Am 22.5.2007 von blaubär49 .... ist es ein zeitmietvertrag, oder ist die kündigung für 4 jahre ausgeschlossen? ... Am 22.5.2007 von Eastend es ist ein zeitmietvertrag Am 22.5.2007 von hh Es handelt sich aus meiner Sicht um einen Grenzfall. Ob der einfache Hinweis auf einen geplanten Umbau ausreicht, damit der Zeitmietvertrag die Voraussetzungen des § 575 erfüllt, möchte ich jedoch bezweifeln.
zeitmietvertrag abgeschlossen,vorzeitige kündigung
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mein schwiegervater hat vor 2 monaten einen zeitmietvertrag mit 2-jähriger laufzeit abgeschlossen! ... der vermieter hat keinen grund angegeben, sprich eigenbedarf, umbau oder betriebsbedarf, so wie ich es verstanden habe, muß er dies, um einen gültigen,"qualifizierten" zeitmietvertrag abzuschliessen! ... also gehe ich davon aus, daß es kein "qualifizierter" zeitmietvertrag ist?!
Meine Frage: Ist die Trennung ein Grund für eine vorzeitige und /oder außerordentliche Kündigung?
Wir haben einen 5jährigen Zeitmietvertrag, der im Dezember 2004 endet und aus dem wir vorzeitig aussteigen möchten, um näher an unseren Arbeitsplätzen zu sein.
Hallo, Da hier oft über die vorzeitige Kündigung von Zeitmietverträgen und deren Folgen danach diskutiert wird bewegt mich folgendes: Wurde schon mal jemand per Gerichtsentscheid dazu verdonnert seinen Zeitmietvertrag bis zum Ende einzuhalten?
a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=2 Ihren Angaben zufolge dürfte der Zeitmietvertrag ohne irgendwelche Angabe von Gründen unwirksam sein, so das ein normales unbefristetes Mietverhältnis vorliegt, welches mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden könnte.
Jetzt könnte ich zum 01.01. eine Wohnung haben, weiss jedoch nicht, ob und wie ich aus dem Vertrag rauskomme, da folgende Sondervereinbarung mitunterschrieben wurde: ...vorzeitige Beendigung nur bei 4 Monaten Kündigungsfrist plus entsprechendem Aufhebungsvertrag, der eine Kaltmiete kostet. ... Liebe Grüße und danke, Canela Am 29.9.2005 von mina37 Also vorzeitige Beendigung, heist vor der Mindestfrist von 2 Jahren, z.B. nach 18 Monaten. ... LG canela Am 30.9.2005 von tompetti Der Zeitmietvertrag ist in jedem Fall gültig bis zum 1.2.
Zeitmietvertrag: Kündigung nach Absprache möglich?
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Dieses Mietverhältnis ist ein Zeitmietvertrag gemäß §575 BGB. ... Mehr steht zum Thema "Zeitmietvertrag" nicht im Vertrag. ... Zeitmietvertrag handeln soll.
Es wurde ein Zeitmietvertrag von 5 Jahren, bis zum 30.06.2013 unterschrieben. ... ----------------- "" Am 27.1.2011 von guest-12328.01.2011 13:41:52 --- editiert vom Admin Am 27.1.2011 von guest-12327.01.2011 21:28:12 super danke :-) ----------------- "" Am 27.1.2011 von dem User continually known as Mortinghale quote:Es wurde ein Zeitmietvertrag von 5 Jahren, bis zum 30.06.2013 unterschrieben Der genaue Wortlaut würde mich da schon interessieren. ----------------- "" Am 27.1.2011 von guest-12327.01.2011 21:28:12 ok danke Leute, habe mit der Familie gesprochen. ... Ihr hattet wohl eine seeehr dunkel getönte Sonnenbrille auf ... quote:Alles einwandfrei ich kann normal kündigen Haben sie auch erwähnt, das sie Schadensersatz fordern für die vorzeitige Kündigung?
Gruß Line Am 6.5.2004 von Barbarella Ist das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen, spricht man von einem befristeten Mietvertrag oder Zeitmietvertrag. ... Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Am 6.5.2004 von tomtom82 @ Barbarella In diesem Fall handelt es sich um kein Zeitmietvertrag bzw. um einen befristeten.
Wurde hier überhaupt ein rechtsgültiger Zeitmietvertrag abgeschlossen oder sind durch die genannten Einschränkungen (vorz. ... Wenn es doch ein echter Zeitmietvertrag ist, endet dieser nun nach 3 Jahren oder können wir Verlängerung verlangen, da der Befristungsgrund erst für nach 8 Jahren angegeben ist. 3. ... Zu den erheblichen Gründen (besondere Härte) die eine vorzeitige Aufhebung des MV rechtfertigen s.a. http://www.123recht.net/article.asp?
[/quote]Wenn das alles ist und wenn das ein Mietvertrag über Wohnraum ist, dann ist das definitiv kein wirksamer Zeitmietvertrag. ... Ansonsten ist das kein wirksamer Zeitmietvertrag. ... Bei einem Zeitmietvertrag hat der Mieter ja das Recht auf unbefristete Verlängerung, wenn der Grund we
Kündigung Untermietvertrag wegen unqualifiziertem Zeitmietvertrag???
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Also liegt kein qualifizierter Zeitmietvertrag vor, obwohl im Untermietvertrag die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen ist. ... Am 12.3.2016 von Spezi-2 Aus der Schilderung wird nicht völlig klar, ob es ein Zeitmietvertrag ist oder ob eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist ? ... Da dies ein Mietverhältnis nach §546 Abs. 2 Nr. 2 wäre, gilt §575 Zeitmietvertrag nicht.
Ein im Vordruck auch vorhandene Option "besonderer Zeitmietvertrag" wurde NICHT genutzt. ... Gilt ein solcher Vertrag als Zeitmietvertrag oder gelten die gesetzlichen Fristen , also 3 Monate, so wie bei unbefristeten Verträgen ?
Hallo, seit Dezember 2000 habe ich einen ZMV abgeschlossen, der sich jährlich um 1 Jahr verlängert. Derzeit wohne ich mit Freundin in dieser 2-Zimmerwohnung. Nun wollen und werden wir heiraten, weil wir Anfang Oktober ein Kind erwarten.
Hallo ich habe da ein Problem Wir haben eine Zeitmietvertrag nach altem Mietrecht abgeschlossen über fünfeinhalb Jahre dieser läuft noch bis zum 31.12.06.
Am 6.5.2004 von hh Einen richtigen Zeitmietvertrag kann man nur unter den in § 575 Abs. 1 BGB genannten Bedingungen abschließen.
Am 29.9.2004 von altona01 Mit einer "ordentlichen" Kündigung kommen Sie da nicht raus, sie haben ja einen Zeitmietvertrag abgeschlossen. ... Immerhin hast du einen Zeitmietvertrag unerschrieben.
. --------------------- Hier einige Bestimmungen zum Thema: Zeitmietvertrag (dmb) Seit 1. September 2001 kann nur noch ein ganz bestimmter Typ Zeitmietvertrag von Mietern und Vermietern vereinbart werden. ... Fehlt der Hinweis auf den Befristungsgrund, haben Mieter und Vermieter in Wahrheit keinen Zeitmietvertrag vereinbart, sondern tatsächlich einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung Mietverhältnis Ihr Schreiben vom 4.2.2003 ich nehme Bezug auf Ihr o.a. ... Nach § 575 BGB kann ein Mietvertrag nur unter bestimmten Bedingungen auf Zeit abgeschlossen werden, wenn der Vermieter nachher 1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder 3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will Ansonsten kommt sowas wie ein Zeitmietvertrag nur zustande, wenn der Mieter für eine bestimmte Zeit auf sein Kündigungsrecht verzichtet.