145 Ergebnisse für „nötigung diebstahl“

Leserforumvon guest-12320.08.2018 10:51:02 | Strafrecht | 2 Antworten | 06.05.2016 08:46
Beispiel Person a ist auf Einer Party mit b Person b ist ziemlich betrunken sie Person b ist unter 16 nun sieht a eine Flasche Alkohol die Person b und a gehört Person b sagt er solle ihr sie geben worauf a die Flasche weg tut und sagt es würde keinen Alkohol mehr für ihn geben Person a handelt in der Absicht das b sich nicht über geben muss, wenn er weiter trinkt handelt es sich um Nötigung der Diebstahl ? Am 6.5.2016 von Situla Beim Diebstahl mangelt es u.a. an der rechtswidrigen Zueignungsabsicht. Bei der Nötigung mangelt es an der Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel, und das Dulden des "Nicht Alkohol bekommens" ist für mich keine, rechtlich aber diskutierbar, da er es ja ja hinnehmen muss, was er nicht will.
Diebstahl und Nötigung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon dschense | Strafrecht | 7 Antworten | 10.06.2013 10:48
Des weiteren denke ich, dass zudem noch eine Nötigung im Raum steht, da der Techniker mit rechtlichen Konsequenzen drohte um die Wegnahme der Kabel-Box durchzusetzen. ... Das ganze kann sicherlich im Wege einer Strafanzeige wegen Verdachts auf Diebstahl von der Polizei geklärt werden. quote:Des weiteren denke ich, dass zudem noch eine Nötigung im Raum steht, da der Techniker mit rechtlichen Konsequenz
Leserforumvon guest-12313.01.2013 12:00:12 | Strafrecht | 6 Antworten | 17.07.2012 23:17
Wird man für die Sachbeschädigung eher weniger bestraft als beim Diebstahl? ... Beispiel 2: T bedroht O mit dem Messer und lässt sich das Handy geben und wirft es in den Flüss (Böswilligkeit, um dem anderen zu schaden): Mindeststrafe Geldstrafe wegen Nötigung, Sachbeschädigung. Am 16.1.2018 von PP9325 Hallo, Zitat:Auch kann der Diebstahl z.B. zum (schweren) Raub qualifiziert werden, Der Raub an sich ist keine Qualifikation des Diebstahls, sondern ein eigenständiges Delikt, welches sich aus einem Diebstahl und einer qualifizierten Nötigung zusammensetzt.
Leserforumvon Emila | Strafrecht | 1 Antwort | 21.09.2009 21:00
Das Wochenende verbrachte ich woanders, und er (Exfreund) kam wohl vorbei (mal wieder unangekündigt) und zog das nicht richtig eingerastete Schloss heraus, und nahm Dinge mit, die wir uns gemeinsam angeschaff hatten und einiges was nur mir gehörte (Diebstahl?).
Leserforumvon BenSep | Strafrecht | 3 Antworten | 04.05.2015 11:03
Ist das eine Nötigung oder schon eine Erpressung. ... Zitat:Ist das eine Nötigung oder schon eine Erpressung. ... Person Y behauptet, der Laptop würde in wirklichkeit seiner Lebensgefährtin gehören und man habe deshalb angeblich Diebstahl begangen.
Leserforumvon micha_1978 | Strafrecht | 7 Antworten | 03.05.2004 09:11
Aber meiner Meinung nach hast du weder einen räuberischen Diebstahl, noch einen Diebstahl begangen. ... (er hat dem anderen Fan den Schal abgenommen, nach eigenen Angaben zwar ohne Gewalt und verbale Gewaltandrohung, jedoch reicht hier auch aus wenn sich die Gewaltandrohung aus dem -non-verbalen- Kontext ergibt, wie etwa bei der Nötigung [ BGH 9, 257; NJW 52, 1026; M/Schroeder/Maiwald 35/41] zur "psychischen Nötigung" auch Tröndle/Fischer 50., S. 1379, Rn 10. ... Asche auf mein Haupt So kommt hier anstatt eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen Erpressung, wohl eher ein Diebstahl in Tateinheit mit Nötigung in Betracht.
Leserforumvon xMellx | Strafrecht | 2 Antworten | 08.01.2007 00:29
Kann ich da eine Anzeige wegen Diebstahl machen? ... Sage ihm, daß er ansonsten eine Anzeige wegen Unterschlagung und Nötigung erhält.
Leserforumvon Massiv | Strafrecht | 0 Antworten | 15.09.2010 00:05
Straftat war wegen gefährlicher Körperverletzung.Jetzt habe ich eine Anklageschrift wegen geringwertigen Diebstahls und versuchter Nötigung,der Diebstahl ist 5,80 euro.Die versuchte Nötigung ist weil ich sagte zum Dektetiv auf sie kommt nichts Gutes zu, Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Leserforumvon filet18 | Strafrecht | 6 Antworten | 25.08.2011 21:41
Ich kann dich wegen Diebstahl anzeigen und dann ist deine Zukunft im Eimer! ... Es dürfte eine Nötigung sein, auf eine Erpressung nach einem Diebstahl mit "wenn du den Diebstahl anzeigst, zeige ich dich auch wegen Erpressung an" zu reagieren, §240 StGB. ----------------- "" Am 26.8.2011 von reckoner Hallo, quote:Es dürfte eine Nötigung sein, auf eine Erpressung nach einem Diebstahl mit "wenn du den Diebstahl anzeigst, zeige ich dich auch wegen Erpressung an" zu reagieren, §240 StGB. ... Eine berechtigte Anzeige kann keine Nötigung sein, solange man keine zusätzlichen Bedingungen stellt (etwa: gib mir außerdem 1000 Euro).
Leserforumvon zoom1234 | Strafrecht | 7 Antworten | 15.05.2012 02:03
Hier wurde sie einmal wegen Diebstahl von der Polizei angezeigt, und andererseits wurde die Disko aufgrund von "Freiheitsberaubung und Nötigung" von der Polizei angeklagt. ... Von der "Gegenklage" durch die Polizei wegen Nötigung etc. möchte Person A nichts mehr zu tuen haben. ... Entweder sie gesteht den Diebstahl, oder sie wartet ab, wie sich die Sache entwickelt.
Leserforumvon Sarahli | Strafrecht | 5 Antworten | 26.06.2007 22:11
Wenn Sie Waren aus einem Regal nehmen und diese an anderer Stelle wieder hinlegen ist das kein Diebstahl. Gegen den Hausdetektiv würde ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung ( Ausziehen auf der Damentoilette) stellen. ... Was dann geschehen ist erfüllt schon den Straftatbestand der Nötigung und der Freiheitsberaubung.
Leserforumvon Wacky23 | Strafrecht | 4 Antworten | 12.07.2011 14:39
----------------- "" Am 12.7.2011 von Dumbele Diebstahl kann vorliegen, wenn die subjektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. z.B. rechtswidrig, Zueignungsabsicht usw. Das Tun hinterher, sprich das "androhen" könnte eine Nötigung sein...Wenn Du nicht tust was ich will, dann mache das.... ... Strafrechtlich wäre es bislang ein Diebstahl.
Leserforumvon Massiv | Strafrecht | 2 Antworten | 15.09.2010 00:05
Straftat war wegen gefährlicher Körperverletzung.Jetzt habe ich eine Anklageschrift wegen geringwertigen Diebstahls und versuchter Nötigung,der Diebstahl ist 5,80 euro.Die versuchte Nötigung ist weil ich sagte zum Dektetiv auf sie kommt nichts Gutes zu, Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Leserforumvon hotti57 | Strafrecht | 6 Antworten | 05.10.2009 20:45
Er hat den Verstärker einfach genommen. dann war es Diebstahl.( Was ich für wahrscheinlich halte)Warum hat er nicht einfach eine neue Rechnung auf meine Tochter ausgestellt und das Geld Kassiert. ... Diebstahl scheidet aus, da es an der Zueignungsabsicht mangelt.
Leserforumvon dolcesilvana | Strafrecht | 13 Antworten | 15.04.2007 10:43
Er hat mich angezeigt wegen Diebstahl. ... und kann ich ihn wegen nötigung anzeigen? Nicht er hat eine Nötigung begangen, sondern -wenn dann- Sie !!
Leserforumvon svenT | Strafrecht | 7 Antworten | 06.04.2010 19:55
Ob man das schon als Nötigung klassifizieren könnte, weiß ich nicht, habe aber meine Zweifel. ----------------- "" Am 6.4.2010 von Bewährungshelfer quote:Ob man das schon als Nötigung klassifizieren könnte, weiß ich nicht, habe aber meine Zweifel. ... Es ist auch keine (versuchte) Nötigung, weil das voraussetzen würde, dass eine Handlung, Duldung oder Unterlassung erfolgen soll. ... Würde derjenige das tatsächlich machen, läge wohl eine Sachbeschädigung vor (kein Diebstahl, weil es an der Zueignungsabsicht fehlt).
Leserforumvon Z!gge | Strafrecht | 0 Antworten | 10.06.2008 14:53
Kann dies trotzdem als Diebstahl angesehen werden? ... Dies kann man als Nötigung ansehen, oder?
Leserforumvon croatia123 | Strafrecht | 4 Antworten | 19.05.2010 00:04
Hallo miteinander, habe da mal eine Frage! Und zwar wurde mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen (starke Jochbeinprellung) auf den Hinterkopf mit offener Hand geschlagen (leichte Gehirnerschütterung) zu dem hat mir der Mann mein Handy geklaut (Kratzer und Prellungen am Unterarm entstanden dabei da ich mich natürlich gewehrt habe). Das alles ist auf der Autobahn passiert.
Leserforumvon candledinner | Strafrecht | 5 Antworten | 30.03.2015 22:53
Folgender Sachverhalt: Peter und Alex befinden sich in einem gut besuchtem Restaurant. Beide kennen sich persönlich, hatten jedoch lange nichts mehr miteinander zu tun gehabt. Peter ist geistig verwirrt (Grund: eine schwere psychische Erkrankung) und reisst Alex ohne Grund das Handy aus der Hand.
Leserforumvon MIcha860 | Strafrecht | 2 Antworten | 16.05.2014 09:17
Hallo Liebe Community, erstmal ein schönen guten Morgen. Ich habe leider ein Problem!Ich arbeite zwar im öffentlichen Dienst und habe durch meine Tätigkeit schon mit Arbeitsrecht zutun, meine Kenntnisse zum Strafrecht sind jedoch nicht ausreichend, um mir da alleine zu helfen.
123·5·8