299 Ergebnisse für „wohnung wohnungsabnahme“

Leserforumvon katti | Mietrecht | 0 Antworten | 16.11.2004 13:14
Muß dazu sagen bis zur Trennung waren mein Exmann und ich beide als Hauptmieter eingetragen, danach nur noch ich.Mein alter wie auch der neue Mietsvertrag beinhalten noch Klauseln wieviele Jahre man welche Räume renovieren soll und bei Auszug Schönheitsreparaturen sonst Einbehaltung der Kaution.Nun war gestern der Hauswart zur Wohnungsabnahme da, weigert sich die Wohnung abzunehmen, es sei Kratzer an der Badewannenbeschichtung, er meinte die Badfliesen müssen komplett rausgerissen werden und neu gefliest werden nur weil die Fugen weiss gestrichen worden sind, es liegt keine Beschädigung der Fliesen vor.Die Renovierung sei nicht vom Fachmann durchgeführt worden.
Leserforumvon reina | Mietrecht | 7 Antworten | 09.09.2012 14:45
Der Tag der Wohnungsabnahme rückt immer näher. ... Und praktisch könnnte ich die Wohnung nicht vermieten. Muss also der Mieter noch anteilig Miete zahlen, da ich ja die Wohnung nicht nutzen kann?
Leserforumvon Powerweb | Mietrecht | 4 Antworten | 10.06.2008 13:12
Eine Wohnung wird zum 30.06. gekündigt. ... Wenn Schlüssel an anderen Mieter übergeben wird, kann/muß der die Wohnung abnehmen? ... klar Wenn Schlüssel an anderen Mieter übergeben wird, kann/muß der die Wohnung abnehmen?
Leserforumvon Moni65 | Mietrecht | 0 Antworten | 30.04.2004 14:13
Diese Woche hat sie dann ihre alte Wohnung renoviert und heute sollte die Wohnungsabnahme sein. Ihr Vermieter hat sich geweigert die Wohnung abzunehmen,weil sie noch ein paar Sachen wegen ihrer Renovierung drinstehen hatte,z.b. ... Er will die Wohnungsabnahme jetzt am Montag den 3.05.2004 machen.
Leserforumvon tfa | Mietrecht | 25 Antworten | 10.08.2010 14:57
In meiner Wohnung wohnte eine Familie eines Gebäudereinigers. ... Ich habe dem Mieter telefonisch mitgeteilt das ich die Wohnungsabnahme durchführen möchte. Der Mieter hat aber meine Eltern angerufen und mit diesen eine Wohnungsabnahme durchgeführt.
Leserforumvon Mriva22 | Mietrecht | 33 Antworten | 16.06.2009 18:24
Wohnungsabnahme. ... Wohnungsabnahme? ... Am 16.6.2009 von Mriva22 Wohnungsabnahme nach dem Auszug!
Leserforumvon Iviax | Mietrecht | 1 Antwort | 09.03.2014 10:01
Eine Wohnungsabnahme soll dann gemeinsam (Vermieter, Vormieter und Nachmieter) 14 Tage später erfolgen. ... Reicht es aus, vor der Schlüsselübergabe mit Zeugen den Zustand der Wohnung zu dokumentieren ( auch mit Fotos ). Welchen Sinn hat dann aber die spätere Wohnungsabnahme?
Leserforumvon Bunny9999 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.05.2004 23:16
Leider sind wir in der Vergangenheit schon mehrfach heftigst mit dieser Person zusammengestossen und wir wissen jetzt schon, das es bei der Wohnungsabnahme zum heftigen Streit kommen wird. Wir möchten aber mit dieser Person die Wohnungsabnahme aus o.g. ... Die Wohnung ist in einwandfreiem Zustand und eigentlich gäbe es auch nichst zu bemängeln, aber leider wissen wir, das diese Person alles dransetzen wird um uns das Leben so schwer wie möglich zu machen, deswegen wäre uns eine andere Person ( Vermieter selbst oder neutral ) lieber.
Leserforumvon SFR | Mietrecht | 7 Antworten | 17.11.2004 10:08
Ich habe folgendes Problem: In meiner alten Wohnung hatte ich eine Gasheizung, welche laut Mietvertrag einmal im Jahr durch den Mieter zu warten sei. ... Bei der Wohnungsabnahme, welche in einem Protokoll festgehalten worden ist, gab es kleiner Mängel, für welche ich auch gerne grade stehe, jedoch ging mir zwei Wochen später, also nach der Wohnungsabnahme usw. ein schrieb zu, welcher noch diverse Mängel auflegte, welche mir angelastet werden sollen. ... Das Problem ist aber, das dieser "Mängel" mir erst 14 Tage nach Wohnungsabnahme mitgeteilt worden ist.
Leserforumvon Akira82 | Mietrecht | 2 Antworten | 15.02.2006 09:41
Ich hatte direkt über meiner Wohnung einen Wasserrohrbruch der Warmwasserleitung... das wasser lief ca 2 stunden durch meine wohnung und durch alle anderen unter mir... wohne im 4ten stock und im keller stand das runtergelaufene wasser wadenhoch! nun hat mir die genossenschaft eine neue wohnung gegeben, weil ich gesagt habe ich mache den stress nicht mit und ziehe ganz aus dann können sie in ruhe machen was sie wollen und ich habe auch endlich meine ruhe... nun steht sie wohnungsabnahme an und ich habe die Räume die nicht betroffen waren von tapeten befreit und die küche (in der auch ein wasserschaden war) auch rausgeschleppt! ... Nun meine Frage: Ich hätte doch eigentlich in der Wohnung nichts machen müssen, sondern komme denen noch entgegen, denn ich hätte ja nicht umziehen müssen wenn das mit dem wasser nicht gewesen wäre... sie hätten mich über die zeit wo die wohnung renoviert wird ja sowieso umquartieren müssen und ich hätte dann wieder zurückziehen müssen... können sie mir jetzt was in Rechnung stellen wenn die wohnung nicht so aussieht wie sie das wollen?
Leserforumvon Namrenner | Mietrecht | 37 Antworten | 23.11.2011 10:26
Haben Mieter die wollen jetzt nun 2 Monate vor Kündigungsende eine Wohnungsabnahme machen. ... Die Mieter bringen keinen Nachmieter, so ist die Wohnung 2 Monate leer. ... Die Wohnungsabnahme wird dann durch 2 Vertrauenspersonen des Mieters Wahl und deren Anwalt stattfinden.
Leserforumvon Skanegro | Mietrecht | 3 Antworten | 21.01.2010 11:57
Als ich dann die Sachbearbeiterin die für mich zuständig ist gefragt habe ob man die Wohnungsabnahme auch schon eher machen könnte, also ende Dezember, sagte sie mir (in einem ziemlich "zickigen" ton) das das nicht möglich wäre, weil ich bis zum ende der Mietzeit ja komplett für die Wohnung zuständig bin. ... Einen Verwandten oder Bekannten der diese Wohnungsabnahme durchführen könnte habe ich auch nicht. ... Zu überlegen wäre andernfalls, ob man einen gemeinsamen Termin zur Wohnungsabnahme überhaupt braucht.
Leserforumvon guest123-2126 | Mietrecht | 27 Antworten | 25.04.2008 09:41
Zunächst stellt sich mir die frage, warum der VM die Wohnungsabnahme verweigert. ... Darauf hinweisen, dass es in seinem Interesse sei, die Wohnung abzunehmen. ... Am 25.4.2008 von guest123-2126 --- editiert vom Admin Am 26.4.2008 von Michael32 Also, ich finde diese "Wohnungsabnahme" ja eigentlich so was von komisch, immer dieses --der VM hat Wohnung nicht abgenommen-- oder ähnliches.....
Leserforumvon Holger Lehmann | Mietrecht | 2 Antworten | 25.05.2004 08:15
Hallo Forum, die für meine Wohnung zuständige Maklerin (gleichzeitig Hausverwaltung) kündigte in einem Schreiben einen Pauschalpreis von 178,- Euro für eine evtl. zweite Wohnungsabnahme.
Leserforumvon Zmaus | Mietrecht | 1 Antwort | 04.08.2004 12:08
Hallo, wir hatte neute Wohnungsabnahme. Es war soweit alles in Ordnung, aber der Vermieter (Genossenschaft) will nun von uns den gesamten Fußboden (Linoleum) in der gesamten Wohnung ersetzt haben und hat uns eine Rechnung von EUR 1800,00 gestellt. Die Wohnung wurde 6 Jahre von uns bewohnt, wie lange der Belag schon drin ist weiß ich nicht.
Leserforumvon osito_hh | Mietrecht | 2 Antworten | 19.07.2007 12:25
am 31.7 11.59 nachts zusammen mit der ("nächsten")wohnungsabnahme ? ... im mietvertrag steht die gleiche anschrift wie die meiner wohnung, ein 10 familienhaus, aber es wohnt nur die tochter über uns, ich kann ja nicht einmal ein einschreiben schicken ! -- Editiert von osito_hh am 19.07.2007 12:31:06 Am 19.7.2007 von sika0304 Zu wann hast du bei wem die Wohnung gekündigt?
Leserforumvon MiaJasmin | Mietrecht | 0 Antworten | 04.08.2004 14:57
Hallo, eine kurze Frage: Haben unsere Wohnung gekündigt und da mit dem VM eh nur Streß war steht jetzt noch die Wohnungsabnahme an.
Leserforumvon sabi70 | Mietrecht | 2 Antworten | 06.05.2004 11:07
Hallo, mein Problem ist, dass ich am Freitag die Wohnungsabnahme mit meinem Vermieter machen wollte. ... Der Tag kam und der Vermieter betrat die Wohnung. ... Er verweigerte mir die Wohnungsübernahme, da die Wohnung nicht komplett frei wäre und verwies mich auf den kommenden Montag.
Leserforumvon karla31 | Mietrecht | 3 Antworten | 30.09.2008 11:34
Vereinbart wurde die Wohnungsabnahme zum 3.10.2008. ... Ich weiß doch nicht was er bis zum 3.10.2008 in der Wohnung macht. ... Wichtig ist, bei der (dann eigentlich unnötigen) Wohnungsabnahme im Übergabeprotokoll nur den Zustand unterschreiben - allerdings erstmal zu nix verpflichten.
Leserforumvon dafrocka | Mietrecht | 7 Antworten | 04.05.2010 11:24
Einzig stellt sich die Frage, ob du die Decken und Wände neu streichen musst, wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast. Steht in deinem Mietvertrag, das die Wohnung renoviert zu übergeben ist, ist das so!! Hast du die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen, weil sie so für dich in Ordnung war, ist das nicht deines Vermieters Problem!!
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