853 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung frist“

Leserforumvon ABC2018 | Mietrecht | 3 Antworten | 27.06.2011 22:27
Gilt für die Frist der Zustellung der Nebenkostenabrechnung für mich dann der Abrechnungszeitraum bis zum 31.05.2010 oder gilt trotzdem das ganze Jahr 2010 als Zeitraum? ... Das bedeutet, der ehemalige Vermieter hat die Frist zur Zustellung der Nebenkostenabrechnung bis Ende 2011?
Leserforumvon matrix91 | Mietrecht | 2 Antworten | 31.12.2015 12:27
Hallo, Mieter A hat bis heute die Nebenkostenabrechnung von 2014 nicht von Vermieter B bekommen. ... Grundsätzlich nicht - allerdings muß der Vermieter die Nichteinhaltung der Frist verschulden.
Leserforumvon Schattenkaempfer | Mietrecht | 1 Antwort | 12.09.2011 03:53
Hallo zusammen, folgender Fall: Die Nebenkostenabrechnung für 2010, kann seitens des Vermieters ja nur bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden, sprich zugesandt. ... Was ist denn, wenn die Nebenkostenabrechnung von 2010 erst in 2012 vorgelegt wird????
Leserforumvon Frank Lierhaus | Mietrecht | 2 Antworten | 21.02.2008 15:37
eine Nebenkostenabrechnung meines vorigen Vermieters aus Bonn mit Datum vom 14.01.2008 über den Mietzeitraum vom 01.02.2006 bis 31.01.2007, die u.a. auch noch die letzte Monatsmiete sowie einen Teil der Nebenkostenabrechnung 2005/2006 enthielt, die ich Anfang 2007 wohl nur zur Hälfte beglichen hatte. ... Meine Frage ist nun, ob ich diese Nebenkostenabrechnung so akzeptieren und bezahlen muß oder ob es Sinn macht sich auf die abgelaufenen 12 Monate zu berufen. ... (innerhalb der Frist), aber ich habe sie ja tatsächlich erst im Februar erhalten.
Leserforumvon ernesto | Mietrecht | 1 Antwort | 30.06.2005 18:14
Der Untermieter dann noch 1 Woche länger in der Wohnung geblieben ist (Nach Absprache mit dem Vermieter) Der Vermieter die Kaution als Sicherung für die später folgende Nebenkostenabrechnung einbehalten hat. Bis wann muss dann die Nebenkostenabrechnung gestellt werden, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden?
Leserforumvon David241101 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.01.2024 11:59
Im Oktober 2023 bekam ich dann die Nebenkostenabrechnung zugestellt mit einer Nachzahlung von 172,80€. ... Die Frist zur Korrektur für den VM ist nun allerdings abgelaufen. ... Das war zulässig und in der Frist.
Leserforumvon peediddy | Mietrecht | 4 Antworten | 20.09.2011 14:01
Hallo, folgendes Problem: es gibt ja die 12 monatige Abrechnungsfrist, d.H. für die Abrechnungsperiode 01.01.2010 bis 31.12.2010 muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsfrist eintreffen, in diesem Beispiel also bis zum 31.12.2011. ... Ist eine Betriebskosten-Nachzahlung hier zu leisten oder mit dem Hinweis auf die verstrichene Frist abzulehnen?
Leserforumvon powerfrau | Mietrecht | 1 Antwort | 18.10.2005 09:38
Hallo, bin seit 1.1.04 in einem Gewerbeobjekt und habe bisher noch keine Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten.
Leserforumvon Headi1983 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2020 08:03
Ich verstehe das mit der Frist zur Übermittlung der Nebenkostenabrechnung nicht genau.
Leserforumvon MathiasR | Mietrecht | 8 Antworten | 01.01.2007 09:48
Mein Vermieter hat mich mit der Nebenkostenabrechnung 2005 und einer saftigen Nachforderung überrascht ;-) Daraus resultieren 3 Fragen. 1: Ich weiß, dass mir die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum zugestellt werden muss. ... Es lag keine Nebenkostenabrechnung vor. ... Damit wäre die Frist verstrichen und er kann keine Nachzahlung mehr verlangen.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 22 Antworten | 03.01.2013 10:42
In einem Jahr habe ich genug Zeit, sowas wie eine vernünftige und richtige Nebenkostenabrechnung zu erstellen. ... Wenn sie dann am allerletzten Tag der Frist die Abrechnung verschicken ist das grob fahrlässig. ... Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht (Rn.10). 2.
Leserforumvon maxihupp | Mietrecht | 19 Antworten | 02.08.2023 17:06
Guten Tag, ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung. ... Der Vermieter mus sich dessen Fehler und Verspätungen nicht zuschreiben lassen (sprich Abrechnung auch nach Frist möglich). 2) Eine verspätete Abrechnung durch den Verwalter alleine rechtfertigt nicht eine verspätete Nebenkostenabrechnung. ... In der Nebenkostenabrechnung fordern Sie eine Nachzahlung in Höhe von 279,69 Euro.
Leserforumvon Manuela2005 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2007 23:48
Nun hat diese dritte Person die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2005 fristgerecht vor Ende 2006 bekommen. ... Ich bin der Meinung, dass der Vermieter allen Hauptmietern die Betriebsksotenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist hätte zustellen müssen. ----------------- "Wissen ist Macht!
Leserforumvon luzy85 | Mietrecht | 1 Antwort | 06.08.2013 20:46
Folgender Sachverhalt: Ich bin im Mai 2012 ausgezogen, entsprechend lautet der Zeitraum auf der Nebenkostenabrechnung Nov11 bis Mai12. ... Die Nebenkostenabrechnung selbst habe ich erst im Juli 2013 erhalten..
Leserforumvon tiefeintmen | Mietrecht | 14 Antworten | 23.01.2005 11:34
Hallo, wir haben am 22.01.05 die Nebenkostenabrechnung für 2003 bekommen. ... Am 10.6.2008 von Hofschild-Meier Hallo, am 21.12.2007 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten. ... Nun habe ich am 27.05.08 erneut die Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten.
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 18 Antworten | 27.06.2023 14:50
Die Frist beginnt nicht mit Zustellung der Nebenkostenabrechnung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres („Silvesterverjährung"), in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB).... Die Frist wird übrigens taggenau ab Zustellung berechnet. ... Die Frist wird übrigens taggenau ab Zustellung berechnet.
Leserforumvon Michael Eggerdinger | Mietrecht | 17 Antworten | 17.07.2004 13:50
Heute das beliebte Thema mal andersrum: Wie lange kann ich im Nachhinein eine Nebenkostenabrechnung fordern? Der Fall ist folgender: Wir wohnen jetzt seit 4 Jahren in dieser Wohnung und haben nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Demnach würde ich meinen Ex-Vermieter Anfang nächsten Jahres schriftlich zu einer Abrechnung auffordern - mit einer Frist (2 Wochen?).
Leserforumvon kopfi09 | Mietrecht | 1 Antwort | 22.06.2010 13:29
Haben im Folgejahr eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit von März bis September bekommen und nun im Juni 2010 eine Abrechnung für september - November 2008 in der wir für 2 Monate über 260 Euro nachzahlen sollen.
Leserforumvon Hexenpower | Mietrecht | 1 Antwort | 29.05.2011 18:22
Bis heute ist keine Nebenkostenabrechnung gekommen. Das die Frist ja bereitsabgelaufen ist, Ansprüche seitens des VM. Ist meine Frage: Welche Anrpüche habe ich denn nocht, bzw habe ich auch eine Frist, eine Nebenkostenabrechnung zu fordern?
Leserforumvon raca2001 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.07.2009 08:12
Hallo, wir haben die Nebenkostenabrechnung von 2008 nun erhalten. ... Fragen: a) Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung? ... Am 13.7.2009 von Tonitronic > Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung?
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