2.017 Ergebnisse für „vertrag kündigungsfrist“

Leserforumvon Boow | Mietrecht | 4 Antworten | 23.01.2014 19:01
Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung und lebe mit paar anderen Leuten zusammen, diese haben mit mir einen Vertrag abgeschlossen (WG adabtiert). Dieser Vertrag orientiert sich an anderen Verträgen die ich als vorgabe hergenommen habe. ... Die Ausnahme von § 573 a BGB hilft dir vermutlich auch nicht weiter, da die Kündigungsfrist dann zu lang ist.
Leserforumvon sh0rty | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2008 11:37
Ein WG-Vertrag oder ähnliches wurde nie geschlossen, aber es wurde mal mündlich besprochen, das wir eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbaren (entfällt,wenn ein Nachmieter gefunden wird), falls jemand ausszieht. ... Wir hatten aber, wie gesagt, bei der WG-Grüdnung uns nur mündlich auf eine 3-monatige Kündigungsfrist geeinigt. ... Ein fehlender schriftlicher Vertrag stellt für den Mieter einen Vorteil dar.
Leserforumvon Hausherr | Mietrecht | 5 Antworten | 26.03.2009 19:39
Es wurde kein Mietvertrag abgeschlossen und keine Kündigungsfrist vereinbart, nur mündlich eine zeitlich unbefristete WG gegründet. Stimmt es, dass die Kündigungsfrist in diesem Fall automatisch drei Monate beträgt oder muss ich vielleicht doch nicht so lange warten?
Leserforumvon Patrick Burkhardt | Mietrecht | 8 Antworten | 17.03.2010 00:36
Nun zu meiner eigentlichen frage: zählt bei der oben beschriebenen wohnung die kündigungsfrist von 2 wochen oder ist das schon eine eigene wohnung und es gelten die 3 monate kündigungsfrist? ... Dass bei dir eine kürzere Kündigungsfrist -seitens des VM- greifen soll, sehe ich nicht, aber vergleiche selbst mal im BGB, hier Auszüge. Außerdem ist dein Vertrag schon im vorhinein befristet, oder?
Leserforumvon Beppele | Mietrecht | 1 Antwort | 26.06.2011 06:30
Alle Laien, die wir fragten, sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate. ... Der Vertrag läuft bis 31.3.2013, da die Kündigung erst nach dem 31.3.2011 einging. Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?
Leserforumvon rafcio | Mietrecht | 6 Antworten | 30.01.2007 01:26
Wie lange und zu wann kann ich laut dem Vertrag, unter der Berücksichtigung der Änderungen am Kündigungsrecht, kündigen? ... Schöne Grüße rafcio Am 30.1.2007 von islabonita Ich denke, dass der Vertrag hinsichtlich der Kündigungsfrist ungültig ist. ... Der Vertrag stammt aus der Zeit vor der Mietrechtsreform (vor 01.09.2001) und bleibt daher in dieser Form gültig.
Leserforumvon MirkoSch | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2006 20:22
Im Regelfall (nicht immer) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Unabhängig davon, was im Vertrag geregelt ist, gilt dann die Kündigungsfrist nach § 573c BGB und die beträgt immer 3 Monate für den Mieter. ... September 2001 durch Vertrag vereinbart worden sind.
Leserforumvon Eljot | Mietrecht | 2 Antworten | 29.08.2005 10:20
hallo, ist eine 4-wöchige Kündigungsfrist nach dem neuen Gesetz noch gültig wenn beide pateien einverstanden waren (Vertrag vom Dez 04) Am 29.8.2005 von fix Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Kündigungsfristen sind nur wirksam, wenn sie für den Mieter günstiger sind. Das heißt: kürzere Kündigungsfrist für den Mieter und/oder längere Kündigungsfrist für den Vermieter.
Leserforumvon go508902-59 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.02.2019 19:14
Das ist also ein unbefristeter Vertrag. ... Bleibt die Frage nach der Kündigungsfrist. ... Um so einen Vertrag handelt es sich hier aber auch nicht, denn der § 565a BGB a.F. erlaubte Kettenbefristungen.
Leserforumvon h.e.n.n.y | Mietrecht | 9 Antworten | 07.07.2004 13:49
Gelten diese 12 Monate Kündigungsfrist noch? ... Gelten diese 12 Monate Kündigungsfrist noch? ... Am 7.7.2004 von chrisk75 > Wenn die Fristen, nach denen die Verlängerungen stattfinden nicht explizit genannt werden gelten auch bei 'Altverträge' die neue Kündigungsfrist ( 3 Monate für Mieter, unabhängig von der Mietdauer ). ---> glaube ich nicht. der BGH hat seine rechtssprechung vom letzten jahr sogar noch ausgeweitet. demnach gilt die 3-monats-regelung auch dann nicht, wenn im vertrag lediglich auf die gesetzliche kuendigungsfrist verwiesen wird oder in fußnoten auf die alten fristen verwiesen wird. ( im april mittels VIII ZR 64/03) stand im september 2003 vor exakt diesem problem....
Leserforumvon TheMomol | Mietrecht | 5 Antworten | 22.10.2004 12:17
Ist so ein Vertrag aus Vermieterseite überhaupt kündbar? ... September 01 die Kündigungsfrist des Mieters unabhängig von seiner Mietdauer grundsätzlich auf drei Monate gekürzt. Der Vermieter dagegen hat die alten Kündigungsfristen behalten, mit der Einschränkung, dass die maximale Kündigungsfrist auf neun Monate reduziert wurde.
Leserforumvon emma2811 | Mietrecht | 5 Antworten | 10.05.2010 12:47
Die damaligen Vermieter leben nicht mehr, das Haus wurde zwischenzeitig verkauft und es wurde KEIN neuer Vertrag mit den neuen Eigentümern geschlossen. 1. Frage: - im Vertrag steht, dass die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von über 10 Jahren 12 Monate beträgt. ... Ihr könnt die Großmutter ja ab sofort zu euch holen, wenn ihr Angst um ihre Gesundheit habe, aber die 3 Monatsmieten wird sie noch zahlen müssen. ----------------- " " Am 10.5.2010 von werner_r zu 1: für den Mieter ist die Kündigungsfrist 3 Monate. zu 2: sind die Fussprobleme von Vermieter verursacht ?
Leserforumvon grothm | Mietrecht | 11 Antworten | 29.09.2004 10:38
Nun haben wir am 30.08.2004 den Vertrag per 30.11.2004 gekündigt. ... Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte ein Mieter also 4 Monate Zeit. ... Angeblich hat sein Anwalt ihm schriftlich bestätigt, daß wir 6 Monate Kündigungsfrist haben...
Leserforumvon anchuk | Mietrecht | 5 Antworten | 01.06.2009 11:12
Hallo, mir interessiert, ob ich Kündigungsfrist habe wenn ich keinen Vertrag mit der Vermieterin habe. Ich wohne mehr als 4 Jahre in gleicher Wohnung ohne Vertrag wo die Vermieterin in einem Zimmer eigene Sachen hat, und nutzt auch die Waschmaschine.Bin immer noch Studentin. ... Soll ich mich mündlich kündigen, weil ich keinen Vertrag habe?
Leserforumvon Snapper123 | Mietrecht | 21 Antworten | 24.08.2015 22:32
Somit wäre die Kündigungsfrist am 31.10.2015 abgelaufen. ... I Das ist ja auch korrekt, sie hat mit dir keinen Vertrag geschlossen. ... Er hat deshalb zum schnellsten Termin gekündigt, wollte die Kündigungsfrist nicht einhalten müssen.
Leserforumvon rina12345 | Mietrecht | 3 Antworten | 24.05.2018 10:05
Im Vertrag sind keine Kündigungsfristen festgehalten... ... M.M.n. müssten andere gesetzliche Kündigungsfristen gelten als bei einem unbefristeten Vertrag? ... Kann das Mietverhältnis früher beendet werden, da der Vertrag an sich nicht zulässig ist?
Leserforumvon dimon_85 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.04.2008 01:04
Meine Frage wäre, ob der Vermieter im Vertrag festhalten darf, dass ich z.B. erst nach 2 Jahren die Wohnung kündigen kann? Oder besteht die allgemeine Kündigungsfrist von 3 Monaten? ... Wenn der vermieter das im Vertrag aber genaus so laienhaft formuliert, wie Du in Deiner Frage, dann kann die Klausel schnell unwirksam sein.
Leserforumvon new_here | Mietrecht | 11 Antworten | 22.04.2020 09:46
Erstmal müsste man schauen, ob es sich überhaupt um einen befristeten Vertrag handelt. ... Also haben wir wieder einen neuen befristeten Vertrag geschlossen (der läuft in 4 Monaten aus). ... Ich hab ja sozusagen nichts zu verlieren, wenn der Vertrag sowieso ausläuft?
Leserforumvon ASUS2004 | Mietrecht | 3 Antworten | 09.04.2010 12:45
Den Vertrag hatte nur mein Vater unterschrieben. ... Da wir nun schon seit 10 Jahren hier wohnen, müssen wir die Kündigungsfrist von einem Jahr - wie es im Vertrag aufgestaffelt wurde - einhalten oder gilt die Änderung von 2005 von 3 Monaten Kündigungsfrist?
Leserforumvon guest123-789 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.12.2006 15:02
Der Vertrag beinhaltet eine nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist ( nach 10 Jahren Mietdauer 1 Jahr Frist ). Ist diese Frist von mir einzuhalten, (das heist 1 Jahr doppelt Miete zahlen), oder fällt mein Vertrag auch unter die Mietreform von 2001 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? ... Ich bin mir ziemlich sicher, dass du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast.
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