100 Ergebnisse für „beihilfe diebstahl“

Leserforumvon guest-12329.04.2020 14:46:37 | Strafrecht | 1 Antwort | 30.01.2013 01:37
Gleichzeitig bekomme ich laut Ladendetektiv wegen Beihilfe zum Diebstahl Post von der Polizei. ... Wird die Beihilfe "strenger bewertet", da ich schon einmal aufgefallen bin?
Leserforumvon Sandro1990 | Strafrecht | 5 Antworten | 20.04.2009 01:11
Ich habe eigendlich damit nichts zu tuhn doch Augenzeugen sichteten mein Auto am Tatort deswegen kamen sie auf mich.Der Polizeibeamte sagte zu mir ich würde zur Beihilfe angeklagt werden. ... Es handelt sich im Übrigen um Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB) nicht nur um einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) Am 20.4.2009 von DanielB Richtig, was noch zu erwähnen wäre: Beihilfe ist jemandem zu dessen rechtswidriger Tat vorsätzlich Hilfe zu leisten. ... Schwerer Diebstahl hat für den Täter im Erwachsenenrecht eine Mindeststrafandrohung von 3 Monaten Freiheitsstrafe (pro Fall), ist also nicht unbedingt Pipifax.
Leserforumvon guest-12309.10.2012 20:54:04 | Strafrecht | 6 Antworten | 08.10.2012 19:41
Ich hab ihm mehrmals versichert, dass ich noch nie in meinem Leben etwas gestohlen habe, und er meinte dass ich trotzdem Ärger bekommen werde, da ich "Beihilfe zum Diebstahl" leistete. ... Vielen Dank im voraus. ----------------- "" Am 9.10.2012 von radfahrer999 quote:von Montana23 am 08.10.2012 19:41 da ich "Beihilfe zum Diebstahl" leistete. ... Nennt sich "Schmiere stehen" und erfüllt die Beihilfe und die ist ebenfalls strafbar.
Leserforumvon guest-12315.05.2020 17:18:17 | Strafrecht | 8 Antworten | 22.12.2019 15:09
Als was wird meine Anzeige gehandelt,als beihilfe oder auch als diebstahl? ... Als was wird meine Anzeige gehandelt,als beihilfe oder auch als diebstahl? ... Als was wird meine Anzeige gehandelt,als beihilfe oder auch als diebstahl?
Leserforumvon pogo769 | Strafrecht | 11 Antworten | 29.07.2009 16:56
(Ich bin mir wohl bewusst, dass das ganze Beihilfe zum Diebstahl war.) ... Der Diebstahl ist mit dem Einstecken in den Rucksack vollendet. ... Beihilfe im strafrechtlichen Sinn ist etwas anders als im umgangssprachlichen Sinn. -- Editiert am 29.07.2009 19:24
Leserforumvon Webse | Strafrecht | 7 Antworten | 26.04.2003 12:40
"Dabei sein" kann sowohl Beihilfe, Begünstigung oder auch Mittäterschaft sein. Aber wenn die Polizei es in Ihrem Fall als "Beihilfe" deklariert hat, wird es so sein. ... Kann das andere Kind, das den Diebstahl ja zugegeben hat nicht auch zur Rechenschaft gezogen werde?
Leserforumvon vsi4ko | Strafrecht | 9 Antworten | 17.02.2011 19:24
Also die Ladendetektive haben gesagt dass es zu sehen als Beihilfe zählt, stimmt das denn überhaupt? ... Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig. ... Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig.
Leserforumvon Regina123 | Strafrecht | 3 Antworten | 14.04.2007 15:02
Ich hatte damit absolut nichts zu tun und wurde trotzdem zur Beihilfe des Diebstahles beschuldigt.
Leserforumvon ClemensR | Strafrecht | 22 Antworten | 10.01.2013 19:20
habe als nicht schmiere gestanden oder die Straftat in anderen Form erleichert. sie wurden dann von einem Privatdetektiv erwischt und es wurde gesagt das ich auch wegen Beihilfe zum Diebstahl schuld sei.? ... Beihilfe. ... also habe ich so auch keine Beihilfe geleistet oder?
Leserforumvon Mutti 123mitglied | Strafrecht | 25 Antworten | 18.02.2022 09:53
Der Tochter soll klar werden, auch Beihilfe zum Diebstahl muss bestraft werden.... [quote=Loni12]Der Tochter soll klar werden, auch Beihilfe zum Diebstahl muss bestraft werden.[/quote] Zumindest der Sachverhaltsschilderung nach gab es keine Beihilfe zum Diebstahl.
Leserforumvon noora | Strafrecht | 1 Antwort | 10.08.2004 11:10
--->zunächst beihilfe zum diebstahl, weil er die beiden fährt. sachbeschädigung weil er den hund tötet. aber wie ist das holen der tasche zu bewerten? diebstahl? ... beihilfe?
Leserforumvon Beeeniii | Strafrecht | 2 Antworten | 24.05.2008 03:09
Nun meine Fragen: dadurch folgt für mich doch beihilfe zum ausweismissbrauch? ... und nachdem sein freund das rad klauen wollte ist es nicht beihilfe zum diebstahl? ... Am 24.5.2008 von Mareike123 >> dadurch folgt für mich doch beihilfe zum ausweismissbrauch?
Leserforumvon Unsch | Strafrecht | 15 Antworten | 08.06.2011 01:52
Wenn alle dasselbe angeben, bleibt für die, die dabei standen, entweder keine Straftat oder mit etwas gutem Willen eine Beihilfe zum Diebstahl. ... Als Gehilfen zum Diebstahl dann auch Sozialstunden? ... Das macht nur den feinen Unterschied zwischen einem einfachen Diebstahl, der es jetzt ist, und einem Diebstahl im besonders schweren Fall (wäre es angeschlossen gewesen), mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Mo. aus.
Leserforumvon mindgame023 | Strafrecht | 3 Antworten | 10.04.2012 03:09
An einem bestimmten Tag, an dem der Bar-bestand regelmäßig äußerst hoch sei, plane er mit Person B und C einen "fingierten" räuberischen Diebstahl, an dem jeder gleich beteiligt werden solle. ... Also keine Beihilfe. ... Bzw. welche möglichen Tathergänge oder Hintergrundfakten innerhalb dieses Beispiels wären zusätzlich nötig um eine mögliche Strafbarkeit in Richtung -Diebstahl,schwerer diebstahl, Bandendiebstahl- zumindest anzudenken....
Leserforumvon opentel | Strafrecht | 1 Antwort | 21.06.2006 11:22
die andere sache ist die... saß mit freunden am we zusammen... kamen auf die dumem idee, nen zigarettenautomat aufzumachen. wurden dabei erwischt, zwar nur einer, doch nannte er alle beteiligten namen. das ist ja n besonders schwerer diebstahl... wir fragen uns natürlich jetzt alle, was dabei rauskommt.. sind nicht vorbestraft, nur steht meine sache aus der vergangenen sache ja noch aus.. wenn beide sachen zur anzeige kommen, seh ich großen ärger auf mich zukommen. oder wird das getrennt voneinander behandelt? letztendlich ist ja bei mir keine besserung oder einsicht zu sehen, wenn ich wenige tage später bei sowas dabei bin. gibt es bei solchen sachen beihilfe?
Leserforumvon DiamantLady | Strafrecht | 3 Antworten | 29.07.2006 10:45
meine freundin die 14J. ist hat eine Sonnenbrille und weiter Artikel gestohlen...als wir etwa 100m vom Geschäft entfernt waren hat sie mir diese Sonnenbrille geschenckt...ich wusste das sie geklaut wurde aber ich hab sie trotzdem angenommen udn in meine tasche getan...beim zurück gehen wurde ich beschuldigt einen ring gestohlen zu haben...den die Verkäuferin und Polizei nicht gefunden hatten, da ich ihn nicht gestohlen hatte...beim durchsuchen fanden sie die Sonnenbrille die meine Freundin geklaut hat aber meine Freundin hat es auch zugegeben das sie die Sachen und Sonnenbrille geklaut hat!!!bekomme ich auch eine Anzeige obwohl ich erst 13 Jahre bin??? Am 29.7.2006 von delete Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bestimmt in § 4, dass nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14.
Leserforumvon XXX-Anonym | Strafrecht | 6 Antworten | 12.07.2003 11:35
Und zwar habe ich ja nichts wirkliches gemacht, außer das ein Freund von mir einen Diebstahl begangen hat. ... Wenn ich aber klar sage, dass ich gegen den Diebstahl war, was passiert dann? ... Wenn ich aber klar sage, dass ich gegen den Diebstahl war, was passiert dann?
Leserforumvon schildy123 | Strafrecht | 4 Antworten | 26.07.2014 21:04
Na, erstens könnte da durchaus Beihilfe zum Diebstahl vorliegen ("Schmiere stehen") und selbst wenn man das verneint, dann sind Sie zumindest Zeuge diverser Diebstähle geworden. ... Am 26.7.2014 von muemmel Nachtrag: "Gemeinschaftlicher Diebstahl" kommt natürlich auch in Frage - dazu muß man (logischerweise) nicht derjenige sein, der die Ware einsteckt. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon patrick96 | Strafrecht | 2 Antworten | 11.03.2012 00:24
( Der sagt dann ja, ich hab nichts damit zu tun und die Sache ist gegessen )..Oder werden sie nach Durchlesen des Protokolls sofort auch eine Anzeige für mich aufgeben ( Beihilfe z.b.? ... Sollte der Detektiv natürlich belastende Beobachtungen gemacht haben (z.B. sie schirmen ihren Freund beim Diebstahl ab o.ä.) sähe es anders aus.
Leserforumvon marsmaster | Strafrecht | 8 Antworten | 21.09.2005 15:32
Beim Diebstahl ist die Sache nicht so einfach, derjenige der dem Täter beim sichern der Beute hilft, macht sich einer Beihilfe schuldig, wenn du aber erst nach Ankunft gemerkt hättest, dass dieses Schild geklaut wurde und dir vorgenommen hättest, dass nach dem Ausschlafen zurückzubringen, wäre das natürlich kein Beihilfe. -- Editiert von danielB am 21.09.2005 16:39:58 Am 21.9.2005 von wastl aber du könntest ja immer noch behaupten, dass erst später erfahren zu haben Sicher. ... Beim Diebstahl ist das nicht so selbstverständlich.
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