201 Ergebnisse für „körperverletzung vorsätzlich“

Leserforumvon A-quattro | Strafrecht | 1 Antwort | 13.05.2008 10:16
Sie hatte wohl ein bischen Nasenbluten und ich war derbe betrunken, habe sowas vorher auch noch nie gemacht, aber nun habe ich eine Vorladung bekommen, wegen (Vorsätzlich leichte) Körperverletzung.
Leserforumvon Florianoo | Strafrecht | 3 Antworten | 30.09.2009 14:52
Hallo ich habe letzens am we mit paar freunden was getrunken , dann sind wir hier durchs dorf gegangen und dann fuhr ein fahrradfahrer an uns vorbei und beleidigte uns , ich lief in hinterher und er hat sein fahrrad auf den boden geworfen kam auf mich zu schlug mir ein paar mal auf den kopf wobei ich aber auch ein paar schläge zurückgegegben habe , er lief dann weg und alamierte die polizei, die dann auch kam mit krankenwagen ... heute habe ich eine vorladung wegen (Vorsätzlich leichte) Körperverletzung bekommen als beschuldigter, was kann ich den jetzt machen , krieg ich jetzt den ganzen ärger ab ?
Leserforumvon hellas123 | Strafrecht | 1 Antwort | 24.08.2011 05:28
Hallo, Zur Sachlage: Ich bekam post von der Polizei mit einem antwortbogen wegen vorsätzlicher leichter Körperverletzung.
Leserforumvon dirk1511 | Strafrecht | 5 Antworten | 02.08.2018 15:34
Hallo in die Runde Ich habe vorgestern einen Brief der Polizeidirektion bekommen - Beschuldigtenanhörung - Tatvorwurf : Vorsätzlich einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) Kurzsachverhalt: Der Beschuldigte soll das Opfer auf der Eingangstreppe geschubst haben.
Leserforumvon fraggles | Strafrecht | 10 Antworten | 04.11.2008 20:24
also hallo erst mal ich bin neu hier weil ich wegen ner blöden sache echt absolut nicht weiter weiss......(bitte nicht auf rechtschreibfehler oder groß-und kleinschreibung achten) ich war zum tatzeitpunkt 19 jahre alt bin nicht vorbestraft oder sonnst irgendwie strafrechtlich in erscheinung getretten. und zwar war ich vor ca 3 wochen mit meiner freundin und paar kumpels auf nem weinherbstfest hier in der umgebung. Irgendwann kurz vor 23 uhr sah ich dann wie irgendso ein typ an meiner freundin rum grapscht (brust/po).
Leserforumvon TonG1337 | Strafrecht | 10 Antworten | 25.01.2006 11:28
Der Anwalt kann, nach Akteneinsicht, besser als wir hier beurteilen, ob das als Notwehr geht, oder ob es strafbare Körperverletzung ist. ... Es ist bei gefährlicher Körperverletzung egal, wer genau wen genau verprügelt hat, da es ein Offizialdelikt ist. ... Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an; *gefährlliche Körperverletzung kann nur vorsätzlich begangen werden, die fahrlässige Alternative gibt es nicht. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon novartis | Strafrecht | 2 Antworten | 15.10.2010 11:14
Das Vergehen: ( a1= angeklagter1; a2=angeklagter2 o=opfer ) a1 und a2 haben am x in y im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§12 StGB) o durch Versetzen von Tritten, wobei o einen Bluterguss am Auge erlitt, vorsätzlich am Körper verletzt. a1 und a2 haben hierdurch das Vergehen der Körperverletzung nach § 83.
Leserforumvon Matthias5254 | Strafrecht | 2 Antworten | 26.07.2015 18:53
Ein paar Tage später haben wir alle Post bekommen (Zeuge) gefährliche Körperverletzung und ich (Beschuldigter) gefährliche Körperverletzung. ... Kann das Verfahren eingestellt werden wenn die Zeugen sagen das sich das Spray"ausversehen" gelöst hat bzw. es nicht vorsätzlich war? ... Zitat:Kann das Verfahren eingestellt werden wenn die Zeugen sagen das sich das Spray"ausversehen" gelöst hat bzw. es nicht vorsätzlich war?
Leserforumvon Waldemar Wulf | Strafrecht | 7 Antworten | 10.01.2008 20:26
Jetzt steht drin, vorsätzlich eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, strafbar als vorsätzliche Körperveletzung gem. §§ 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, StGB Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 39, 42 JGG das Amtsgericht -Jugendrichter- Tirschenreuth zuständig. ... Gruß vom mümmel Am 10.1.2008 von Waldemar Wulf Ja weil ich hingeschrieben habe, versuchte Körperverletzung und nicht Körperverletzung.
Leserforumvon queen lina | Strafrecht | 2 Antworten | 23.04.2015 00:25
Man könnte aber auch an eine gefährliche Körperverletzung denken, worauf eine Mindeststrafe (!) ... Die gefährliche Körperverletzung erfodert natürlich Vorsatz. ... Man sollte aber doch hoffen können, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat und das Baby nicht verletzen wollte.
Leserforumvon ch1LLa | Strafrecht | 6 Antworten | 22.11.2006 22:08
wegen vorsaetzlicher Koerperverletzung ! ... Was is vorsaetzlich ? ... Man unterscheidet zwischen der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung.
Leserforumvon Tanja23 | Strafrecht | 8 Antworten | 06.02.2013 12:53
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt klar vor, nur was ist mit der gefährlichen bzw. der schweren Körperverletzung? ... Ist das auch schon so offensichtlich, dass man das nicht mehr anspricht oder schreibt man da kurz, dass dazu das Grunddelikt der Körperverletzung vorsätzlich verwirklicht sein müsste? ... Gefährliche Körperverletzung ist ein Vorsatzdelikt.
Leserforumvon Nmyra | Strafrecht | 3 Antworten | 13.07.2009 07:53
Nun habe ich eine Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter wegen VORSÄTZLICHER Körperverletzung. ... Selbst wenn ich das ausversehen wäre, wäre das doch nicht vorsätzlich oder? ... Im Schreiben der Polizei steht: Vorladung zur Aussage wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Leserforumvon fb463321-91 | Strafrecht | 7 Antworten | 13.07.2017 18:10
Person X bekommt eine Vorladung zur Polizei "in der Ermittlungssache Körperverletzung vorsätzlich" Person X 17 Jahre - hatte eine Rauferei mit Person B. ... Person X hatte noch keine Vorfälle wegen Körperverletzung. ... Dann noch mal die Frage nach den Folgen Mit was muss man denn rechnen bei einer Anzeige durch die Polizei für Körperverletzung.
Leserforumvon Berliner44 | Strafrecht | 19 Antworten | 18.10.2005 09:13
Der Fragesteller beginnt mit: ich habe vor ca. nem halben jahr eine vorsätzliche körperverletzung begangen... ... Am 18.10.2005 von JuR Diese Schlussfolgerungen sind aber schon deshalb problematisch und idR unzutreffend realeasy, da die strafrechtliche Körperverletzung in diesem Beispiel vorsätzlich durchgeführt wurde; für das zivilrechtliche Deliktsrecht jedoch schon Fahrlässigkeit ausreicht.
Leserforumvon Xanadu167 | Strafrecht | 3 Antworten | 29.05.2013 18:07
Bei der Tat handelt es sich um Körperverletzung (nun weiss ich aber nicht, ob vorsätzlich (bedingt?) ... Hier hat der Täter vorsätzlich (mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung) gehandelt. ... Die Körperverletzung hatte nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
Leserforumvon Fliegerfreak | Strafrecht | 4 Antworten | 19.04.2010 20:01
Was liegt näher, dass der Täter , der ja geschnappt wurde, vorsätzlich oder fahrlässig wahrheitswidrig eine Anzeige erstattete, der natürlich nachgegangen wird? ... Nach dem er geschnappt und der Körperverletzung beschuldigt wurde, ist doch klar, dass er sagt, er habe nur zugeschlagen, um die Mädchen (vor dir) zu beschützen. ... Körperverletzung ist ein Offizialdelikt.
Leserforumvon sirpfeiffer | Strafrecht | 9 Antworten | 12.06.2022 11:51
Wenn das kein Versehen war, dann haben Sie doch ganz offensichtlich vorsätzlich gehandelt. Dabei kann auch die fahrlässige Körperverletzung strafbar sein. Das "Packen" seines Kopfes und das "Drücken" auf das Bett jedenfalls geschah doch ganz sicherlich vorsätzlich und könnte auch schon eine Körperverletzung darstellen, zumindest eine (ebenfalls strafbare) Nötigung.
Leserforumvon kirsche63 | Strafrecht | 16 Antworten | 01.02.2010 12:55
ihr anwalt hat wohl beschwerde eingereicht( hat dem oberamtsanwalt 6 briefe geschrieben).jetzt hat MICH der staatswalt wegen gefährlicher körperverletzung angeklagt,obwohl es keine zeugen und keine neuen beweismittel gibt!!!!... ----------------- "" Am 2.2.2010 von justice005 quote:...ich hätte sie die treppe runter gestossen Da man bei einem Treppensturz durchaus zu Tode kommen kann (Genickbruch z.B.), könnte das hier schon eine gefährliche Körperverletzung sein gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB. ... Wenn die Anzeigeerstatterin tatsächlich vorsätzlich und wider besseren Wissens Anzeige erstattet hat, dann droht ihr anschließend selbst ein Verfahren. ----------------- "justice"
Leserforumvon Karsten32j | Strafrecht | 3 Antworten | 03.05.2012 22:14
So bekomme ich eine Unfallanzeige mit dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung. ... quote:was kann mir passieren, was kommt auf mich zu Bestenfalls gar nichts (Verfahrenseinstellung) hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung. Schlimmstenfalls eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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