181 Ergebnisse für „nebenkosten verjährung“

Leserforumvon AE2008 | Mietrecht | 10 Antworten | 12.01.2010 23:02
. ----------------- " " Am 13.1.2010 von guest-12313.01.2010 14:09:59 --- editiert vom Admin Am 2.2.2010 von DerFragende2010 Hallo zusammen, ich habe zu den verjährten Nebenkosten ebenfalls eine Frage und poste deshalb hier. ... Habe ich trotz der "Verjährung" das Recht auf einen ordentliche Abrechnung und kann den Betrag einer eventuellen Erstattung noch einfordern oder ist der ebens verjährt? ... Besser wäre es gewesen, wenn Du dafür einen neuen Thread eröffnet hättest. quote:Habe ich trotz der "Verjährung" das Recht auf einen ordentliche Abrechnung und kann den Betrag einer eventuellen Erstattung noch einfordern ?
Leserforumvon anuk | Mietrecht | 8 Antworten | 08.01.2009 18:45
Am 8.1.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 8.1.2009 von anuk Hallo war vielleicht falsch ausgedrückt , es geht um die erstmalige Zustellung dieser Nebenkosten . ... Ich finde es schäbig, sich immer versuchsweise auf Verjährung zu berufen, vor allem, wenn die Abrechnung korrekt ist. ----------------- "behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest." ... Ich finde es schäbig, sich immer versuchsweise auf Verjährung zu berufen, vor allem, wenn die Abrechnung korrekt ist. " Oh danke du Gott Ikarus02 , woher nimmst du eigentlich dein Wissen , das ich nicht das bezahle was ich verbraucht habe ????
Leserforumvon Blechbatscher | Mietrecht | 11 Antworten | 30.06.2010 13:29
Der Mieter zahlte, mit dem Überweisungstext: "Sonderzahlung Nebenkosten für Heizöl, wird mit der NK Abrechnung 2008 verrechnet". ... Die gesetzliche Verjährung der Nebenkostennachforderung zum Ende des, dem Abrechnungszeitraumes, darauffolgenden Jahres ist klar. ... Verjährung kann danach für die Abrechnung erst eintreten, nachdem sie erstellt wurde.
Leserforumvon Nixe73 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.05.2008 22:36
Meine Frage ist die Abrechnung für 2006 nicht schon verjährt und könenn wir die schon gezahlen Nebenkosten für 2004 und 2005 zurückfordern.
Leserforumvon GROC | Mietrecht | 1 Antwort | 16.10.2013 11:54
Der Anspruch des VM auf sämtliche Nebenkosten verjährt zum 31.12.2014, weil er keine Abrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres erstellt hat. 3. ... Nebenkosten verjähren mangels Abrechnung gar nicht (wenn wir mal die hohen Obergrenzen des §199 BGB außer acht lassen). 4. ... Oder nur dann, wenn die Vorauszahlungen über den tatsächlichen Nebenkosten lagen?
Leserforumvon simaic | Mietrecht | 3 Antworten | 17.04.2007 22:14
Wobei hier die Verjährung ja 6 Monate beträgt. ... Aber was mich interessieren würde: Wie ist das mit der Verjährung genau? ... MFG simaic Am 17.4.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 17.4.2007 von Mortinghale @simaic, die angesprochenen 6 Monate, innerhalb der der Vermieter die Kaution abrechnen soll, haben nichts mit Verjährung zu tun.
Leserforumvon Paul40 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.02.2011 13:21
Soweit ich weiss können wir jetzt die kompletten bezahlten Nebenkosten von dem Vermieter zurück verlangen.
Leserforumvon ursel52 | Mietrecht | 2 Antworten | 09.08.2006 15:38
Die Reduzierung der Personenzahl in Deiner Wohnung führt ja zu einer Erhöhung der Nebenkosten für alle anderen Mieter.
Leserforumvon DonTeblare | Mietrecht | 2 Antworten | 20.12.2019 18:30
Die Post und wir haben die Miete + Nebenkosten an ein deutsches Konto gezahlt. Der Vertreter der Stiftung hat dann die Nebenkosten an die Stadtwerke/Wasserwerke abgeführt. ... In Deutschland wären es ja 3 Jahre bis zur Verjährung.
Leserforumvon Helga1960 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.01.2012 16:45
Im Dezember 2011, also über 3 Jahre später schickt der Vermieter uns eine Nebenkosten abrechnung mit einer Nachzahlung von 280 €. ... Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein.
Leserforumvon raven75 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.09.2012 10:52
Hallo alle, Nehmen wir an dass ein Mieter seine Nebenkostenabrechnung für 2011 nicht bezahlt hat. Dann nehmen wir auch an dass der Mieter in 2014 auszieht. Der Vermieter verrechnet ausstehende Beträge inkl.
Leserforumvon esserden | Mietrecht | 2 Antworten | 23.10.2006 17:46
Hallo ! Wir haben unsere alte Mietwohnung zum 31.08.2005 gekündigt, und haben jetzt (Datum des Schreibens: 27.09.2006, war allerdings erst am 02.10.2006 durch persönlichen Einwurf des Vermieters im Briefkasten, da der Poststempel und die Briefmarke fehlen) eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung erhalten. Ist diese Abrechnung verjährt, oder ist immer das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum maßgebend ?
Leserforumvon Zuckerberg | Mietrecht | 4 Antworten | 04.12.2017 03:09
Die Rückzahlung der Kaution und der Abschlagzahlungen für die Nebenkosten erfolgen im Jahr 2016 nicht mehr. ... Fragen: Wann beginnt die Verjährung für die Rückforderung von Kaution und Abschlagzahlungen für Nebenkosten? ... Man müsste eher schauen, wann der Anspruch auf Rückzahlung fällig war, ob die Teilzahlung einen Neubeginn der Frist ausgelöst hat und ob die Verhandlungen die Verjährung gehemmt haben.
Leserforumvon schlafsofa | Mietrecht | 16 Antworten | 08.03.2019 01:58
Und jetzt argumentiert mein Mieter mit Verjährung. ... Zitat (von schlafsofa):Und jetzt argumentiert mein Mieter mit Verjährung. ... Und das Recht der Meinung zu sein, das hier die Verjährung greift.
Leserforumvon lecnac | Mietrecht | 2 Antworten | 22.12.2010 17:13
Meine Mutter zahlt Miete, Nebenkosten und sonstige Kosten die der Vermieter gelten macht. ... Die Nebenkosten werden in einem Zeitraum vom 16.12 bis zum 15.12 des Folgejahres abgerechnet. ... Nun ist die Frage inwiefern die Nachforderungen aus dem Abrechnungszeitraum vom 16.12.2008 bis 15.12.2009, die an meine neue Adresse kurz vor dem Ablauf der Verjährung am 13.12.2010 gingen rechtswirksam sind.
Leserforumvon MaxiTobi | Mietrecht | 3 Antworten | 24.11.2003 22:01
Es wurde vereinbart, das wir vierteljährlich ca 300 DM (150 Euro) für die Nebenkosten zu zahlen hätten. ... Nachforderung Verjährung erst nach 3 Jahren.
Leserforumvon nnahoj | Mietrecht | 4 Antworten | 30.03.2011 19:19
Dass rein rechtlich gesehen für 2008 und 2009 jetzt keine Nebenkosten mehr gefordert werden können ist mir schon klar. Aber ist nicht auch für die Rückforderung von 2005 bis 2007 zum Teil die 3jährige Verjährung eingetreten? ... Es wurde auch nie eine Rückzahlung überzahlter Beträge verlangt. ----------------- "Sepp" Am 30.3.2011 von nnahoj Hier muss ich noch was klarstellen: Es war nie daran gedacht - und das wird auch vom Mieter so gesehen - dem Mieter irgendwie "übers Ohr zu hauen" und ihm zuviel bezahlte Nebenkosten einfach zu unterschlagen.
Leserforumvon 17380 | Mietrecht | 3 Antworten | 31.05.2007 17:59
A ging jedoch davon aus, dass der Strom mit den Nebenkosten abgerechnet wird, wie es auch im Mietvertrag vereinbart wurde! ... Am 31.5.2007 von Mortinghale Hallo Hans, in den Nebenkosten ist grundsätzlich nur Allgemein- und Heizungsstrom enthalten. ... Die von Dir mitgeteilte Höhe ist nicht ungewöhnlich; eine Verjährung ist auch noch nicht eingetreten.
Leserforumvon Dmxtiger | Mietrecht | 17 Antworten | 21.09.2017 11:44
Hallo habe eine Nebenkosten Abrechnung von 2015 die aber nicht stimmen kann laut Anwalt. ... Mit Verjährung hat das nichts zu tun. ... Mit Verjährung hat das nichts zu tun.
Leserforumvon Lillo85 | Mietrecht | 13 Antworten | 09.12.2019 10:00
Am 4.12.2019 flatterte per Einschreiben die Nebenkosten Abrechnung meines ehemaligen Vermieters ein. ... Am 9.12.2019 von radfahrer999 Zitat (von Anitari):Nur eine Nachzahlung müßte dann nicht mehr gezahlt werden.Aber nur wenn man sich auf die Verjährung beruft. Am 9.12.2019 von Anitari Zitat (von radfahrer999):Aber nur wenn man sich auf die Verjährung beruft.
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