111 Ergebnisse für „alkohol beleidigung“

Leserforumvon schmaik | Strafrecht | 9 Antworten | 28.01.2008 19:54
hallo zu meinem problem ich bin 25 jahre keine vorstrafen und habe vor etwa 2 wochen eine polizisten beleidigt . ich weiß nicht mehr genau was ich zu im gesagt habe . weil ich wohl an dem abend zuviel getrunken habe . hatte nämlich streit mit einem anderen bekommen . und meine bekannten versuchten mich gerade zu beruhigen alls die polizei kamm . als mich der polizist anfaste habe ich in wohl beleidigt in dem ich wohl sagte pack mich nicht an du ********* . aber alls ich das gesagt hatte wusste ich nicht das mich ein polizist angefast hatte ich dachte das wäche immer noch einer meiner bekannten gewesen . als ich dann merkte das die polizei vor mir stand beruhigte ich mich . danach machte sie noch einen alkohol test mit mir der ergab 1,8 promile . danach drfte ich heim gehen . meine frage ist jetzt was ist das schlimmste wo mit ich rechnen kann oder muß . wie gesagt ich habe es nicht bewusst zu einem polizisten gesagt . mfg schmaik Am 28.1.2008 von justice005 Das schlimmste, mit dem Sie rechnen müssen ist eine kleine Geldstrafe wegen Beleidigung. ... Sagen Sie doch armer Student 300 Euro/Monat Am 29.1.2008 von schmaik ich kann doch nicht einfach sagen das ich armer student bin wenn ich das garnicht bin . das prüfen die doch nach . ich fahre am donnerstag mal zu dem termin . und erkläre denen mal in ruhe das dass ein außversehen war mit der beleidigung , weil ich ja zum zeitpunkt der tat nicht mehr ganz bei der sache war und nicht gemerkt hatte das die polizei vor mir stand .
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:39:08 | Strafrecht | 2 Antworten | 06.02.2009 19:15
Hallo angenommen A beleidigt B, einen Arzt, in einem Forum als Alkoholiker, Zyniker und Choleriker, und sagt zudem, kein Wunder wenn A dem Alkohol verfallen ist wegen seiner ollen Ische. ... Auch Worte die man an sich vielleicht nicht als beleidigend ansehen könnte, können zu einer Beleidigung werden, wenn sie im *richtigen* Kontext gebraucht werden. ... *Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis*.
Leserforumvon mori1860 | Strafrecht | 4 Antworten | 26.11.2007 19:24
., doch kam ich im zug in eine fahrkahrtenkontrolle, muss jetz 40euro blechen jedenfalls war ich recht unter zeitdruck, da wir gleich ankamen, und wie gesagt viel alkohol, außerdem hatten wir schon auf dem hinweg probleme mit der bahn(verspätung,etc.) darum war ich auf diese nicht so gut zu sprechen, jedenfalls als er dann endlich fertig war mitm aufschreiben, hab ich vielen dank gesagt, dann hat er irgendwas erwidert, wegen das geschieht ihnén recht oder sowas, und dann außerhalb der tür hab ich a...loch leise gesagt,und hab gerade noch gehört etwas mit anzeige und beleidigung, bevor die bahn abfuhr ich bin schüler(wohne bei meinen eltern), und bin 18 kein verdienst, ich wollte zukünftig nachhilfe geben(ist das dann verdienst?)
Leserforumvon David111 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.01.2008 21:21
Durch den wenigen Schlaf hat jedoch leider dann auch sehr früh die Wirkung des Alkohol eingesetzt und es kam zu einem Streit mit einem anderen Gast in dieser Bar. ... Beleidigung einer kriminellen Organisation (90 Tagessätze, später vom Gericht aufgehoben) und wg. Beleidigung eines korrupten Amtsrates, der später 2 Jahre Knast aufgebrummt bekam...
Leserforumvon Thoma | Strafrecht | 7 Antworten | 10.12.2003 15:54
Anfang Januar habe ich eine Verhandlung wegen Beleidigung an Polizeibeamten.Hier gibt es keinen Ausweg,ich werde erneut verurteilt werden und nach der Verhandlung einen Eintrag im Führungszeugnis haben mit zwei Eintragungen,bei der Körperverletzung profitierte ich ja von der Erstverurteilung unter 90 Tagessätzen Regelung das keinen Eintrag notwendig machte.Nun hätte ich erst eine Frage zur Tat stellen ,ich habe Polizeibeamte unter Alkoholeinfluss beleidigt,ich selber habe einen Filmriß und kann mich nur wage erinnern.Kann man hier nicht auf Unzurechnungsfähig plädieren?? ... also ohne Berufungsverhandlung,ich würde dementsprechend einige wochen vor der Berufungsverhandlung die Berufung rückgängig machen.die kosten des verfahrens setzen sich ja nur aus Richter,amtsanwalt und den Zeugen(polizeibeamte) zusammen. und dann habe ich noch eine generelle Frage zum Führungszeugnis: hat man eigentlich grdsl keine Chance wenn man eintragungen von kleineren Straftaten drinstehen hat wie körperverletzung oder beleidigung oder gibt es Hoffnung das durch entsprechende Noten im Studium(die ich habe) auszugleichen,wie oft wird eigentlich ein führungszeugnis verlangt in ungefähren %,vielleicht ist ja jemand hier der mit dem Personalwesen zu tun hat,und noch was zu den Eintragungen,die werden ja in 3 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht..... die Körperveltzung ist ja schon zwei Jahre her,steht aber nach der Verurteilung drin,steht die volle drei Jahre drin oder nur 1 Jahr,also 3 Jahre minus 2 Jahre wo es nicht drinstand. ... Zitat Nein das war nur ein Beispiel ob man Vorstrafen durch positive aspekte ausgleichen kann,oder ob man generell sagt,Vorstrafe,nein tut uns leid,egal welche positiven Eigenschaften man mitbringt(und ich meine jetzt keine beamtenberufe etc,wo der Fall klar ist) aber diese Frage habe ich eher für einen Freund gestellt: Mein Freund studiert BWL im 4.Semester und ist nun leider seit 2 monaten vorbestraft mit Eintragungen:Trunkenheit im Verkehr und auch Beleidigung....ich meine man muß doch eine Perspektive haben können ob dieses studium dann noch sinn macht oder ob man die letzten 2 Jahre verschwendet mit dem Studium ,weil man wegen dem FZ eh keinen Job bekommt,im Volksmund sagt man ja immer vorbestraft,keine Chance...aber ich glaube das ist nicht so ,und es ist nicht aller Tage abend,deshalb war meine Frage ,wie man so eine Situation einschätzen soll..soll man weiterstudieren??
Leserforumvon micha03 | Strafrecht | 3 Antworten | 20.12.2003 17:14
- Da die Anzeige ja nicht veröffentlicht wurde, kam es ja nie zu einer Beleidigung; gibt es auch "versuchte Beleidigung"? ... ", ist das auch Beleidigung. ... Ich war eigentlich nur ziemlich sauer auf die Person und wollte mir nen Scherz erlauben (wenn auch einen etwas heftigen, naja der Alkohol..).
Leserforumvon Kachba | Strafrecht | 2 Antworten | 16.01.2011 21:29
Hallo, ich habe eine Vorladung wegen Beleidigung bekommen. ... Was passiert nun wenn ich bei der Vorladung sage, dass ich mich an nichts mehr erinnern kann (Alkohol)oder wenn ich alles zugebe oder ich sage ich habe das nicht gerufen, man kann das ja auch alles nicht genau hören wenn man im Auto sitzt, ich versuch da nur irgendwie raus zu kommen. Und ist es auch eine Beleidigung wenn ich die Polizisten Duze?
Leserforumvon Moody1988 | Strafrecht | 1 Antwort | 18.05.2011 09:22
Draußen vor dem Zelt ist mir dann der Satz "Tschau du Hurensohn" herausgerutscht, was ich aber auf die emotionale Anspannung und den Alkohol schiebe. Die Türsteher schnappten mich dann erneut und riefen die Polizei.Dort ergab sich dann eine Promilliewert von 1.8 und eben die oben genannte Anzeige wegen "Beleidigung. Heute kam jetzt der Brief von der Polizei.Zusätzlich zu Beleidigung steht jetzt auch noch Hausfriedensbruch mit dabei.Könnt ihr mir sagen, wie ich mich am besten zu der Sache äußern könnte, bzw welche wichtigen Dinge ich vllt erwähnen sollte um möglichst mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen?
Leserforumvon guest-12310.06.2015 18:00:46 | Strafrecht | 10 Antworten | 08.11.2008 17:40
Den Polizisten wurde es dann zu bunt und sie haben mich mit auf die Wache genommen und eine Anzeige wegen Beleidigung gegen mich erstattet.
Leserforumvon appolo72 | Strafrecht | 15 Antworten | 31.10.2006 12:39
Hallo, Ich habe soeben eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung erhalten. Zum Tathergang Ich besuchte eine Bar und hatte ziemlich viel Alkohol getrunken. ... Die Beleidigung ist zwar etwas weit hergeholt, aber rechtlich zumindest argumentierbar.
Leserforumvon crystalwar | Strafrecht | 2 Antworten | 19.10.2007 20:18
Folgendes ist passiert ich habe mich genau vor 2 tagen mit 2 kumpels getroffen und haben etwas alkohol getrunken und ich habe anscheint zu viel getrunken !! Als dan ein polizei wagen vorbei fuhr soll ich wol ein paar schlimme wörter zu ihnen gesagt haben kann mich an nichts mehr erinern an nichts jedenfalls wo die polizei da war naja aufjeden fall haben sie mich dan nachhause gefahren und zu meinen DAD gesagt das es ne anzeige wegen beleidigung geben soll!!
Leserforumvon FoxStyle | Strafrecht | 9 Antworten | 06.08.2010 11:06
sie ruften den krankenwagen..als er kam weigerte ich mich einzu steigen...wir gingen weiter doch plötzlich kam die polizei und wollte mcih in den krankenwagen bringen doch ich aus efekt hab mich frei gezogen...darauf hin wurde ich fest genommen....jeztt soll ich mich verantwortlichen für eine 2 malige versuchter körperverletzung..und beleidigung... was kann mcih erwarten...bitte schnell antworten ----------------- "" Am 6.8.2010 von TrueBlood quote:was kann mcih erwarten Bist du beim Posting jetzt eigentlich nüchtern oder schreibst du immer so? ... und wegen der beleidigung ----------------- "" Am 6.8.2010 von TrueBlood quote:ist eigentlcih eine versuchte körperverletzung schlimm es ist ja nix passiert Ist es eigentlich schlimm, wenn ich auf dich schieße und knapp verfehle? ... Körperverletzung = Geldstrafe oder bis 5 Jahre Haft Beleidigung = Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte = Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft Am 7.8.2010 von micha60 Nochmal meine Frage: Gab es schon mal Straffälligkeit unter Alkohol?
Leserforumvon Saxenhsn | Strafrecht | 1 Antwort | 22.02.2012 05:37
Ich bin an einem Polizeiwagen vorbeigerannt aber wollte nichts mit der Polizei zu tun haben. durch den Alkohol (und sehr warscheinlich den kopftritten, und eventueller Gehirnerschütterung)war das klare Denken bei mir dann sowieso nicht mehr am funktionieren. ... Auf dem weg raus wurde mir gesagt, dass man eine Anzeige gegen Unbekannt für mich aufgibt wegen der Körperverletzung aber der Polizist würde mich auch anzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung. ... Ich verstehe das was ich getan habe falsch war und will den Alkohol dafür auch nicht allein die Schuld geben (ich wusste ja den Effekt von Alkohol zuvor) aber ich denke das die zwei Tritte gegen den Kopf weniger als 30 sekunden - 1 min vor meiner Tat schon einen grossen Einfluss auf mein Handeln hatten.
Leserforumvon Justus89 | Strafrecht | 9 Antworten | 25.09.2013 21:30
und auf eine Wiederholungstat können die ja auch nicht hinaus, weil das eine mit dem anderen ja nichts zutun hat auch wenn Alkohol im Spiel war ----------------- "" Am 25.9.2013 von seidi256 quote:Aber selbstverständlich kann der Lappen abgenommen werden. ... nur der verdacht er könnte akute Alkoholprobleme haben rechtfertigt nach meiner Meinung nicht die Abnehme der Fahrerlaubniss. das müsste von einem Arzt erst Bestätigt werden ob er Alkoholprobleme hat oder nicht. wenn er jedoch nur eine Beleidigung begangen hat und keine Verkehrsstraftet wäre ein Strafmaß für die Beleidigung + Führerscheinentzug+ Teilnahme an MPU schon ziemlich unverhältnissmässig Am 25.9.2013 von Justus89 hab dieses hier für den Anlass einer MPU gefunden: Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). gilt die Überschreitung von 1,6 Promille auch, wenn man zu Fuß unterwegs ist? ... Das ist für jemanden, der selten Alkohol konsumiert, ein Wert, der tödlich sein kann.
Leserforumvon Xavo91 | Strafrecht | 16 Antworten | 12.08.2018 17:53
Mir wurde nur gesagt gegen mich werde wegen Widerstand und Beleidigung ermittelt bzw ich erhalte eine Anzeige. ... Ich trinke selten bis fast nie Alkohol, vorallem nicht in diesen Mengen. ... Am 12.8.2018 von muemmel Ich trinke selten bis fast nie Alkohol, vorallem nicht in diesen Mengen.
Leserforumvon Moroxa227 | Strafrecht | 5 Antworten | 18.11.2019 19:05
Wir hatten dort auch ordentlich Alkohol getrunken. ... Einer der Polizeibeamten hatte es jedoch gehört und dies als Beleidigung gewertet und meine Personalien aufgenommen.
Leserforumvon Shortyw18 | Strafrecht | 10 Antworten | 09.10.2006 20:27
Hallo... hätte da mal eine frage, bezüglich einer anzeige gegen mich wegen beleidigung. ... Am 10.10.2006 von guest123-1156 --- editiert vom Admin Am 10.10.2006 von Shortyw18 Ich habe an dem besagten abend alkohol getrunken, muss ich dies bei der Vernehmung angeben oder sollte ich dies besser lassen?
Leserforumvon Hilfebitte123123 | Strafrecht | 1 Antwort | 22.04.2021 06:42
Guten Morgen liebes Forum, ich werde in einem Ermittlungsverfahren der "Beleidigung" § beschuldigt. ... Ich weiß, Alkohol und Depression etc. passt nicht und beleidigt habe ich, die haben aber angefangen.
Leserforumvon Ano1337 | Strafrecht | 5 Antworten | 11.08.2022 15:43
Eine Alkohol-MPU steht noch aus. ... Eine Alkohol-MPU steht noch aus.... [quote=Ano1337]Eine Alkohol-MPU steht noch aus.
Leserforumvon Tobi92123 | Strafrecht | 7 Antworten | 15.04.2016 18:59
Wenn auch bei den anderen Taten Alkohol eine größere Rolle gespielt hat und es zu erwarten ist, dass Sie auch weiterhin unter Alkoholeinfluß nennenswerte Straftaten begehen werden, winkt da im worst case am Horizont auch mal schnell eine Unterbringung nach § 64 StGB (die zwar theo. auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, aber nur unter besonderen Umständen) Wenn hier eine Bewährungsstrafe (also normale Freiheitsstrafe zur Bewährung) verhängt wird (und auch die anderen Taten signifikant mit Alkohol in Zusammenhang standen) würde ich einiges darauf wetten, dass es eine Alkoholtherapie (ambulant) als Bewährungsauflage (bzw. ... Alkohol war auch in den KV eine Rolle dort wurde aber nur bei einer wurde ein blutwertalkohol genommen.. ... Sollte ich da mein Bruder dennoch zugericht laden lassen um..vllt sogar die Beleidigung wegzubringen oder abzumildern?..
123·5·6