
Leserforumvon go568967-61 | Strafrecht | 9 Antworten | 14.01.2021 20:14
Sie antwortete ich zeige dich an wegen sexueller Nötigung und leite es der Polizei weiter. ... Das sehe ich hier nicht, weshalb m.M. der Straftatbestand der sexuelle Nötigung nicht erfüllt wird. ... [/quote] Selbst eine (sexuell gefärbte) "Zudringlichkeit" wird also lt. st.
Leserforumvon ichliebemeinekatze | Strafrecht | 126 Antworten | 04.10.2009 20:40
Aus Wikipedia: "Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer unabhängig von seinem Geschlecht eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten (nicht aber an sich selbst) vorzunehmen.
Leserforumvon isy81 | Strafrecht | 69 Antworten | 25.03.2003 23:20
"sexuelle Nötigung" ist ein sog. ... Desweiteren sollte auch mit einer Anzeige wegen Sexueller Nötigung nicht so leichtfertig umgegangen werden.
Leserforumvon Hilflos! | Strafrecht | 7 Antworten | 30.06.2006 23:01
Heute Nacht (eher morgends, es war ca 4 Uhr früh) wurde ich sexuell genötigt.
Leserforumvon Mysterion | Strafrecht | 4 Antworten | 11.08.2015 11:36
Hallo, ich habe am Samstag eine Anzeige gegen jemanden gestellt der mich vor zwei Jahren sexuell genötigt hat.
Leserforumvon babs139 | Strafrecht | 19 Antworten | 30.12.2009 20:45
Also, wir dahin, dort wurden wir in zwei verschieden Räumen gebracht, dann erzählte man mir, dass (Tochter) sich der Vertrauenslehrerin anvertraut hat und ihr erzählt hat, das Vater sie als 6jährige und im letzten Sommerurlaub sexuell genötigt und versucht hat sie zu vergewaltigen.
Leserforumvon Alva123 | Strafrecht | 17 Antworten | 12.09.2019 17:33
Mich würde interessieren welcher Strafbestand in folgendem Fall vorliegt: Eine 13/14/15 Jährige wird von einem zwei Jahre älteren Jugendlichen über mehrere Jahre, täglich sexuell belästigt.
Leserforumvon apache3x | Strafrecht | 5 Antworten | 15.08.2008 20:13
Hallo Experten, im Zuge unseres Sorgerechtsstreites kommt meine Ex (sind seit ca. 1 Jahr geschieden und zuvor über 10 Jahre vereitatet) auf die Idee, dass ich sie während der Ehe sexuell genötigt hätte. ... Bzw. ist eine solche "Praktik" überhaupt eine sexuelle Nötigung? ... Nötigung zu subsumieren ist.
Leserforumvon Lailah | Strafrecht | 4 Antworten | 10.06.2006 05:29
Wenn es auch keine Nötigung war, verstehe ich das nicht. ... Am 10.6.2006 von wastl § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.
Leserforumvon Papa44 | Strafrecht | 5 Antworten | 16.02.2011 17:22
Vergewaltigungsszenen oder Fälle von sexueller Nötigung).[SK – Wolters/ Horn, § 184a, Rdnr. 3. ] Dabei ist es unerheblich, ob das Opfer durch die Gewalt sexuell erregt wirkt oder mit den Handlungen scheinbar einverstanden ist.
123