15 Ergebnisse für „zeitmietvertrag zeitmietvertrags“

Leserforumvon Kiki77 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.01.2013 13:39
Hallo, ich habe eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit Zeitmietvertrag bis Ende 2014. ... Darf ich nach dieser Ablehnung nun eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) des Zeitmietvertrags aussprechen?
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 5 Antworten | 09.08.2021 10:56
So wie ich es gelesen habe ist das gar kein Bestandteil eines befristeten Zeitmietvertrags. ... Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein. ... Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein.
Leserforumvon smashi | Mietrecht | 7 Antworten | 26.06.2012 08:54
Nun erhielten wir den Mietvertrag und mussten feststellen, dass ein Zeitmietvertrag aufgesetzt worden war. ... Ich denke, dass eine Klausel, die eine ordentliche Kündigung des Mieters einschließt, den Sinn des Zeitmietvertrags nicht entspricht. ... Also, da steht: "Vertrag mit bestimmter Dauer/Zeitmietvertrag: Der Mietvertrag endet am 31.12.2018. ...
Leserforumvon Noaki | Mietrecht | 7 Antworten | 04.05.2013 11:05
Inhalt eines Zeitmietvertrags ist, dass das Mietverhältnis genau für den vereinbarten Zeitraum bestehen soll und genau mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. ... Eine Kündigung ist damit bei einem Zeitmietvertrag ausgeschlossen. ----------------- ""
Leserforumvon schnucki123 | Mietrecht | 0 Antworten | 10.10.2010 14:24
Wir sind der Meinung, daß mit der Aufnahme des Kündigungspassus (s.o.) die vertragliche Bindung des Zeitmietvertrags aufgehoben und uns ein "normales" Kündigungsrecht (so wie es bei unbefristeten Mietverträgen existiert) zugesichert wurde, daß zwar die Befristung des Mietvertrages aufrecht erhält, nicht aber die Bindung.
Leserforumvon w0annaz | Mietrecht | 1 Antwort | 20.05.2007 13:42
Hallo, ich habe zum 1.12.2004 einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen (bis Dez. 2006).
Kündigungsfolgeschaden 2 von 5 Sterne
Leserforumvon RHOE | Mietrecht | 2 Antworten | 25.11.2003 18:47
Was darf ein Vermieter als Kündigungsfolgeschaden alles geltend machen im Falle einer berechtigten und auch unumstrittenen fristlosen Vermieterkündigung eines noch nicht abgelaufenen Zeitmietvertrags? ... Am 26.11.2003 von Odil Wenn es ein Zeitmietvertrag ist, kann ja nicht fristlos gekündigt werden! ... Bei einem Zeitmietvertrag kann man sich nur mit dem Vermieter einigen.
Leserforumvon Uvoxiu | Mietrecht | 17 Antworten | 23.04.2020 16:13
Wäre diese Auffassung auch vertretbar, wenn seitens des Vermieters ursprüglich eine Vermietung von "Wohraum zum vorübergehenden Gebrauch" angedacht war statt eines Zeitmietvertrags?
Leserforumvon fb317387-39 | Mietrecht | 14 Antworten | 08.10.2011 19:58
Ich habe mich selbst online durch die Suchmaschinen gewurschtelt und bin da auf folgendes aufmerksam geworden: Der echte Zeitmietvertrag ist ein so genannter qualifizierter Mietvertrag. Der Abschluss eines echten Zeitmietvertrags ist nämlich von bestimmten Gründen abhängig, zentrale Vorschrift: §575 BGB, die der Vermieter dem Mieter vor oder bei Abschluß des Mietvertrags schriftlich mitteilen muss. ... MfG ----------------- "" Am 8.10.2011 von dem User forever known as Mortinghale Hier handelt es sich nicht um einen Zeitmietvertrag, sondern um einen befristeten Kündigungsausschluß.
Leserforumvon go589635-24 | Mietrecht | 7 Antworten | 31.08.2021 21:53
Liegt denn hier überhaupt der - nach dem hier vorgetragenen Inhalt zweifellos gescheiterte - Versuch zum Abschluss eines Zeitmietvertrags vor? Welche inhaltlichen Kriterien müssen vorliegen um einen Vertrag als Zeitmietvertrag qualifizieren zu können? ... [quote=RMHV]Liegt denn hier überhaupt der - nach dem hier vorgetragenen Inhalt zweifellos gescheiterte - Versuch zum Abschluss eines Zeitmietvertrags vor?
Leserforumvon Accessdenied | Mietrecht | 35 Antworten | 19.03.2011 20:04
Wann ein Wohnungs-Zeitmietvertrag zulässig ist, steht abschliessend in § 575 BGB. 1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn ... ... Wenn die Rechtsfolge des § 575 BGB eintreten soll, muss es sich zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung um einen Zeitmietvertrag handeln. Wesentliches Merkmal eines Zeitmietvertrags ist nun mal, dass das Mietverhältnis nach Ablauf einer vereinbarten Zeitspanne endet.
Leserforumvon go421308-95 | Mietrecht | 35 Antworten | 16.10.2017 19:38
Ein Zeitmietvertrag ist durchaus gültig, vorausgesetzt dein Vermieter hat möglicherweise den Vertrag richtig ausgefüllt. ... Ich hatte nach all den Paragraphen, Texten und Hin und Her-gelese vergessen zu erwähnen, das in meinem Mietvertrag natürlich nichts vermerkt ist, was ihn gültig machen würde (Begründung des Zeitmietvertrags). ... Ich hatte nach all den Paragraphen, Texten und Hin und Her-gelese vergessen zu erwähnen, das in meinem Mietvertrag natürlich nichts vermerkt ist, was ihn gültig machen würde (Begründung des Zeitmietvertrags).
Leserforumvon fb465900-41 | Mietrecht | 7 Antworten | 17.05.2017 14:25
"Der echte Zeitmietvertrag ist ein so genannter qualifizierter Mietvertrag. Der Abschluss eines echten Zeitmietvertrags ist nämlich von bestimmten Gründen abhängig, zentrale Vorschrift: §575 BGB, die der Vermieter dem Mieter vor oder bei Abschluß des Mietvertrags schriftlich mitteilen muss."
Leserforumvon charnelfire | Mietrecht | 18 Antworten | 18.01.2010 10:01
----------------- "" Am 18.1.2010 von Michael32 quote:Will der Vermieter einen qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen ist, wie schon vor dem 1. ... Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass Vermieter nicht nur noch (kurze) Zeitmietverträge anbieten, um unerwünschte Mieter im „Notfall" schneller los zu werden oder um gesetzliche Grenzen für Mieterhöhungen zu umschiffen, indem sie nach Ablauf eines Zeitmietvertrags den Abschluss eines neuen Vertrags mit höherer Miete anbieten.
Leserforumvon pa451882-76 | Mietrecht | 10 Antworten | 20.01.2019 08:29
Am 22.1.2019 von Lolle Die ausführlichere Schilderung klingt ja nun wieder nicht so nach "klar absehbarem Eigenbedarf" - jedenfalls nicht so absehbar, dass man damit einen Zeitmietvertrag begründen könnte.
1