Als einzige Alternative sieht der Mieter den Auszug. ... Bestünde für den Mieter Aussicht auf Erfolg, diesbezügliche Schadensersatzforderungen gegen den Vermieter geltend zu machen oder könnte zB. auf Renovierung bei Auszug verzichtet werden? Den Einzug und die Ausgaben wurde schließlich mit bestem Gewissen auf ein längeres Mietverhältniss getätigt, die Nötigung zum Auszug liegt durch die nichterfolgte Mängelbeseitigung des Vermieters vor.
Daher würde man von mir dafür Schadensersatz verlangen. ... Bin ich dazu verpflichtet den Schadensersatz zu zahlen wenn ich innerhalb der gesetzten Frist noch streiche? ... Ob du eventuell Schadensersatz zahlen muss, kann keiner hier im Forum beurteilen.
Auszug, Renovierungspflicht
4,5 von 5 Sterne
Bei Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem fachgerechten renovierten Zustand zurück geben. ... Nach diesem Urteil (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12) könnte der Mieter Schadensersatz für bunte Wände schulden. So ein Schadensersatz kann aber auch bei 0 Euro liegen, wenn die Wohnung aufgrund der Mietzeit eh nur renovierungsbedürftig zurückgegeben werden müsste.
Mein Lebensgefährte und Vater können bezeugen das die Teppichleisten bei Auszug an den Wänden waren, sämtliche Beweisfotos der Wohnung sind leider nicht mehr vorhanden da mein Rechner in der Reparatur war und die Daten vorher nicht gesichtert wurden... ... Ich muß dazu sagen das die Teppichleisten eh von mir gekauft wurden da bei Abnahme zwar welche vorhanden waren, diese aber samt Auslegware vom Vormieter bei Auszug mitgenommen wurden. ... Mein Lebensgefährte und Vater können bezeugen das die Teppichleisten bei Auszug an den Wänden waren Dass Leisten vorhanden waren lässt sich nicht bestreiten.
Ist es in Ordnung wenn ich einen eigenen Handwerker bestelle, der den Schaden schon vor meinem Auszug beseitigt? ... Schadensersatz wegen Mietausfall wird er nicht verlangen können. ----------------- "" Am 3.11.2012 von guest-12304.07.2013 09:50:00 Hallo, meiner Meinung nach ist es nicht in Ordnung, wenn Du eigene Handwerker bestellst und den Schaden reparieren läßt. Warum will der Vermieter die Reperatur nach Deinem Auszug durchführen?
Guten Abend zusammen, Folgender fiktiver Fall: Der Schadensersatz eines Vermieters erlischt ja bekanntlich nach 6 Monaten. 8 Monate nach Auszug, ohne Auszahlung der Kaution, möchte der Vermieter nun einen Teil der Kaution zurück behalten ( angeblicher Schaden an Wandfliesen). ... Ein Nachmieter zog auch unmittelbar nach meinem Auszug in die Wohnung. ... Da muss das Auto auch nicht repariert werden, um Schadensersatz zu bekommen.
Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
4,5 von 5 Sterne
Damit wäre im Erfolgsfall Schadensersatz durch B zu zahlen und zwar sowohl die Umzugskosten als auch die Differenz der neuen Miete, die A in der neuen Wohnung zu zahlen hat. ... Mittlerweile wohnt nicht der Bruder des B, sondern B selbst in der Wohnung, hat aber die Wohnung seit dem Auszug der A 2 Jahre lang an andere Leute vermietet. Danke für die Einschätzzungen Am 22.2.2018 von AntoineDF Hallo "go484738-42", richtig ist, dass bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung Schadensersatz zu leiten wäre.
Beim Auszug und bei der Übergabe waren ca. 10 Zeugen dabei. ca. 1 Monat nach dem Auszug erhielt die RA und die ehemalige Mieterin per EWE einen Bericht und diverses Bildmaterial, welches über die Schäden Bericht erstattete mit dem Hinweis, daß die 1200 € weg sind und der Rest dann eingeklagt wird. ... Vor 3 Wochen also ca. 2 Jahre nach Auszug will die Dame Ihre Kaution und hat Klage bei Gericht eingereicht. ... Mängelliste beim Auszug: Mängelliste bei Übergabe der Wohnung Sinsheimer Str. 30 Kirchardt an den neuen Mieter Übergabetag: 2.11.2006 Vermieter: Bei der Übergabe der Wohnung wurden folgende Mängel festgestellt, die durch die Vormieter verursacht worden sind und schnellstmöglich durch den Vermieter beseitigt werden.
Schadensersatz ist in Höhe des wirklich entstandenen Schadens geltend zu machen. ... Schadensersatz bezogen auf einen etwaigen Mietausfall ist dort etwas schwerer zu erreichen. ... Allerdings war das Zimmer nach dem Auszug nicht bewohnbar (wegen starkem Geruch, nur durch auswechseln des Bodens ging dieser weg.
Ich habe folgende Frage: Muss eine weinrote Wand bei Auszug vom Mieter weiß/neutral gestrichen werden unter folgenden Bedingungen? ... Am 29.9.2017 von hh Da die Wohnung bereits in knalligen Farben übernommen würde, muss beim Auszug die weinrote Wand nicht gestrichen werden. ... Der TenorZitat:Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.Das Urteil ist also nicht anwendbar.
Mieterin C möchte auch selber ausziehen, allerdings sich den Auszug bezahlen lassen und beauftragt jemanden mit dem Entwurf eines Mietaufhebungsvertrages. ... Die Klausel wir in den Mietaufhebungsvertrag aufgenommen, von beiden Parteien unterschrieben und der Mietaufhebungsvertrag wird vollzogen. 6 Monate nach Auszug erreicht Vermieter AB ein Schreiben, in dem Klage auf Schadensersatz aufgrund rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarfskündigung angekündigt wird, da Vermieter AB die Wohnung noch nicht bezogen haben. ... Es ist ja quasi schon ein Schadensersatz bezahlt worden.
Zudem bin ich damals mit Partner eingezogen, dieser ist bereits vor fünf Jahren ausgezogen, der Vertrag läuft aber seitdem auf beide, da der Vermieter einer Änderung nie zugestimmt hat .das ich bunte Wände neutral streiche vorm Auszug, ist selbstverständlich, aber sonst? ... Am 12.8.2018 von cauchy Zitat (von Calista77):das ich bunte Wände neutral streiche vorm Auszug, ist selbstverständlich, aber sonst?... Wenn du sie bunt zurückgibst und dadurch dem Vermieter ein Mehraufwand für die Renovierung entsteht, dann kann er Schadensersatz in Höhe des Mehraufwandes verlangen.
Hallo, beim Auszug habe ich mich darauf geeinigt eine Pauschale von 250€ zu zahlen, die mit der Kaution verrechnet werden kann. ... Am 29.9.2017 von cauchy Zitat (von Valerieta):beim Auszug habe ich mich darauf geeinigt eine Pauschale von 250€ zu zahlen, die mit der Kaution verrechnet werden kann. ... In diesem BGH Urteil (BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07) hat ein Mieter Schadensersatz zugesprochen bekommen, weil er aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel renoviert hatte.
Trotz Absprachen zog der Vermieter nach Auszug vor Gericht und klagte darauf das, dass Carport in sein Eigentum übergeht. ... Allerdings äußerte die Richterin das uns ein angemessener Schadensersatz zusteht. ... Jetzt meine Frage, ich möchte meinen ehemaligen Vermieter natürlich erst einmal per Post dazu auffordern diesen Schadensersatz zu leisten.
Moin, ich habe unrenoviert eine Wohnung übernommen und bei der Übergabe unterschrieben, daß ich den Teppich bei Auszug entferne, der Teppich lag bereits in der Wohnung und war auch schon von meiner Vormieterin übernommen wurden. ... So ich habe bereits ein Urteil gefunden, hier jedoch hat der Mieter den verklebten Teppich halbwegs entfernt und der Vermieter fordert nun Schadensersatz für die Beseitigung des restlichen Klebers und Nivillierung des Bodens, dort sagt das Urteil, der Mieter muss dies nicht tragen, da auch hier der Mieter das vorher nicht wusste, dass der Teppich verklebt ist. ... Am 10.1.2024 von Solan196 [quote=go485327-9]Bodenbeläge werden übernommen und bei Auszug entfernt[/quote] Vorgedruckt oder handschriftlich eingefügt?
Sollte nun nach unserem Auszug die Wohnung nicht selbstgenutzt, sondern anderweitig vermieter werden, hätte ich die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen? ... Meine Frage lautet also, ob ich jetzt Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann, wenn ich nachweisen kann, dass die Eigendbedarfskündigung vorgeschoben war, obwohl ich „freiwillig" ausgezogen bin? Vielen Dank im Voraus Am 21.3.2022 von Harry van Sell [quote=Curacao42]ob ich jetzt Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann, wenn ich nachweisen kann, dass die Eigendbedarfskündigung vorgeschoben war, obwohl ich „freiwillig" ausgezogen bin?
Für einen eventuellen Schadensersatz kommt es also auch darauf an, ob die Wohnung eh renovierungsbedürftig ist und ob ihr zur Renovierung verpflichtet wäret. ... Ein heller Anstrich bei Auszug ist ja grundsätzlich notwendig, wie das BGH 2013 wohl entschieden hat: www.sueddeutsche.de/geld/urteil-des-bundesgerichtshofes-mieter-muessen-bunte-waende-bei-auszug-hell-streichen-1.1811797 Die Frage ist nur, ob eine einheitliche Farbgebung notwendig ist. ... Eine Klausel, die daraus Schadensersatz konstruieren will, wird vermutlich ungültig sein.
Hat er wirklich das Recht, diesen "Schadensersatz" zu verlangen? Immerhin habe ich rechtzeitig gekündigt und habe sogar auf seinen Wunsch hin meinen Auszug vorverlegt, sodass er früher wieder vermieten kann. ... Hat er wirklich das Recht, diesen "Schadensersatz" zu verlangen?
Dieser Schadensersatz kann aber auch bei 0 Euro liegen. ... Du stehst dann bei Auszug jedoch vor dem Problem "mitnehmen oder nicht". ... Du stehst dann bei Auszug jedoch vor dem Problem "mitnehmen oder nicht".
Mein Vermieter will, dass ich die farbigen Wände schon vor Auszug weiß streiche. ... Lies dir das Urteil durch und du stellst fest, dass der Mieter bei Rückgabe grell-bunter Wände Schadensersatz zahlen muss. Der entscheidene Punkt steht jedoch ganz am Ende des Urteils (und in dem dort verlinkten Urteil): Ein Schadensersatz besteht bei einer ohnehin renovierungsbedürftigen Wohnung in dem Mehraufwand, den der Vermieter durch die bunten Wände hätte.