128 Ergebnisse für „sonderkündigungsrecht mieterhöhung“

Leserforumvon leonardo2 | Mietrecht | 14 Antworten | 06.08.2012 10:45
Mitte letzten Monat habe ich gekündigt und auf das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung, BGB § 561 verwiesen. ... Oben habe ich vergessen zu schreiben: Wir hatten alle 3 Jahre eine Mieterhöhung um jeweils 20%. ... Das setzt aber § 561 BGB voraus. ----------------- "" Am 6.8.2012 von Anjuli123 Das Sonderkündigungsrecht gilt zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung wahrnehmen und zwar DANN mit einer zweimonatigen Frist - insgesamt also vier Monate.
Leserforumvon Nicoli1977 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.05.2014 19:12
Wie ist es jetzt mit dem Sonderkündigungsrecht. ... Grüße Nicole ----------------- "" Am 17.5.2014 von Eric61 Dieses Sonderkündigungsrecht ist in § 561 BGB geregelt. ... Die Mieterhöhung tritt in diesem Fall nicht ein, d.h. bis Mietende gilt die bisherige Miete weiter.
Leserforumvon japa123 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.11.2015 20:14
Hallo, Angenommen Vermieter kündigt im Januar eine Mieterhöhung zum März an, Mieter weigert sich die Mieterhöhung zu akzeptieren. Vermieter klagt die Mieterhöhung im September ein, kann der Mieter nun vom "§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung" gebrauch machen? ... Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
Leserforumvon Melanie85 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.01.2017 20:31
Hallo, ich habe mal ein paar Fragen.Wenn man am 13.12.16 ein Schreiben vom Vermieter bezüglich Mieterhöhung zum 1.3.17 bekommen hat. ... Wenn ich dieses nicht getan habe kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.
Leserforumvon MichiM | Mietrecht | 3 Antworten | 10.04.2004 22:29
. § 561 BGB - Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. ... Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bis zum Ende der Überlegungsfrist, also bis Ende des zweiten Monats nach Erhalt der Mieterhöhungserklärung.
Leserforumvon Zzyra | Mietrecht | 5 Antworten | 11.12.2008 12:30
Wahrscheinlich kommt in diesem Zug auch noch eine Mieterhöhung. ... Hat sie das Sonderkündigungsrecht auch bei einer mündlichen in Kenntnissnahme? ... Eine Modernisierungsmaßnahme müsste 3 Monate im voraus in Textform angekündigt werden und führt im Regelfall zu einer Mieterhöhung.
Leserforumvon Flossy81 | Mietrecht | 10 Antworten | 11.03.2013 17:03
Am 11.3.2013 von RMHV Die Rechtsgrundlage für das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung ist offensichtlich bekannt. ... Das ist doch keine Mieterhöhung im gesetzlichen Sinne mit Sonderkündigungsrecht, oder ?? ... Am 12.3.2013 von kathi2008 quote:Das ist doch keine Mieterhöhung im gesetzlichen Sinne mit Sonderkündigungsrecht, oder ??
Leserforumvon Mudvayne92 | Mietrecht | 22 Antworten | 13.07.2023 14:43
Eine solche qualifiziert aber nicht für ein Sonderkündigungsrecht. ... Ein Sonderkündigungsrecht erkenne ich nicht. ... Das Sonderkündigungsrecht würde mir Geld sparen, ganz einfach.
Leserforumvon Badboy023 | Mietrecht | 15 Antworten | 23.09.2016 12:12
Wenn das ende wirklich 30.11.16 wäre wäre mir damit schon sehr geholfen Ihr habt die Mieterhöhung akzeptiert, also kein Sonderkündigungsrecht mehr. ... Das Sonderkündigungsrecht im Rahmen einer Mieterhöhung hilf Dir also nicht. ... Das Sonderkündigungsrecht im Rahmen einer Mieterhöhung hilf Dir also nicht.
Leserforumvon muellerlein | Mietrecht | 8 Antworten | 23.01.2014 18:50
Am 23.1.2014 von Spezi-2 Gibt es denn für diese Mieterhöhung eine vertragliche Klausel ? ... Die Mieterhöhung ist sicher unwirksam, erhöht werden könnte nur die Miete für den ganzen, einheitlichen Vertrag. ... Stimmst du der unwirksamen "billigen" Mieterhöhung jetzt zu, wird sie wirksam.
Leserforumvon Domi0815 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.08.2021 15:13
[/quote] Nein, da das Sonderkündigungsrecht erst zum 31.10.2021 ausgeübt werden konnte. ... MIeterhöhung soll doch ab 1.10.erfolgen ! ... MIeterhöhung soll doch ab 1.10.erfolgen !
Leserforumvon fb469267-90 | Mietrecht | 14 Antworten | 01.07.2017 19:26
So eom Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. ... Zitat (von fb469267-90):worauf ich ein schreiben aufsätzte das ganze in ordnung zu bringen die Mieterhöhung zurück zu nehmen und Nebenkostenabrechnung richtig zu stellen Die Mieterhöhung muss er nicht zurücknehmen. ... Wo kann man dieses Sonderkündigungsrecht nachlesen?
Leserforumvon sandrahappel | Mietrecht | 10 Antworten | 25.07.2023 02:31
[/quote] Die normale Mieterhöhung um 20%. ... [quote=Kalanndok]Kann ein Vermieter in einem Mietvertrag auch auf das Sonderkündigungsrecht im Erbfall verzichten?... [/quote] Eine Mieterhöhung ist eine Mieterhöhung, auch wenn man sie als "Vereinbarung über die Änderung des Mietvertrags" schönredet.
Leserforumvon illja1935 | Mietrecht | 7 Antworten | 27.11.2008 19:41
Ich habe zwar tatsächlich vor mindestens solange zu bleiben aber die Grundsätzliche Frage ist: in welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht ? ... Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn ich mit einer Mieterhöhung während dieser ersten 36 Monate nicht einverstanden bin ? Vielen Dank Grüße schmid Am 27.11.2008 von SueCologne Der gegenseitige Kündigungsverzicht ist möglich, betrifft aber nicht das Sonderkündigungsrecht. z.B. bei Mieterhöhung, bei Modernisierungsankündigung, bei Gesundheitsgefahr Jobwechsel fällt nach BGB nicht unter das Sonderkündigungsrecht ----------------- "MfG Susanne Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6.
Leserforumvon Schorle84 | Mietrecht | 23 Antworten | 19.02.2021 18:10
[/quote] §555e BGB ist unabhängig möglich von einer Mieterhöhung, Am 19.2.2021 von hh [quote]§555e BGB ist unabhängig möglich von einer Mieterhöhung,[/quote] Aber nicht unabhängig von einer Modernisierungsankündigung. ... Zudem ist als Schutz vor der Mieterhöhung der Absatz § 559 (4) BGB da. ... Am 20.2.2021 von cauchy @Solan: hh vertritt die Meinung, dass ein Sonderkündigungsrecht nur bei der Ankündigung einer Mieterhöhung wegen Modernisierung gilt.
Leserforumvon annaute | Mietrecht | 2 Antworten | 21.11.2016 15:34
Muss ich als Mieter die zusätzlichen Merkmale erraten und der Mieterhöhung zustimmen oder ist die Mieterhöhung formal unwirksam. ... Der Mieterhöhung mußt Du nicht zustimmen. Statt dessen kannst Du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Leserforumvon treffer | Mietrecht | 3 Antworten | 06.10.2004 13:39
Am 6.10.2004 von meharis Meines Wissens gibt hast Du bei einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht und musst dir Dreimonatsfrist beachten. in § 561 steht: BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. ... Damit die Mieterhöhung gültig ist, musst Du ihr zustimmen.
Leserforumvon dragana | Mietrecht | 10 Antworten | 08.10.2006 14:49
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. ... Habe gelesen,dass Sonderkündigungsrecht schon besteht bei Mieterhöhung. ... ----------------- "Der Mensch steht im Mittelpunkt und damit im Weg" Am 9.10.2006 von hh Es besteht für den Fall der Mieterhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).
Leserforumvon EN3M1GO | Mietrecht | 1 Antwort | 22.08.2011 11:16
Nun sendet mir unser Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.11.2011 zu, in welcher er die Miete - im Rahmen der Kappungsgrenze - um 20% erhöht. ... § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Leserforumvon MDoubleU | Mietrecht | 5 Antworten | 07.08.2018 19:35
Hallo zusammen, habe mich hier jetzt mal angemeldet, weil ich mir unschlüssig bin, was die geforderte Mieterhöhung betrifft und hoffe auf eure Hilfe. ... Danke im Voraus für eure Antworten Am 8.8.2018 von Karla76 Ein Sonderkündigungsrecht haben Mieter im Falle einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen oder der Anpassung an Vergleichsmieten. ... Zitat:man habe mich nicht auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen Das muss man auch nicht Zitat:und die Angabe des allgemeinen Mietspiegels sei wohl nicht ausreichend Da man den Düsseldorfer Mietspiegel nur gegen Gebühr bekommt, muss er dem Mieterhöhungsverlagen beigelegt sein.
123·5·7