289 Ergebnisse für „beleidigung nötigung“

Leserforumvon zeutl | Strafrecht | 3 Antworten | 21.10.2018 14:00
Hallo diese Woche war die Polizei bei mir am Wohnhaus und hat geklingelt..ich war aber nicht da und hatte 2 zettel im briefkasten... nen Brief das ich wegen Beleidigung und Nötigung angezeigt wurde. ... Allerdings ist Beleidigung ja das kleinere Delikt Nötigung, bzw versuchte Nötigung ist schon etwas anderes. ... Wusste nicht Das Nötigung schlimmer ist!
Leserforumvon laongdao | Strafrecht | 7 Antworten | 03.06.2009 21:03
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr Guten Tag, nun ich wurde angezeigt wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr, und soll nun in München (Geschäftswagen) einen Termin bei der Polizei wahrnehmen um eine Aussage zu machen. ... Vielen Dank Am 3.6.2009 von Bewährungshelfer Aus ihren Schilderungen ist weder der Straftatbestand der Nötigung noch jener der Beleidigung zu entnehmen. ... Vielen Dank Am 10.7.2009 von laongdao Hallo, wollte mich nochmals für die Hilfe bedanken, heute kam der Schrieb vom Staatsanwalt, 50 Euro wegen Beleidigung kein Wort mehr über Nötigung, die 50 Euro sind bezahlt und eine Anzeige wegen Nötigung ist auch raus gegen die Anzeigenerstatterin.
Leserforumvon Dg14121994 | Strafrecht | 2 Antworten | 24.03.2018 12:45
Daraufhin kam eine vorladung mit dem grund nötigung und beleidigung auf sexueller basis?
Leserforumvon santaklaus | Strafrecht | 13 Antworten | 15.12.2013 14:33
Siehe übrigens auch §§ 132 (Amtsanmaßung), 238 (Nachstellung) und § 240 (Nötigung). ... Und nicht alles was du als Nötigung empfindest, ist eine Nötigung (im strafrechtlichen Sinne). ... Aber wer auf eine Beleidigung mit einer anderen Beleidigung antwortet, übt keine Notwehr aus.
Leserforumvon go572703-27 | Strafrecht | 1 Antwort | 18.02.2021 18:32
Ich mochte fragen wann bekomme ich irgendwas von die Staatsanwalt der Polizist hat zu mir gesagt ich soll in eine woche einen brief bekommen, aber 1 monat spater hab ich noch garnichts bekommen Mochte nur wissen was sie denken was ich bekommen kann und wann Die Notigung ist villeicht eine satze uber irgendwelche nackte bilder die ich von die hatte. Beleidigung ist bissen schlimmer.
Leserforumvon fb412995-42 | Strafrecht | 7 Antworten | 24.04.2015 14:32
Im August letzten Jahres habe ich den Vater meines Sohnes angezeigt wegen Beleidigung und sexueller Nötigung. ... Eine Beleidigung ist aber nun auch nicht der schwerste Vorwurf. Von der sexuellen Nötigung scheint das Gericht bisher nicht sinderlich beeindruckt zu sein, sonst hätte es wohl keine Einstellung angebiten und das Schmerzensgeld so niedrig angesetzt.
Leserforumvon guest-12311.06.2019 19:03:48 | Strafrecht | 6 Antworten | 11.06.2019 14:08
Ich wäre angezeigt worden wegen Nötigung, Lichthupe & Beleidigung (Mittelfinger zeigen). ... Die vorgeworfenen Straftaten (Beleidigung und Nötigung) kann man nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich begehen. ... Die vorgeworfenen Straftaten (Beleidigung und Nötigung) kann man nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich begehen.
Leserforumvon god | Strafrecht | 7 Antworten | 06.10.2005 16:44
Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt. ... Nötigung ist jedoch ein Offizialdelikt und daher kommt das nicht Frage. Am 6.10.2005 von wastl Naja, "nur" Nötigung kann man nicht sagen, zumal eine Bedrohung von der Nötigung verdrängt werden würde.
Leserforumvon Ligui | Strafrecht | 10 Antworten | 22.01.2013 01:18
Ich war einen Tag später bei der Kripo und habe Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung gemacht. ... Ich habe im Gegenteil Zeugen für die Bedrohung und Nötigung gegen mich. ... Und wer ein Auto als Waffe einsetzt (schneiden und ausbremsen),begeht der nicht eine Nötigung?
Leserforumvon ladyjulia | Strafrecht | 23 Antworten | 11.01.2015 17:05
Anzeige wegen Körperverletzung Beleidigung Bedrohung und Nötigung.. ... Dürfte aber nicht problematisch sein sofern dort nicht Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung zumtragen kam. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation! ... Anzeige wegen Körperverletzung Beleidigung Bedrohung und Nötigung...
Leserforumvon Stopelhopser | Strafrecht | 0 Antworten | 09.10.2009 21:38
Meine Ex-Verlobte hat meine neue Verlobte und mich angezeigt, wegen Beleidigung, Nötigung und Stalking. Es ist so, Sie versucht Geld von mir zu bekommen, was ihr so in der Höhe nicht zusteht, desweiteren hat Sie angefangen mich zu beleidigen, mich als chronisch Kranken Menschen, der 4 mal die Woche an die Blutwäsche muss hat Sie so Dinge geschrieben, wie:" Du bekommst Deine gerechte Strafe noch, Du warst schlimmer als mein Ex-Mann" und da habe ich Ihr mehrfach böse Mails zurück geschrieben, leider habe ich ihre (die Sie geschrieben hat) nicht mehr und weil Sie jetzt noch versucht hat, an Geld zu kommen, was ihr nachweislich nicht in dem Umfang zu steht, habe ich eine Mail von meinem Account im Namen meiner jetzigen Verlobten geschrieben, mit Beleidigung und das Sie uns ja nicht über den Weg laufen soll, da Sie sonst eine "Ansage" bekommt, dass schlimme ist, meine jetzige Verlobte ist dafür schon mal böse verurteilt wurden.
Leserforumvon DerPascal | Strafrecht | 6 Antworten | 05.06.2020 03:04
Übrig bleiben könnte eine (versuchte) Nötigung. ... Beleidigung ist eine eigene Tat, die auch eigens verfolgt wird. Von einer vollendeten Beleidigung kann man nicht zurücktreten.
Leserforumvon spider14102 | Strafrecht | 18 Antworten | 12.04.2011 19:15
Denn damit kann man schnell in den Bereich einer Nötigung kommen. ... Denn damit kann man schnell in den Bereich einer Nötigung kommen. ... Wenn es um Beleidigung geht - meistens, ja.
Leserforumvon anthony_t | Strafrecht | 1 Antwort | 02.08.2005 16:36
Hallo, Ich habe zur Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Nötigung am Hals.
Leserforumvon wolfer8 | Strafrecht | 5 Antworten | 06.03.2010 14:25
Zeuge B der zu erst ausgestiegen ist hat jetzt Zeuge A angezeigt, wegen Beleidigung. ... Jetzt kam ein Brief, wo mir Beleidigung vorgeworfen wird. ... Ein Hupen allein deswegen könnte u.U. auch eine Nötigung im Straßenverkehr darstellen!
Leserforumvon Sabine Seich | Strafrecht | 7 Antworten | 24.10.2004 23:01
Der Polizist sagte uns, es würde seiner Meinung nach der Tatbestand der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung bestehen. ... Wenn der Staatsanwalt entscheidet, dass er keine Klage (oder was auch immer) einreichen will, habe ich dann die Möglichkeit, den Mann irgendwie noch zivilrechtlich wegen der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung zu belangen? ... >Muss ich vielleicht nochmal auf den Ex-Vermieter treffen Was die Beleidigung anbelangt, werden Sie um einen Sühnetermin nicht herumkommen wenn Sie die Anzeige weiter verfolgen wollen.
Leserforumvon fb466356-35 | Strafrecht | 3 Antworten | 22.05.2017 19:57
Welche erfolgschancen habe ich mit einem kontaktverbot oder einer Anzeige wegen Nötigung ?
Leserforumvon -xxx- | Strafrecht | 9 Antworten | 20.07.2009 00:25
Eine „sexuelle Nötigung" ist der Schilderung im Übrigen nicht zu entnehmen. Bist Du sicher, dass es nicht „Beleidigung auf sexueller Grundlage" heißt? ... Abbu Am 21.7.2009 von -xxx- achso okay. ja doch stimmt, das hieß in meiner vorladung beamtenbeleidigung und beleidigung auf sexueller grundlage. in der anklage steht nur beleidigung. eine therapie brauche ich glaube ich nicht, hab mir selbst seit dem abend alkoholverzicht verordnet Danke für die Antworten. -- Editiert am 21.07.2009 15:30 Am 21.7.2009 von -xxx- Eine Frage hab ich noch: Kann ich verhindern, dass die Verhandlung öffentlich stattfindet?
Leserforumvon juppiflupp | Strafrecht | 2 Antworten | 31.03.2022 16:56
Auch der unnötig steuerverschwendende Polizeieinsatz empfinde ich als Nötigung und Eingriff in mein Privatsphäre.
Leserforumvon Djack | Strafrecht | 5 Antworten | 20.06.2016 17:29
Nötigung Par. 240 (1, 4) StGB und 2. ... Naja, er hat Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung erstattet, es ist zwar erstmal gegen Unbekannt, aber hat meinen Vornamen genannt und nun verlangt die Polizei meine Daten. ... Zitat:Naja, er hat Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung erstattet, es ist zwar erstmal gegen Unbekannt, aber hat meinen Vornamen genannt und nun verlangt die Polizei meine Daten.
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