1.414 Ergebnisse für „schönheitsreparaturen auszug“

Leserforumvon Michael B | Mietrecht | 9 Antworten | 05.07.2004 21:25
Am 6.7.2004 von karamel Hallo, @Alberto: heißt das, es muss explizit drin stehen, dass bei Auszug vor Ablauf der Fristen die Schönheitsreparaturen anteilig getragen werden müssen? ... Gruß karamel Am 6.7.2004 von guest123-16 > @Alberto: heißt das, es muss explizit drin stehen, dass bei Auszug vor Ablauf der Fristen die Schönheitsreparaturen anteilig getragen werden müssen? ... Während der Mietzeit müssen keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, oder wie?
Leserforumvon j004 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.07.2017 15:40
Jetzt möchte ich wissen ob ich bei Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen durchführen muss und falls ja, in welchem Umfang? ... Schönheitsreparaturen durchzuführen?? ... Schönheitsreparaturen durchzuführen??
Leserforumvon Mieter2012 | Mietrecht | 21 Antworten | 30.07.2012 18:41
Der Absatz in unserem Mietvertrag lautet wie folgt: §10 Schönheitsreparaturen 10.1 Während der Mietzeit, spätestens jedoch bei seinem Auszug übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen. 10.2 Schönheitsreparaturen beseitigen die Spuren normaler Abnutzung. ... Vielmehr fordert die Klausel, dass Schönheitsreparaturen, die beim Auszug durchgeführt werden, in weißer Farbe auszuführen sind. ... 10.1 Während der Mietzeit, spätestens jedoch bei seinem Auszug übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen.
Leserforumvon Dhv96er | Mietrecht | 0 Antworten | 09.01.2007 22:33
Fristenplan a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohren, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen - 5 Jahre b)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken - 5 Jahre c)Neuanbringen von Raufasertapeten - 10 Jahre d)Lasieren von Naturholztüren - 10 Jahre §18 Schönheitsreparaturen bei Auszug 1.Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparatur (wie in §7 Abs. 1 aufgeführt) aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermiter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: a)Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der kmosten aufgrund eines Voranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahr 60% ... c)Die Regelung tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. 2.Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. ... Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen nach Ablauf der dort genannten Zeitabstände vorzunehmen. Der Vermieter verlangt nun, nach 2-jähriger Mietzeit beim Auszug, dass alles komplett tapeziert und geweißt wird, obwohl die Zimmer bei Einzug weiß bzw. hell-cremefarben gestrichen wurden sind.
Leserforumvon tiida | Mietrecht | 5 Antworten | 24.02.2010 20:42
Hinsichtlich des Bodenbelags hat der Mieter bei Auszug diesen sauber und - abgesehen von vertraglicher Abnutzung - in einwandfreiem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. ... Teppichböden sind bei Auszug fachgerecht gereinigt zurückzugeben. Parkettboden ist bei Auszug - regelmäßig nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren - fachmännisch abzuschleifen und zu versiegeln.
Leserforumvon Micha26 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.12.2006 22:01
mittlerweile weiß ich, daß die im Mietvertrag fixierten Schönheitsreparaturen aufgrund der enthaltenen starren Fristen unwirksam ist. Was bedeutes das für den Auszug, wenn ich keine Reparaturen während der 8 jährigen Mietzeit nachweisen kann ? müssen die unterlassenen Schönheitsreparaturen dann nachgeholt werden (soweit erforderlich ?)
Leserforumvon seeschwalbe123 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.12.2014 21:03
Hallo, in einem Mietvertrag von 1992 steht zum Thema Renovierung/Schönheitsreparaturen nur folgendes: Der Mieter hat außerdem nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung: a) die Schönheitsreparaturen auszuführen Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung liegen mir nicht vor. ... Muß bei dieser Formulierung die Wohnung beim Auszug vom Mieter renoviert übergeben werden ?
Leserforumvon maris123 | Mietrecht | 9 Antworten | 11.10.2012 12:30
Hier nun der Auszug aus meinem Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen: 1. ... Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. 3. ... Sowohl feste Termine als auch "Schönheitsreparaturen bei Auszug"?
Leserforumvon VundU | Mietrecht | 3 Antworten | 04.11.2015 14:45
In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug. ... Kann ich bei Auszug unrenoviert übergeben? Gruß VundU Am 4.11.2015 von cauchy Zitat:In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug.
Leserforumvon hanibal06 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.02.2008 20:15
In meinem Mietvertrag ist folgendes Vorgesehen: "Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in den Küchen, Bad alle drei Jahren; in allen anderen Räumen alle 5 Jahre. ... Desweiteren bin ich verpflichtet bei Auszug "anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen auf Grund eines Kostenvorschlages eines Malerfachbetriebes (nach starren Fristen) zu zahlen". ... Vielen Dank Henning Am 3.2.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 3.2.2008 von hh Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in den Küchen, Bad alle drei Jahren; in allen anderen Räumen alle 5 Jahre.
Leserforumvon Birne Helene | Mietrecht | 1 Antwort | 25.06.2010 22:55
Der Vermieter hat vorgeschlagen er lässt einen Maler kommen der die Schönheitsreparaturen durchführt und wo notwendig streicht. ... Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (Mieter und Vermieter stehen als Auswahl im Vertrag zur Verfügung, und "Mieter" ist angekreuzt) Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen. ... Muss ich die Schönheitsreparaturen bei Auszug übernehmen (obwohl ich nur zwei Jahre in der Wohnung gewohnt habe)?
Leserforumvon Krauti | Mietrecht | 17 Antworten | 29.05.2009 11:01
Guten Morgen, bei uns steht im nächsten Monat der Auszug an. ... Ich habe anbei einmal den Auszug aus dem Mietvertrag kopiert. ... Schlafräume, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre - Lackanstriche alle 7 Jahre - Garage und Waschraum vor dem Auszug 14.3 Alle Schönheitsreparaturen sind bis zur Beendigung des Mietverhältnisses auszuführen.
Leserforumvon bankosi | Mietrecht | 9 Antworten | 27.02.2010 18:26
Eine Beteiligung an Schönheitsreparaturen bei Auszug o.ä. ist nicht aufgeführt. Kann der Vermieter nun eine Beteiligung nach Auszug einfordern? ... Formulierung zu den Schönheitsreparaturen kennen. quote:Nun steht in der Klausel zu den Schönheitsreparaturen, diese müssen fachgerecht durchgeführt werden.
Leserforumvon Zahlmeister2 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.06.2014 22:25
Hätte ich dem Ex-Mieter vorab die Gelegenheit geben müssen selbst Schönheitsreparaturen nach seinem Auszug zu ermöglichen, oder hätte der Mieter eigenständig die Schönheitsreparaturen bis zu seinem Auszug durchführen müssen? ... Daher wurden diese Flächen von den Schönheitsreparaturen ausgenommen. ... Ist dies Sinngemäß auch für Schönheitsreparaturen anzuwenden?
Leserforumvon marl karx | Mietrecht | 8 Antworten | 28.01.2009 10:03
Renovierung beim Auszug unwirksam sind. Unten habe ich mal den entsprechenden Auszug aus meinem Mietvertrag abgetippt. ... Viele Grüße §13 Schönheitsreparaturen Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen.
Leserforumvon caramellchen123 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.08.2013 23:50
Auszug aus dem Mietvertrag: § 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses 2. ... Desweiteren: § 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug "1. ... Und macht alle Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unwirksm.
Leserforumvon guest-12316.03.2013 23:28:21 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.07.2010 12:50
Hallo alle zusammen, A zieht demnächst aus seiner Wohnung aus und hat gehört, dass es neue Regelungen für Schönheitsreparaturen beim Auszug gibt. ... Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel: In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre ca. (…) Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: (…) Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
Leserforumvon khx | Mietrecht | 13 Antworten | 26.12.2008 14:32
Bei Auszug ... sind Schönheitsreparaturen nach folgender Maßgabe durchzuführen:" Und dann kommt die bekannte Abgeltungssache je nach dem, wie lange die letzte Reparatur zurückliegt. Ich war zwei Jahre drin, es war also regulär kein Anstreichen erforderlich, ich müsste aber dann nach Kostenvoranschlag anteilig bei Auszug bezahlen. ... Dem Mieter wird die Möglichkeit eröffnet, die Schönheitsreparaturen selbständig, jedoch fachgerecht, auszuführen."
Leserforumvon Ich_bins123 | Mietrecht | 4 Antworten | 19.10.2016 08:34
Guten Tag, ich hoffe auf Ratschläge zu Schönheitsreparaturen beim Auszug, in meinem Fall ist es etwas speziell. ... Vertragsgemäß ist der Zustand des Mietgegenstandes, wenn alle Räume geräumt und gereinigt, weiß angestrichen, Schäden beseitigt und fällige Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden." ... Dann wäre sie ja bei Auszug quasi in einem besseren Zustand als vorher?!
Leserforumvon willow4 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.05.2011 12:07
Zitat aus dem MV § 4 Schönheitsreparaturen quote:Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... Bei Auszug bzw. Abnahme der Wohnung müssen alle o.g. § 4 Schönheitsreparaturen malermäßig ausgeführt, bzw. durch eine Fremdfirma erledigt worden sein.
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