64 Ergebnisse für „untermietvertrag untermietvertrages“

Leserforumvon Marianne23 | Mietrecht | 45 Antworten | 31.05.2021 13:13
Und es wird behauptet, wir haben einen Untermietvertrag. ... Nun wurde der "Hauptmietvertrag" gekündigt und damit auch unser "Untermietvertrag". ... Dann ist die Erbengemeinschaft der neue Mieter des Hauptmietvertrages und auch der neue Vermieter des Untermietvertrages.
Leserforumvon Marco S.123 | Mietrecht | 6 Antworten | 26.03.2020 18:37
Also im Paragraph 7 des Untermietvertrages steht: „Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, Wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. ... Ist das dann trotzdem der Fall wenn zwei Wochen im UnterMietvertrag stehen? ... Somit ist die Passage im Untermietvertrag nur für den Mieter gültig.
Leserforumvon Jahahana | Mietrecht | 14 Antworten | 07.01.2024 12:15
Die Erlaubnis des Eigentümers lag vor, ein Untermietvertrag ebenfalls. ... Am 7.1.2024 von Jahahana [quote=Solan196]War denn der Hauptmietvertrag Bestandteil des Untermietvertrages?... Damit kann der Untermieter die Vorlage der Erlaubnis nur verlangen, wenn dies im Untermietvertrag vereinbart wurde.
Leserforumvon Gabries | Mietrecht | 8 Antworten | 27.04.2022 03:27
Sie haben keinen Untermietvertrag mit U unterzeichnet. ... [/quote] Kommt auf die Ausgestaltung des Hauptmietvertrages, des Untermietvertrages und des Nachtrages an, was sich daraus ergibt. ... Am 27.4.2022 von Gabries Kommt auf die Ausgestaltung des Hauptmietvertrages, des Untermietvertrages und des Nachtrages an, was sich daraus ergibt.
Leserforumvon vroni | Mietrecht | 5 Antworten | 27.02.2007 18:22
sie hat einen befristeten untermietvertrag. Am 27.2.2007 von hh Für die Kündigung eines Untermietvertrages gelten die gleichen Bedingungen, wie für die Kündigung eines normalen Mietvertrages.
Leserforumvon quappo | Mietrecht | 6 Antworten | 17.10.2018 09:34
Also, ich habe gestern per Handschrift einen auf 3 Monate befristeten Untermietvertrag in einer WG unterzeichnet. ... Nun brauche ich allerdings eine Anmeldung und würde den Untermietvertrag gerne wieder auflösen. ... Wie schon geschrieben wurde ist es ohne Bedeutung ob der Eigentümer dem Hauptmieter die Untervermietung erlaubt hat, davon hängt die Gültigkeit des Untermietvertrages nicht ab.
Leserforumvon Mieter1989 | Mietrecht | 9 Antworten | 21.07.2015 08:41
Eine Wg Mitbewohnerin steht im Hauptmietvertrag und ich besitze einen Untermietvertrag, bei dem sie als Vermieterin vermerkt ist. ... Ist eine Kündigung eines Untermietvertrages "aus privaten Gründen" rechtens?
Leserforumvon Thorsten1985 | Mietrecht | 4 Antworten | 02.12.2020 18:01
Hallo, ich habe einen Untermietvertrag mit meinem WG-Mitbewohner. ... Der Hauptmietvertrag spielt beim Untermietvertrag in den meisten Fällen keine Rolle, auch wenn das in manchen Untermietverträgen drinsteht. ... Der Hauptmietvertrag spielt beim Untermietvertrag in den meisten Fällen keine Rolle, auch wenn das in manchen Untermietverträgen drinsteht.
Leserforumvon Beier | Mietrecht | 1 Antwort | 20.01.2006 14:10
Grundlage ist dieser Vertrag -> http://www.vertrag.de/dokumente/mietrecht/untermietervertrag.pdf §7 Ersatzuntermieter "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."
Leserforumvon Kagr | Mietrecht | 21 Antworten | 02.08.2010 12:48
Dies ist anhand eines Untermietvertrages festgeschrieben. ... Hebelt dies dennoch das Argument aus, dass über dem Mietvertrag von A "UNTERMIETVERTRAG" steht? ... In dem Fall könnte der Untermieter am 04.08. zum 04.10. kündigen. ----------------- " " Am 2.8.2010 von Eric61 Jau, schau erst jetzt zum erstem Mal wieder hier rein. hh hat meine volle Zustimmung. ----------------- "" Am 2.8.2010 von Kagr Hallo zusammen, neue Erkenntnis: Was ist, wenn es eindeutig ein Untermietvertrag ist, es also in dem Vertrag lautet: "Zwischen B als Hauptmieter (Option "Vermieter" ist eindeutig durchgestrichen) wohnhaft in... und A als Untermieter wohnhaft in ... wird nachfolgener Untermietvertrag geschlossen." weiter unten: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.8.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Leserforumvon rudi_das_schaf | Mietrecht | 10 Antworten | 02.09.2012 17:08
Der Untermietvertrag der dritten Person umfasst zwei nicht möblierte Zimmer, ein voll möbliertes Wohn- und Esszimmer, einen möblierten Flur sowie eine voll ausgestattete Küche. ... Was ist genau Gegenstand des Untermietvertrages ? ... Gibt es Nutzungsvorschriften im Untermietvertrag ?
Leserforumvon guest-12326.03.2018 17:08:16 | Mietrecht | 13 Antworten | 21.02.2015 22:15
Mir wurde ein Untermietvertrag vorgelegt. ... Wir also wi o.g. einen Untermietvertrag aufgesetzt. ... Das heißt, ich kann überhaupt keinen Untermietvertrag übernehmen, da der Vormieter den gleichen Untermietvertrag benutzt hat.
Leserforumvon kasperklarname | Mietrecht | 1 Antwort | 06.04.2021 12:05
Hallo, ich habe einen speziellen Fall: ich habe als Hauptmieter einer WG Anfang März 2021 einen befristeten Untermietvertrag bis Ende Februar 2022 abgeschlossen.
Leserforumvon guest123-586 | Mietrecht | 1 Antwort | 11.09.2006 21:17
Mein Recht oder der Untermietvertrag.
Leserforumvon Hillerche | Mietrecht | 10 Antworten | 03.12.2016 19:51
Sie war die alleinige Hauptmieterin und ich habe mit ihr einen Untermietvertrag für ein Zimmer plus Mitbenutzung von Bad, Wohnzimmer und Küche abgeschlossen. Bestandteil des Untermietvertrages war eine Kaltmiete plus ein Pauschalbetrag für Nebenkosten. ... Das währe an sich kein Problem, aber durch die Pauschale für die Nebenkosten im Untermietvertrag bin ich doch fein raus, oder?
Leserforumvon PeterBerit | Mietrecht | 2 Antworten | 01.02.2023 21:47
Nachdem ich dort mehrfach angerufen habe um endlich mal eine Rückmeldung zu bekommen, hat mir angeboten, dass ich anstatt eines klassichen Untermietvertrages, die Person, die für 3 Monate einziehen soll, temporär mit in den Mietvertrag aufzunehmen. ... Trotzdem wollte ich hier mal nachfragen, was ihr davon haltet bzw. welche Nachteile das für mich hat, wenn ich eben keinen Untermietvertrag mit dem Untermieter machen darf, sondern stattdessen den Untermieter temporär in meinen Hauptmietvertrag aufnehmen müsste.
Leserforumvon ginger00 | Mietrecht | 0 Antworten | 04.01.2013 14:42
Die Kaution wird unmittelbar nach Beendigung des Untermietvertrages zur Rückzahlung fällig. 3.
Leserforumvon joeytribiani | Mietrecht | 6 Antworten | 24.10.2012 19:11
Ich habe schön brav meine Miete und Kaution bezahlt und habe auch einen Untermietvertrag bekommen. ... Wenn die Hauptmieterin keine Genehmigung zur Untervermietung erhält hat sie daraus Rechte gegen ihren Vermieter (Eigentümer), der Untermietvertrag wird aber dadurch aber nicht unwirksam. ----------------- ""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus" Am 25.10.2012 von Karakorum @joeytribiani quote:Die Hauptmieterin hat nun gemeint, dass sie die Wohnung gar nicht untervermietet werden darf (von der Wohnungsgesellschaft) Hat die Hauptmieterin die Erlaubnis überhaupt beantragt und wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese abgelehnt? quote:...und habe auch einen Untermietvertrag bekommen Das ist ein "schwebend unwirksamer Mietvertrag ", d.h. er hat keine Rechtswirksamkeit solange, bis die Genehmigung des Vermieters vorliegt.
Leserforumvon AGPL | Mietrecht | 1 Antwort | 30.01.2006 08:48
Beide Parteien eines Untermietvertrages (Hauptmieter und Untermieter) für ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters sind sich einig, die Kündigungsfrist auf 6 Wochen festzusetzen, weil dies ihren persönlichen Lebensumständen entgegenkommt.
Leserforumvon Jablonos | Mietrecht | 12 Antworten | 14.12.2017 00:12
Aufgrund des Satzes im Untermietvertrag: „Mit Ende des Hauptmietvertrags endet auch der Untermietvertrag." nimmt der Hauptmieter an, dass der Untermieter dann auch zum Ende der 4 Wochen ausziehen muss. ... Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag. ... Der Satz gibt dem Hauptmieter aber nicht das Recht, den Hauptmietvertrag nach eigenem Belieben ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen und dann vom Untermieter eine Auflösung des Untermietvertrages zu gleichen Zeitpunkt fordern zu können.
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