Habe eine Whg. mit Zeitmietvertrag 3 Jahre vermietet der am 01.05.2009 ausläuft. ... Muß ich nur einen neuen Zeitmietvertrag machen mit Grund oder wie muß ich da vor gehen? ... Falls die Möglichkeit auf Abschluss eines neuen Zeitmietvertrages besteht, muss ein Grund für die Befristung angegeben sein.
Ich habe bereits heraus gefunden das bei Abschluß eines Zeitmietvertrages inkl. ... Grund ist folgender: Ich habe einen Zeitmietvertrag von 6 Jahren inkl.
Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
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Nun erhielten wir den Mietvertrag und mussten feststellen, dass ein Zeitmietvertrag aufgesetzt worden war. ... Da ich ja einen Zeitmietvertrag abschließe und ich diesen doch nicht einfach aufheben kann wenn die Form des Zeitmietvertrages zutrifft. ... Hat so ein Änderungsvertrag gültigkeit und kann ich aufgrund dessen dann auch kündigen bzw. reicht es wenn man unter die Begründung des Zeitmietvertrages schreiben würde das der Mieter trotzdem ein gesetzliches Kündigungsrecht hat?
(A) Zeitmietvertrag oder (B) Kündigungsausschluss. ... Daher die Frage, ob das Fehlen von Angaben bzgl. der Begründung des ZEITmietvertrages auf 2 Jahre dazu führt, daß der Vertrag JETZT mit der Frist von 3 Monaten von meiner Seite aus kündbar ist! ... Es handelt sich demnach auch nicht um einen Zeitmietvertrag (Der Begriff steht für einen befristeten Mietvertrag - dieser liegt aber nicht vor).
Ich habe eine Frage zum Thema Kündigung eines Zeitmietvertrages. ... Da dies nicht geschehen ist haben wir also gar keinen Zeitmietvertrag.
Wie verhält sich das bei einem Zeitmietvertrag? ... Ein Zeitmietvertrag ist nur unter strengen Vorgaben zulässig. ... Die Folge eines ungültigen Zeitmietvertrages wäre dann was?
Am 3.5.2006 von wald-hase Vor allen anderen Überlegungen erst mal prüfen, ob der jetzige Zeitmietvertrag überhaupt so zulässig war. ... Der Mieter kann frühestens vier Monate vor Ablauf des Zeitmietvertrages Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht oder nicht. ... Der Vermieter muß beim Abschluß angeben, weshalb konkret die Voraussetzungen für einen gültigen Zeitmietvertrag gegeben sein sollen.
Meine Fragen: (1) ist der alte "einfache" Zeitmietvertrag weiterhin gültig? ... NICHT als qualifizierter Zeitmietvertrag), dann ist diese Befristung ungültig. ... Der Ausschluss auf das Kündigungsrecht, ist eigentlich das was am ehesten einem "einfachen" Zeitmietvertrag kommt.
Oder ist Dir bereits von enem Anwalt bestätigt worden, dass der Zeitmietvertrag in der bei Dir vorliegenden Form gültig ist. ... So ein Vertrag ist meiner Meinung nach kein rechtsgültiger Zeitmietvertrag, sondern als normaler unbefristeter Mietvertrag zu behandeln. ... Nicht selten ist eine lapidare Klausel 'Eigenbedarf' nur ein Vorwand, um durch die Hintertür einen Zeitmietvertrag abzuschließen.
Der Vermieter hätte genau ausführen müssen, warum er nach Ende des Zeitmietvertrages selber nutzen möchte. ... Ansonsten ist das kein wirksamer Zeitmietvertrag. ... Bei einem Zeitmietvertrag hat der Mieter ja das Recht auf unbefristete Verlängerung, wenn der Grund we
Lässt sich eine vorzeitige Kündigung (nach 1 Jahr) eines Zeitmietvertrages (Laufzeit 3 Jahre) wieder rückgängig machen? ... Bedarf es zur vorzeitigen Auflösung eines solchen Zeitmietvertrages den Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Vermieter- und Mieterunterschrift auf EINEM Formular) oder ist diese Kündigung mit dem Akzeptieren durch den Vermieter nun rechtskräftig und verbindlich?
Ich habe in 08/2001 einen Zeitmietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen. ... Schon oft hat sich eine Nachvermietung zerschlagen (wegen Abspringens des neuen Mieters oder ähnlichem) und der Vermieter besteht dann doch wieder auf Vertragserfüllung. ________________________ Hier ein Urteil: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag zu entlassen, wenn sich Nachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Ich habe am im Mai 2001 einen Zeitmietvertrag bis zum Mai 2003 abgeschlossen.
Wenn es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, dann ist eine ordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages nur auf Basis des BGB meines Wissens nach nicht möglich. ... Wenn es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, dann ist eine ordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages nur auf Basis des BGB meines Wissens nach nicht möglich. ... Du hast mit dem Zeitmietvertrag einen Vertrag abgeschlossen und damit letztlich die gesetzlichen, ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten für Mieter wie Vermieter innerhalb des Zeitmietvertrages ausgeschlossen.
Hallo, ich habe zum 1.12.2004 einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen (bis Dez. 2006). Nach Ablauf des Zeitmietvertrages wurde kein neuer Mietvertrag erstellt, obwohl ich immer noch in dieser Wohnung lebe.
. --------------------- Hier einige Bestimmungen zum Thema: Zeitmietvertrag (dmb) Seit 1. September 2001 kann nur noch ein ganz bestimmter Typ Zeitmietvertrag von Mietern und Vermietern vereinbart werden. ... Fehlt der Hinweis auf den Befristungsgrund, haben Mieter und Vermieter in Wahrheit keinen Zeitmietvertrag vereinbart, sondern tatsächlich einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen.
Zeitmietvertrag mit Kündigungsmöglichkeit
4,5 von 5 Sterne
Zum geplanten Zeitpunkt des Umzugs werden 2 des auf 3 Jahre befristeten Zeitmietvertrages um sein.
Hallo, wäre nett, wenn mir jemand zu diesem Thema einen Tip geben könnte: Kann man einen Zeitmietvertrag ("Mietvertrag für 2 Jahre ...
Was ist, wenn ich als Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen habe aufgrund Eigenbedarf. ... Frage: Wie lange muß ich die aufgrund des Zeitmietvertrages zum Zum Zeitpunkt X freigezogene und dann von mit bewohnte größere Wohnung selbst nutzen, damit die Eigennutzung anerkannt wird, denn ggf. möchte ich irgendwann ins Ausland ziehen, weiß aber noch nicht wann.
Wir haben im Juli 2000 einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen, der sich jeden Juli stillschweigend jeweils um 1 Jahr verlängert, wenn wir nicht zum 30.