Guten Abend, Ich würde gerne wissen, ob ein Untermietvertrag gültig ist, wenn einem der Hauptmietvertrag nicht gezeigt wurde und / oder einem keine Kopie ausgehändigt wurde? Unter §3 meines Untermietvertrags (Bezugnahme zum Hauptmietvertrag) lauten die letzten beiden Sätze: "Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil des Vertrages. ... Ja, einfach nur weil ich, blöd wie ich war, den Untermietvertrag so wie er ist unterschrieben habe, oder gibt es da irgendwas Konkreteres?
Hallo Leute, ich hatte einen Untermietvertrag unterschrieben , obwohl ich es mir die Wohnung noch nicht angeschaut habe. ... Aus diesem Grund habe ich den Vermieter am nächsten Tag eine Kündigung des Untermietvertrags mit sofortiger Wirkung eingereicht. ... darf ich eine 2 Monate Untermietvertrag sofort kündigen, obwohl ich keine Kaution bezahlt habe?
Hallo, Person A hat mit Person B einen Untermietvertrag. ... Ist nun der Untermieter von den Pflichten des Untermietvertrags entbunden? ... Ist nun der Untermieter von den Pflichten des Untermietvertrags entbunden, weil der Mietvertrag nicht komplett ausgefüllt wurde?
Befristeter Untermietvertrag - Kündigung notwendig
4,5 von 5 Sterne
Befristeter Untermietvertrag vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014 mit Hauptmieter der Wohnung. ... Der Umstand für die Befristung ist dem Untermieter aber schon vor Beginn des Untermietvertrags bekannt gewesen. ... Der Umstand für die Befristung ist dem Untermieter aber schon vor Beginn des Untermietvertrags bekannt gewesen.
Anfangs wurde ich herzlich aufgenommen und man hat einen Untermietvertrag gemacht zur Absicherung. ... (bin echt ratlos) Anschließend (gestern Abend) wurde mir von ihr ein offener Briefumschlag ausgehändigt mit der Kündigung des Untermietvertrags bis zum 31.03.
Aufgrund des Satzes im Untermietvertrag: „Mit Ende des Hauptmietvertrags endet auch der Untermietvertrag." nimmt der Hauptmieter an, dass der Untermieter dann auch zum Ende der 4 Wochen ausziehen muss. ... Also fasse ich zusammen, dass dem Untermieter auf jeden Fall die gesetzliche 3 monatige Kündigungsfrist zusteht mit schriftlicher Kündigung des Untermietvertrags durch den Hauptmieter. ... Am 14.12.2017 von hh Zitat:Also fasse ich zusammen, dass dem Untermieter auf jeden Fall die gesetzliche 3 monatige Kündigungsfrist zusteht mit schriftlicher Kündigung des Untermietvertrags durch den Hauptmieter.
In meiner WG hat sich leider innerhalb eines halben Jahres mein Verhältnis zum Untermieter derartig verschlechtert, dass ich als einzige Möglichkeit eine Kündigung des Untermietvertrags sehe. ... Auszug aus dem Untermietvertrag: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2006 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen."
Erstmal, ich habe ein Untermietvertrag mit den zwei Hauptmietern vereinbart und diesen so auch unterschrieben. ... Sie argumentieren mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten und erwähnten, dass ich Ihnen keine Nachmieter (wie im Untermietvertrag vereinbart) genannt habe. ... PS: Im Untermietvertrag den ich mit beiden Hauptmieter unterzeichnet habe, steht, "die Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter vermietet.
Ich habe einen befristen Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer über vier Monate abgeschlossen.
Mein untermietvertrag ist befristet bis zum 1.12.05 ohne angabe einer Kündigungsfrist.
Auch wenn man sich Untermietvertrags Muster anguckt, steht da aber auch nix von Strom, Internet etc. Daher: Wie kann diesen beiden Kostenpunkte rechtlich korrekt in den Untermietvertrag aufnehmen? ... Zitat (von Wave1):Wie kann diesen beiden Kostenpunkte rechtlich korrekt in den Untermietvertrag aufnehmen?
Wir haben zum 1.November unseren Untermietvertrag gekündigt.
Ein Untermietvertrag besteht nicht schriftlich, es wurden allerdings bereits 2 Monatsmieten gezahlt und auch eine Mietkaution hinterlegt also besteht der Vertrag doch mit Sicherheit mündlich oder? ... Und noch nebenbei: Angenommen, die Gesamtmiete wäre als Vertragsgrundlage des Untermietvertrags zu betrachten (ist das realistisch?) ... Ja. quote:Angenommen, die Gesamtmiete wäre als Vertragsgrundlage des Untermietvertrags zu betrachten (ist das realistisch?)
Mein Mitbewohner war Hauptmieter und hatte mit mir einen Untermietvertrag abgeschlossen. ... Als ich deswegen beim neuen Vermieter anrief um mich zu informieren was genau gefordert ist und fragte, ob eine ausgefüllte Mietschuldenbescheinigung des Hauptmieters inklusive einer Kopie des Untermietvertrags und Kündigung ausreichen, meinten diese nein.
Guten Tag, die Vermieterin eines Zimmer, das ich bis vor 2 Monaten bewohnt habe (per Untermietvertrag), will mir nun für ein Zimmer von 20qm 80€ für Streichen von der Kaution abziehen. ... Folgende Klauseln habe ich im Vertrag unterschrieben: "Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber und renoviert zu übergeben.
Außerdem bittet er um eine Kopie des Untermietvertrags. 1. ... Selbstverständlich kann der Vermieter ab Beginn der Untervermietung einen Zuschlag verlangen. 25,00 Euro halte ich für völlig in Ordnung. ----------------- "" Am 28.11.2012 von musi-kuss Leider falsch Es gibt einen Untermietvertrag, den hat der Untermieter auch eingereicht - die Arge besteht auf das schriftliche Einverständnis des Vermieters.
Der Untermieter glaubt, dass dieser Vertrag so rechtens sei und der Eigentümer über die einzelnen Vertragsbestandteile des Untermietvertrags bescheid weiß. ... Muss der Untermieter in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, welche im Untermietvertrag (also zwischen Untermieter und Hauptmieter) festgelegt ist einhalten und somit 3 Monate doppelte Mieten zahlen? Ist der Untermietvertrag (Hauptmieter - Untermieter) überhaupt gültig bzw. bindend?
In meinem Untermietvertrag war die Passage so geregelt : 1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
Über den Abschluss eines gewöhnlichen Untermietvertrags? ... Also, Untermietvertrag.
Darüber informiert M auch V und fordert ihn zum Abschluss eines regulären Untermietvertrags auf. ... Dürfte V (bzw seine Erben) zumindest für die letzten 3 Jahre noch nachträgliche Mietzahlungen von M verlangen, wenn es weder einen gültigen Mietkaufvertrag, noch einen Untermietvertrag gab ? ... Am 15.1.2022 von Harry van Sell [quote=Wickler]Dürfte V (bzw seine Erben) zumindest für die letzten 3 Jahre noch nachträgliche Mietzahlungen von M verlangen, wenn es weder einen gültigen Mietkaufvertrag, noch einen Untermietvertrag gab ?