161 Ergebnisse für „untermietvertrag hauptmietvertrag“

Leserforumvon frusciante90 | Mietrecht | 7 Antworten | 06.07.2016 19:22
Also im Hauptmietvertrag steht nichts zu dem Thema Untermietvertrag nur, dass einem Untermietvertrag zugestimmt wird. ... Am 6.7.2016 von Harry van Sell Zitat:Also im Hauptmietvertrag steht nichts zu dem Thema Untermietvertrag Und in dem anderen Mietvertrag? ... Wäre doch völlig unrealistisch in den Untermietvertrag was darüber zu schreiben wie die Untermiete berechnet wird.
Leserforumvon NP | Mietrecht | 2 Antworten | 30.11.2007 18:32
Nach einem Telefonat mit der Hausverwaltung stellte sich ras das diese Frau den Hauptmietvertrag nicht gekündigt hat und sie sogar noch etwa 350 Euro Mietschulden auf dem alten Vertrag lasten. Nun stellen sich für mich folgende Fragen...es steht bei mir im Untermietvertrag das ich den Hauptmietvertrag nach 3 Monaten übernehmen. ... NP Am 30.11.2007 von Jotrocken Wurde dieser Untermietvertrag auch vom Vermieter unterschrieben?
Leserforumvon milumilu | Mietrecht | 3 Antworten | 11.10.2010 14:13
Was passiert wenn ich den Hauptmietvertrag kündige mit dem Untermietvertrag? Mir ist klar das ich die Untermieterin unverzüglich darüber informieren muss das ich den Hauptmietvertrag zu xy gekündigt habe.
Leserforumvon Peer_82 | Mietrecht | 3 Antworten | 16.03.2011 12:14
Hallo liebe Forengemeinde, ich lebe zur Zeit mit einem Untermietvertrag in einer WG. ... Kann der Hauptmietvertrag jetzt fristlos gekündigt werden? Und kann dadurch der Untermietvertrag auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden?
Leserforumvon pal365443 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.10.2017 19:23
Hallo, ich wohne 6 Jahre als Mieter mit mündlichem Untermietvertrag in dieser Wohnung. ... Jetzt macht der Vermieter mit mir einen eigenen Hauptmietvertrag aus und möchte sogar noch die Miete erhöhen, obwohl ich nun alles alleine trage. ... Zitat (von pal365443):Untermietvertrag in Hauptmietvertrag umwandeln Geht nicht.
Leserforumvon Jablonos | Mietrecht | 12 Antworten | 14.12.2017 00:12
Aufgrund des Satzes im Untermietvertrag: „Mit Ende des Hauptmietvertrags endet auch der Untermietvertrag." nimmt der Hauptmieter an, dass der Untermieter dann auch zum Ende der 4 Wochen ausziehen muss. ... Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag. ... Rein formalrechtlich muss der Untermieter ausziehen, wenn der Hauptmietvertrag endet.
Leserforumvon Denny1980 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.10.2015 16:11
Der Untermietvertrag ist nach den Gesetzlichen Bestimmungen angefertigt und von Hauptmieter und Untermieter unterzeichnet. Darf der Vermieter jetzt auf Eintragung des Untermieters in den Hauptmietvertrag drängen? ... Am 12.10.2015 von Spezi-2 Zitat:Darf der Vermieter jetzt auf Eintragung des Untermieters in den Hauptmietvertrag drängen?
Leserforumvon Wunschzettel | Mietrecht | 1 Antwort | 07.12.2016 09:52
Frage: gäbe es eine Möglichkeit dass der Vater den Hauptmietvertrag kündigt und somit der Untermietvertrag auch gekündigt wird und die Tochter dann einen neuen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter eingeht? Wäre es auch denkbar dass die Tochter den Hauptmietvertrag ihres Vaters übernimmt, somit auch den Untermietvertrag und dieser dann mit der erleichterten Kündigung kündigt?
Leserforumvon Marianne23 | Mietrecht | 45 Antworten | 31.05.2021 13:13
Nun wurde der "Hauptmietvertrag" gekündigt und damit auch unser "Untermietvertrag". ... VG Am 31.5.2021 von cauchy [quote=Marianne23]Nun wurde der "Hauptmietvertrag" gekündigt und damit auch unser "Untermietvertrag". ... Die Eigentümerin hat uns gekündigt mit der Begründung, dass sie aufgrund des Todes den Hauptmietvertrag gekündigt hat und damit auch den Untermietvertrag kündigt.
Leserforumvon Lenny188 | Mietrecht | 3 Antworten | 21.10.2012 12:29
Ich werde dementsprechend einen Untermietvertrag erstellen, dies ist auch mit der Vermieterin soweit abgesprochen und zulässig. Nun ist meine Frage, ob meine Überlegungen so überhaupt zutreffen, dass wenn ich einen Untermietvertrag mache, denjenigen dann auch wieder selbstständig kündigen kann wenn ich die Wohnung für den Eigenbedarf brauche und wie sehen da die Fristen aus? ... ----------------- "" Am 21.10.2012 von kathi2008 Du kannst einen Untermietvertrag aufgrund von Eigenbedarf genauso kündigen wie einen Hauptmietvertrag.
Leserforumvon PJT | Mietrecht | 21 Antworten | 20.12.2010 17:04
Hallo, Person A hat mit Person B einen Untermietvertrag. ... Allergings hat sich Person A nicht die Mühe gemacht die Verweise aus dem Hauptmietvertrag in den Untermietvertrag zu übertragen. ... Der Hauptmietvertrag befindet sich beim Hauptmieter.
Leserforumvon lancisti | Mietrecht | 1 Antwort | 27.11.2018 16:53
Es gibt im Untermietvertrag keine Klausel, dass der Mietvertrag außerordendlich endet, wenn der Hauptmietvertrag außerordendlich enden sollte. ... Wie verhält es sich dann mit dem Untermietvertrag? ... Muss der Untermietvertrag durch den neuen Eigentümer dann in einen Hauptmietvertrag umgewandelt werden?
Leserforumvon Labor2020 | Mietrecht | 11 Antworten | 27.01.2023 18:22
Es wird nur darauf hingewiesen das alles nach dem Hauptmietvertrag geregelt ist. ... Oder es ist gar kein Untermietvertrag sondern mantritt auch in den Hauptmietvertrag als zusätzlicher Mieter ein. ... Und in unseren Untermietvertrag steht halt nichts genaues zur Kündigungsfrist zur Paragraph 7 Verweis auf den Hauptmietvertrag.
Leserforumvon x-body | Mietrecht | 15 Antworten | 13.01.2017 22:35
H und U haben einen Untermietvertrag für die diesselbe bis zum 30.04.17 abgeschlossen. ... Am 17.1.2017 von x-body Gut also nochmal (es findet alles in 2016 statt, damit keiner durcheinander kommt): Am 18.03. schlägt H dem E vor, den Hauptmietvertrag (welcher bis zum 31.03. läuft) um einen Monat bis zum 30.04. zu verlängern, weil sein Untermietvertrag auch bis zum 30.04. läuft.
Leserforumvon Nepi | Mietrecht | 9 Antworten | 30.03.2009 13:18
Da das Haus genug Platz bietet für eine weitere Person wüsste ich gerne, ob ich dieser Person ohne ausdrückliches Einverständnis meiner Eltern einen Untermietvertrag geben darf?
Leserforumvon Unihopper | Mietrecht | 2 Antworten | 23.03.2017 08:41
Habe als Untermieter einen Untermietvertrag für 2 Praxisräume, ist fast die Hälfte der Gesamtpraxisfläche. ... Ich dachte aber das er als Vermieter oder vielmehr Untervermieter auch nach §580a (2) BGB 6 Monate Kündigungsfrist für den Untermietvertrag hat wenn nichts anderes im Untermietvertrag vereinbart wurde. ... Unterscheidungen in Untermietvertrag oder Hauptmietvertrag macht der Gesetzgeber bei Nichtwohnraum nicht.
Leserforumvon Gabries | Mietrecht | 8 Antworten | 27.04.2022 03:27
-Hauptmieter B und C sind erst nachträglich (vor 6 Monaten und 2 Jahren) eingezogen und per Nachtrag in den Hauptmietvertrag aufgenommen worden. ... [/quote] Im Hauptmietvertrag ist es den Mietern gestattet einen Untermieter aufzunehmen. ... Am 27.4.2022 von Spezi-2 [Quote]m Hauptmietvertrag ist es den Mietern gestattet einen Untermieter aufzunehmen.
Leserforumvon Endo | Mietrecht | 3 Antworten | 06.05.2008 12:52
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe bis Februar 2008 ohne Untermietvertrag in einer WG gewohnt, deren Hauptmietvertrag noch bis Juli 2008 gelaufen wäre. ... Endet der Untermietvertrag spätestens dann, wenn der Hauptmieter den Hauptmietvertrag beendet hat.
Leserforumvon annabellrecht123 | Mietrecht | 9 Antworten | 13.01.2019 14:53
Der Hauptmietvertrag Läuft zwischen Vermieter und meinem Mitbewohner . Der Vermieter war damit einverstanden , das ich mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag mache . ... Soll heißen: Der Untermietvertrag gibt Ihnen gegenüber dem Hauptvermieter also kein eigenes Besitzrecht.
Leserforumvon guest-12326.03.2018 17:08:16 | Mietrecht | 13 Antworten | 21.02.2015 22:15
Der Untermietvertrag ist mit dem Hauptmietvertrag in sofern gekoppelt, dass " der Untermietvertrag ohne Ausnahme beendet ist, wenn der Hauptmietvertrag endet ". ... Der Untermietvertrag ist mit dem Hauptmietvertrag in sofern gekoppelt, dass " der Untermietvertrag ohne Ausnahme beendet ist, wenn der Hauptmietvertrag endet " Mietrechtlicher Unsinn hoch 3 Schlag Dir erst mal die Vorsilbe Unter aus dem Kopf. ... Auf anderen Seiten wurde darauf hingewiesen, man müsse darauf achten dass eben genau diese Hauptmietvertrag - Untermietvertrag - Kopplung bestünde.
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