649 Ergebnisse für „schönheitsreparaturen bgh“

Leserforumvon alex_m | Mietrecht | 20 Antworten | 31.07.2004 21:13
Am 2.8.2004 von guest123-16 > Schönheitsreparaturen nach einem "starren" (!)... Zitat BGH-Urteil 'Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (…) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht auszuführen. … Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette - 2 Jahre, bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre.' ... Dies entspricht auch meiner (laienhaften) Interpretation des BGH-Urteils.
Leserforumvon Mieterin26 | Mietrecht | 6 Antworten | 02.11.2015 15:38
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Klausel nach dem BGH Urteil von 2015 unwirksam und damit der ganze Paragraph zu Schönheitsreparaturen? Müsste ich demnach nun gar keine Schönheitsreparaturen vornehmen? ... Zitat (von Mieterin26):Jetzt ist meine Frage: Ist diese Klausel nach dem BGH Urteil von 2015 unwirksam und damit der ganze Paragraph zu Schönheitsreparaturen?
Leserforumvon mazursky | Mietrecht | 7 Antworten | 24.01.2006 01:17
Du kennst ja das BGH- Urteil: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Schönheitsreparaturen gibt wenig Anlass zur Freude! ... Starre Fristen können Sie Ihre Schönheitsreparaturen kosten Renovieren? ... Die bittere Folge: Die starre Fälligkeitsregelung ist unwirksam, da der Mieter so vielleicht renovieren muss, obwohl er noch gar nicht müsste (BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03). ## Weil die Schönheitsreparaturen-Klausel ohne den Fristenplan keinen Sinn macht, erklärte der Bundesgerichtshof kurzerhand gleich die gesamte Schönheitsreparaturen-Klausel für unwirksam.
Leserforumvon mikkian | Mietrecht | 8 Antworten | 26.04.2011 08:59
Hi Zusammen, ich bitte um eine Einschätzung zur Gültigkeit der folgenden Aussagen zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: Schönheitsreparaturen Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. ... Die fachgerechte Selbstdurchführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter unbenommen. ... Beim nächsten TE nicht vergessen, dass es jetzt schon 1746 sind ----------------- "Viele Grüße mikkian" Am 26.4.2011 von Ebenezer Wegen der starren, vom tatsächlichen Renovierungsbedarf unabhängigen Abgeltungswerte (BGH VIII ZR 247/05; BGH VIII ZR 52/06). ----------------- "Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :" Am 26.4.2011 von dem User forever known as Mortinghale Eben. ----------------- "" Am 26.4.2011 von mikkian Vielen Dank euch beiden!!!!
Leserforumvon ! Frage | Mietrecht | 20 Antworten | 28.04.2011 18:52
Ich eröffne mal mit: Wirksam. ----------------- "" Am 29.4.2011 von hh 11.1 ist bereits unwirksam, da die Farbwahl nicht vorgegeben werden darf (BGH VIII ZR 224/ 07). Damit macht 11.2 auch keinen Sinn mehr und ist ebenfalls unwirksam. 11.1 und 11.3 Satz 1 sind zusammen eine unzulässige Kumulation, was zur Unwirksamkeit beider Klauseln führt (BGH VIII ZR 308/02). Außerdem ist 11.3 Satz 1 auch für sich alleine genommen unwirksam (BGH VIII ZR 316/06) Insgesamt reicht es also, wenn der Mieter die Wohnung besenrein übergibt.
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 16 Antworten | 27.09.2011 11:38
Zumindest sieht das der BGH so: VIII ZR 143/06 Tatbestand ... 2. ... Genauer gesagt, weil das laut BGH das "Transparenzgebot" verletzt. ... D.h. auch eine laut BGH wirksame Kkausel würde real leer laufen.
Leserforumvon Rector_Skinner2 | Mietrecht | 14 Antworten | 09.08.2010 20:20
Da ich Grundkenntnisse im Mietrecht habe, habe ich mir auch schon vorher den Mietvertrag gründlich angeschaut, leider komme ich mit den Leitsatzurteilen des BGH betreffend Schönheitsreparaturen nicht mehr mit Nun, ich habe folgende Frage: Sind die nachfolgenden Regelungen des Mietvertrages rechtskräftig im Hinblick auf die "starren Fristen" auch in Verbindung mit der %-Regelung oder einer anderen BGH-Meinung? Auszug Mietvertrag: § 4 Schönheitsreparaturen 1. Die Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. 2.
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 12 Antworten | 11.08.2011 13:49
Schönheistreparaturen können auch jetzt noch vereinb. werden, der BGH hat lediglich bestimmte Vereinb. - insbesondere bei festen (starren) Fristen - für unwirksam erklärt. ... Laut Mietrecht hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen... ... BGH VIII ZR 316/06 ----------------- ""
Leserforumvon 1234viele | Mietrecht | 12 Antworten | 08.01.2012 17:54
Was zählt denn sonst noch zu Schönheitsreparaturen ???? ... Die nach der Rechtssprechung des BGH´s für ungülltig erklärt wurde. ... Die nach der Rechtssprechung des BGH´s für ungülltig erklärt wurde.
Leserforumvon Urkman | Mietrecht | 7 Antworten | 27.07.2006 08:34
Hast Du nochmal das BGH-Urteil hierzu ? Am 27.7.2006 von KristijanM schau mal hier http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Renovierungsverpflichtung%20Summierungseffekt.htm BGH, Urteil vom 5. ... Anlage zum Mietsvertrag Zwischen dem vm.und dem Mieter Wird zur Klarstellung entsprechend der Rechtssprechung durch den BGH. zur Doppelbelastung des Mieters durch renovierung und Schönheitsreparaturen nunmehr vereinbart,dass der Mieter die bisher im Mietvertrag und bisherigen Anlagen vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht vornehmen muss.
Leserforumvon guest-12315.12.2016 18:16:54 | Mietrecht | 0 Antworten | 16.06.2010 10:31
Bei Beendigung des Mitverhältnisses sind die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die nach den Regelfristen fällig sind. 3. ... Nicht erlaubt ist hingegen die Formulierung, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen "nach folgenden Regelfristen ... durchzuführen hat". ... Weder äußert sich die Klausel zu den tatsächlichen Umständen, unter denen es nicht zur Anwendung der Regelfristen kommen soll, noch beschreibt sie – anders als die Klauseln, mit welchen sich der BGH in den Entscheidungen vom 20.
Leserforumvon dllngr | Mietrecht | 1 Antwort | 11.02.2010 12:34
Mir ist bekannt, dass es eine Entscheidung des BGH gibt, die besagt, dass, falls ein Mieter im Mietvertrag sowohl zu den üblichen Schönheitsreparaturen (nach Bedarf) als auch zu einer Endrenovierung verpflichtet wird, beide Klauseln unwirksam werden, und der Mieter damit quasi von jeglicher Verpflichtung zur Instandhaltung (im Sinne von Schönheitsreparaturen) des Wohnraums befreit wird, bzw. dass der Vermieter diese Pflicht damit nicht mehr auf den Mieter übertragen kann. ... Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... (die RAL-Codes)] soweit erforderlich[...]. " Kann ich die Teile aus §3.4 i.V.m. §23.2 als Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen UND Endrenovierung verstehen, oder wiederholt §23.2 nur die allgemeine Verpflichtung zu den Schönheitsreparaturen aus §3.4 (keine unangemessene Belastung i.S. der Formulierung des BGH)?
Leserforumvon epsillon | Mietrecht | 12 Antworten | 15.03.2010 22:03
Hallo Zusammen, ich bin auf die Urteile des BGH gestoßen, in denen es um Schönheitsreparaturen geht. ... Des Weiteren ist enthält ein Absatz folgendes: "Sind bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig ... so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil zu zahlen..." ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küche, Bädern... alle drei Jahre - in Wohn- und Schlafräumen...alle fünf Jahre - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre" danach kommt der Absatz vom Anfang des Threads.
Leserforumvon S. Christian Mayer | Mietrecht | 9 Antworten | 02.07.2009 09:43
Nun verlangt man von mir, das ich Schönheitsreparaturen an der Wohnung vornehme, obwohl ich bei Auszug die Wohnung nur 1,5 Jahre bewohnt habe. ... Meine Frage ist nun, ob ich Schönheitsreparaturen vornehmen muss. ... Am 2.7.2009 von hh Eine solche klausel zur Auszugsrenovierung stellt nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist daher unwirksam.
Leserforumvon mw0208 | Mietrecht | 25 Antworten | 12.06.2007 18:15
Dass die starren Fristen bei den Schönheitsreparaturen nicht rechtmässig sind, habe ich mittlerweile rausgefunden (richtig?). ... Here we go. §4 Schönheitsreparaturen 1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen. 2.
Leserforumvon Lumpi1012 | Mietrecht | 20 Antworten | 21.06.2011 20:51
Hilfe wegen Schönheitsreparaturen. ... §8 Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden: 1. ... Sie müssen den Urteilen des BGH folgend folgenden Formulierungen enthalten: Formulierung „im Allgemeinen" zulässig BGH (Aktz.: VIII ZR 230-03) Formulierung „in der Regel" zulässig BGH (Aktz.: VIII ZR 351-04) Das Kammergeicht Berlin hat entschieden, dass bei der Verwendung der Formulierung "regelmäßig" wieder eine unwirksame starre Frist vorliegt.
Leserforumvon paimutan | Mietrecht | 0 Antworten | 14.04.2014 18:23
Der BGH hat dazu im Mai 2013 geurteilt: http://www.rechtsindex.de/mietrecht/3571-urteil-schoenheitsreparaturen-unwirksame-quotenklausel-im-mietvertrag. ... Der BGH hat eine solche Klausel zwar für unwirksam erklärt, aber nach meinem Verständnis nur wenn im Vertrag dem Mieter die Möglichkeit, einen eigenen Kostenvoranschlag vorzulegen, verwehrt wird. ... Müsste ein Anwalt für uns erklären daß wir aufgrund der BGH-Entscheidung eine Renovierung ablehnen oder können wir das auch selbst?
Leserforumvon goldfield73 | Mietrecht | 6 Antworten | 05.10.2004 21:59
Ansonsten solltest du in Zukunft darauf achten, dass du bei einer Wohnung, die zu deinem Einzug nicht renoviert ist, festhältst, dass auch du sie nicht renoviert hinterlassen musst bzw. nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. ... Es gibt auch ein neues BGH Urteil diesbezüglich (VIII ZR 77/03). Nach wie vor gibt es jedoch einen starren Fristenplan, welcher laut BGH ungültig ist (VIII ZR 361/03), und da ändert die Tatsache, dass Du evtl. nur Anteilsmässig dich an den Kosten beteiligen musst nichts daran, dass Dir die Möglichkeit verwehrt wird, evtl. gar keine Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen, da solche evtl. nicht erforderlich sind.
Leserforumvon so377915-33 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.11.2013 17:29
Guten Tag, nachfolgend der Text der anzuwendenen Klauseln meines Mietvertrages zu Schönheitsreparaturen. § 15 Schönheitsreparaturen 1. ... Der Anwalt hat hier möglicherweise auf das BGH-Urteil vom 18.02.2009 (Az.: VIII ZR 166/08) abgestellt, bei dem es um eine unzulässige Farbvorgabe für Renovierungen geht, die während der Mietzeit durchgeführt werden. ... Der BGH spricht aber konkret von "Farbwahl".
Leserforumvon mjjoevermann | Mietrecht | 4 Antworten | 10.01.2014 11:36
Wir haben eine - nach meinen Recherchen - durch Ziffer 3 in § 16 gültige Formulierung zur Abwälzung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf uns, die Mieter, in unserem Vertrag: § 16 Schönheitsreparaturen 1. ... Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffer 2 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffern 2-4, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt oder sich nicht der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereiterklärt oder die Kosten hierfür übernimmt. ... Im BGH Urteil VIII ZR 143/06 (http://lexetius.com/2007,3060) wird eine ähnliche Vormulierung in der Abgeltungsklausel besprochen, aber dort wird explizit auch auf die Möglichkeit zur Verlängerung der Fristen verweisen.
123·5·10·15·20·25·30·33