165 Ergebnisse für „nebenkosten nebenkostennachzahlung“

Leserforumvon jennifer_27 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.11.2003 11:56
Habe eben meine Nebenkostennachzahlung von 2002 erhalten, dort sind versch. ... Generell kann er die Gebäudeversicherung und die Wartung vom Aufzug in die Nebenkosten mit einrechnen.
Leserforumvon RQ1 | Mietrecht | 3 Antworten | 27.06.2010 02:20
Nun bekam A eine Rechnung für Nebenkostennachzahlung (Strom/Gas) und möchte, dass B diese Anteilig übernimmt. Jedoch steht im Untermietvertrag unter Nebenkosten sinngemäß folgendes: Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen entfällt ----------------- "" Am 27.6.2010 von guest-12328.06.2010 08:48:17 --- editiert vom Admin Am 27.6.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Martin0375 | Mietrecht | 11 Antworten | 19.01.2008 21:29
Wir haben fristgerecht die Nebenkosten abgerechnet. ... Die Nebenkostennachzahlung war tatsächlich erheblich höher, als zunächst berechnet. ... Am 19.1.2008 von Morthingale Hi Martin, Die Nebenkostennachzahlung war tatsächlich erheblich höher, als zunächst berechnet.
Leserforumvon rudi rüssel | Mietrecht | 0 Antworten | 24.05.2002 18:09
Hallo, nach einem "Vorschlag" unseres Vermieters 12/00, die alten Mietvertragstexte durch zeitgemäße zu ersetzen (alt: Nebenkosten lediglich Aufzug, Wasser, Heizung; neu: alle Nebenkosten -> rückwirkend f. d. Jahr 2000, dafür bis 2003 keine Mieterhöhung), einer anschließenden Mieterversammlung (Infogespräch), folgte 04/02 diese Ergänzung (sollte schon 01/01 kommen, evtl., falls man einverstanden wäre, unterschrieben werden) und auch gleich die Nebenkostennachzahlung nach "neuem Vertrag".
Leserforumvon ginger00 | Mietrecht | 0 Antworten | 04.01.2013 14:42
Muss ich mich an der Nebenkostennachzahlung zu 50% bzw. anteilig je nach Wohnfläche beteiligen bzw. muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der dies verlangt? Im folgenden ein Auszug aus meinem Mietvertrag: Miete und Nebenkosten: 1. ... Die Nebenkosten betragen monatlich x Euro. 3.
Leserforumvon Kati73 | Mietrecht | 2 Antworten | 14.12.2007 14:39
Nebenbei erhielt ich auch noch eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 250.00 Euro. ... Heute, nach 2 Jahren, bekomme ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht über die 250.00 Euro Nebenkosten + Zinsen und Gerichtskosten. ... Ich habe meinem Vermieter eine renovierte Wohnung übergeben und 1600 Euro geschenkt, weil ich keine Nerven für einen ewigen Gerichtsstreit habe und nun kommt er auch noch mit den Nebenkosten!
Leserforumvon anschi_x | Mietrecht | 3 Antworten | 28.01.2007 15:49
Hallo, ich habe in dieser Woche eine Mail von meiner ehemaligen Hauptmieterin erhalten mit einer Nebenkostennachzahlung für 2005 von über 200 €. ... Folgendes steht da: - Die Bruttomiete beträgt monatlich 625 €. - Die Nebenkosten (Strom / Gas) werden monatlich pauschal mit 48 € abgegolten. - Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw.
Leserforumvon Jordan | Mietrecht | 0 Antworten | 28.05.2003 15:01
hallo ich habe eine grosse frage es handelt sich um meine nebenkostennachzahlung mein Vermieter will von mir für zwei jahren 2200 € und ich meine das ist zu viel fakt ist das ich für eine 94 m² wohnung nur nebenkosten von 50 € in monat zahle also sehe ich das so das er es zu wenig einstufte wo er wusste wieviel 4 personen bruachten für die wohnung andere miter in dem haus bekammen keine abrechnung geschweige davon das wir nur eine wasseruhr haben wir haben auch zwei gewerbe flächen im haus auch noch und das kann wohl ned war sein das er das verlangen kann ich denke das ist eine täuschung denn wenn er nur auf 100 € von anfang an gegangen wäre dann hätte ich nur so um die 200 euro nachzahlung gehabt und er wollte auch die nebenkosten auf 170€ erhöhen und das finde ich am kassesten ich weiss ned was der noch machen würde meine frage ist : gibt es einen regelsatz wie hoch eine nachzahlung sein darf eine limit grenze ?
Leserforumvon RockyMueller | Mietrecht | 9 Antworten | 26.11.2012 10:39
Nebenkostennachzahlung - Mieter zahlt nicht - Begründung Inklusivmiete Moin, habe gerade ein Problem mit einem bereits ausgezogenen Mieter. ... Eine Anpassung der Betriebskosten ist auch dann möglich, wenn öffentliche Lasten oder andere Nebenkosten, die bei Abschluss des Vertrages noch nicht vorhanden waren, oder neu geschaffen werden. Für die Abrechnung gilt der für die anderen Nebenkosten gültige Umlageschlüssel, wenn dieser nicht für die neu geschaffene Nebenkostenart aufgrund deren sachlichen Inhalts grob unbillig wäre.
Leserforumvon angie-lott | Mietrecht | 4 Antworten | 17.10.2005 13:59
Am 18.10.2005 von angie-lott Ich finde 75 Euro Nebenkosten für ein 22qm-Zimmer schon sehr unrealistisch. ... Bei unserer neuen Wohnung (knapp 55qm) zahlen wir im Monat nur 45Euro Nebenkosten. ... Mietschulden werden wir nachzahlen, aber die Kosten für die Nebenkosten werden wir uns sicher noch streiten.
Leserforumvon Roeschlein | Mietrecht | 23 Antworten | 29.12.2010 12:03
Am 29.12.2010 von dem User continually known as Mortinghale quote:auf beiden Abrechnungen ist aber der gleiche Betrag Besteht die Nebenkosten-Abrechnung nur aus den Heizkosten ? ... Im Urteil des BGH, auf das hingewiesen wird (dort geht es um die Abrechnung der Nebenkosten und Freigabe der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses) wurde lediglich geklärt, daß der Vermieter zu einer einheitlichen Abrechnung aller Betriebskosten einschließlich der Heizkosten berechtigt war, weil der Mieter nach dem Mietvertrag einen einheitlichen Vorauszahlungsbetrag auf alle Nebenkosten zu leisten hatte. ... Im hier geschilderten Fall "Nebenkostennachzahlung 2009" könnte das Urteil des BGH nur richtungsweisend greifen, wenn im Mietvertrag der Parteien ebenfalls eine einheitliche Vorauszahlung, also eine Gesamtsumme für kalte und warme Betriebskosten festgelegt ist.
Leserforumvon Synallagma84 | Mietrecht | 3 Antworten | 08.09.2012 09:28
Im Mietvertrag steht ein pauschaler Betrag für die Nebenkosten ohne weitere Erleuterung. Jetzt ist eine Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2011 gekommen. ... Das heißt es können dann die zusätzlich entstandenen Nebenkosten wohl auf alle Untermieter umgelegt werden.
Leserforumvon Laggy | Mietrecht | 4 Antworten | 07.06.2006 21:42
Einen Hoffnungsschimmer sehe ich jedoch: Im Mietvertrag hat die Vermieterin lediglich bei Nebenkosten für.... 100 Euro hingeschrieben, jedoch nicht was für Nebenkosten, bzw wofür die 100 Euro überhaupt sein sollen. ... Bei der Abrechnung haben wir nun ein Beiblatt Nebenkosten Allgemein bekommen, was Kabelanschluss, Versicherungen etc. aufführt - meines Wissens nach müssten diese jedoch im Mietvertrag stehen? ... Andererseits ist es natürlich schon untersagt, die Nebenkosten so niedrig anzugeben (wegen besserer Vermietbarkeit) und dann mit einer so hohen Nebenkostennachzahlung anzukommen.
Leserforumvon robert2006 | Mietrecht | 9 Antworten | 25.04.2007 20:33
. ----------------- "Chylla" Am 25.4.2007 von robert2006 Ich nenn das auch komisch wenn man für 80qm Sozialbau im Jahr knapp 3500 € Nebenkosten zahlen muss! ... Was hat das denn mit Nebenkosten zu tun ?
Leserforumvon Mabra41 | Mietrecht | 30 Antworten | 17.04.2009 18:45
Daher setzte ich mal voraus dass die Nebenkosten korrekt abgerechnet wurden! ... Allerdings gilt, dass für die Nebenkosten 2007 die Frist am 31.12.2008 abgelaufen ist.
Leserforumvon chilltec | Mietrecht | 9 Antworten | 13.11.2015 00:31
Kann ich die Verrechnung einer aktuellen Nebenkostennachzahlung mit der noch immer eingelegten Kaution verlangen, nachdem das Mietverhältnis beendet wurde und ich bereits auf die Kautionsrückzahlung warte? Zum Sachverhalt: - Mein Mietvertrag endete am 15.08.2015. - Es gab einige Mängel laut Übergabeprotokoll, die der Nachmieter bei der Wohnungsübergabe übernommen hat (Einigung Altmieter-Neumieter). - Es ist eine Kaution in Höhe von 1290 EUR eingelegt. - Die eingelegte Kaution will der Eigentümer mindestens für 6 Monate zurückhalten. - Am 28.09.2015 wurde eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 475,33 EUR für das Jahr 2014 ermittelt (Zahlungsfrist 01.11.2015) - Am 09.10.2015 erklärte ich den Wunsch den Betrag mit der eingelegten Kaution zu verrechnen. Auf diesen Wunsch gab es keine Antwort. - Am 10.11.2015 erhielt ich eine Zahlungsaufforderung über die Nebenkosten 2014 plus Mahngebühr (Zahlungsfrist 17.11.2015), weil ich auf eine Zahlungserinnerung nicht reagiert habe (Bei mir kam keine an). - Für das Jahr 2015 ist eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von ca. 366,52 EUR zu erwarten (Anteilige Berechnung nach Tagen mit 5% Kostensteigerung) Mein Rechtsverstädnis Wenn ich schon 6 Monate auf die Kaution warten muss, ist mein Wunsch die aktuelle und die zukünftige Nebenkostennachzahlung mit der eingelegten Kaution zu verrechnen, da es ja sonst zu einer Doppelbelastung durch die fehlende Liquidität in Verbindung mit einer Vorleistung käme.
Leserforumvon Tobi0815 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.04.2007 10:32
Diese hält er bis heute zurück, da die Nebenkostennachzahlung noch nicht beglichen ist. ... Das die Nebenkosten bisher von mir nicht bezahlt wurden, liegt daran, dass eine falsche Abrechnung vorliegt. ... Lass den VM klagen, denn du hast Anspruch auf eine korrekte Berechnung deiner Nebenkosten.
Leserforumvon Blechbatscher | Mietrecht | 11 Antworten | 30.06.2010 13:29
Der Mieter zahlte, mit dem Überweisungstext: "Sonderzahlung Nebenkosten für Heizöl, wird mit der NK Abrechnung 2008 verrechnet". ... Soviel zur Vorgeschichte, nun die Fragen: Kann der Mieter die Vorauszahlung von 500 Euro auf die Abrechnung 2008, trotz des Vermerkes für 2008, von der Nebenkostennachzahlung 2009 und 2010 abziehen ? ... Gruß Blechbatscher ----------------- "" Am 30.6.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin Am 30.6.2010 von dem User always known as Mortinghale quote:Kann der Mieter die Vorauszahlung von 500 Euro auf die Abrechnung 2008, trotz des Vermerkes für 2008, von der Nebenkostennachzahlung 2009 und 2010 abziehen ?
Leserforumvon guest-12321.06.2016 11:33:37 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.08.2007 10:04
Hallo, meine Vermieterin verlangt von mir Nachzahlung für Nebenkosten für die Jahre 2002-2005. ... Nebenkostennachzahlung kann nur verlangt werden bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Leserforumvon ps305 | Mietrecht | 15 Antworten | 16.07.2008 21:16
Nach 2 Monaten sind wir zu Ihm gegangen, und haben die Wohnung gekündigt, da die Nebenkosten einfach zu hoch sind. ... Das Problem war damals, dass die Kündigungszeit 3 Monate betrug, und wir dann schriftlich ausgemacht haben, dass das Mietverhältnis am 30.04 endet, wenn eben 4 Raten der extremen nebenkostennachzahlung gezahlt sind. ... Nun sagt er er hätte gesagt die Kaution sei nicht zum verrechnen der Nebenkosten da.
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