Nun die Fragen: Was bedeutet eine Einstellung nach § 170 II Stpo? ... In der tat ist eine § 170 Einstellung hier merkwürdig (aber möglich und korrekt). ... Und werden auf Grundlage einer Einstellung nach 170 II die erkennungsdienstliche Daten bei der Polizei wieder gelöscht?
Hallo, habe bereits vor einiger Zeit eine Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 (StPO) erhalten. ... Heißt das, dass ich wegen der Einstellung jetzt weder vorbestraft noch vorbelastet bin und auch polizeilich nicht in Erscheinung getreten bin? ... Am 14.8.2006 von thosim quote:Heißt das, dass ich wegen der Einstellung jetzt weder vorbestraft noch vorbelastet bin Yes!
Einstellung nach §170 Absatz 2
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Guten Abend, wenn ein Verfahren nach " §170 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPo) " einegstellt wird, sagen die Paragraphen da etwas über den Grund der Einstellung aus? ... § 171 StPO Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 27.5.2011 von avdyl hallo geht es das ein verfahren erst nach paragraph 170 abs 2 eingestellt wird und dann 4 monate später doch wieder auferlebt wird weil mann jetzt doch angäblich beweise gefunden hat?
Und eine § 170-Einstellung heißt ja nicht mehr (und nicht weniger), als dass die Beweislage zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Erhebung einer Anklage ausgereicht hat. Anders gesagt: Auch bei tatsächlichen Tätern gibt es jede Menge § 170-Einstellungen, weil die Tat eben nicht nachzuweisen war. ... Die Entscheidung, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, bedeutet kein Strafklageverbrauch; sie ist nicht endgültig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Beschuldigter nach Einsteellung der Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 die Kosten seines Anwaltes selbst tragen. ... Kann man denn gegen eine Einstellung nach § 170 bs. 2 "klagen", damit man vor Gericht einen Freispruch erhält? Die Einstellung nach 170 ist doch eigentlich nur eine Einstellung mangels Beweisen und nicht aufgrund einer Unschuld oder eventuell falscher Verdächtigung?
Art: Gesetzt den Fall ein Ermittlungsverfahren wurde nach §170 eingestellt und man erhebt Beschwerde dagegen. ... Es kann ja auch die Einstellung bestätigt werden. ... Einstellung bis zur Wiederaufnahme (zumindesst deren Mitteilung an Sie) gedauert hat...?!!?
Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt nach § 170 eingestellt.
Diese Möglichkeit eröffnet § 170 Abs. 2 StPO idR nicht. ... Ergänzend zu § 170, Abs. 2 StPO: Zusätzlich zu den bereits von f!... Die Einstellung nach § 153, Abs. 1 wird vom STA oder Amtsanwalt verfügt.
Aus einer § 170(2) Einstellung kann also keine "Unschuld" abgeleitet werden, denn auch wenn der Beschuldigte die Tat unstreitig begangen hat, wird nach § 170(2) StPO eingestellt, wenn etwa Verjährung eingetreten ist. ... Nach § 170(2) StPO kann das Gericht nie einstellen. ... Prinzipiell ist mir schon klar, was sie meinen, aber rein rechtlich kann aus einer § 170(2) StPO Einstellung eben keine "Unschuld" hergeleitet werden.
Was bedeutet die Einstellung gem. § 170 Abs.2 StPO im Wortlaut?
Nehmen wir an ein Strafverfahren wird nach 170 a2 eingestellt. ... Und wo ist dann der Sinn mitzuteilen, das eine Einstellung vorgenommen wurde? ... Und die Einstellung bezieht sich auf diesen Tatverdacht?
Am 18.4.2006 von orne Einstellung gem.§ 170 Abs.2, keine Rechtsmittelbelehrung. ... Einstellung gem.§ 170 Abs.2 ist doch keine Einstellung gem.§ 376. ... Ich glaube eine Einstellung gem.§ 170 Abs.2 den Beschwerdeweg eröffnet.
Allerdings kann ein Beschuldigter natürlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellung nach § 153 StPo mit dem Ziel der Einstellung nach §170 einlegen. Die Entscheidung wird dann überprüft und es kann durchaus auch eine Einstellung nach § 170 StPo rauskommen. ... Bereits aus dem Wortlaut können Sie also ersehen, dass es in den für eine Einstellung gem. § 153 StPO geeigneten Fällen keinen Anspruch auf eine Einstellung gem. § 170 II gibt.
Hallo, ein aufgrund meiner Strafanzeige eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Einstellung erfolgte bereits letztes Jahr, die Staatsanwaltschaft hat mich aber, wie immer, nicht darüber informiert. Auf Nachfrage wurde mir nun die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt, anbei ist die Rechtsbelehrung wegen der zweiwöchigen Möglichkeit zur Beschwerde.
Kann sich A gegen diese Art der Verfahrenseinstellung wehren und eine Einstellung gemäß § 170 StPO verlangen? ... Bewschweren kann er sich natürlich auf diesem frmlosen Wege immer, nur kann ihm etwas besseres als eine Einstellung gem. § 170 IIja nicht passieren. ... In solchen Fällen dürfte eine Einstellung nur nach §170 II StPO ohne Verweis auf die Privatklage nicht vorkommen.
Schließlich kann eine Einstellung gegen Auflagen nur bei Zustimmung erfolgen. ... 153=Schuld, wenn auch gering und 170=Unschuld? ... Am 5.11.2023 von Harry van Sell [quote=Ratlos54]170=Unschuld?
Wenn sich im Laufe von Ermittlungen gezeigt hat, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat, wieso wird dann auch nach § 170 II 1 eingestellt? ... Einen Urteilszusatz "wegen erwiesener Unschuld" oder "mangels Beweis" gibt es nicht (mehr). quote:wieso wird dann auch nach § 170 II eingestellt? ... IGVP wird um den Hinweis der Einstellung ergänzt.
Hallo, Wenn man als Geschädigter eine Beschwerde aufgrund der Einstellung eines Ermittlungsverfahren stellt. ... Nur wäre dann, sofern die Einstellung der StA gehalten wird, eben kein Klageerzwingungsverfahren möglich. ... Nur wäre dann, sofern die Einstellung der StA gehalten wird, eben kein Klageerzwingungsverfahren möglich.
Ist es unerheblich, wo die Beschwerde als Betroffener gegen eine Einstellung nach 170 II erfolgt, also bei der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft? ... Dies ist also die eindeutigste Einstellung von allen und sowas wie ein Freispruch erster Klasse. ... 'Tollpatsch' ist Verletzer im Strafverfahren und möchte die Einstellung nach § 170(2) gegen den Beschuldigten im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens (§§ 171, 172 StPO) anfechten.
Erfährt Person A auch von der Einstellung des Verfahrens? ... Vorsicht Laie ----------------- " Viele Grüße ~BB~ " Am 17.8.2006 von Marc007 Nach Maßgabe des § 170 STPO ehält der Beschuldigte ein schreiben, wenn er gehört worden ist. Oder es dringlich erscheint ihm die EInstellung zu berichten.