426 Ergebnisse für „vertrag zeitmietvertrag“

Leserforumvon fb460579-44 | Mietrecht | 6 Antworten | 24.02.2017 08:24
Nun habe ich den Vertrag mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt, da ich davon ausgehe, dass es ein "normaler" Mietvertrag ist. ... Der Vermieter schreibt nun, dass es sich doch um einen Zeitmietvertrag handelt. ... und einen Vertrag mit vereinbarter Mindestmietzeit verwechseln.
Leserforumvon pizzi | Mietrecht | 9 Antworten | 14.05.2007 19:43
Als Zeitmietvertrag wäre die Befristung aber auch nicht gültig. ... Am 14.5.2007 von pizzi das problem bei der sache war einfach, der Vermieter wollte und hat den Vertrag auch auf unbestimmte zeit verlängert. ... Am 14.5.2007 von hh Dann solltest Du dem Vermieter mitteilen, dass der Zeitmietvertrag nicht die Voraussetzungen des §575 BGB erfüllt und somit unbefristet ist.
Leserforumvon franzi63 | Mietrecht | 0 Antworten | 17.04.2003 23:37
Es ist ein Vertrag aus 2003 und ein gewerblicher Vertrag. Hätte dieser Vertrag nach der Mietrechtsreform 2001 nicht eigentlich ein sog. qualifizierter Zeitmietvertrag sein müssen - also mit Angabe der Gründe der Befristung??? ... Zeitmietvertrag ein Grund?
Leserforumvon logan | Mietrecht | 1 Antwort | 13.04.2006 09:58
Hintergrund ist, dass wir eine 5-jährigen Zeitmietvertrag unterzeichnet haben und vorzeitig aus der Wohung ausziehen wollen. Trotz des neuen BGH Urteils (AZ:VIII ZR 3/05 - "Kündigungsverbot von 5 Jahren in Mietvertrag ist unwirksam") stellt sich bei unserem Vertrag nämlich das Problem, dass wir einen handschriftlichen gegenseitigen Kündigungsvericht unterschrieben haben ;also nicht formal => BGH Urteil unwirksam.
Leserforumvon Fanta | Mietrecht | 16 Antworten | 10.10.2006 15:32
Kann mir einer Erklären was es mit diesem Zeitmietvertrag auf sich hat? ... Andererseits steht eine von vornherein festgelegte Mietdauer drin, so daß es Zeitmietvertrag wäre. Solche Unklarheiten gehen immer zu Lasten desjenigen, der den Vertrag formuliert hat.
Leserforumvon Jürgen Schmidt | Mietrecht | 3 Antworten | 18.03.2002 19:39
Meine Freundin hat einen Zeitmietvertrag, der noch vor dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde. ... Der Vertrag läuft aber noch bis Ende 2004.
Leserforumvon planetsandra | Mietrecht | 1 Antwort | 18.07.2010 20:36
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag und möchte schon früher aus dem Mietvertrag raus. Inhalt aus dem Mietvertrag: § 2 Mietdauer Der Vertrag wird auf Dauer von 5 Jahren geschlossen und läuft am 30.06.2012 aus. - die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haussandt nutzen will, nämlich für ____________ - in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder instandsetzen will, dass durch die Fortsetzung die geplanten Maßnahmen ____________ erheblich beschwert werden - die Räume zu einem zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.
Leserforumvon billgates6 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.12.2008 18:29
Habe eine Whg. mit Zeitmietvertrag 3 Jahre vermietet der am 01.05.2009 ausläuft. ... Muß ich nur einen neuen Zeitmietvertrag machen mit Grund oder wie muß ich da vor gehen? ... Aber wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird Zeitmietvertrag befristet1 oder 2Jahre kann ich Renovierung oder Eigenbedarf angeben wenn ich es richtig verstanden habe.
Leserforumvon gerechtigkeit | Mietrecht | 4 Antworten | 21.11.2007 15:42
Wir haben einen 3-Jahres Zeitmietvertrag der am 31.03.2008 ausläuft. 1. ... Im Vertrag steht, das wir 6 Monate Kündigungsfrist haben und erst zum 30.09.2008 aus dem Vertrag kommen? ... Am 21.11.2007 von Dinsche Steht in dem Vertrag, dass der sich automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn das Mietverhältnis nicht zusätzlich gekündigt wird?
Leserforumvon Chaosgenies | Mietrecht | 7 Antworten | 03.02.2011 21:11
Das Problem: Ich habe einen Zeitmietvertrag unterschrieben, der länger dauert. Nun habe ich in den Paragrafen gesucht und gefunden, dass es so einen Vertrag nicht mehr gibt (oder das es nur geht, wenn schriftlich Gründe festgehalten sind, was nicht der Fall ist), und somit der Vertrag kündbar ist. ... Folgendes: [x]Zeitmietvertrag gem. §575 BGB (höchstdauer unbeschränkt) (nur für Wohnraummietverträge).
Leserforumvon chgr | Mietrecht | 1 Antwort | 07.09.2005 19:19
Ich denke die 3 Monatige Kündigungsfrist steht mir nicht zu, da dies ein Zeitmietvertrag ist, oder? Ich habe jedoch auch gelesen, dass für einen "qualifizierten Zeitmietvertrag" im Vertrag ein Grund für die Befristung vorliegen muss.
Leserforumvon SvenM. | Mietrecht | 10 Antworten | 19.10.2009 22:13
aber eigentlich dazu gedacht ist, auch ein längeres Wohnen in der Wohnung zu ermöglichen ist hier jezt die Frage ob bei offensichtlicher Falschangabe eines Grundes der Zeitmietvertrag für dieses eine Jahr ansich schon hinfällig ist oder ob ich dann nur das Recht dazu habe meinen Vertrag nach dem Jahr zu verlängern? ... (Weiß ich, weil mein Vertrag durch Word einfach nur leicht zu dem verändert wurde zu dem was mein Vormieter an Vertrag hatte.) ... Was steht denn zur Kündigungsmöglichkeit im Vertrag?
Leserforumvon herbert01 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.07.2003 12:44
hallo, ich habe einen zeitmietvertrag (als untermietvertrag) vor kurzem abgeschlossen. der vertrag beinhaltet eine verlängerungsklauses um halbes Jahr, weil das auch so im mietvertrag zwischen meinem vermieter und dem eigentümer steht. jetzt habe ich gehört, dass jeder zeitmietvertrag mit verlängerung seit 2001 automatisch als normaler laufzeitmietvertag angesehen wird. ist das tatsächlich so? ... Der Hinweis steht auch so in meinem Vertrag. Ist das keine ausreichende Begründung für einen Zeitmietvertrag?
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 5 Antworten | 09.08.2021 10:56
Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein. ... Der Vertrag ist vom Juli 2019. ... Ist kein qualifizierter Grund angeben wird der Vertrag automatisch zu einen unbefristeten Vertrag.
Leserforumvon Ruppert | Mietrecht | 5 Antworten | 21.09.2009 22:05
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einen Zeitmietvertrag abgeschlossen der laut Vertrag bis zum 30.03.10 läuft. ... Nö. quote:Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einen Zeitmietvertrag abgeschlossen Wie sicher bist Du Dir denn da ? Bzw. wie ist das im Vertrag formuliert ?
Leserforumvon rhoppe | Mietrecht | 8 Antworten | 25.10.2009 09:31
Allerdings habe ich ebenfalls gelesen, dass ein solcher Vertrag nur gültig ist, wenn der Vermieter Gründe für die Befristung angibt. ... Gruß ----------------- "" Am 25.10.2009 von Barni Gröllheimer "Winniwutz" hat Recht, es kommt darauf an, was genau in dem Vertrag steht ! (A) Zeitmietvertrag oder (B) Kündigungsausschluss.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.05.2004 12:46
Da es ja keine Zeitmietverträge mehr gibt, wie kann man dann diese Zeit im Vertrag ausformulieren ?? ... Aber gerade in Deinem Fall kann man so einen Zeitmietvertrag noch abschließen.
Leserforumvon CharmingJunkie | Mietrecht | 1 Antwort | 22.06.2020 20:44
Hallo Zusammen ich habe (glaub ich) einen Zeitmietvertrag. ... Muss ich dem Vermieter das mitteilen oder geht der Vertrag ab dem 31.10.XXXX automatisch in einen unbefristet Vertrag über in dem ich einfach weiterhin die Miete bezahl. 2. Da hier kein richtiger Grund für ein Zeitmietvertrag vorliegt - handelt es sich überhaupt um einen Zeitmietvertrag bzw. ist das nicht schon bei Abschluss ein unbefristeter Vertag?
Leserforumvon Bebbi | Mietrecht | 4 Antworten | 28.06.2006 19:30
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 geschlossen. ... Kann sich der Vermieter das nun aussuchen oder gilt dann der Vertrag so gar nicht? ... Die aufgezählten Punkte sind dort (im Vertrag) aufgeführt und können angekreuzt bzw es kann was auf vordeffinierte Zeilen geschrieben werden.
Leserforumvon Pingu | Mietrecht | 12 Antworten | 03.05.2006 20:34
Am 3.5.2006 von wald-hase Vor allen anderen Überlegungen erst mal prüfen, ob der jetzige Zeitmietvertrag überhaupt so zulässig war. ... Es sieht hier in der Tat so aus, daß bereits dieser Vertrag als Zeitmietvertrag unwirksam ist und schon jetzt ein unbefristeter Mietvertrag besteht. ... Allerdings kann es auch bei einem unbefristeten Vertrag passieren, daß der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt.
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