736 Ergebnisse für „diebstahl diebstahls“

Leserforumvon Diebstahl | Strafrecht | 4 Antworten | 26.07.2006 20:50
< Danke im Vorraus, Theft Am 26.7.2006 von C.Konert Zunächst einmal kann ich den Ratgeber zum Diebstahl von Herrn Roenner empfehlen, zu finden ist der hier: http://www.123recht.net/article.asp?... So Anklage erhoben wird wird es wohl auf Sozialstunden hinauslaufen, so Du noch nicht vorbestraft bist. ----------------- "stud.iur C.Konert Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg" Am 26.7.2006 von Diebstahl Nein, vorbestraft bin ich noch nicht und den Ratgeber hab ich schon durchgelesen :D Naja, der Polizeibeamte meinte, es komme noch eine Anzeige - heißt das automatisch schon Strafe in Form von Sozialstunden oder Tagessätzen oder steht da noch alles offen = keine Strafe?
Leserforumvon kinderrad-diebstahl | Strafrecht | 15 Antworten | 09.10.2021 16:10
[quote=kinderrad-diebstahl]wenn man die Vorgeschichte nett erklärt und selbst schon eine gemeinnützige Spende anbietet?... Am 10.10.2021 von kinderrad-diebstahl Was empfehlt ihr als allgemeines Vorgehen bei einem wie dem geschilderten Fall von oben? ... Am 10.10.2021 von kinderrad-diebstahl [quote=Zuckerberg]Haben Sie da aus besonderen Gründen Befürchtungen?
Leserforumvon Johny556 | Strafrecht | 7 Antworten | 12.10.2014 12:59
Hallo, habe ein Schreiben bekommen, wegen einem besonders schwerer Fall des Diebstahls Gewerbsmäsig. ... Das bedeutet, dass dem Beschuldigten Diebstahl in bes. schw. Fall in der Alternative des gewerbsmäßigen Diebstahls vorgeworfen wird (ganz einfach ) Von wem ist das Schreiben denn?
Leserforumvon bonnergen | Strafrecht | 1 Antwort | 18.05.2010 01:26
vor 6 Monaten habe ich mit einem Bekannten im Suff einen dummen Fehler gemacht: wir waren beide sehr betrunken (ich kann mich kaum an jede Einzelheit erinnern), da fanden wir auf dem Weg nach hause einen Lastwagen auf dem eine Schubkarre stand. sie war durch Spanngurte festgemacht. wir beide fanden die Vorstellung im Suff witzig uns durch die gegend zu schieben. keine 2 min späte kommt eine streife, wir laufen los, werden dann doch gefasst. man wollte noch den Amtsarzt holen um unsereren Alkoholwert festzustellen. der kam dann doch nicht, warum auch immer, im suff fragt man sowas natürlich nicht mehr. 1 Monat später dann die Vorladung, aussage gemacht - waren sturzbetrunken, ich bereue das geschehen sehr, habe keine Verwendung für die Schubkarre, keine Werkzeuge, keinen schaden verursacht. 6 Monate später: Anklageschrift - Vorwurf des Versuchten schweren Diebstahls (§§242, 22, 25 abs.2, 243 abs 2) ich war 22 jahre alt (nicht bestraft), er 23 (bestraft, wegen drogenbesitz denke ich) womit habe ich ungefähr zu rechnen? ich kann mich kaum an meine aussage erinnern, wobei diese das selbe beteuert wie heute: ich bereue die tat und handelte nicht in Absicht einen Diebstahl zu begehen. sollte ich schon jetzt einen Anwalt zu rate ziehen? ich bereue - wie schon erwähnt - die tat sehr, weis es war eine große Dummheit und wünschte der Tag wäre ungeschehen. diese dumme rostende Schubkarre war nichts wert. nur wegen den Gurten wird es als schwerer Diebstahl eingestuft. ich danke für jede Hilfe!
Leserforumvon #Saber# | Strafrecht | 5 Antworten | 21.12.2018 17:15
MFg Am 21.12.2018 von Sir Berry Zitat (von tori86):Reicht der Kaufvertrag als Beweis des Diebstahls? ... Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen. ... Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen.
Leserforumvon Alex Br. | Strafrecht | 4 Antworten | 02.04.2012 16:13
Es für eine einzige Fahrt zu nutzen und an dem A wiederzugeben, wäre kein Diebstahl. ... Dann kann A den B ja wegen Diebstahls anzeigen, das Verfahren wird eingestellt und alles ist in Butter. ... Ob es für B nun ein Diebstahl ist, kann man so oder so sehen.
Leserforumvon NaDDel88 | Strafrecht | 5 Antworten | 29.05.2011 22:48
Da nicht nur ein Diebstahl sondern ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt, wäre es bei bandenmäßiger Begehung ein schwerer Bandendiebstahl: quote:§ 244a Schwerer Bandendiebstahl (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (3) Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden. Falls das bandesmäßige wegfällt, gilt dies: quote:§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Leserforumvon Berliner2013123 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.07.2013 14:38
Guten Tag, womit muss man bei einer Falschaussage bei einem Diebstahl rechnen? Situation: Person A verliert einen Gegenstand, gibt Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls auf mit einer erfundenen Geschichte. ... Falschaussage am Anfang bezüglich des Diebstahls widerrufen oder die Staatsanwaltschaft ermitteln und auf Freispruch hoffen?
Leserforumvon weisnichtwarum | Strafrecht | 2 Antworten | 03.04.2007 14:09
Beschuldigung des Diebstahl Hallo, auch ich habe in Problem. Ich werde des Diebstahls/Entwendung beschuldigt. ... Am 4.4.2007 von EP Insofern es sich um einen Diebstahl oder eine Unterschlagung geringwertiger Sachen handelt wird die Tat strafrechtlich nur auf Antrag verfolgt (§ 248a StGB).
Leserforumvon tigerpfote | Strafrecht | 4 Antworten | 03.05.2011 15:15
Person A wurde von Person B vor ca. 19 Jahren wegen Diebstahls angezeigt und wurde vom Gericht verurteilt. ... Diebstahl nach 5 Jahren. quote:c. wielange muss ein Gericht dieses Urteil aufheben? Es "muss" gar nicht, es "kann", wenn die Voraussetzungen für Wiederaufnahme vorliegen, die Sache nicht verjährt ist (siehe (b)) und das Gericht im Wiederaufnahmeprozeß von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. ----------------- "" Am 3.5.2011 von wastl Die absolute Verjährung beträgt bei Diebstahl 10 Jahre ab Tat.
Leserforumvon guest-12313.01.2013 12:00:12 | Strafrecht | 4 Antworten | 23.10.2012 00:16
Wenn man Sachen klaut, die nicht käuflich sind, in diesem Falle Urkunden, gilt das als einfacher Diebstahl nach § 242, wobei man gleichermaßen belangt wird? ... Ich hatte Ihnen ja schon mal empfohlen, den § 243 StGB zu lesen - da steht drin, wann ein Diebstahl allein durch die Art des gestohlenen Gegenstandes zum schweren Diebstahl wird. ... Dafür wird man wegen Diebstahls oder Hehlerei verurteilt - irgendwie muß man ja an das Kennzeichen gelangt sein... ----------------- " " Am 23.10.2012 von Sheldon_Cooper quote:Dafür wird man wegen Diebstahls oder Hehlerei verurteilt - irgendwie muß man ja an das Kennzeichen gelangt sein...
Leserforumvon Mister90 | Strafrecht | 3 Antworten | 17.02.2010 19:34
Insofern muss man hier prüfen, ob die Verfolgung des Diebstahls in öffentlichem Interesse liegt oder nicht. ... Wie gesagt: Natürlich kann der Diebstahl auch durch den Bruder, Onkel, von Amts wegen oder durch sonstwen angezeigt werden. ... Der Diebstahl ist auf Video und bilder festgehalten.
Leserforumvon sim11 | Strafrecht | 3 Antworten | 08.08.2014 16:58
Diebstahl lässt er sie in dem Garten des Nachbarns des B, weil er sie nur zum 2. Diebstahl brauchte. ... Diebstahl wäre es wenn er diese Sache erst mit Nachhause nimmt und die Tat erst Später ausführt. ob er das Tatwerkzeug am ende im Garten der Person B zurücklässt oder sonst wo entsorgt ist egal natrülich wird daraus dann ein Einbruchdiebstahl § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren ----------------- "" Am 11.8.2014 von BigiBigiBigi quote:Diebstahl wäre es wenn er diese Sache erst mit Nachhause nimmt und die Tat erst Später ausführt.
Leserforumvon Markus81 | Strafrecht | 4 Antworten | 15.07.2007 15:00
Hallo, ich hätte mal eine generelle Frage zur Verjährung bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls nach §243. ... Durch den Einbruch ist es ja nach §243 Abs. 1 kein einfacher Diebstahl mehr nach §242? ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 15.7.2007 von Markus81 Hallo, dennoch scheinen ja viele Anwälte der Meinung zu sein, dass die Verjährungsfrist bei schwerem Diebstahl länger ist als bei einfachem.
Leserforumvon KMueller | Strafrecht | 1 Antwort | 15.10.2010 14:20
Mal angenommen A erhält ein Schreiben vom Polizeipräsidium, indem A des Diebstahls geringfügiger Sachen beschuldigt wird. ... Was wäre, wenn A bei diesem Nachbarschaftsstreit zwar Wortführer gewesen wäre, aber außer eine große Klappe zu haben sonst nichts gemacht hätte und wenn A weiß, wer diesen Diebstahl begangen hat - denjenigen aber nicht ans Messer liefern wollen würde. Wäre ein solches Ermittlungsverfahren überhaupt logisch, da theoretisch jeder diesen fiktiven Diebstahl hätte begehen können?
Leserforumvon LiliFee | Strafrecht | 7 Antworten | 13.12.2007 13:19
Und kann es passieren,dass ich noch Konsequenzen des anderen Diebstahls tragen muss? ... Arrest beim ersten Diebstahl gibts normalerweise net Was sonst noch rauskommt, käme in einer weiteren Verhandlung dran, nach einer neuen Anklage, aber du bist ja nicht gezwungen, ungefragt Gesändnisse abzulegen In Deiner ersten Äußerung hier warst Du noch die einmalig zum Klauen verführte Unschuld, zwischenzeitlich räumst Du einen oder meherer Fehltritte ein .. ich kenn das, ich weiß, wovon ich schreib, leider Grüßle von der Kathi Am 13.12.2007 von LiliFee Und kann es passieren,dass ich noch Konsequenzen des anderen Diebstahls tragen muss? ... Hab jetzt auch so richtig Angst bekommen,dass ich auch noch mit Konsequenzen des anderen Diebstahls rechnen muss,bei dem ich aber nicht auf frischer tat ertappt worden bin Bitte um Antwort Am 13.12.2007 von Kathi80 Wenn bisher nicx passiert ist, kann jetzt der StA nur versuchen, mit Hilfe von123recht.net herauszufinden, wer hier versucht, einen Diebstahl zu gestehen Ne, also, Kirche im Dorf lassen, da kommt nix , deine anderen Schandtaten bleiben Dir und Deinem Gewissen.
Leserforumvon Philshag | Strafrecht | 3 Antworten | 29.08.2007 20:41
Ich habe folgendes Frage: A. hat eine Anklageschrift bekommen wegen eines (einfachen) Diebstahls von vor 14 Monaten. ... Wie ist es mir der Verjährung bei Diebstahl, die ist 5 Jahre. ... Diebstahl hat eine Verjährungsfrist von -absolut- 10 Jahren, hinsichtlich der Verfolgungsverjährung.
Leserforumvon mino123 | Strafrecht | 4 Antworten | 23.02.2012 21:03
Der unbedarfte Jackenträger ist nun dem Vorwurf des Diebstahls ausgesetzt und kann diesen Vorwurf nicht aus der Welt räumen, da alle Gespräche mit dem Beitzer keine Änderung seiner Meinung bewirkten. ... wohl als gegeben angesehen; der Eigentümer mußte wissen, daß die Behauptung unwahr ist. -- Editiert PerryRhodan am 24.02.2012 13:01 Am 24.2.2012 von fb329976-74 Nun ich wurde vor ein par Tagen bei der Polizei angezeigt das ich jemandem Räuberischen Diebstahl begannen haben soll. ... Und hoffe das mir hier bei geholfen wird ----------------- "" Am 24.2.2012 von Scappler quote:Nun ich wurde vor ein par Tagen bei der Polizei angezeigt das ich jemandem Räuberischen Diebstahl begannen haben soll.
Leserforumvon mortl2 | Strafrecht | 3 Antworten | 01.10.2003 18:05
Habe nun 3 Anzeigen erhalten: Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz und Kleinstmenge an Haschisch (ca. 1 g). ... Diebstahl ist klar. Ich denke es wird eine Anklage wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unerl.
Leserforumvon Larifarirecht123 | Strafrecht | 2 Antworten | 26.11.2023 20:00
Dürfen Darlehen, die während des Diebstahl stattfand geltend gemacht werden im Adhäsionsverfahren? Die Leihgabe fand ja zum Zeitpunkt des Diebstahls statt. ... [quote=Larifarirecht123]Dürfen Darlehen, die während des Diebstahl stattfand geltend gemacht werden im Adhäsionsverfahren?
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