Sie werfen mir vor das ich mit Hasch handel treibe, aufgrund einer Aussage von jemandem. Sie durchsuchten mein Zimmer (mit Durchsuchungsbefehl), fanden eine Waage sowie knapp 13g Pilze (aber kein Hasch oder Gras)!
Mein bruder wurde verhaftet weil er mit Hasch gehandelt hat das problem ist er wurde 8 Monate observiert (sagt der anwalt). ... Ihm wird "Handel in nicht geringen Mengen" nach § 29a BtmG in X Fällen (soviele es halt waren) oder "gewerbsmäßiger Handel" nach § 30 BtmG zur Last gelegt werden. ... Abgesehen davon: 5 kg Hasch - nicht Gras - damit kriegst Du eine ganze Stadt breit!
Nehmen wir weiterhin an nach einer Hausdurchsuchung werden noch 10g hasch gefunden, der Mann ist nicht vorbestraft, hat keinen Führerschein, ist Schüler und wohnt noch zuhause in RLP. ... Ohne Vorstrafen und bei Anwendung von Jugendrecht (und weiter vorausgesetzt, dass kein "Handel" vorliegt/nachgewiesen kann, sondern nur Erwerb/Besitz) wird es wohl eine Anzahl sozialer Arbeitsstunden[§ 10(1)4 JGG] geben, die wohl den 2stelligen Bereich knapp verlassen werden und evtl. die Auflage zur Teilnahme an einem "sozialen Trainingskurs" [§ 10(1)6 JGG] mit Schwerpunkt Drogen, evtl.
Sers, wurde beim Verkauf von ca. 140g hasch erwischt.
Mein bruder wurde verhaftet weil er mit Hasch gehandelt hat das problem ist er wurde 8 Monate observiert (sagt der anwalt).
hi leute ich bins es wieder, ich weiß nicht was ich machen soll es hat sich immer noch nichts getan, mein Bruder sitzt ja in der U-haft und die Akte ist immer noch nicht da es ist schon über ein monat warum dauert das so lange streetworker gib mir bitte eine antwort ich halte das bald nicht mehr aus. Ich möchte einfach etwas tun können ich drehe bald komplett ab. Am 20.8.2004 von !!
Ich bin 22 jahre alt und hatte schonmal was wegen BTMG, ist 3-4 jahre her, damals wurde ich mit 2g hasch erwischt. ... Bzw allgemein Handel mit Gras. es ist schon etwas länger her, genau weis ich es nichtmehr. ... In meinem persönlichen verständnis sehe ich das nicht als handel, wird von der justiz aber bestimmt als handel angesehen. 2.
Ihr wird wohl Handel mit Drogen vorgeworfen.
Das Hasch wird meinem Freund als Handel zugerechnet aber von "meinem" Kokain ist es lediglich nur als Beweismittel aufgelistet worden! Wird ihm das Kokain dazu angerechnet und mir evtl. auch noch das Hasch? ... Möglich ist es auf jeden Fall, wenn wenn Handel im Raum steht [vgl.
Hi, hatte breits letztes jahr schonmal nen beitrag verfasst,find ihn aber nimmer... daher hier neu. hab gestern post bekommen vom schöffengericht in aachen da ich im august letzten jahres im ICE mit 105,7gr hasch erwischt wurde. In der Anklage steht auch das ein wirkstoffgutachten vorliegt was 10,36gr THC nachweist. angeklagt ist der besitz in nicht geringer menge. desweiteren gabs ne verurteilung im jahr 2003 in bayern wegen unerlaubten handel mit btm in 2 fällen.
§ 29a Straftaten (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder 2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Ich weis das mein thema hier nicht ganz hinpasst vieleicht aber ich habe ein ernsthaftes problem: vor ca 3 monaten hatte ich eine freund nach der arbeit besucht, als ich bei ihm ankam war noch alles ok. gegen 18:00 klingelte es an der tür durch den spion erkannte man nix da ein finger davor gehalten wurde.Es waren 6 farbige jugendliche im alter von 15-18 jahren die ihn seine *wertsachen* *ABZIEHEN* wollten.da wir angst bekommen hatten flüchteten wir durch ein fenster das haben sie aber mitbekommen und sien iuns hinter her dabei bi ich umgeknickt er konnte flüchten und die polizei alamieren.Es standen 6 farbige um mich herum die mir gedroht haten wenn er polizei ruft und ich NICHT aussage das er mit hasch dealt (was ich nie mitbekommen habe darauf verschwöre ich mien arsch) würden sie mir etwas antun.Sie meinten sie wüsten wo ich wohne,arbeite,etc. Deswegen habe ich bei der Zeugen vernehmung als die frage kam ob er mit hasch delane würde ausgesdagt das er dealt aber in einem rahemn umsein eigen konsum zu finanzieren.Da es bei ihm schon haus druchsuchungen gab und nur ein BONG immer gefunden wurde und ihm der handel nicht nachgewiesen wurde und die farbigen m ich nie wieder erkannt haben (ich stand sehr oft am bahnhof und habe auf miene bus gewartet und sie liefen öfters an mir vorbei haben mich nie erkannt)möchte ich nun da ich keine angst merh habe meine aussage bei der Kriminal polizei wiederrufen und meine aussage zurück nehemn und schildern was wirklich vorgefallenwar.Da ich weis das die farbigen ausgesagt haben das es wegen drogen war (was nicht stimmt sie wollten seine Playstation2,musikanlage,fernsehr etc haben und geld)wollte ich nun wissen wenn ich meine aussage wiederrufe ob ich dafür eine sstraffe bekommen würde es gab noch keine gerichtsverhandöung und ich möchte gerne wie gesagt meien aussage wiederrufen das mich die farbgien damals unter drukc gesetzt hatten und ich aus angst so gehandelt habe,ausserdem hatten wir ja die polizei allamiert welcher dealer würde so etwas machen?
hallo ich bin 24 jahre alt und habe folgende frage... und zwar wurde ich letztes jahr verurteilt wegen handel mit btm(wegen §31 Lebensgeständnis) und ich bekam sozial stunden & und eine Geldbuße vom gericht als strafe(hab ich alles schon erledigt) . Jetzt wurde ich am letzten samstag mit 20g hasch bei einer Personen Kontrolle erwischt und ich weis nicht was jetzt auf mich zukommt welches Strafmaß mich jetzt erwartet???? ... ----------------- "" Am 28.1.2014 von anonymus90 so ich erkläre es mal ganz genau.... im alter von 21 (jugendstrafrecht) habe ich mit Amphetamine gehandelt so 25g alle 2 wochen, und dann wurde mein dealer erwischt und lag das lebensgeständnis ab §31. er erwähnte meinen namen so das ich eine anklage erhielt, diese dauert aber jahre weil mit ihm noch ein großer dealer ring hochgegangen ist. letztes jahr hatte ich die Verhandlung dann und ich wurde mit sozialstunden und einer Geldbuße bestarft (Jugendstrafrecht). und jetzt haben sie wieder 20g hasch bei mir gefunden bei einer personen kontrolle ich habe aber auf der wache angegeben das dass eingenkonsum ist. und jetzt weis ich nicht mehr weiter bin total verzweifelt weil wenn meine eltern was davon mitbekommen ist das für mich noch schlimmer als alles andere.... deswegen wenn jemand irgendwie helfen kann oder weis was für ne strafe ungefähr auf mich zu kommt dann bitte ich um hilfe?!?!?
Ich weis das mein thema hier nicht ganz hinpasst vieleicht aber ich habe ein ernsthaftes problem: vor ca 3 monaten hatte ich eine freund nach der arbeit besucht, als ich bei ihm ankam war noch alles ok. gegen 18:00 klingelte es an der tür durch den spion erkannte man nix da ein finger davor gehalten wurde.Es waren 6 farbige jugendliche im alter von 15-18 jahren die ihn seine *wertsachen* *ABZIEHEN* wollten.da wir angst bekommen hatten flüchteten wir durch ein fenster das haben sie aber mitbekommen und sien iuns hinter her dabei bi ich umgeknickt er konnte flüchten und die polizei alamieren.Es standen 6 farbige um mich herum die mir gedroht haten wenn er polizei ruft und ich NICHT aussage das er mit hasch dealt (was ich nie mitbekommen habe darauf verschwöre ich mien arsch) würden sie mir etwas antun.Sie meinten sie wüsten wo ich wohne,arbeite,etc. Deswegen habe ich bei der Zeugen vernehmung als die frage kam ob er mit hasch delane würde ausgesdagt das er dealt aber in einem rahemn umsein eigen konsum zu finanzieren.Da es bei ihm schon haus druchsuchungen gab und nur ein BONG immer gefunden wurde und ihm der handel nicht nachgewiesen wurde und die farbigen m ich nie wieder erkannt haben (ich stand sehr oft am bahnhof und habe auf miene bus gewartet und sie liefen öfters an mir vorbei haben mich nie erkannt)möchte ich nun da ich keine angst merh habe meine aussage bei der Kriminal polizei wiederrufen und meine aussage zurück nehemn und schildern was wirklich vorgefallenwar.Da ich weis das die farbigen ausgesagt haben das es wegen drogen war (was nicht stimmt sie wollten seine Playstation2,musikanlage,fernsehr etc haben und geld)wollte ich nun wissen wenn ich meine aussage wiederrufe ob ich dafür eine sstraffe bekommen würde es gab noch keine gerichtsverhandöung und ich möchte gerne wie gesagt meien aussage wiederrufen das mich die farbgien damals unter drukc gesetzt hatten und ich aus angst so gehandelt habe,ausserdem hatten wir ja die polizei allamiert welcher dealer würde so etwas machen?
Daher wird ihm auch direkt der Handel mit BTM unterstellt. ... Dazu wurden ca. 0,5 Hasch und ca. 7-8 Gramm Weed gefunden. ... Das Ausmaß der Probleme hängt dann davon ab, wie gut die Beweislage bezüglich Kauf und Lieferung des Hasch ist.
Also ich wurde gestern schon Verhört und hab nur zugegeben in kleinen mengen mehrmals etwas gekauft zu haben...also (Amph: 0,5g -1g ca.8 mal) und (Hasch/Canna: 0,5 -5g ca 25mal). hab keine namen genannt. ... Wenn es bei dem bleibt, was Du gestanden hast (man Dir also keinen Handel nachweist), sollte es eigentl. mit einer Geldstrafe abgehen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Ich war zu der Tatzeit schon über 21 und es wird wohl auf Handel mit nicht geringen Mengen herauslaufen. ... Einstellungsfähig nach § 31a BtmG ist nur Besitz (kein Handel) von geringen Mengen. ... Vorher erkundigen, bei ihm selber, ob er Erfahrung in BTM-Handel-Sachen hat.
Haftstrafe umgehen?
1 von 5 Sterne
Es geht nur um besitz und konsum, kein handel! ... Für quote: 2x für 20€ gekauft gibts hier keine Freiheitsstrafe, auch nicht, wenn man vor 10 Jahren schon mal wegen Handel dran war. ... (only Hasch) Was Du weiter unten als lächerliche Gesetze abstempelst hat durchaus seine Berechtigung!
Roenner - Am 6.9.2004 von dobermann ich war bei der verurteilung 27 jahre alt. urteil war 2 jahre auf 4 jahre bewährung wegen handel mit btm in nicht geringer menge in 4 fällen. seit dem ist nichts hinzugekommen. ... Gelderland), gerade denen die vom "Drogentourismus" betroffen sind, dürfen an Deutsche nur noch 5g zum sofortigen Konsum im Coffeshop abgegeben werden, alles darüber hinaus kann von der Polizei verfolgt werden (und wird es auch, wenn Handel im Raum steht, wie mir Anfang des Jahres 2 nette Politieofficieren in Hengelo mitteilten ). ... UND warum wird gleich speed in einem satz mit hasch genannt?????
Hallo, ein Bekannter von mir wurde bei einer Verkehrskontrolle mit einer geringen Menge Hasch erwischt, daraufhin wurde eine Hausdurchsuchung gemacht bei der 2kg Hasch gefunden wurden. ... Am 17.7.2009 von me1976 also soweit ich das jetzt weiss, kann ihm kein Handel nachgewiesen werden. ... Ich denke, sie werden davon ausgehen das sie also zum Handel gedacht waren, da ein Eigengebrauch von 2 kg als unwahrscheinlich gilt.