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Kündigung 2Jahres Vertrag 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Blueee | Mietrecht | 6 Antworten | 02.01.2016 20:10
wir wohnen jetzt 1Jahr in einer Mietwohnung ist ein erstbezug laut unseren Vertrag seid 15.11.2014 Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit der gesetzliches Frist frühestens zum 30.11.2016 erklären* Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. *Ein Kündigungsverzicht kann höhstens für die Dauer von 47Monaten seit Abschluss desVertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums verinbart werden. gibt es möglichkeiten vorher aus diesem Vertrag rauszukommen ? Lg & Danke Am 2.1.2016 von Ver Zitat:gibt es möglichkeiten vorher aus diesem Vertrag rauszukommen ?
Leserforumvon Borek93 | Mietrecht | 9 Antworten | 08.04.2019 21:10
Ich wollte damals schriftlichen Kündigung kriegen die wollte er mir aber nicht geben. Wir hatten Glück und dank unseren bekannten haben wir nach paar Tagen normale Wohnung mit normalen Vertrag bekommen. ... Eine mündliche Kündigung ist nur schwer zu beweisen.
Leserforumvon Marianne_K | Mietrecht | 16 Antworten | 24.10.2013 17:36
Oktober eine ordentliche Kündigung geschickt, der Vermieter will mich aber ordentlich erst zum 30 April aus dem Vertrag lassen. ... Welche Möglichkeiten habe ich außerordentlich aus dem Vertrag rauszukommen bzw. ordentlich zum 31.Dezember, da Kündigung am 1. ... Die Bearbeitunggebühr ist im Vertrag fesgehalten, 1,5 Monatsmieten Stehen nur als Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung im Vertrag, sind aber nicht genau beziffert...
Leserforumvon Lordoo | Mietrecht | 7 Antworten | 01.10.2007 08:46
Es ist nichts bzgl. vorzeitiger Kündigung vereinbart. ... Am 1.10.2007 von Catlady Genau darauf wollte ich hinaus justice...weil so einen haben wir ja jetzt auch gekündigt ;-) Am 2.10.2007 von Lordoo Hier der Auszug aus dem Vertrag - von meinem Rechtsempfinden her, wird eine Kündigung nicht möglich sein. ... Daher bitte eher auf die "ordentliche" Kündigung eingehen.
Leserforumvon archimedis | Mietrecht | 3 Antworten | 23.02.2005 23:03
Es geht um einen Mietvertrag über eine Mietwohnung. 2 Mieter haben den Vertrag unterschrieben und nun will einer den Vertrag kündigen, der andere aber nicht. ... Ein Vermieter ist also nicht verpflichtet, einen einzelnen Mitmieter auf seine Kündigung hin aus dem Mietvertrag zu entlassen. ... Am 24.2.2005 von hh Die beiden Mieter untereinander haben aber einen gegenseitigen Anspruch, dass der andere so eine Kündigung mit unterschriebt.
Leserforumvon car4000 | Mietrecht | 7 Antworten | 11.03.2020 17:14
Ist dies möglich, oder ist der Vertrag so gültig? ... Der Vertrag ist unbefristet. ... Ja, wenn die Kündigung dem Vermieter spätestens am 3.
Leserforumvon klappstuhl1977 | Mietrecht | 1 Antwort | 28.01.2013 19:53
Der Vertrag wurde 1996 geschlossen. Aufgrund diverser Missstände und permanent verspäteter Mietzahlungen habe ich nun die ordentliche Kündigung zum 31. ... Vertrag von unbestimmter Dauer Das Mietverhältnis beginnt am ...- Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit gesetzlicher Frist (*) gekündigt werden.
Leserforumvon avin28 | Mietrecht | 3 Antworten | 12.05.2014 20:09
Im Mietvertrag steht, dass der Vertrag dann wegen Eigennutzung endet. Ich konnte allerdings dann noch weiter die Wohnung bewohnen, einen neuen Vertrag oder irgend etwas schriftliches zur Verlängerung der Mietdauer o.Ä. gibt es jedoch nicht. ... Hab den Vertrag nicht vorliegen.
Leserforumvon LordAnubis | Mietrecht | 6 Antworten | 25.11.2013 13:49
Nach der Kündigung? ... Ich habe meinen guten Willen mMn bewiesen, ich habe mehrmals nach einen Vertrag gefragt, mündlich am Tel und schriftlich per Mail. ... Liebe Grüße Jan Am 25.11.2013 von Anjuli123 Nö, müßt ihr nicht unterschreiben, weil ihr derzeit einen mündlichen Vertrag hat, der genauso gültig ist.
Leserforumvon Manu73 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.05.2015 06:31
Dies gilt auch für die Kündigung des Mieters (vgl. ... FAZIT: In Ihrem Fall steht die mangelnde Schriftform der Wirksamkeit Ihrer Kündigung nicht entgegen (vgl. § 125 S. 1 BGB). " War nun die Kündigung gültig per 31.05.? ... Was steht denn dort zur Kündigung und zur Form und Frist?
Leserforumvon bruzzel23 | Mietrecht | 7 Antworten | 24.10.2011 10:50
Dass die Kündigung so nicht rechtens ist, weiss ich, aber trotzdem habe ich mir den Mietvertrag rausgesucht und mal nachgeschaut. Als Mieter (oben im Vertrag) steht der Mann mit seiner damaligen Adresse (nicht meine Wohnung). ... Alle genannten Personen müssen den Vertrag unterschreiben."
Leserforumvon Lucia_Liz | Mietrecht | 3 Antworten | 11.09.2015 18:23
Eine Freundin von mir (nennen wir sie A) wohnt in einer 3er WG und laut Vertrag sind alle drei Parteien gleichberechtigte Mieter. ... Wenn A im jetzigen Vertrag drin bleiben könnte, hätte sie das Recht D und E unterzuvermieten. ... Also dass sie nicht zustimmt. dann verklagen B und C halt einfach A auf Zustimmung zur Kündigung B und C sind Freunde von A, D und E.
Leserforumvon fb422130-93 | Mietrecht | 6 Antworten | 25.08.2015 11:06
Und ja ich habe die Kündigung als Brief verschickt. Und es ist ein 24 Monate Vertrag, was ja bedeutet, dass ich noch im Vertrag drin bin. ... Zitat (von fb422130-93):Und es ist ein 24 Monate Vertrag, was ja bedeutet, dass ich noch im Vertrag drin bin.
Leserforumvon oscar_peterson | Mietrecht | 7 Antworten | 05.09.2007 01:27
Das Kündigungsschreiben muss die Formvorschiften für die Kündigung einhalten. Eine Kündigung zum 31.03.2010 ohne Begründung ist nicht zulässig. ... @hh >Eine Kündigung zum 31.03.2010 ohne Begründung ist nicht zulässig.
Leserforumvon Smallihk | Mietrecht | 13 Antworten | 13.12.2006 22:56
Sollte der andere Mieter seine Unterschrift unter den Vertrag verweigern müsste dieser auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden. ... Der Bewies, dass Anton den Vertrag kuendigen wollte, wird diesem aber gar nichts bringen. ... Eine Kuendigung ist also nicht erfolgt und eine beabsichtigte Kuendigung ist noch lange keine tatsaechliche Kuendigung.
Leserforumvon Jarnsen | Mietrecht | 6 Antworten | 22.03.2012 20:58
Um ihm glaubhaft zu machen das er einen vertrag abgeschlossen hat den er ordentlich schriftlich kündigen muß. ... Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. ----------------- "" Am 23.3.2012 von Barni Gröllheimer Es ist richtig, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, aber ich gebe zu bedenken: - dass den schriftlichen MV beide gleichermassen verbummelt haben, also gepfuscht haben - dass ein mündlicher Mietvertrag immer dass Beweissproblem des VM hat, das heisst, grundsätzlich sind die NK/BK in der Miete enthalten. ... Aber kann ich auf die Kündigung und die 4 Monatsmieten bestehen oder das er einen nachmieter findet un die Mieten zu sparen????
Leserforumvon bloomberger | Mietrecht | 4 Antworten | 12.07.2017 11:28
Meine Frage: Bleibt die Kündigung bestehen? Ich würde sagen ja weil ich einen Vertrag mit dem Untermieter habe und diesen gekündigt habe. ... Am 12.7.2017 von Anitari Zitat (von bloomberger):Bleibt die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) bestehen?
Leserforumvon LotteDL | Mietrecht | 7 Antworten | 24.08.2023 20:58
Am 25.8.2023 von taxpert Einen (Pacht-)Vertrag kann derjenige kündigen, der im Vertrag als Vertragspartner genannt wurde. ... Das ist nicht verboten und der Vertrag wäre grundsätzlich wirksam! Und natürlich kann dann A oder auch B diesen Vertrag jederzeit kündigen!
Leserforumvon raph123 | Mietrecht | 18 Antworten | 25.09.2017 16:45
Bearbeiten Am 25.9.2017 von Liane46 Zitat (von raph123):kann ich jetzt den vertrag fristlos kündigen Nein, ich sehe keine Vertragsverletzung deiner Vermieterin, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. ... Im Widerholungsfall wäre dann auch eine fristlose Kündigung möglich. ... Im Vertrag steht da aber nichts.
Leserforumvon gast188 | Mietrecht | 0 Antworten | 26.04.2010 16:09
Allerdings habe ich den Vertrag seit Oktober 2005 immer wieder zu den exakt gleichen Bedingungen verlängert (Kettenmietvertrag?).
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