31 Ergebnisse für „falschaussage zeug“

Leserforumvon Balu | Strafrecht | 10 Antworten | 05.11.2003 10:40
Das Zeug ist wohl wirklich von dem, den ich angeblich beim Deal gesehen habe. ... In *Wirklichkeit* war ich *nicht anwesend* und Mr.Y hat das Zeug von Mr. ... Und an sich handelt es sich ja "nur noch" um eine Falschaussage vor der Polizei.
Leserforumvon zeuge | Strafrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 08:49
Wenn man die aussage verweigert, bleibt doch sicher die falschaussage bestehen? ... Rechtlich bleibt es dabei, daß du eine Falschaussage gemacht hast. Faktisch bleibt sie nicht bestehen, wenn das Gericht schon weiß, daß es eine Falschaussage war.
Leserforumvon grak11 | Strafrecht | 7 Antworten | 16.01.2013 13:51
Und zwar aus folgendem Grund: wir haben ihr zwischenzeitlich die Ware in die Hand gedrückt gehabt dass sie sie mit zu nem anderen Ort trägt wo die Ware dann "verschwunden" ist dh. sie wusste überhaupt nicht dass sie etwas unrechtes tut Schon klar: Sie bekommt Sachen in die Hand gedrückt, trägt sie irgendwohin und bekommt nicht mit, dass das Zeug geklaut wird.
Leserforumvon guest-12323.04.2017 20:38:51 | Strafrecht | 13 Antworten | 23.04.2017 10:47
Um den Angeklagten wegen Betruges zu verurteilen = nein Um Dich ggf. später wegen "uneindlicher Falschaussage" anzuklagen und zu verurteilen = ja, ...wobei aber auch dort die "zweifelsfreie Überzeugung" des Gerichts ausreichend ist. ... Ein "Beweisen" der Falschaussage wäre erst dann notwendig, wenn die Zeugen selbst wegen "uneidllicher Falschaussage" angeklagt würden. ... Am 23.4.2017 von guest-12323.04.2017 20:38:51 Natürlich das verstehe ich, ist ja auch nicht selten das ein Angeklagter der mit Haft Strafe rechnen muss, in den meisten fällen lügen würde, kommt sicher sehr oft vor, allerdings müssen Zeugen die Wahrheit sagen, im Gegensatz zum Angeklagten, deswegen verstehe ich auch das Angeklagte meistens als unglaubwürdig hingestellt werde, nur gibt es auch sicher oft genug fälle wo der Richter befangen ist, bzw einen Angeklagten der bsw öffters schon vor dem selben Richter saß, und diesen am liebsten sofort in haft stecken will, weil er von von Anfang an nicht an seine Unschuld glaubt und deswegen die Zeugen als unglaubwürdig hin stellt, einfach nur um den Angeklagten zu verurteilen, er aber ansonsten keine triftigen Gründe für eine Verurteilung hätte, nur Indizien in diesem Fall Zb, auch wenn es das Geld auf sein Konto ging ist es noch lange nicht 100 % ig bewiesen das er auch der Täter war, wenn der schuldige dies gesteht und ein anderer Zeuge dies bezeugen kann. also so würde ich das sehen. deswegen habe ich so riesen Angst das man mir eine Falschaussage unterstellen könnte und ich eine Strafe bekommen würde obwohl ich nur helfen wollte,man liest halt so viele Sachen darüber, das es nicht selten vorkommt das Zeugen als Unglaubwürdig hingestellt werden obwohl sie die Wahrheit sagen :-( ich weiß gar nicht was ich machen soll. am liebsten würde ich ihm sagen er soll mich nicht als Zeugin angeben, das wiederum wäre aber mit meinem Gewissen nicht zu vereinbaren da ich ihn falls der Richter mir glaubt entlassten könnte :
Leserforumvon Nofear21 | Strafrecht | 10 Antworten | 01.12.2009 19:58
Aussageverweigerung, Falschaussage ... ? ... Tom ----------------- " " Am 3.12.2009 von Nofear21 Hi Bob, hi Tom, ja richtig das Zeug heißt "smoke" und ist ein Spice Nachfolger. ... Die wollen das Zeug schliesslich verkaufen.
Leserforumvon bram | Strafrecht | 5 Antworten | 01.07.2011 11:58
Ich war heute dort, habe die Aussage verweigert mit Angabe eines Grundes: ich möchte den Dealer nicht der Falschaussage bezichtigen. ... Ich hoffe darauf, dass alles fallen gelassen wird und da ich ab jetzt nichts mehr mit dem Zeug zu tun haben werde werde ich wohl auch meinen Führerschein behalten können, oder?
Leserforumvon DarkEmperor | Strafrecht | 8 Antworten | 16.05.2010 01:06
. ----------------- "" Am 16.5.2010 von DanielB Konsum ist nicht Strafbar, ein Besitz für den Eigenkonsum dürfte bei Ersttätern eigentlich kaum mehr als Sozialstunden oder die verordnete Teilnahme an einem Anti-Drogen-Programm zur Folge haben, beim Verkauf allerdings kann es je nach Umfang des Drogenhandels oder wenn das Zeug an Minderjährige verkauft wird (für Erwachsene Mindeststrafe 1 Jahr!) ... Eine Falschaussage bei der Polizei - um Ihre Freundin u decken - wäre eine versuchte Strafvereitelung. Eine Falschaussage vor Gericht ist bereits als solches strafbar.
Leserforumvon guest-12306.06.2011 07:28:32 | Strafrecht | 7 Antworten | 26.05.2006 16:45
jetzt wo er aber diese falschaussage(?) ... Am 27.5.2006 von guest-12306.06.2011 07:28:32 es macht also keinen unterschied ob er das zeug käuflich erworben hat, oder von einem freund geschenkt bekommen hat? ... es macht also keinen unterschied ob er das zeug käuflich erworben hat, oder von einem freund geschenkt bekommen hat?
Leserforumvon Man_go | Strafrecht | 14 Antworten | 27.09.2011 21:10
Jetzt bin ich total fertig deswegen, schließlich kann und möchte ich ja auch vor dem Gericht keine Falschaussage machen, damit würde ich mich ja erst recht strafbar machen! ... Wenn Sie vor Gericht lügen, sind Sie wegen des wesentlich schlimmeren § 153 StGB (Falschaussage) dran. § 145d geht sicher mit einer Geldstrafe ab - bei § 153 ist das dann schon nicht mehr so sicher. ... ----------------- "" Am 27.9.2011 von muemmel Nö, wastl meinte keineswegs, Sie sollen Ihre Falschaussage wiederholen.
Leserforumvon guest-12328.07.2019 16:50:52 | Strafrecht | 10 Antworten | 26.07.2019 14:55
Sonst hätte er weder Strafantrag wegen Diebstahl gestellt noch das Zeug wieder vom Händler heraus verlangt, was er ja offenbar getan hat. ... Möchtest Du Deine Eltern tatsächlich in eine Falschaussage vor Gericht schicken ?! ... Aber auch ein RA wird Deine Eltern nicht für eine Falschaussage in Stellung bringen.
Leserforumvon Tesla117 | Strafrecht | 6 Antworten | 17.01.2020 15:25
Die Vermieterin behauptet über 7 Schriftsätze hinweg dummes Zeug, ändert den Sachvortrag in jedem Schriftsatz und behauptet am Ende dann noch das Gegenteil. ... Sollte es nur darum gehen jemandem zu kündigen und rauszuekeln, wäre es hier allenfalls eine Falschaussage, oder sollte alles unter Eid geschehen sein, ein Meineid. ... In sofern könnte man, sofern es keinen Anhaltspunkt für einen Vermögensschaden gibt (es muss also eine Bereicherung durch die Täuschung/Lüge stattfinden), eine Strafanzeige wegen "uneidlicher Falschaussage" vor Gericht anstoßen.
Leserforumvon Chiller9988 | Strafrecht | 10 Antworten | 13.03.2008 19:18
Ich kann auch beim Gericht jeder Zeit meine Aussage selbst korrigieren,ich darf nur keine Falschaussage machen,die mir dann vom Gericht nachgewiesen wird und dann nicht mehr von mir sondern vom Gericht korrigiert werden muss,egal ob ich vereidigt werde oder nicht.So etwas ist strafbar und wird mit Freiheitsentzug bestraft und das nicht zu knapp. -- Editiert von weterok am 13.03.2008 19:30:03 Am 13.3.2008 von Chiller9988 Kann eine MPU auf mich zukommen auch wenn es fallen gelassen wird? ... Ich kann auch beim Gericht jeder Zeit meine Aussage selbst korrigieren,ich darf nur keine Falschaussage machen,die mir dann vom Gericht nachgewiesen wird und dann nicht mehr von mir sondern vom Gericht korrigiert werden muss,egal ob ich vereidigt werde oder nicht.So etwas ist strafbar und wird mit Freiheitsentzug bestraft und das nicht zu knapp. ... Es wäre aber eine (versuchte) Strafvereitelung, denn ein Beschuldigter kann zwar lügen was das Zeug hält, aber er darf niemanden fälschlich belasten, der nichts gemacht hat oder umgekehrt entlasten, wenn derjenige etwas gemacht hat.
Leserforumvon mrblue | Strafrecht | 7 Antworten | 22.09.2004 13:38
Falschaussage vor Gericht wird ja glaub ich auch gut bestraft. ... Wenn ihr also gerade auf dieser Fahrt das Zeug gekauft habt, das Auto also als Transportmittel zur Beschaffung verwendet wurde, kann es dich schon den FS kosten ... m.
Leserforumvon Focus07 | Strafrecht | 13 Antworten | 28.11.2009 11:40
Am 28.11.2009 von guest-12321.01.2012 00:20:09 Reden Sie eigentlich immer so viel wirres Zeug? ... ich denke, dass ich damit alles eher noch schlimmer mache... ich habe ja bereits der polizei an dem abend eine falschaussage gemacht, nähmlich, dass ich das teil irgendwo in einem hinterhof gefunden habe ----------------- "" Am 28.11.2009 von muemmel Hi, weil Du Deine Rechte wahrnimmst, machst Du alles schlimmer? ... Nur wenn Du noch weiter versucht, Mist zu erzählen, machst Du es noch schlimmer. quote:ich habe ja bereits der polizei an dem abend eine falschaussage gemacht Mach Dir mal deswegen keinen Kopf.
Leserforumvon thasTony | Strafrecht | 7 Antworten | 25.03.2010 18:48
Der Mariuhanna Händler hat seine Drogen nicht dabei, während der chemie Händler fleißig versucht sein Zeug unter die Leute zu bringen. ... Seine Freundin bestätigte diese Falschaussage!
Leserforumvon deli oglan | Strafrecht | 34 Antworten | 19.02.2005 11:57
Auch absichtliches "nicht-erinnern-können" ist eine "uneidliche Falschaussage" iSd. § 153 StGB. Und wenn Du im Rahmen Deiner Verhandlung eine Aussage dazu getroffen hast, daß das Zeug von dem Dealer stammt. wird man Dir im jetzigen Verfahren diese Aussage vorhalten, um Deinem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge zu helfen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Anstiftung zur Falschaussage, daß kostet extra. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Tralalü | Strafrecht | 20 Antworten | 22.12.2007 11:37
Im Falle der Falschaussage sicherlich höher als ohne!? ... Vielen Dank für hilfreiche Antworten, tralalü Am 22.12.2007 von Tralalü Ich muss noch anfügen - Ich will den Freund ungern auffliegen lassen und würde deswegen sagen, ich habe das Zeug von einem Dealer... ... Auch keine Falschaussage (siehe ersten Post). -- Editiert von tralalü am 23.01.2008 16:49:15 Am 25.1.2008 von Tralalü Hat jmd eine Antwort?
Leserforumvon go433117-48 | Strafrecht | 5 Antworten | 24.01.2016 08:52
(was sein job war da (D) ihn dafür bezahlte aber das ist nicht weiter wichtig) sie sagte nichts weiter dazu und es passierte 1 woche ca gar nichts die angebliche verläumdung (A) hat eine Schwester (E) die beiden wollten mit ihrer Mutter über Familien probleme reden dabei kamen sie auf den ^ vorherigen abschnitt zu sprechen und (A) und (E) merkten noch weiter an das sie beide häufige sexuelle anspielungen in sprüchen von (B) hören würden aber nicht weich dastehen wollen und dann ein theater anfangen es aber schon sehr unangenehm sei Baten aber darum (D) nichts davon zu erzählen da es ihn nichts angehe da (A) und mittlerweile (E) sich nicht mehr mit (D) verstehen Ein Paar tage vergingen (D) Schrieb ihr (A) SIe gehöre in die Psychatrie und so erfuhr (A) das ihre mutter es (D) erzählte und anscheinend etwas übertrieben hat eine woche später musste (A) zu (D) um mit ihrer mutter etwas zu besprechen weder (A) noch (D) sprachen das thema an und redeten nur über belangloses zeug Nun erhielt (A) Post von einem Anwalt das ihr vorgeworfen würde zu ihrer Mutter Gesagt zu haben das sie Sexuell belästigt worden sei von (B) was dieser ablehne da er (A) nur flüchtig kenne und diese die aussage vor (D) angeblich eine woche später wieder Revidiert hat bei einem Gespräch und (B) besteht nun auf eine Anzeige. der Zeuge für die verläumdung ist ihre Mutter (C) und Sie(A) solle sich nun äussern Fragen und eigene Gedanken ? ... , und soweit ich das beeurteilen kann sehen ihre chancen schlecht aus und sie sollte als erstes versuchen mit (E) und (C) zu reden um ihre wahre aussage wieder herzustellen das ihr an den po gefasst wurde und sie nicht sexuell belästigt wurde aber da sie keine beweise dafür hat befürchte ich das sie (B) damit verläumdet hat. das(D) eine Falschaussage tätigen würde um (A) zu schädigen würde ich persöhnlich glauben da ich ihm(D) eine hohe kriminelle Energie zuschreibe und er versucht die beziehung von Mutter und Tochter zu schädigen Abschliesende Gedanken hinzu kommt das (A) Arbeitssuchend ist und auch sonst kein erspaartes hat und sich somit sorgen macht sich keinen Anwalt leisten zu können bzw sie auf den kosten sitzen bleibt wenn sie prozesskosten hilfe beantragt und sie veruteilt würde und sie dadurch schulden hat obwohl sie nichts unrechtes getan hat (laut gesetz mag das evtl anders sein sollange sie keine beweise hat aber die Moral sagt etwas anderes) und ihre Glaubwürdigkeit ruiniert ist. ... selber anzeige erstatten wegen belästigung oder Falschaussage von (D) (was sich vermutlich nicht beweisen lässt und alles schwerer macht und vermutlich eine dumme idee ist) Ihre angeblichen aussagen bei ihrer mutter lassen sich denke ich mit (E) Bereinigen aber macht es das ganze besser das sie gesagt hat das ihr an den po gefasst wurde und nicht Sexuell belästigt wurde (für mich klingt das ehrlich gesagt gleich aber meine bissherige recherche sagt etwas anderes) Saubere Auflistung der Genannten Personen(am Anfang und Ende des Textes zur besseren Lesbarkeit) (A) Angeklagte (meine Freundin) (B) Der Kläger (C) Mutter der Angeklagten (D) Freund/Partner von (C) und Arbeitgeber von (B) (E) Schwester von (A) GANZ Herzlichen dank fürs lesen und für jedewede Hilfe oder auch einfach nur gedanken gängen bin ich Dankbar Am 24.1.2016 von seidi256 Zitat:(A) erzählte mir das Sie beim Umzug von (B) an den Po Gefasst wurde was diese natürlich nicht toll fand (sie mitte 20 er mitte 40) und aus scham nur mir und ihrer schwester erzählte da sie kein so gutes verhältnis zu (C) und ihrem Freund (D) hat und ich ihr geraten hatte weil dies noch keine Sexuelle belästigung laut deutschem recht ist soweit ich das beurteilen konnte und auch sonst keine straftat darstellt weil die tat nicht wiederholt auftrat es nicht anzuzeigen (weil wenig erfolgsaussichten) es ist richtig das es keine sexuelle Belästigung ist, jedoch ist das seit vielen Jahren strafbar als Beleidigung, solche sachen wie an den Po passen, an die Brust fassen oder auch in den Schritt fassen wird oft unter dem Punkt Beleidigung auf sexueller Grundlage zusammengefasst und ist natrülich in Deutschland Strafbar.
Leserforumvon barretts | Strafrecht | 10 Antworten | 20.01.2009 12:17
Meine Überlegung war auch, diesen "Freund" wegen Falschaussage bzw. ... Für das vorliegende Strafverfahren ist die Frage ob nachgewiesen werden kann dass Du das Zeug verkaufst. ... Naja, er hat als Zeuge ne Falschaussage gemacht (3 Leute des Anbaus beschuldigt etc.) und alle Beschuldigten sagen über ihn ziemlich dasselbe aus, was auch durch Zeugnisse, Arbeitskündigungen und schriftlichem Entzugsabbruch eindeutig nachgewiesen werden können.
Leserforumvon guest-12314.07.2009 22:36:40 | Strafrecht | 13 Antworten | 08.07.2009 14:26
B haben sie auch ca. 2 g in der tasche gefunden... wir wurden befragt wem die 5 g gehören und alle 3 haben geschwiegen. nun ist hab ich jede menge fragen : herr A ist auf bewährung(läuft im sept. ab) hat einjarh den führerschein weggehabt..er hat 2 jahre drogenscreening gemacht und war immer negativ..psycho therapie war alles gut unhat ein positives gutachten..er is schüler und macht den Technicker.der schneeltest von derpolizei war auch negativ. die frage ist, falls das zeug ihm gehört (mindestmenge in NRW 6g!?) ... Im übrigen hat noch keiner beleuchtet was passieren würde wenn die Polizei einen von euch als Zeugen und nicht als Beschuldigten vernimmt, dann entfällt nämlich das Schweigerecht nach § 136 StPO und derjenige müsste angeben wen das Zeug gehört hat. ... Falsche Angaben im übrigen zu einem Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage.
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