264 Ergebnisse für „protokoll schönheitsreparaturen“

Leserforumvon Dookiestar | Mietrecht | 6 Antworten | 22.03.2015 21:04
Meine Frage ist jetzt, ob die Fotos mit als Beweis genommen werden können, oder hebt das Protokoll die Fotos auf, da im Protokoll nichts von vergilbten Türen steht? ... Möglicherweise für dich relevant: Wenn die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (musst du als Mieter beweisen), musst du keine Schönheitsreparaturen ausführen. ... Am 22.3.2015 von Dookiestar "Wenn die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (musst du als Mieter beweisen), musst du keine Schönheitsreparaturen ausführen."
Leserforumvon guest-12320.04.2019 22:35:54 | Mietrecht | 17 Antworten | 19.04.2019 22:09
Ich habe im Mietvertrag eine Klausel in der steht, dass ich Schönheitsreparaturen selbst leisten muss, zudem habe ich aber ein Übergabe Protokoll von Vormieter zu Mieter (mich) in der die Schönheitsreparaturen vom vormieter auf mich abgewälzt wurden und auch Mängel offen gelegt wurden, das Übergabe Protokoll mit der Vermietung widerspricht sich aber, zum einen steht drauf das zum Zeitpunkt der Übernahme keine Mängel waren und ich die Wohnung saniert übernommen habe, zum anderen steht aber drauf das die Mängel vom Vormieter an mich übergehen, es steht aber nicht offengelegt welche Mängel, Widerspricht sich alles sehr. ... Zitat (von go513539-28):zudem habe ich aber ein Übergabe Protokoll von Vormieter zu Mieter (mich) in der die Schönheitsreparaturen vom vormieter auf mich abgewälzt wurden Da du mit dem Vormieter vermutlich kein Vertragsverhältnis hast/hattest, könnte ein solches Protokoll höchstens als Beweis dienen, wie der Zustand der Wohnung zum Einzug war (nämlich unrenoviert). ... Gerade auch aus dem Grund weil kein Protokoll geschrieben wurde.
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 16 Antworten | 27.09.2011 11:38
Wir haben nur eine Verwaltung und diese besteht auf Schönheitsreparaturen. ... Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen. 1 Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. ... Hat der Mieter die Schönheilsreparaturen übernommen, so sind die nach Nr. 5 Abs. 2 AVB fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen, Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen an die GAGFAH zu zahlen.
Leserforumvon Alexvb | Mietrecht | 7 Antworten | 02.12.2014 19:11
----------------- "" Am 3.12.2014 von quiddje Es ist ein Unterschied, ob auf Schönheitsreparaturen verzichtet wird oder auf Schadenersatz. ... Außerdem sollte in diesem Protokoll vermerkt sein, dass der Laminatfußboden, sowie die Fußleisten mein Eigentum sind. ... Schönheitsreparaturen bleiben von diesem Vertrag unberührt."
Leserforumvon Skywalker83 | Mietrecht | 4 Antworten | 21.02.2014 17:49
Wir kündigen nun und befürchten, das der VM eine komplette Renovierung verlangt, das würde durch übliche Schönheitsreparaturen notwendig werden. Im Mietvertrag steht die übliche "Schönheitsreparaturen-Klausel", aber auch:"...das Haus wird im derzeitigen Zustand übernommen". ... Da es kein Protokoll, keine Fotos, etc., gibt, dürfte es u.U. schwierig werden, die Beweise zu unseren Gunsten zu finden.
Leserforumvon froschauge | Mietrecht | 2 Antworten | 02.07.2015 21:06
Habe mit Hausmeister nach Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht in dem die Malerarbeiten im Flur bemägelt wurden Jetzt kam Post vom Vermieter das er ein Maler beauftragt hat die ganze Whg.zu streichen.Im Protokoll wurde nur der Flur beanstandet.Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden. -- Editier von froschauge am 02.07.2015 21:08 Am 2.7.2015 von cauchy Zitat:Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden. ... Wann bist du ausgezogen und wann kamen die Forderungen, was stand wortwörtlich im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und was stand wortwörtlich im Übergabeprotokoll?
Leserforumvon *stapelia* | Mietrecht | 2 Antworten | 20.09.2005 11:18
Es gibt ein Protokoll, auf dem alle Mängel angekreuzt sind. ... Grundsätzlich: Schönheitsreparaturen umfassen nur Anstrich- und Tapezierarbeiten, nicht aber Reparaturen. ... In so einem Fall wäre das Bestehen auf Schönheitsreparaturen rechtsmißbräuchlich und ein Verstoß gegen Treu und Glauben.
Leserforumvon Schattengestalt | Mietrecht | 19 Antworten | 19.10.2019 17:16
Zusätzlich existiert ein Protokoll der Wohnungsübergabe. ... Betriebskosten und Hausordnung und dem Übergabe-Protokoll nie etwas erhalten habe. ... Einmal das Übergabe-Protokoll der Wohnung, zusätzlich der "Wohnraummietvertrag", welcher die oben gezeigten 15 Paragraphen enthält.
Leserforumvon goldfield73 | Mietrecht | 6 Antworten | 05.10.2004 21:59
Hallo, also bin am 15.12.2003 in die Wohnung gezogen.Laut Protokoll des damahligen Verwalters waren die Wohnräume abgenutzt und renovierungsbedürftig.Habe jetzt fristgemäß gekündigt.Im Mietvertrag steht :1. ... Ich denke, dass ist so zu verstehen, dass du ( wie unter Punkt 6 gesagt) anteilmäßig zahlen musst : für die Schönheitsreparaturen in Bad Küche Dusche, 1/3 der Kosten ( Das diese ja alle 3 Jahre fällig sind) für die Nebenräume 1/7 der Kosten. ... Ansonsten solltest du in Zukunft darauf achten, dass du bei einer Wohnung, die zu deinem Einzug nicht renoviert ist, festhältst, dass auch du sie nicht renoviert hinterlassen musst bzw. nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist.
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 14 Antworten | 13.02.2013 13:10
Angenommen zu den Schönheitsreparaturen stünde im MietV: "Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgereicht auszuführen. (...). ... Für den Fall, das der Vermieter das Protokoll nicht unterschreiben will, sollte man einen Zeugen dabeihaben, der Fotos von allen Wänden usw. macht. ... Soll ein Studienkollege als Zeuge mit gehen und alles soll fotografiert und in einem Protokoll festgehalten werden.
Leserforumvon Remote | Mietrecht | 13 Antworten | 04.02.2016 11:00
Das Protokoll würde naiver Weise vom Mieter unterschrieben werden, weil er nicht den Eindruck hatte, die Schönheitsreparaturen somit unwiderruflich zu akzeptieren. ... Das Protokoll wurde bereits vor 3 Wochen unterschrieben. ... Die Hausmeister haben gesagt dass sie sich bei der Genossenschaft im Nachhinein noch informieren wollen, welche Schönheitsreparaturen tatsächlich durchgeführt werden müssen und so den Eindruck erweckt, das Protokoll wäre nicht endgültig und müsse unterschrieben werden.
Leserforumvon Danny_8008 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.10.2020 14:41
Zum Einzug habe ich mich schriftlich dazu bereit erklärt, dass ich die Schönheitsreparaturen der Vormieterin übernehme. ... Wenn z.B. beim Auszug ein "Protokoll" gefertigt und vom Mieter unterschrieben werden soll und in dem Protokoll steht drin " Der Mieter zahlt eine komplette Wohnungsrenovierung", dann wäre das möglicherweise sogar gültig und der Mieter hängt drin. Daher möchte ich in aller Vorsicht anmerken, dass meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht.
Leserforumvon Lenirecht123 | Mietrecht | 21 Antworten | 21.11.2015 11:10
Unterschreibt der Vermieter das nicht, dann behalte ich die Schlüssel und fertige ein neues Protokoll an, welches ich ihm dann plus Schlüssel per Einschreiben und Rückschein zusende. ... Es bleibt ein einseitiges Protokoll welches der Vermieter nicht anerkennen muss. ... Wenn ich ihm mein Protokoll plus Unterschriften der Zeugin und mir zeige, ihm die Schlüssel geben will und fahren muss.
Leserforumvon Miquele | Mietrecht | 3 Antworten | 21.02.2005 10:56
Zum Beispiel einen Renovierungskostenzuschuss vom Vermieter verlangen (wir müssen Teppich/Laminat verlegen, auf jeden Fall einige Wände neu tapezieren und komplett streichen) oder schriftlich im Protokoll festhalten, dass wir die Wohnung auch unrenoviert wieder übergeben (wollen z.B. 1 Zimmer dunkelrot streichen)??? ... Auf die laufenden Schönheitsreparaturen wirkt sich der unrenovierte Zustand der Wohnung bei Einzug nicht aus. Der Vermieter kann bei Auszug die Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen verlangen (eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorausgesetzt).
Leserforumvon sonnchen100 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.07.2006 22:04
Der Vermieter schrieb diese Mängel - wie folgt: am ... von ... der Nachmieterin festgestellt Mängel - nachträglich in das bereits vom Vormieter unterzeichnete Protokoll (ohne Information an diesen). ... Tapezieren ist normalerweise sowieso kein Bestandteil der Schönheitsreparaturen. ... Gruß Islabonita -- Editiert von islabonita am 08.07.2006 08:10:23 Am 8.7.2006 von islabonita , -- Editiert von islabonita am 08.07.2006 08:10:58 Am 8.7.2006 von sonnchen100 im Protokoll stand für das betreffende Zimmer i.O. und auch für den betreffenden Teppich i.O. jetzt heißt es aber die Flecken wären als feuchte Stellen zu sehen gewesen und an der wand befinden sich mit Krepp nachgebesserte Stellen die im Tageslicht nicht zu sehen gewesen sind...
Leserforumvon Diriana | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2006 09:23
Fast jede vermieterfreundliche Schönheitsreparaturen-Klausel bringt dieses Urteil nun problemlos zum Kippen. ... Weil die Schönheitsreparaturen-Klausel ohne den Fristenplan keinen Sinn macht, erklärte der Bundesgerichtshof kurzerhand gleich die gesamte Schönheitsreparaturen-Klausel für unwirksam. ... Uns wurde zum Verhängnis, dass zwar in dem Protokoll der einwandfreie Zustand bescheinigt wurde, dort aber nicht stand, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Leserforumvon judth | Mietrecht | 13 Antworten | 11.04.2017 12:33
Gestern abend habe ich ein sms geschickt wiie es aussieht und heute kam die antwort das sie 350€ überweist und rest wegen schönheitsreparaturen behält. ... -- Editiert von judth am 11.04.2017 21:51 Am 11.4.2017 von Akkarin Die Chance hängen davon ab, was genau in dem Protokoll steht, und wer es unterschrieben hat. ... Wenn du hingegen nix unterschrieben hast, der VM bis heute nichts gefordert hat und in dem Protokoll nichts konkretes steht, vor allem keine konkrete Forderung sieht es gut aus.
Leserforumvon jährlich | Mietrecht | 14 Antworten | 30.08.2019 03:52
Bei der Abnahme war auch ein Zeuge dabei, dieser ist aber auf dem Protokoll nicht mit erwähnt. ... Habt Ihr das Protokoll denn unterschrieben oder wurde das nur erstellt ohne Unterschrift ? ... Die Schönheitsreparaturen werden wie folgt im Mietvertrag erwähnt.
Leserforumvon MorpheusHL | Mietrecht | 2 Antworten | 18.11.2010 11:12
- Bei der Vorabnahme werde ich ja sicherlich ein Mängel-Protokoll erhalten, was ich alles zu machen habe. Wenn ich dies Unterschreibe sind dann die Arbeiten bindend trotz der Klausel, dass man bei einer Mietzeit unter 2 Jahre keine Schönheitsreparaturen durchführen muss?
Leserforumvon +huibuh+ | Mietrecht | 16 Antworten | 04.05.2008 23:35
Ein solches Protokoll wurde jedoch nie erstellt. ... Weiter sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen starr formuliert. ... Das mit den Schönheitsreparaturen schaust du dir nochmal an, die Logik dahinter hast du noch nicht verstanden.
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