Sonderkündigungsrecht Zeitmietvertrag
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Hallo, ich habe eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit Zeitmietvertrag bis Ende 2014. ... Darf ich nach dieser Ablehnung nun eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) des Zeitmietvertrags aussprechen?
So wie ich es gelesen habe ist das gar kein Bestandteil eines befristeten Zeitmietvertrags. ... Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein. ... Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein.
Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
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Nun erhielten wir den Mietvertrag und mussten feststellen, dass ein Zeitmietvertrag aufgesetzt worden war. ... Ich denke, dass eine Klausel, die eine ordentliche Kündigung des Mieters einschließt, den Sinn des Zeitmietvertrags nicht entspricht. ... Also, da steht: "Vertrag mit bestimmter Dauer/Zeitmietvertrag: Der Mietvertrag endet am 31.12.2018. ...
Inhalt eines Zeitmietvertrags ist, dass das Mietverhältnis genau für den vereinbarten Zeitraum bestehen soll und genau mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. ... Eine Kündigung ist damit bei einem Zeitmietvertrag ausgeschlossen. ----------------- ""
Zeitmietvertrag mit Kündigungsmöglichkeit
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Wir sind der Meinung, daß mit der Aufnahme des Kündigungspassus (s.o.) die vertragliche Bindung des Zeitmietvertrags aufgehoben und uns ein "normales" Kündigungsrecht (so wie es bei unbefristeten Mietverträgen existiert) zugesichert wurde, daß zwar die Befristung des Mietvertrages aufrecht erhält, nicht aber die Bindung.
Hallo, ich habe zum 1.12.2004 einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen (bis Dez. 2006).
Kündigungsfolgeschaden
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Was darf ein Vermieter als Kündigungsfolgeschaden alles geltend machen im Falle einer berechtigten und auch unumstrittenen fristlosen Vermieterkündigung eines noch nicht abgelaufenen Zeitmietvertrags? ... Am 26.11.2003 von Odil Wenn es ein Zeitmietvertrag ist, kann ja nicht fristlos gekündigt werden! ... Bei einem Zeitmietvertrag kann man sich nur mit dem Vermieter einigen.
Wäre diese Auffassung auch vertretbar, wenn seitens des Vermieters ursprüglich eine Vermietung von "Wohraum zum vorübergehenden Gebrauch" angedacht war statt eines Zeitmietvertrags?
Ich habe mich selbst online durch die Suchmaschinen gewurschtelt und bin da auf folgendes aufmerksam geworden: Der echte Zeitmietvertrag ist ein so genannter qualifizierter Mietvertrag. Der Abschluss eines echten Zeitmietvertrags ist nämlich von bestimmten Gründen abhängig, zentrale Vorschrift: §575 BGB, die der Vermieter dem Mieter vor oder bei Abschluß des Mietvertrags schriftlich mitteilen muss. ... MfG ----------------- "" Am 8.10.2011 von dem User forever known as Mortinghale Hier handelt es sich nicht um einen Zeitmietvertrag, sondern um einen befristeten Kündigungsausschluß.
Liegt denn hier überhaupt der - nach dem hier vorgetragenen Inhalt zweifellos gescheiterte - Versuch zum Abschluss eines Zeitmietvertrags vor? Welche inhaltlichen Kriterien müssen vorliegen um einen Vertrag als Zeitmietvertrag qualifizieren zu können? ... [quote=RMHV]Liegt denn hier überhaupt der - nach dem hier vorgetragenen Inhalt zweifellos gescheiterte - Versuch zum Abschluss eines Zeitmietvertrags vor?
Wann ein Wohnungs-Zeitmietvertrag zulässig ist, steht abschliessend in § 575 BGB. 1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn ... ... Wenn die Rechtsfolge des § 575 BGB eintreten soll, muss es sich zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung um einen Zeitmietvertrag handeln. Wesentliches Merkmal eines Zeitmietvertrags ist nun mal, dass das Mietverhältnis nach Ablauf einer vereinbarten Zeitspanne endet.
Ein Zeitmietvertrag ist durchaus gültig, vorausgesetzt dein Vermieter hat möglicherweise den Vertrag richtig ausgefüllt. ... Ich hatte nach all den Paragraphen, Texten und Hin und Her-gelese vergessen zu erwähnen, das in meinem Mietvertrag natürlich nichts vermerkt ist, was ihn gültig machen würde (Begründung des Zeitmietvertrags). ... Ich hatte nach all den Paragraphen, Texten und Hin und Her-gelese vergessen zu erwähnen, das in meinem Mietvertrag natürlich nichts vermerkt ist, was ihn gültig machen würde (Begründung des Zeitmietvertrags).
"Der echte Zeitmietvertrag ist ein so genannter qualifizierter Mietvertrag. Der Abschluss eines echten Zeitmietvertrags ist nämlich von bestimmten Gründen abhängig, zentrale Vorschrift: §575 BGB, die der Vermieter dem Mieter vor oder bei Abschluß des Mietvertrags schriftlich mitteilen muss."
----------------- "" Am 18.1.2010 von Michael32 quote:Will der Vermieter einen qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen ist, wie schon vor dem 1. ... Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass Vermieter nicht nur noch (kurze) Zeitmietverträge anbieten, um unerwünschte Mieter im „Notfall" schneller los zu werden oder um gesetzliche Grenzen für Mieterhöhungen zu umschiffen, indem sie nach Ablauf eines Zeitmietvertrags den Abschluss eines neuen Vertrags mit höherer Miete anbieten.
Am 22.1.2019 von Lolle Die ausführlichere Schilderung klingt ja nun wieder nicht so nach "klar absehbarem Eigenbedarf" - jedenfalls nicht so absehbar, dass man damit einen Zeitmietvertrag begründen könnte.