244 Ergebnisse für „beleidigung verleumdung“

Leserforumvon pedro53 | Strafrecht | 3 Antworten | 06.07.2009 10:32
Hallo Ist der Ausdruck „ Raffgier „ eine Beleidigung? Ist der Hinweis in einem Brief „auch euer Bruder hat euch betrogen „ eine Verleumdung? ... Bei der "Raffgier" kommt es, wie bei jeder Beleidigung, auf die genauen Umstände an.
Leserforumvon Richard Steenbeck | Strafrecht | 2 Antworten | 08.07.2009 22:51
Der Höhepunkt ihrer Beleidigung ist es dann, dass sie durch Fettdruck und allein in die Mitte der Zeile gestellt mir eine "ernsthafte Abmahnung" hervorgehoben an-rügt. Der Inhalt des Schreibens erfüllt die Tatbestände der Beleidigung [§ 185 StGB], aber wahrscheinlich nicht die Tatbestände für Üble Nachrede oder Verleumdung [§§ 186 u. 187 StGB]. Meine Frage ist nun: gehört der Rechtsanwalt, dem die Beleidigerin den von ihr phantasierten bzw. konstruierten Sachverhalt vorgegeben hat, damit dieser mir sein Beschwerdeschreiben mit der Sachverhaltsphantasie und Abmahnung zusen-den konnte, zu den als "Dritte" oder "Öffentlichkeit" betitelten Personen, an die eine Verleumdung gehen muss, damit ich strafrechtlich verleumdet bin?
Leserforumvon Karl_Neuhuber | Strafrecht | 3 Antworten | 28.09.2010 17:21
Nun stellt sich für mich die Frage, ob dies eine Verleumdung nach §187, üble Nachrede nach §186 oder eine Beleidigung nach §185 des Strafgesetzbuches darstellt. ... Für eine Beleidigung, die schon verächtlich oder in der Ehre kränkend sein muss, reicht das m.E. nicht aus.
Leserforumvon kingkong99 | Strafrecht | 5 Antworten | 12.09.2013 17:43
Zitat Nummer 2 meines Vermieters: "Ihre beiden Schreiben zeigen, das Sie ein erhebliches Defizit nicht nur in der Rechtschreibung sondern auch in der geistigen Warnehmung haben" Für mich ist mit entsprechenden Aussagen der Tatbestand der Beleidigung ( Mietnomade, geistiges Defizit Wahrnehmung sowie Rechtschreibung), der üblen Nachrede( neue Vermieterin informieren )sowie der Verleumdung gegeben. ... Am 13.9.2013 von GROC quote:Wieso Beleidigung? ... Für mich auch Tatbestand der Verleumdung. -- Editiert kingkong99 am 13.09.2013 13:32
Leserforumvon Ralto | Strafrecht | 23 Antworten | 28.07.2003 18:52
Wegen Verleumdung, Rufmord,Beleidigung! ... ----------------- "Ralto" Am 29.7.2003 von JuR Guten Tag, es handelt sich um Beleidigung gemäß §185 StGB: § 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Hab doch niemandem das wirklich erzählt, ist das dennoch Verleumdung?
Leserforumvon Mitglied123123 | Strafrecht | 2 Antworten | 21.07.2020 07:53
Allgemein werden Beleidigungen (so man denn tatbestandlich hier eine bejahen würde - nicht jeder flapsige Spruch ist eine Beleidigung iSd. ... Verleumdung liegt schon tatbestandlich nicht vor.
Leserforumvon guest-12318.10.2008 20:18:47 | Strafrecht | 2 Antworten | 05.10.2006 11:05
Wenn jemand über den anderen Unwahrheiten erzählt, bezeichnet man das als Verleumdung? ... Am 5.10.2006 von dadl6 Entweder Verleumdung oder Beleidigung. Das hängt davon ab, ob entweder falsche Tatsachen behauptet wurden (Verleumdung) oder lediglich ehrverletzende Äußerungen vorliegen (dann Beleidigung).
Leserforumvon go333953-87 | Strafrecht | 8 Antworten | 28.03.2012 16:49
Und wenn ja, is es eine Beleidigung oder Verleumdung oder was anderes? ... Leute, die die oben zitierte Offenheit als Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede betrachten, möchte ich nicht zu meinem Freundeskreis - nich mal bei Facebook zählen wollen. ----------------- " " Am 29.3.2012 von go333953-87 Danke, das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter.
Leserforumvon Zeitung | Strafrecht | 1 Antwort | 04.01.2004 10:45
Dieser will jetzt Anzeige wegen Verleumdung erstatten. Meiner Meinung nach ist aber der Tatbestand der Verleumdung erst dann gegeben, wenn man gegenüber Dritten jemanden einer Unwahrheit bezichtigt. Könnte eine Beleidigung vorliegen ?
Leserforumvon WissenistMacht | Strafrecht | 7 Antworten | 03.08.2007 09:01
Kann Person A dafür von Person B wegen Verleumdung belangt werden? ... Der § 187 Verleumdung sagt doch eindeutig, wer wider besseres Wissen (!!!) ... Wem auch wegen übler Nachrede nicht beizukommen ist, der kann sich immer noch wegen Beleidigung (185) strafbar machen, insbesondere deshalb, weil (im Unterschied zu den Bestimmungen über Verleumdung und üble Nachrede) die Wahrheit der behaupteten Sachverhalte keinen absoluten Schutz vor Verurteilung darstellt (192).
Leserforumvon Kephas03 | Strafrecht | 2 Antworten | 13.04.2012 18:35
Könnte nun einer der Personen A, B oder C gegen X eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung oder üble Nachrede stellen, obwohl keine konkrete Nennung erfolgt ist? ... Zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts Verleumdung/üble Nachrede: Da der Gesetzestext sich auf die Behauptung unwahrer Tatsachen bezieht, müsste die durch Person X behauptete Tatsache wohl tatsächlich nach den Gesetzen der Aussagenlogik bewertet werden. ... Eine Beleidigung nach §186 liegt meiner Meinung nach bei den genannten Behauptungen so oder so nicht vor. ----------------- " " -- Editiert pilot1961 am 15.04.2012 17:58 -- Editiert pilot1961 am 15.04.2012 17:59
Leserforumvon guest-12314.02.2013 13:07:55 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.04.2012 17:42
Die will mich wegen Verleumdung anzeigen! Gibt es so etwas wie "angedrohte Verleumdung/üble Nachrede" überhaupt als Straftat? ... quote:Gibt es so etwas wie "angedrohte Verleumdung/üble Nachrede" überhaupt als Straftat?
Leserforumvon Taurimk2 | Strafrecht | 2 Antworten | 17.07.2014 17:28
Vermieter zeigt Mieter wegen Beleidigung an und kündigt ihn die Wohnung. ... Vermieter verliert vor Gericht da er die Beleidigung nicht beweisen kann obwohl Vermieter zeugen hat die dies bestätigen und Mieter auch zeugen hat die bestätigen das dies nicht so gewesen ist. ... Erstens ist es keine Verleumdung und zweitens wäre bei einer Verleumdung schlicht die Antragsfrist verstrichen.
Leserforumvon Manu7 | Strafrecht | 0 Antworten | 29.07.2004 13:27
Ich wollte die Betreffende wegen Verleumdung,Beleidigung und unlauterem Wettbewerb anzeigen.
Leserforumvon Petra Bex | Strafrecht | 2 Antworten | 26.08.2007 23:00
Ich habe mich so über die Behauptung geärgert und fühle mich gekränkt, dass ich mit dem Gedanken spiele eine Anzeige wegen Verleumdung gegen sie aufzugeben. ... Am 27.8.2007 von Mareike123 Verleumdung kann nur gegenüber Dritten begangen werden (der A erzählt dem B, der C hätte...). Ob im Einzelfall eine Beleidigung vorliegt, müßte man prüfen.
Leserforumvon Viddek | Strafrecht | 7 Antworten | 09.01.2009 23:00
Verleumdung kann nur gegenüber Dritten erfolgen. Gegenüber dem Betreffenden selbst kann höchstens Beleidigung (§185 StGB) einschlägig sein. 2. ... Nur weil ich seinen Beitrag auch rechts interpretieren kann, ist das doch noch lange keine Beleidigung!
Leserforumvon bigshorty | Strafrecht | 0 Antworten | 06.02.2009 12:36
Der Anwalt des TV informiert ihn über das Schreiben und der geht daraufhin zur Polizei und zeigte den GS an wegen Verleumdung und übler Nachrede. ... Frage: Kann es denn Verleumdung bzw. üble Nachrede sein, obgleich er NUR und AUSGERECHNET den Anwalt des TV darüber berichtete, damit dieser seinen Mandanten bremst damit weiterzumachen??!
Leserforumvon ExtraVital123 | Strafrecht | 3 Antworten | 07.01.2008 17:41
Er meinte, die Anzeige beläuft sich auf Verleumdung und Beleidigung, des Weiteren will er mich auf Schmerzensgeld verklagen. ... Am 7.1.2008 von Das Gesetz Beleidigung oder Verleumdung, was nun von beiden ?? ... Beleidigung: Keine Ahnung, da ich den Text nicht kenne.
Leserforumvon kira123 | Strafrecht | 3 Antworten | 25.06.2004 12:43
Ich habe auf einer Vereinsversammlung mit einem anderen Mitglied eine heftige Diskusion geführt und IHN am Ende als CLOWN bezeichnet. gestern bekam ich nun Post von seinem Anwalt der mir schreibt: "Dieses legt den Vorwurf einer Beleidigung, ja sogar einer Verleumdung nahe.... Verleumdung käme nur dann in Frage, wenn man behaupten würde, Sie hätten der Gegenseite fälschlich unterstellt, den Beruf des Clowns auszuüben. ... Die Beleidigung liegt ja vielmehr darin, die Gegenseite als Witzfigur herabzuwürdigen, dafür ist der §185 StGB (Beleidigung) einschlägig.
Leserforumvon thorado | Strafrecht | 6 Antworten | 04.07.2013 09:56
Beleidigungen sind nur gegenüber der Zielperson selbst strafbar. quote:Behauptungen das jemand von Ihren Vater vergewaltigt wurde Das hingegen wäre eindeutig eine Verleumdung und auch nicht gerade eine Bagatelle, sodaß hier ein StA durchaus öffentliches Interesse sehen könnte.
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