27 Ergebnisse für „handel beihilfe“

Leserforumvon Farnmausi | Strafrecht | 0 Antworten | 04.07.2007 13:29
Hallo, folgende Frage; wie läßt sich Handel mit BTMG gegenüber Beihilfe zum Handel mit BTMG abgrenzen? ... Weitere Frage; wie kann man "bandenmäßigen" Handel abgrenzen, wenn lediglich normale Familienbande bestehen.
Leserforumvon Sirius4 | Strafrecht | 9 Antworten | 11.02.2019 10:28
Sprich: Wenn Sie mit angebaut haben, haben Sie auch (rechtlich gesehen) am Handel teilgenommen. ... Das alleine wäre erst mal nur Beihilfe zum unerlaubten Anbau (ggf. in nicht geringen Mengen). Im BTM-Bereich ist aber auch der "vollendete Handel" schneller erfüllt, als man denken mag.
Leserforumvon FaKeR91 | Strafrecht | 9 Antworten | 19.11.2007 15:04
Die Weitergabe der Telefonnummer eines bekannten Drogenhändler kann sich außerdem als Beihilfe zum Handel mit BtM darstellen.
Leserforumvon Amax | Strafrecht | 3 Antworten | 03.10.2020 18:59
Eintragung im Register 1. 30.06.2015 LG XX Rechtskräftig seit 08.07.2015 Datum der Tat: 27.10.2014 Tatbezeichnung: unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Leserforumvon go496690-50 | Strafrecht | 2 Antworten | 31.07.2018 21:53
Du hast Beihilfe zum Handel mit BTM begangen. Wenn Du für die Vermittlung von X an Z irgendeinen Vorteil hattest (z.B. von einem der Beiden etwas Gras dafür bekommen hast) hast Du sogar selbst vollendeten Handel mit BTM begangen.
Leserforumvon EhrlicheHaut | Strafrecht | 3 Antworten | 14.10.2005 12:58
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,... Und bei Ihnen dürfte eine Beihilfe dazu vorliegen, falls das jemand glaubt, dass Sie den nur einen Meter kleinen (unglaublich!) ... Hessen) 2. wenn die Pflanzen noch nicht geblüht haben, dann passiert Euch so gut wie nix. wenn überhaupt eine Geldstrafe. 3. wenn sie nicht geblüht haben, dann kann es gut sein, dass auch noch eine mänliche Pflanze drunter war und die haben so gut wie kein THC.Wenn sie allerdings geblüht haben, dann wird die Polizei feststellen lassen, wie hoch der gesamte THC gehalt war und danach richtet sich dann das Strafmaaß. 4. bei zwei Pflanzen kann man ganz sicher kein Handel unterstellen, dafür brauchts schon ein bißchen mehr.das ist für Euch schon mal gut!
Leserforumvon Markus6199 | Strafrecht | 2 Antworten | 21.07.2014 22:32
Es kommt mglw. ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Handel mit BTM in nicht geringer Menge, ggf. sogar wegen deren Einfuhr".
Leserforumvon Leo_14 | Strafrecht | 3 Antworten | 21.07.2014 13:22
Es besteht also kein Online-Handel oder ähnliches... ... Ist nun der Baumarkt wegen Beihilfe zum Mord dran?
Leserforumvon michaeel1928 | Strafrecht | 0 Antworten | 13.11.2009 18:59
ich bin 27 un komme aus BW.wurde mit ca 24 wegen beihilfe von btm handel zu 9 mon. ausgesetzt zu 2 jah bewährung verurteilt. ich war damals nur der fahrer..musste eine therapie machen und 2 jahre lang drogen screenings. seit sept.09 is die bewährung erfolgreich vorbei. die screenings waren immer negativ , von der therapie stelle bekam ich ien bericht, dass sowas nich notwendig wäre und der bewährungshelfer hatte auch nix auzusetzen. ich bin schüler und hab im nächsten jahr meinen technickerabschluss. hatte seit der sache auch nix mehr mit drogen zutun und bin nie auffällig geworden...bis : im sommer war ich mit 3 freunden auf einem festival in köln. vor dem gelände wurden wir durchsucht und hatten ca 5-6 g cannabis im auto. das hatten wir uns geholt für die 3-4 tage festival...wir haben uns nix dabei gedacht..ich dachte ein bißchen rauchen wäre net schlimm.. ich war der fahrer un mein schnelltest war negativ, weil ich ja nix geracuht hatte, das zeug war ja nur für die tage gedacht und zurück wollte ich auch nicht fahren..naja wie auch immer wir haben damals keine aussage gemacht. aber seit dem is auch keine post gekommen,w as mich wundert!
Leserforumvon Natalie91 | Strafrecht | 8 Antworten | 06.01.2014 11:20
Ich habe wegen Beihilfe zum Handel mit btm eine Art Verwarnung gekriegt. ... quote:Ich habe wegen Beihilfe zum Handel mit btm eine Art Verwarnung gekriegt.
Leserforumvon Branjo86 | Strafrecht | 6 Antworten | 26.02.2010 11:50
Nach höchstrichterlicher BGH-Rechtssprechung reicht jede eigennützige, auf BTM-Umsatz gerichtete, Tätigkeit aus, um schon einen vollendeten BTM-Handel zu verwirklichen. ... Ansonsten könnte man an "Beihilfe" denken. ... Und ich hatte wirklich keine Absicht an einem Handel Profit zu machen, zudem ich nicht einmal weiß, wieviel überhaupt gekauft worden ist.
Leserforumvon guest-12319.08.2018 15:08:22 | Strafrecht | 3 Antworten | 19.08.2018 02:51
In § 29 BtMG steht geschrieben: 10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet, 11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt, In § 29a findet sich ein solcher Eintrag nicht (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder 2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. ... In 10. geht es darum, dass ein A ( der Täter) einem B Gelegenheit verschafft Drogen an einen C zu verkaufen oder einem C Gelegenheit verschafft Drogen von einem B zu kaufen, ohne dass er selbst in den Handel (als Tatbeteiligter des Handels) involviert ist. ... Tathelfer (Beihilfe) des § 29a(1)1 BtmG, da er die Drogen selbst abgibt/handelt oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt, was er bei § 29(1) 10. und 11. nicht tun.
Leserforumvon guest-12320.09.2018 20:36:40 | Strafrecht | 3 Antworten | 17.09.2018 20:18
Hallo habe mal ein paar Fragen und zwar wurde ich wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge(THC) zu einer Haftstrafe von 34 Monaten verurteilt.
Leserforumvon Gummi | Strafrecht | 10 Antworten | 28.12.2008 17:09
Wie ist die Rechtslage wenn über ein Forum Handel mit Raubkopien oder Arzneimitteln die dem AMG unterliegen usw. gehandelt wird und man in diesem Forum den Posten eines Moderators übernimmt? ... Dazu gehört dann schon noch ein wenig mehr, um eine Beihilfe zu konstruieren. ... Die Beihilfe - wenn es sie denn gibt - wäre wohl auch in DE "verwirklicht".
Leserforumvon krid | Strafrecht | 13 Antworten | 29.09.2004 21:42
Im übrigen könnte es sein, dass Sie durch Zugabe des Verkaufs sich selbst noch zusätzlich belasten, denn der Handel mit solchen Geräten wird, soweit ich weiß, noch härter als deren Besitz bestraft. -- Editiert von DanielB am 30.09.2004 00:14:12 Am 30.9.2004 von altona01 Warum wollen Sie denn eine Aussage machen? ... Denn dann hätte die Polizei statt einem Tatverdacht, den sie vielleicht nie beweisen kann, plötzlich einen solchen, der möglicherweise viel schwerwiegender ist (es geht immerhin um Beihilfe zum Betrug mit finanziellem Eigeninteresse). ... Am 1.10.2004 von DanielB Ist es denn wirklich besser einen Verdacht auf Betrug (der erst durch die Nutzung des Gerätes vorläge) mit eher unklarer Beweislage gegen einen der Beihilfe zum Betrug auszutauschen?
Leserforumvon pimpking | Strafrecht | 10 Antworten | 24.04.2008 11:41
Es war auch ein sehr grosser Fall wegen handel in nicht geringer Menge (BTM ) und beihilfe....mit sehr vielen beteiligten Personen.
Leserforumvon S.E. | Strafrecht | 6 Antworten | 11.10.2009 12:45
Wenn der andere "westenlich mehr" dabei hatte, wird der Führerschein eher Ihr kleineres Problem sein, denn gegen Sie wird mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Verfahren wegen "Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringen Mengen" eingeleitet werden und dafür gibts -insofern Sie min. 21 sind- ne Freiheitsstrafe (wenngleich sicherlich beim Nicht-Vorbestrafen auf Bewährung) Zum Führerschein: Zumindest mit einer MPU müssen Sie rechnen, und zwar unabhängig vom Konsum schon alleine deswegen, weil Sie Ihr KFZ vorsätzlich zu einer Straftat benutzt haben, und auch dies der charakterlichen Eignung zum Führen von KFZ entgegenstehen kann. ... Hinzu kommt die Unkenntnis bezüglich der Folgen insbesondere beim Handel mit BTM.
Leserforumvon difeo | Strafrecht | 14 Antworten | 15.07.2008 20:09
Auch für Beihilfe zum Handel in nichtgeringer Menge kann man sich schnell mal eine Strafe über einem Jahr einfangen, zumal er jetzt unter Umständen ohne eigenes Risiko auch Dinge aussagen könnte, die ihm seinerzeit eine höhere Strafe eingebracht hätten.
Leserforumvon ghostwalker | Strafrecht | 10 Antworten | 13.04.2004 01:46
Sie machen sich strafbar, wegen Beihilfe und Mitwissen über eine Straftat. ... Beihilfe? ... Handel damit natürlich nicht.
Leserforumvon mxrider89 | Strafrecht | 12 Antworten | 26.02.2015 20:00
Und ob das BtM zum Eigenkonsum oder zum Handel bestimmt war. ... Damit setzt er sich aber wieder dem Verdacht aus, das angebaute BtM sei zum Handel / Verkauf bestimmt gewesen. quote:Person A hat keine Angaben zum Vorfall gemacht und hat einen Anwalt hinzugezogen der bereits Akteneinsicht angefordert, jedoch noch nicht erhalten hat. ... Gibt vielleicht zusätzliche Anhaltpunkte, auf Grund dessen Gerichte von einem minder schweren Fall eher zu überzeugen sind, ausser: (soweit mein Verständnis) -Art des Vorwurfs (Besitz;Herstellung;Handel;gerw.
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