298 Ergebnisse für „bedrohung beleidigung“

Leserforumvon mf7 | Strafrecht | 2 Antworten | 14.08.2012 16:03
Frage: War dies eine Bedrohung i.S. StGB oder eine Beleidigung? ... Gemeint ist eine Stadt, die damals noch innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lag. ----------------- "" Am 14.8.2012 von Wolle9 Es war weder eine Bedrohung noch eine Beleidigung.
Leserforumvon god | Strafrecht | 7 Antworten | 06.10.2005 16:44
Wurde wegen Beleidigung und Bedrohung(ich schlag dir die fr.... ein) angezeigt,habe dies aber nicht getan und bei der Vernehmung von der Polizei die Anschuldigungen von mir gewiesen. ... Ansonsten: Ich schlag dir die F. ein, ist nur Nötigung nach §240 STGB und nicht Bedrohung. Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt.
Leserforumvon TesoroCibola | Strafrecht | 21 Antworten | 08.08.2017 18:09
Nach dem der Beschuldigte von der Anzeige erfahren hat erstattete er eine Gegenannzeige wegen Bedrohung und Beleidigung. ... Vorwurf: Beleidigung und Bedrohung. ... Was erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung und was den der Bedrohung Die Schimpfwörter sind halt Beleidigungen.
Leserforumvon Leben | Strafrecht | 1 Antwort | 10.01.2004 21:36
Ich brauch dringend jemand,der mir sagen kann,wo "Beleidigung" und "Bedrohung" anfängt. ... Ist es bereits eine bedrohung,wenn jemand sagt "Du feierst ostern im krankenhaus" bzw "es gibt einen riesen zirkus,du spielst mit deinem leben".
Leserforumvon Larifarirecht123 | Strafrecht | 31 Antworten | 22.01.2022 20:58
[/quote] Wenn der Straftatbestand Bedrohung nicht erfüllt ist, dann würde ja quasi " nur" die Beleidigung zur Anzeige gebracht werden können? ... [quote=Larifarirecht123]Wenn der Straftatbestand Bedrohung nicht erfüllt ist, dann würde ja quasi " nur" die Beleidigung zur Anzeige gebracht werden können?... Du gibst bei der Polizei an was vorliegt und die Staatsanwaltschaft entscheidet am Ende, ob sie darin eine Beleidigung, Bedrohung oder irgendwas anderes sieht.
Leserforumvon god | Strafrecht | 3 Antworten | 07.10.2005 17:48
Wurde wegen Bedrohung und Beleidigung(Ich schlag dir die Fresse ein,du Dreckschlampe ,wenn das noch mal vorkommt.Ich weiss wo du wohnst und wo du arbeitest)angezeigt.Ich habe dies nicht gesagt und bei der Vernehmung die Schuld von mir gewiesen.Die Anzeigerin hat mich dann bei der Wahllichtbildsuche herausgedeutet.Sie hat auch meine Adresse angegeben, jedoch im Anzeigetext mich mit einem Phantasienamen benannt.Sie gab auch an,ich hätte sie schon einmal in ähnlicher Weise vor meiner Haustür belästigt.Aufgrund der Personenbeschreibung und der Adresse ist die Vorladung dann bei mir gelandet.
Leserforumvon spreeparkeinbrecher | Strafrecht | 3 Antworten | 17.10.2018 16:46
Die Polizei hat nun eine Anzeige aufgenommen, wegen Beleidigung und Bedrohung gegen den Security-Mitarbeiter. Ich habe an die Filialleitung inzwischen geschrieben und für den lautstarken Streit um Entschuldigung gebeten und mich beschwert, dass mir Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen wird. ... Eine Bedrohung setzt die Androhung eines Verbrechens voraus.
Leserforumvon soerks | Strafrecht | 1 Antwort | 03.02.2012 23:22
Guten Abend, Ich habe heute ein Brief von der Polizei erhalten, dass ich wegen Beleidigung und Bedrohung angezeigt wurde und mich binnen 1 Woche dazu rechtfertigen soll...Das alles passierte über Facebook wobei er mich auch beleidigt hat...er kann es leider vorweisen, wobei ich es komisch finde das man nur meine Kommentare lesen kann und nicht seine...ich habe mich leider seit 1 Jahr bei Facdbook komplett gelöscht...habe aber meine gesamtem Daten angefordert um zu beweisen das er auch nich ohne war und hoffe das diese noch vorhanden sind, was ich nich denke...Das Problem ist das er mir eins reinwürgen will...er hat mich vor kurzem mit 5 Leuten attackiert und brutal zusammengeschlagen wobei ich ernsthafte Verletzungen davon getragen habe und ihn und seine Leute angezeigt habe...beides läuft über verschiedene Aktenkennzeichen...Ich habe natürlich mein Rechtsanwalt eingeschaltet...gibt es eine Möglichkeiten dagegen anzugehen? ich mein er hat mich in meiner Freizeit nur bedroht egal wo ich war er war immer auf Gewalt aus...es war aber keine ernsthafte beleidigung..sondern nur "du *****/Muschi" und " ich würd auf mein Arsch aufpassen an deiner Stelle sonst blamier ich dich in deinem Haus" dabei war ich nich auf Gewalt hinaus... ist das echt Grund genug um wegen Bedrohung und Beleidigung Strafe zu bekommen ich war jetz nicht auf Mord etc. hinaus... es ist bis jetz auch garnichts passiert ausser das er mich mit seinen Freunden attackiert bzw. bedroht hat.
Leserforumvon Cosmo | Strafrecht | 2 Antworten | 01.06.2004 17:42
Das ist weder eine "Bedrohung" iSd. § 241 StGB, noch kann ich eine Beleidigung iSd. § 185 StGB entdecken. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Hindsight | Strafrecht | 4 Antworten | 21.05.2011 12:08
Wir wissen ja nun aber nicht, ob der Mann nicht reihenweise Vorstrafen hat...Der Tatbestand der Bedrohung ist übrigens nicht erfüllt, da der Mann Ihnen kein Verbrechen, sondern ein Vergehen (nämlich Körperverletzung) angedroht hat. ... Dann brauchen Sie auch keinen großartigen Zeugen, um die Beleidigung zu beweisen.
Leserforumvon Stubentieger | Strafrecht | 7 Antworten | 12.04.2010 18:35
Doch mitlerweile habe ich mir überlegt in wegen Beleidigung anzuzeigen, aber dann ist mir die Drohung eingefallen. ... Und ist eine Anzeige wegen Beleidigung überhaupt möglich? ... Was Sie gemacht haben ist keine Bedrohung sondern eine Nötigung, bislang nur als Versuch.
Leserforumvon Vetter, Tanja | Strafrecht | 6 Antworten | 13.09.2003 16:40
Das war natürlich sehr unklug, denn jetzt habe ich ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung am Hals!!!!! ... Dass Ihr Freund den Straftatbestand der Beleidigung gemäß §185 StGB und der Bedrohung gemäß §241 StGB erfüllt hat, ist von der oben geschilderten Sache getrennt zu sehen. ... Dieses kommt jedoch auf die genauen Umstände des Einzelfalls an, also wie die Beleidigung und Bedrohung genau aussah.
Leserforumvon ba09 | Strafrecht | 8 Antworten | 10.01.2014 09:36
Du könntest auf Unterlassung klagen; ihn ggf. auch wegen Beleidigung anzeigen. ... Eine Ehrverletzung sehe ich übrigens auch nicht, wenn er die Beleidigung nur Dir gegenüber geäußert hat. ... tatsache ist, dass ich die starfanzeige egal ob wegen beleidigung oder bedrohung bei der polizei stellen muss, wenn ich dann jedoch schmerzensgeld möchte muss ich über einen anwalt gehen, oder?
Leserforumvon Sissy88 | Strafrecht | 16 Antworten | 28.01.2009 11:42
Am 28.1.2009 von muemmel Hi, Sie können ihn wegen Beleidigung anzeigen. ... Was das oben Geschriebene angeht: "Bescheuert" dürfte als Beleidigung gelten, der Rest nicht. ... Am 27.4.2009 von muemmel Hi, Bedrohung ist die Androhung eines VERBRECHENS.
Leserforumvon santaklaus | Strafrecht | 13 Antworten | 15.12.2013 14:33
Aber selbst auf eine Bedrohung darf man nicht mit einer Beleidigung antworten. (Wobei es bei einer im Affekt begangenen Beleidigung wohl Strafmilderung gäbe, wenn der Gegner mit einer Bedrohung angefangen hätte.) Prinzipiell sind zwar sowohl Bedrohung und Beleidigung auch notwehrfähig.
Leserforumvon Sabine Seich | Strafrecht | 7 Antworten | 24.10.2004 23:01
Der Polizist sagte uns, es würde seiner Meinung nach der Tatbestand der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung bestehen. ... Wenn der Staatsanwalt entscheidet, dass er keine Klage (oder was auch immer) einreichen will, habe ich dann die Möglichkeit, den Mann irgendwie noch zivilrechtlich wegen der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung zu belangen? ... >Muss ich vielleicht nochmal auf den Ex-Vermieter treffen Was die Beleidigung anbelangt, werden Sie um einen Sühnetermin nicht herumkommen wenn Sie die Anzeige weiter verfolgen wollen.
Leserforumvon go572703-27 | Strafrecht | 1 Antwort | 18.02.2021 18:32
Beleidigung ist bissen schlimmer. Und bedrohung ist auch unter die eine satze.
Leserforumvon Ligui | Strafrecht | 10 Antworten | 22.01.2013 01:18
Ich war einen Tag später bei der Kripo und habe Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung gemacht. ... Ich habe im Gegenteil Zeugen für die Bedrohung und Nötigung gegen mich. ... "Ich hau dich gleich vom Rad" ist übrigens keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB, da nicht mit einem Verbrechen, sondern mit einem Vergehen (Körperverletzung) gedroht wird. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Mutzi | Strafrecht | 1 Antwort | 30.12.2003 23:52
Nunja, ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet. ... Sollte ich auch noch eine Anzeige wegen Bedrohung dazulegen?
Leserforumvon Jerome78 | Strafrecht | 6 Antworten | 22.08.2012 16:00
Es geht darum das mein Nachbar mich Angezeigt hat wegen Bedrohung und Beleidigung, obwohl er genau dieses auch mir gegenüber gemacht hat. ... Er hat Sie aber auch wegen Bedrohung angezeigt. ... Einen Tag später ist er dann zur Polizei und hat mich angezeigt. ----------------- "" Am 22.8.2012 von muemmel Na, dann liegt keine Bedrohung vor.
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