928 Ergebnisse für „schönheitsreparaturen klausel“

Leserforumvon Gary85 | Mietrecht | 12 Antworten | 15.09.2011 16:18
Ist folgende Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam? ... Klausel so wirksam oder nicht? ... Was du meinst wäre: "... entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdende übliche Schönheitsreparaturen" Das steht da aber nicht, das "üblich" bezieht sich i.d.F. eindeutig auf die Fälligkeit, damit "weiche" Klausel. ----------------- "" Am 16.9.2011 von hh @flawless Ich muss hier gary85 recht geben.
Leserforumvon sou!jah | Mietrecht | 3 Antworten | 11.03.2020 20:43
Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen. ... Ist die Klausel wirksam und ich muss Streichen oder ist diese Klausel unwirksam und ich kann ausziehen ohne zu Streichen.
Leserforumvon AnneKaffeekanne | Mietrecht | 4 Antworten | 02.03.2007 23:46
Hallo, ich möchte folgende Klausel über Schönheitsreparaturen aus einem MV zur Diskussion stellen: '§ 11 Schönheitsreparaturen 1. ... Im Allgemeinen würde ich sagen, dass im § 11 eine starre Fristenregelung zu finden ist, wodurch die Klausel ungültig wäre und die Schönheitsreparaturen Vermietersache wären. ... Oder ist die Klausel über Schönheitsreparaturen trotzallem ungültig?
Leserforumvon Mampfred123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2020 15:26
Hallo, wie beurteilt ihr folgenden theoretischen Sachverhalt: Im Formular / Einheitsmietvertrag wäre folgende Regelung zum Thema Schönheitsreparaturen festgehalten: "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht durchzuführen." ... Würde diese Zusatz-Klausel die Standardklausel aus dem Formularvertrag ungültig machen, so dass der Vermieter sämtliche Schönheitsreparaturen tragen müsste?
Leserforumvon HampelmannHL | Mietrecht | 5 Antworten | 18.01.2015 00:36
Nun habe ich mich versucht etwas mit dem Thema Schönheitsreparaturen auseinanderzusetzen, blicke aber nicht wirklich durch. ... Die Klausel in meinem Mietvertrag lautet folgendermaßen: quote:§ 6 Schönheitsreparaturen Der Mieter verpflichtet sich, in den Mieträumen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten vorzunehmen. ... Warum genau ist die Klausel unwirksam?
Leserforumvon Biene72 | Mietrecht | 11 Antworten | 29.10.2019 10:57
Hallo zusammen, der Gewerbemietvertrag von K erhält eine Klausel zur Schönheitsreparatur, die folgenden Wortlaut hat: "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, im erforderlichen Umfang und ohne besondere Aufforderung Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durchführen zu lassen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Streichen der Wände, Decke, und Türen. ... Ob die Schönheitsreparaturen erforderlich sind, ist aber eine andere Frage.
Leserforumvon j004 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.07.2017 15:40
Zu den Schönheitsreparaturen zählen das Tapezieren bzw. ... Schönheitsreparaturen durchzuführen?? ... Schönheitsreparaturen durchzuführen??
Leserforumvon NIUBEE | Mietrecht | 30 Antworten | 09.12.2009 20:41
Müssen Schönheitsreparaturen laut diesem Mietvertrag durchgeführt werden? ... Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist unwirksam, da sie starre Fristen enthält. ... Denn im Prinzip bin ich da ganz Deiner Meinung, aber warum benutzen denn dann die Vermieter die Klausel mit den SR ??
Leserforumvon Katze86 | Mietrecht | 13 Antworten | 28.08.2018 14:48
Wenn man den Relativsatz ", dass die Räume renoviert zurückgegeben werden können." weggelassen hätte, dann wäre die Klausel auf jeden Fall gültig. Denn dann würde da nur stehen, dass fällige und notwendige Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. ... Bei 2,5 Jahren normaler Abnutzung sind nunmal keine Schönheitsreparaturen fällig.
Leserforumvon greulix | Mietrecht | 18 Antworten | 09.02.2019 14:51
Sie haben nur selten Schönheitsreparaturen vorgenommen. ... Ist die Klausel damit unwirksam? ... Dass die Schönheitsreparatur-Klausel ungültig sei - nein, für Altverträge gelte das nicht.
Leserforumvon SaraHoock | Mietrecht | 2 Antworten | 04.01.2016 11:44
Was muss passieren, wenn die Mieterin die Schönheitsreparaturen vorgenommen hat? ... Dazu müsste der Vermieter jedoch beweisen, dass über die Klausel ernsthaft verhandelt wurde und die Klausel dabei auch wirklich zur Disposition stand. ... Zitat:Was muss passieren, wenn die Mieterin die Schönheitsreparaturen vorgenommen hat?
Leserforumvon ! Frage | Mietrecht | 20 Antworten | 28.04.2011 18:52
----------------- " " Am 28.4.2011 von nallebjoern1971 § 11 Schönheitsreparaturen von BWE Mietvertrag 11.1. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf seine Kosten, sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. ... Wenn man in 11.1 die Vorschrift dass waschfest zu weißeln ist weglässt und in 11.3 den ersten Satz, dann wäre die Klausel wohl wirksam.
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 16 Antworten | 27.09.2011 11:38
Also ungültige Klausel. ... Das ist keine starre Klausel. ... Wie soll aber eine wirksame Klausel funktionieren?
Leserforumvon Naddel78 | Mietrecht | 1 Antwort | 01.04.2005 11:41
Wir haben auch nur die SR Klausel im Vertrag, nicht das wir beim Auszug auch renovieren müssen, von daher ist es eh klar.... ... Nunw eiß ich nicht wie das mit der SR Klausel gilt, da er uns scheinbar beim Teppich schon übers Ohr hauen will, deshalb wollte ich mal nachfragen.
Leserforumvon epsillon | Mietrecht | 12 Antworten | 15.03.2010 22:03
Hallo Zusammen, ich bin auf die Urteile des BGH gestoßen, in denen es um Schönheitsreparaturen geht. ... Ist die Klausel insgesamt damit gültig? ... Meinst Du, diese Klausel wird durch den obigen Zusatz wieder aufgeweicht ??
Leserforumvon marinalolita | Mietrecht | 9 Antworten | 15.01.2022 13:49
Liebe Community, ich habe eine Frage bzgl. der Schönheitsreparaturen in der Wohnung. ... [/quote] Das sind Kleinreparaturen, keine Schönheitsreparaturen. ... [/quote] Wenn da tatsächlich nicht mehr das steht, wäre die Klausel ungültig.
Leserforumvon VundU | Mietrecht | 3 Antworten | 04.11.2015 14:45
Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter? ... Zitat:Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter? Per Gesetz ist der Mieter nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Leserforumvon mazursky | Mietrecht | 7 Antworten | 24.01.2006 01:17
Fast jede vermieterfreundliche Schönheitsreparaturen-Klausel bringt dieses Urteil nun problemlos zum Kippen. ... Starre Fristen können Sie Ihre Schönheitsreparaturen kosten Renovieren? ... Die bittere Folge: Die starre Fälligkeitsregelung ist unwirksam, da der Mieter so vielleicht renovieren muss, obwohl er noch gar nicht müsste (BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03). ## Weil die Schönheitsreparaturen-Klausel ohne den Fristenplan keinen Sinn macht, erklärte der Bundesgerichtshof kurzerhand gleich die gesamte Schönheitsreparaturen-Klausel für unwirksam.
Leserforumvon guest-12315.12.2016 18:16:54 | Mietrecht | 0 Antworten | 16.06.2010 10:31
Bei Beendigung des Mitverhältnisses sind die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die nach den Regelfristen fällig sind. 3. ... Ich habe dazu das Urteil des Landgerichtes Hannover vom 19.10.2005 gefunden (12 S 49/05) und eine Zusammenfassung: "Eine Klausel im Mietvertrag, nach der der Mieter Schönheitsreparaturen "in der Regel" in bestimmten Abständen auf seine Kosten durchzuführen hat, ist wirksam. ... Weder äußert sich die Klausel zu den tatsächlichen Umständen, unter denen es nicht zur Anwendung der Regelfristen kommen soll, noch beschreibt sie – anders als die Klauseln, mit welchen sich der BGH in den Entscheidungen vom 20.
Leserforumvon mieter86150 | Mietrecht | 3 Antworten | 25.09.2011 13:20
§ 7 Schönheitsreparaturen 7.1 Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. 7.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. 7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden: -alle 4 Jahre: Küche, Bad, Dusche; -alle 6 Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten; -alle 8 Jahre: sonstige Nebenräume. 7.4 Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. ... Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden. 7.5 Endet das Mietverhältnis, bevor die Schönheitsreparaturen fällig sind, so ist der Mieter verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu tragen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.
123·5·10·15·20·25·30·35·40·45·47