240 Ergebnisse für „reparatur kleinreparaturen“

Leserforumvon MariusD | Mietrecht | 2 Antworten | 18.07.2011 21:42
In dem Vertrag habe ich eine Regelung zu Kleinreparaturen, die unter weiteren Vereinbarungen extra aufgezählt ist und wie folgt lautet: "Kleinreparaturen: Nur wenn jede kleine Reparatur nicht teurer als DM 150,- ist und die Kosten insgesamt im Jahr nicht mehr als DM 400,- übersteigen" Nun dieses Jahr ist eine Herdplatte kaputt gegangen. ... Und ich nicht mehr als 200 Euro im Jahr für Kleinreparaturen durch mehrere Rechnungen bis zu 75 Euro bezahlen muss.
Leserforumvon michhi | Mietrecht | 1 Antwort | 07.10.2003 18:17
Im Hinblick auf eventuelle Kleinreparaturen ist im Mietvertrag ein Betrag pro Einzelfall in Höhe von jeweils 100 EUR, und bis zu 500 EUR pro Jahr vorgesehen. Allgemein geht man von einem Betrag in Höhe bis zu 75-80 EUR pro Reparatur und einem Höchstbetrag von 150 EUR, bzw. 8%-10% der Nettojahreskaltmiete aus.
Leserforumvon meier19 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.06.2018 12:13
Dort steht, dass der Mieter die Kleinreparaturen selbst bezahlt. ... Zu zahlen sind entweder die vollständigen Reparaturkosten nach Abschluss der Reparatur oder nichts ( je nach Betrag und Kleinreparaturenklausel). ... Wenn die Reparatur damit über der Maximalsumme landet (vermutlich hier nicht zu erwarten), muss der Mieter gar nichts zahlen.
Leserforumvon Melvin28 | Mietrecht | 5 Antworten | 03.09.2015 22:06
Jede Reparatur, die teurer ist, ist keine Kleinreparatur mehr. ... Da die Ursache für die Reparatur Verschleiß ist, muss der Vermieter sie komplett selbst zahlen. ... Am 4.9.2015 von Anitari 1) Beschränkung auf Kleinreparaturen (Definition): Unter Kleinreparaturen sind gemäß § 28 Abs. 3 der II.
Leserforumvon Trinitro | Mietrecht | 4 Antworten | 25.10.2023 16:21
Zählen zu den Kleinreparaturen laut dieses Absatzes auch das Einstellen verzogener Türen und Fenster? ... Dieser hat für die Reparatur 1,5 h benötigt. ... Dieser hat für die Reparatur 1,5 h benötigt.
Leserforumvon ahnunglos | Mietrecht | 4 Antworten | 23.03.2013 17:02
Begründung ist, dass laut Mietvertrag Kleinreparaturen von mir selbst durchgeführt werden müssen. ... Oder nach der Reparatur müsste ich doch zumindest ein Schreiben unterzeichnen das diese Arbeit abgeschlossen wurden ist und ich damit einverstanden bin?!
Leserforumvon Rockylinie | Mietrecht | 5 Antworten | 12.09.2015 17:08
Bestandteil meines Mietvertrages ist u.a. die Verpflichtung als Mieter, die Kosten für Kleinreparaturen in der Wohnung bis zu einem Betrag von 100 Euro zu übernehmen. ... Diese kam dann auch, reparierte das Leck an der Heizungszuleitung (irgend eine Rohrleitungsdichtung) und ließ mich die Ausführung der Reparatur mit meiner Unterschrift bestätigen. ... Ich habe als ALG2-Empfänger kein Geld für eine weitere Reparatur.
Leserforumvon grizzly0304 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.10.2016 08:49
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage zu den Kleinreparaturen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da meine Google-Suche nicht wirklich eindeutige Ergebnisse ausgeworfen hat. In unserem Mietvertrag ist festgehalten, dass wir als Mieter verpflichtet sind, Kosten für Kleinreparaturen zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur 170 € netto nicht übersteigen. ... Das fällt sowieso nicht unter Reparatur, da ausgetauscht werden soll.
Leserforumvon Mencey | Mietrecht | 8 Antworten | 28.06.2015 14:10
Wenn die gilt, mußt Du die Reparatur von Bett und Badezimmerschrank bezahlen. ... Nur wenn sich die Reparatur unter den Obergrenzen der Klausel bewegt. ... Nur wenn sich die Reparatur unter den Obergrenzen der Klausel bewegt.
Leserforumvon Bernd Kowalsky | Mietrecht | 11 Antworten | 18.02.2009 14:38
Hi, in meinem bisherigen Einheits-Mietvertrag bin ich mit 100DM (~51€) an je anfallender Kleinreparaturen beteiligt. ... Mein Vermieter drängt mich nun zu einer Vertragsänderung/Anpassung/Neuvertrag um in Zukunft 100€ pro Reparatur zu erhalten - darf er das? ... Wenn das Mietverhältnis gut ist und nicht soviele Kleinreparaturen anfallen, würde ich auf freiwilliger Basis mich mal mit 100 € an solch einer Reparatur beteiligen.
Leserforumvon hanafrag | Mietrecht | 7 Antworten | 16.09.2014 14:37
MV sind Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 100 € pro Fall, bzw. bis 8% der JM (netto) vom Mieter zu übernehmen. ... Dabei ist es unerheblich, ob der Betrag die Grenze für Kleinreparaturen überschreitet. In so einem Fall muss IMMER zuerst der Vermieter informiert und diesem Gelegenheit gegeben werden, zu reparieren oder zumindest über die Vergabe der Reparatur zu entscheiden. ----------------- " " Am 16.9.2014 von Anjuli123 Mal abgesehen davon kostet so ein Duschschlauch ca. 11-12 Euro.
Leserforumvon Olgafischi | Mietrecht | 11 Antworten | 23.01.2009 16:31
Das sind schon keine Kleinreparaturen mit Sicherheit. ... Gehört Rechnung trotzdem zu Reparatur? ... Am 23.1.2009 von justice005 Kleinreparaturen dürfen nur bis zu 75,- Euro auf den Mieter umgelegt werden.
Leserforumvon BlueAngel285 | Mietrecht | 7 Antworten | 02.05.2009 18:04
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Kosten für Kleinreparaturen (inkl. ... Ich habe aber nun im Internet gelesen, dass Thermen keine Kleinreparaturen darstellen... ... Sind das Kleinreparaturen oder ist das so eine grundlegende Reparatur, die der VM übernehmen muss?
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 26.07.2016 11:45
Guten Tag, wir haben in unserem Mitvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen von bis 200 Euro pro Einzelfall und Begrenzung auf 8% der JAhreskaltmiete. ... Zur Höhe siehe z.B. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kleinreparaturen-12-betragsmaessige-begrenzung_idesk_PI17574_HI2730426.html. ... Am 26.7.2016 von Anitari Zitat (von fb414537-50):dass die Klausel unwirksam ist und wir somit gar nichts zur Reparatur beitragen müssen und auch für zukünftige Reparaturen nicht.
Leserforumvon sajopaja | Mietrecht | 3 Antworten | 02.01.2012 16:30
Die Rechnung bezahlte ich erst mal nicht, da meiner Meinung nach die Reparatur nicht erfolgreich war. ... 3.Muss ich eventuell beide Rechnungen bezahlen wenn die Summe unter den 100 Euro (Maximale Summe pro Kleinreparaturen) liegt? ... Nein, das Entlüften der Heizung durch einen Installationsservice fällt nicht unter Kleinreparaturen.
Leserforumvon alyssa3334 | Mietrecht | 21 Antworten | 31.10.2022 17:01
Eine Bekannte meinte allerdings zu mir, dass Kleinreparaturen-Klauseln in Mietverträgen häufig unwirksam sind. ... [quote]Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120,00€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. ... [/quote][quote=alyssa3334]Bekannte meinte (..), dass Kleinreparaturen-Klauseln in Mietverträgen häufig unwirksam sind.
Leserforumvon NielsBottin | Mietrecht | 13 Antworten | 01.09.2022 11:47
Also habe ich den Vermieter umgehend informiert und mich parallel auch mal erkundigt, wie teuer die Reparatur bei Installateuren vor Ort wäre (um 120 Euro mit neuem Wasserhahn bzw. mind. 80 Euro mit Besorgung der Kartusche). ... Laut MIetvertrag muss ich Kleinreparaturen bis 75 Euro selbst tragen. ... Und der hat die Reparatur mit 75,- berechnet.
Leserforumvon dramat | Mietrecht | 5 Antworten | 27.10.2023 11:21
Diese ist der richtige: §10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. ... MwSt., bei mehreren Kleinreparaturen maximal 300,-EUR inkl. ... Diese ist der richtige: §10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe.
Leserforumvon Freisinn | Mietrecht | 18 Antworten | 27.07.2010 21:10
Aktuell geht es um die Reparatur eines Rolladengurtes für 50,50€ plus MwSt=60,10€ ----------------- "" Am 27.7.2010 von dem User always known as Mortinghale quote:sind die vertraglich vereinbarten 52,-€ absolut verbindlich und rechtssicher? Genau. ----------------- "" Am 28.7.2010 von Michael32 Somit wäre die von Dir angesprochene Reparatur reine Vermietersache, Du musst auch keine "Zuzahlung" leisten. ----------------- " " Am 28.7.2010 von dem User always known as Mortinghale Na ja, der genaue Text wäre schon interessant. ----------------- "" Am 28.7.2010 von Michael32 Morthi, noch Hoffnung wg. der MwSt ??
Leserforumvon siirhenry | Mietrecht | 14 Antworten | 04.12.2019 20:04
Guten Tag, muss ich die Reparatur des Heizkörperventil von 35,70€ brutto als Mieter zahlen? ... Auf dem Vermieterschreiben steht jedoch nur Reparatur Heizkörperventil. ... Auf dem Vermieterschreiben steht jedoch nur Reparatur Heizkörperventil.
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