29 Ergebnisse für „alkohol beamtenbeleidigung“

Leserforumvon Grasstift | Strafrecht | 5 Antworten | 18.05.2007 14:49
Hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall gehört : Eine Gruppe Jugendlicher läuft mit Alkohol beladen eine Straße runter ; der größere Teil läuft einige Meter vor dem kleineren Teil , welcher aus einem ziemlich betrunkenen , schwankenden , verkotzten Jungen ( ca. 1,65 m , schmächtig ) und einem anderen Jungen besteht . ... Krieg jetzt ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung . ... Diesen Vorfall haben auch andere Personen gesehen und seltsamerweise sahen sie dasselbe wie ich , obwohl sie keinerlei Alkohol getrunken hatten .
Leserforumvon Stefan85 | Strafrecht | 16 Antworten | 19.09.2007 20:30
Es wurde mir mitgeteilt, dass gegen mich Anzeige erhoben wurde wegen Beamtenbeleidigung. ... Eine Beamtenbeleidigung gibt es strafrechtlich nicht.
Leserforumvon crystalwar | Strafrecht | 2 Antworten | 19.10.2007 20:18
Folgendes ist passiert ich habe mich genau vor 2 tagen mit 2 kumpels getroffen und haben etwas alkohol getrunken und ich habe anscheint zu viel getrunken !!
Leserforumvon costa23 | Strafrecht | 1 Antwort | 17.10.2007 16:22
hallo.ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.weis zur zeit nicht was auf mich zukommt. vor einigen wochen,hatte meine freundin ein paar leute eingeladen zu uns nach hause am wochenende.es wurde viel getrunken.sehr viel. ihrgend jemand hatte dann die polizei wegen ruhestörung angerufen.als ich dann aus der toilette kamm,sah ich gleich zwei polizisten bei mir im flur stehen. was dann wirklich genau abgelaufen ist,kann ich mich nicht drann erinnern.ich schätze (da schon mal ein alkoholtest mal gemacht worden war,und ich da 2,1promille hatte),und ich da ungefähr genau so besoffen war,das ich so um die zwei promille hatte. alle leute sind dann abgehauen,und ich hab mich ins bett geschmissen. ok und jetzt kommts:zwei wochen später (also jetzt) bekomme ich einen anhörungsbogen von der polizei.ich soll angeblich zu dem polizisten beleidigt haben,und das er mich angezeigt hätte. kann man mich,auf grund dessen das ich alkoholiesiert war mich dafür belangen??? und wenn ja,mit wieviel straffe muss ich rechnen??? ich habe mich gerade mit dem polizisten (anzeigeerstater)telefoniert und mich bei ihm entschuldigt,und ihm erklärt das es mir leid täte ,und das ich nicht weis und mich erinnern kann wie es zu der beleidigung kamm.doch er meinte das wäre im egal,und er wolle die anzeige nicht zurück ziehen. jetzt hab ich richtig angst das ich in den knast muss,da ich vor kurzer zeit eine verhandlung hatte,wo ich zu einem jahr auf bewährung verurteilt wurde. weis jemand mehr darüber bzw. kennt sich jemand mit sowas aus???
Leserforumvon Staatsanwalt77 | Strafrecht | 7 Antworten | 15.03.2009 14:23
Unser Fanclub hatte einen eigenen Reisebus gemietet und praktisch die ganze Fahrt mit allem drum und dran selbst organisiert. aus diesem grund war die Motivation hoch und der Alkohol floss. ... Jetzt muss er 1000 Euro (in Tagessätzen) Strafe zahlen wegen beamtenbeleidigung. ... @CvD: Es ist mir schon klar, dass ich diesen Ärger dem Alkohol zu verdanken hab.
Leserforumvon chris1234 | Strafrecht | 11 Antworten | 06.07.2006 19:22
Ehrlich gesagt kann mich an den ganzen Abend nicht mehr erinnern(nur wage an die erste Halbzeit des Spiels) da ich wie gesagt seeehr viel Alkohol konsumiert hatte.
Leserforumvon guest-12327.06.2016 23:10:11 | Strafrecht | 8 Antworten | 10.11.2004 20:22
Nahmen mich aber nicht mit auf die Wache und führten auch keine alkohol test durch, obwohl ich sehr, sehr stark angetrunken war!!!! ... Bei Dir wird es wohl lediglich auf Beamtenbeleidigung im Suff hinauslaufen.
Leserforumvon Tobias Wallner | Strafrecht | 18 Antworten | 17.08.2006 11:38
Beamtenbeleidigung gibt es nicht als Straftatbestand, die Beamten sind genauso beleidigt wie Ottonormalverbraucher. ... Zum Alkohol/BAK s. o. ... Die können Sie auch in Bezug auf Drogen oder Alkohol beraten.
Leserforumvon reiner179 | Strafrecht | 11 Antworten | 25.07.2010 13:56
"F*otze" dabei.Als die Polizei dann kam waren die Kerle die mein Freund verprügelt haben weggerannt,er hat anzeige erstattet und danach sind sie zu mir gekommen und meinten das ich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung bekomme,ich habe dann Ausage dazu abgegeben. ... (Ich bin 18 und gehe noch zur Schule,verdiene kaum eigenes Geld,ca 180 Pro monat) Ich hatte laut Alkohol Test 1,5 Promille,tut das etwas zursache?
Leserforumvon crystalwar | Strafrecht | 1 Antwort | 19.10.2007 18:35
Folgendes ist passiert ich habe mich genau vor 2 tagen mit 2 kumpels getroffen und haben etwas alkohol getrunken und ich habe anscheint zu viel getrunken !!
Leserforumvon Skretchy93 | Strafrecht | 6 Antworten | 10.05.2015 19:49
Habe diese anscheinend beleidigt und Widerstand geleistet (aber niemanden verletzt oder geschlagen) jetzt habe ich eine Vorladung wegen "Vergehen des Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tatenheit mit Beleidigung nach §§ 113 Abs. 1, 185, 194 Abs. 1, 52 StGB" Ich bereue es total und trinke seid dem auch keinen Alkohol mehr in Mengen, aber habe ein wenig Sorgen darüber, was passieren wird.
Leserforumvon Limus | Strafrecht | 1 Antwort | 06.03.2010 15:50
Hallo Ich würde gerne wissen wann ein Eintrag wegen Alkohol am Steuer aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. ... Und als 2. ist da ne Beamtenbeleidigung aus dem Sommer 2005 Strafe 750€ wann ist das gelöscht.
Leserforumvon Brainbiter | Strafrecht | 4 Antworten | 18.03.2005 08:18
Eine Stunde nach der Festnahme hatte ich 1.97 Promille, wie gesagt ich bin nicht viel Alkohol gewöhnt.
Leserforumvon nachAntworten | Strafrecht | 7 Antworten | 19.10.2009 12:30
PS: ich hatte vor 5 jahren mal eine geldstrafe wegen beamtenbeleidigung. -- Editiert am 19.10.2009 12:32 Am 19.10.2009 von Snoop Pooper Scoop quote:kann mir das bitte jemand erklären? Du hast dich vermutlich pöbelnder- und umdichschlagenderweise einer Festnahme widersetzt und wirst jetzt (nur noch) wegen Körperverletzung angeklagt, da diese Straftat gegenüber den anderen die bei weitem schwerwiegendste ist, sodaß die "kleineren" Taten nicht verfolgt werden. quote: beamtenbeleidigung Den Straftatbestand gibt es nicht. ... naja - alkohol und medis waren in mir. :-( .. ich denke, ein anwalt kann ganz gut sein. hauptsache in ein gefängnis muss ich nicht!
Leserforumvon Plainlazy | Strafrecht | 6 Antworten | 07.06.2010 20:06
(Verfahren abgeschlossen war auf anweisung bei der Drogenberatung) Leider habe ich keine Blütenreine Weste und bin in meiner Vergangenheit schon bei der Polizei aufgefallen, unter anderem wegen Beamtenbeleidigung und Körperverletzung (Körperverletzung wurde zweimal fallen gelassen, Beamtenbeleidigung habe ich Sozialstunden aufgebrummt bekommen). ... Der Vorteil am Arrest ist das Ihnen dadurch vermutlich vor Augen geführt wird, wo der Weg hingeht, wenn Sie Ihr Alkohol und Drogenproblem nicht in den Griff bekommen. ----------------- "MFG Rechtsmacher PvDE-Mitte Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. " Am 7.6.2010 von hpunkt Um was für eine Form von Körperverletzung geht es denn?
Leserforumvon Micha1893 | Strafrecht | 5 Antworten | 12.05.2010 18:22
Soll ich mich auf den Alkohol berufen?
Leserforumvon tgh | Strafrecht | 1 Antwort | 06.05.2018 11:43
Ich bedanke mich schonmal im Voraus Ich muss noch Anmerken, dass ich vorher gut Alkohol getrunken habe, 17 Jahre alt bin und vorher nie Polizeilich aufgefallen bin.
Leserforumvon meninblack05 | Strafrecht | 9 Antworten | 27.09.2012 13:09
. ----------------- "" Am 27.9.2012 von meninblack05 Da merkt man das Sie nicht aus Erfahrungswerten sprechen, die Mischung aus Alkohol und Adrenalin verursacht Blackouts, da brauchen wir auch nicht drüber streiten...
Leserforumvon mikafors | Strafrecht | 16 Antworten | 04.03.2008 23:38
Daraufhin mussten mein Kumpel und ich mit 1,6 Promille die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen und haben jetzt eine Vorladung und eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung!!! ... Danke Am 5.3.2008 von chocola Den Straftatbestand der 'Beamtenbeleidigung' gibt es nicht. ... Eine (versuchte) KV sehe ich nicht, weil der Vorsatz fehlt. beamtenbeleidigung kommt darauf an was Sie gesagt haben, dazu haben Sie nix geschrieben.
Leserforumvon ya287545-51 | Strafrecht | 6 Antworten | 26.03.2011 15:10
Guten Tag, wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung angezeigt (alkohol war im spiel) jetzt musste ich letzte woche auf der polizei eine aussage machen und die sagten es gehe vor gericht!
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