2.071 Ergebnisse für „mündlich vermieter“

Leserforumvon Gennet | Mietrecht | 4 Antworten | 03.05.2004 14:07
Am 3.5.2004 von hh Eine Mängelanzeige kann natürlich mündlich erfolgen. ... Der Ansprechpartner für Mängelanzeigen innerhalb der Wohnung ist aber immer der Vermieter, nicht der Verwalter. ... Du kannst Dich gegenüber dem Vermieter nicht darauf berufen, dass Du den Mangel ja dem Verwalter angezeigt hast.
Leserforumvon Lefay4 | Mietrecht | 9 Antworten | 02.10.2019 20:57
Der Vermieter und ich haben jedoch mündlich darüber gesprochen, wobei der Vermieter keine Einwände dagegen eingebracht hatte, sondern meinte, dass wir das noch nachtragen können, ohne ein Frist genannt zu haben. ... Zitat (von Lefay4):jedoch hat der Vermieter es mir mündlich gestattet einen neuen, anderen Untermieter mit reinzuholen, und wir den Namen im Mietvertrag nachträglich ändern, bzw eintragen. ... Der Vermieter und ich haben jedoch mündlich darüber gesprochen, wobei der Vermieter keine Einwände dagegen eingebracht hatte, sondern meinte, dass wir das noch nachtragen können, ohne ein Frist genannt zu haben.
Leserforumvon urlhaus1 | Mietrecht | 15 Antworten | 10.09.2018 08:54
Aber vermutlich läuft ein Vermieter mit diesem immernoch besser als ganz ohne schriftlichen Vertrag. ... Geht auch mündlich. ... Zitat (von "cauchy"):Aber vermutlich läuft ein Vermieter mit diesem immer noch besser als ganz ohne schriftlichen Vertrag.
Leserforumvon Hannibal76 | Mietrecht | 6 Antworten | 19.06.2019 15:45
Diesbezüglich wurde aber nichts im Mietvertrag vermerkt, nur mündlich eben. Rasenmäher, Kantenschneider und Rechen wurde vom Vermieter kostenlos gestellt. ... Hat der Vermieter das Recht jetzt den Mietpreis auf die ursprünglichen geforderten 950 Euro zu erhöhen und den Rasen durch jemand anderen mähen lassen ?
Leserforumvon Q_Big | Mietrecht | 29 Antworten | 28.10.2011 16:37
Vermieter kommen nicht in die Gänge und ich will abspringen. ... Verträge kann man auch mündlich schließen ... ... Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich fixieren zu wollen, die Nichtexistenz der zuvor mündlich getroffenen vertraglichen Vereinbarung ableiten zu wollen, ist schon aufgrund der gesetzlichen Regelung sehr gewagt. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon go648811-90 | Mietrecht | 14 Antworten | 03.11.2023 05:24
Und zwar wird unsere Miete jeweils zum 20. des Monats für den jeweiligen Monat bezahlt, welches auch vorher abgesprochen war und mündlich vereinbart wurde mit dem Vermieter. ... [/quote] Am 3.11.2023 von Garfield73 [quote=go648811-90]welches auch vorher abgesprochen war und mündlich vereinbart wurde mit dem Vermieter.... Am 6.11.2023 von Kalanndok [quote=Nana71]Auch wenn mit dem vorherigen Vermieter mündlich ein anderer Fälligkeitstermin vereinbart wurde[/quote] Wenn mit dem vorherigen Vermieter mündlich ein anderer Fälligkeitstermin vereinbart wurde, dann könnte das eine einvernehmliche Änderung des Mietvertrags sein, welche selbstverständlich auch für den neuen Vermieter gilt.
Leserforumvon Kotischka | Mietrecht | 3 Antworten | 29.01.2024 08:16
Eine Familienpaar hat einen Wohnung mehrmals besichtigt und mündlich alle Vertragsbedingungen vereinbart, Sowie einen Bürgschaft wurde mitgegeben, wo alle Eckdaten wie Miete, Datum schriftlich festgehalten wurde, Mietvertrag schriftlich wurde an die Mieterin gegeben, damit ihrer Man (abwesend Krankheitsbedinnt gewesen) auch unterschreibt und dann komplett einen Exemplar abgibt. ... Jetzt will die Mieterin "kein Vertrag unterschreiben, solange einen "Rückerstattung Reparaturkosten"seitens Vermieter nicht erfolgt. " Vermieter hat sich verpflichtet nur in Grundsanierungskosten sich zu beteiligen, was ebenso Schriftlich festgelegt wurde. Vermieter zeigt jedoch Bereitschaft die vorliegenden Rechnungen freiwillig und komplett zu zahlen, sobald einen Vertrag diese Rückzahlung auch schriftlich festlegt.
Leserforumvon hokip | Mietrecht | 3 Antworten | 20.03.2013 17:17
Ein Fall: Mieter und Vermieter schliessen einen schriftlichen Mietvertrag ab. ... Mieter gibt nach ca. 1 Jahr mündlich bekannt, dass man wieder auszieht. ... Hätte der Vermieter nicht viel früher bemängelte Schäden geltend machen müssen?
Leserforumvon AndieGerechtigkeit | Mietrecht | 6 Antworten | 29.04.2013 15:52
Und der Vermieter verschollen. ... Kann der neue Vermieter diese erhoehen? ... D.h. die Kuendigung von meinem Kollegen muendlich ist nicht gueltig.
Leserforumvon Liandi | Mietrecht | 2 Antworten | 18.11.2013 10:36
Hallo, mir wurde vor ein paar Tagen mündlich von meinem Mitbewohner (hauptmieter) gekündigt, er hat gesagt, dass ich bis zum Jahreswechsel raus soll. ... 5. §549 (2) Abs.2 Ist in diesem Falle der Hauptmierter der Vermieter? ... Denn wenn er als "Vermieter" angesehen wird, hätte ich überhaupt keinen Mieterschutz. 6.
Leserforumvon guest-12307.07.2009 14:08:27 | Mietrecht | 44 Antworten | 06.07.2009 23:12
Hallo, wir wohnen seid 3Jahren in einer Mietswohnung, zum Einzug wurde uns mündlich mitgeteilt das die Wohnung 65m² hätte... ... So wie ich es verstanden habe, ist die Wohnung 5-6 qm kleiner als mündlich zugesagt. ... Wenn jemand mündlich 65 qm mietet und dann später feststellt, dass es weniger sind (und sei es auch nur 1 qm) halte ich die Frage für berechtigt, ob sich dann der Mietzins ändert.
Leserforumvon Pietscher | Mietrecht | 6 Antworten | 13.09.2004 12:40
Vermieter und Mieter wurde der 30.09. vereinbart, kann ich doch einfach ausziehen oder nicht? ... Nimm mal an, dein Vermieter sagt dir, du mußt am Ende des Monats ausziehen! ... Du würdest doch sicher auch auf Einhaltung der (mündlich vereinbarten) Frist bestehen - oder sehe ich das falsch?
Leserforumvon Mietgarage123 | Mietrecht | 8 Antworten | 09.12.2023 12:44
Nun wurde alles verkauft und es gibt seit sechs Monaten einen neuen Vermieter. Bei dem Verkauf lief wohl nicht alles korrekt ab und der alte Vermieter ist nicht mehr erreichbar, sodass der neue Vermieter z.B. nicht einmal wusste, wer welche Garage gemietet hat. ... Kann ich auf die Einhaltung des mündlich geschlossenen Mietvertrages bestehen?
Leserforumvon dogs | Mietrecht | 12 Antworten | 02.05.2008 13:48
Mit dem Vermieter wurde mündlich ausgemacht, dass ich - wenn ich selbst anderes Laminat möchte - die Mehrkosten zahle. ... Ich gehe davon aus, dass du dann auch mündlich nix zugestimmt hast. ... Der Handwerker behauptet ja jetzt, ich habe mündlich zugestimmt, was nicht wahr ist.
Leserforumvon Mieter2010 | Mietrecht | 8 Antworten | 27.05.2010 22:08
Hatten dann sauber gemacht, altes Klo samt Spülkasten schon rausgerissen(war geklärt mit dem Vermieter, er bezahlt das neue, wir bauen es an). ... Wollten uns dann diese Woche mit dem Vermieter treffen und den Gewerbemietvertag unterschreiben. ... Was kann, sollten wir mit dem Vermieter nun machen, bzw. darf ich eigentlich seine Schlösser aufbohren?
Leserforumvon Utop | Mietrecht | 5 Antworten | 29.06.2017 09:59
Nach der Unterzeichnung meinte der Vermieter, er bräuchte noch eine Mietbürgschaft für mich. ... Nun bleiben mir gerade noch 2 Tage und ich kann den Vermieter nicht erreichen um mit ihm nochmal darüber zu reden. ... Also der Vermieter hat sich zum Glück gerade gemeldet.
Leserforumvon Hyperion | Mietrecht | 96 Antworten | 22.05.2007 09:33
Man kann also auch einen Vertrag mündlich abschliessen. @ paddy, im vorliegenden Fall gehe ich auch nicht davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. ... Vermieter im Haus is nix gut. ... Am 22.5.2007 von Hyperion wer will schon solche alten Hausdrachen als Vermieter.
Leserforumvon saremi | Mietrecht | 5 Antworten | 11.01.2006 04:15
Vermieter rief am 27.12.05 an, wir einigten uns auf einen ab 01.01.06 zu zahlenden Miezins(NKM+BK+NK). ... Lassen Sie sich das vom Vermieter bestätigen. ... Am 11.1.2006 von murgab123 In diesen Fällen ist es immer sinnvoll, dass Gespräch in einer Telefonnotiz festzuhalten und mit dem Hinweis : wie telefonisch vereinbart... dem Vermieter zuzusenden.
Leserforumvon peterrr123 | Mietrecht | 12 Antworten | 24.04.2022 11:58
Wenn man gewollt hätte, das der Vermieter das erst nach Ende der Mietzeit macht, hätte man das [quote=peterrr123]zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht[/quote] anders vereinbaren müssen. ... [/quote] Dann fehlt diese konkrete Vereinbarung in Deinen Antworten, denn Du schreibst im Eingangspost: [quote=peterrr123]zudem habe ich mit dem Vermieter mündlich abgesprochen das er die Wohnung streicht weil er es super schön haben will und es mir in Rechnung stellt...... Für den Vermieter auch.
Leserforumvon JennyK | Mietrecht | 7 Antworten | 08.10.2007 18:41
Am 8.10.2007 von Eirene113 Ein Mietervertrag ist auch mündlich abschließbar. Was dein Vermieter mit der Kohle macht, kann dir eigentlich egal sein. ... Für den Mieter und den Vermieter gelten daher sämtliche Mietrechtsregelungen aus dem BGB.
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