183 Ergebnisse für „mangel mietmangel“

Leserforumvon comfortablynumb | Mietrecht | 2 Antworten | 15.02.2007 21:09
hallo, ich und mein freund leben seit zwei jahren in einer 2 zimmerwohnung. als wir sie das erste mal besichtigt haben, war alles i.o, also unterschrieben wir den mietvertrag. kurz nach unserem einzug fiel uns auf, dass in den decken risse sind und wasser dadurch tropft. ausserdem hat sich überall schwarzschimmel gebildbet, besonders im bereich der fenster und der tür. da unser vm nicht gerade der angenehmste mensch ist, haben wir immer versucht das problem allein mit diversen sprays (und was es da nicht so alles gibt) zu bekämpfen. leider hat es nicht wirklich viel genützt. nun konnten wir 1¾ mal die monatsmiete nicht bezahlen, woraufhin der vm das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet hat. bekannte & freunde haben uns geraten aufgrund der mietmängel wiederspruch einzulegen. jetzt kam vom amtsgericht unserer heimatstadt ein brief in dem wir aufgefordert werden, eine klageerwiederung zu verfassen. ich bin mir aber überhaupt nicht mehr sicher, ob es richtig ist die mietmängel in diesem verfahren zu erwähnen und ob es überhaupt etwas nützen würde oder ob ich dem vm einfach sein geld überweisen sollte und gut is (wir ziehen eh in 2 monaten aus...) ich hab auch beim gesundheitsamt angerufen um einen gutachter wegen des schimmelbefalls zu beauftragen. allerdings wird dieser wohl erst in 3 wochen vorbeikommen, wenn die frist zur klageerwiederung längst abgelaufen ist. ich weiss momentan wirklich nicht, was ich tun soll. wir haben uns schliesslich nie beschwert. kann man da so einfach eine klageerwiederung einreichen und müsste man dafür ein gesondertes verfahren anstreben...? ... Am 15.2.2007 von Verzweifelte_Mieterin Naja, selbst wenn euch kurz nach dem Einzug noch Mängel auffallen, solltet ihr in eurem Interesse diese an den VM weitergeben. ... Nur weiß ich nich, ob es was nützt, diese Mängel zu erwähnen. . .
Leserforumvon Andrea R. | Mietrecht | 4 Antworten | 28.01.2006 10:45
Hier habe ich zum Thema Mietmangel gelesen, daß nach spätestens 6 Monaten der Mangel schriftlich angezeigt werden muß und die Miete gekürzt werden muß, ansonsten gilt der Mangel als anerkannt/geduldet.
Leserforumvon stormrider | Mietrecht | 4 Antworten | 04.03.2006 19:44
Hallo, wer weiß, wie Gerichte die Höhe des Zurückbehaltungsrechts bei Mietmangel handhaben? ... Der Mangel (Schimmel) ist vor 3 Jahren zum erstenmal aufgetreten, wir haben immer unter Vorbehalt gezahlt, bis zum Ergebnis des Gutachtens im August 2004. ... Eine andere bemisst es bis zur Höhe des 3fachen der Mängelbeseitigungskosten (LG Saarbrücken NZM 99, 757; Bub/Treier III 1289) und die andere bis zur Höhe der Mängel- beseitigungskosten (vgl.
Leserforumvon Dsquare | Mietrecht | 3 Antworten | 17.03.2023 22:55
Vermieter hat den Mietmangel nicht behoben, berufte sich darauf, dass wegen seiner Kündigung kein Mietmängelbeseitigungsrecht mehr bestünde. ... [/quote] Sollte ebenso gehen, solange das Mietverhältnis besteht und die Mängel auch tatsächlich vorhanden sind.
Leserforumvon genervtvommieter | Mietrecht | 3 Antworten | 01.02.2006 21:27
Da die Vermieterin mit mir keinen Kontakt aufnehmen möchte, kann ich ihr ja auch nicht mitteilen, dass ich den Mietmangel beseitigen möchte. da ich den Einschreibbeleg über die Zustellung und das Anschreiben noch habe, sehe ich eigentlich nicht ein, dass ich weiterhin die Mietminderung so akzeptiern kann, da ich wie gesagt den Minderungsgrund längst beseitigt hätte. ... Wie kann ich weiter vorgehen, wie gesagt, der Mangel wäre eigentlich von meiner Seite längst behoben.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 14 Antworten | 04.03.2011 08:10
Müssen diese Mietmängel bis dahin beseitigt sein oder muss der Vermieter eine Frist einhalten bis diese Dinge behoben sind? ... Wenn der VM jetzt schon die Mangel verheimlicht na dann... ... Ist der Vermieter denn dazu verpflichtet diese Mängel zu beseitigen?
Leserforumvon n0b0dy | Mietrecht | 14 Antworten | 05.02.2019 19:04
Frage 2: Handelt es sich dabei eindeutig um einen Mietmangel, den der Vermieter beheben muss? ... Darin ist auch kein Mangel zu sehen. ... Darin ist auch kein Mangel zu sehen.
Leserforumvon iiyama | Mietrecht | 12 Antworten | 05.11.2013 07:15
- was passiert, wenn er den Mangel (Schimmelbildung) einfordert, wer ist in diesem Fall Beweispflichtig? ... Dabei heisst Protokoll nur, daß Mängel vorhanden sind, nicht wer dafür verantwortlich ist. ... Bin ich der Meinung das der Mangel baulicher Art bedingt ist, würde ich widersprechen und abwarten.
Leserforumvon fxba77 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.01.2017 14:22
Sie hat ja bestätigt, dass keine Mängel vorhanden sind. ... Sie hat ja bestätigt, dass keine Mängel vorhanden sind. ... Sprich ob es um versteckte oder offen sichtbare Mängel geht und ob es sich überhaupt um Mängel handelt.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 17 Antworten | 21.03.2008 22:03
Hallo, kann der Mieter, nachdem er dem VM schriftlich über einen Anwalt Mietmängel mitgeteilt hat und dieser innerhalb der gesetzten Frist diese nicht beheben lässt fristlos kündigen ? ... @ Morti: Es geht bei dieser Frage NICHT um die Schuldfrage der Mängel, sondern wir gehen jetzt mal davon aus, daß der Mieter in Sachen Mängel im Recht ist !!! ... Mängel wurden schriftlich mit Fristsetzung mitgeteilt.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 3 Antworten | 02.06.2008 18:16
Ist es möglich bzw. zulässig, daß ich die Erhöhung der Miete bis zu einer Behebung der Mietmängel als schwebend unwirksam (oder wie auch immer man das rechtlich korrekt bezeichnet) betrachte und das meiner Vermieterin entsprechend mitteile? ... Dass du nun einen Mangel hast hat mit der Erhöhung nichts zu tun. Melde den Mangel schriftlich und beweissicher deinem VM und bitte um Abhilfe.
Leserforumvon black-bot | Mietrecht | 20 Antworten | 04.03.2012 19:36
Ich frage mich nun, ob die Mängel auf den folgenden Bildern vom Vermieter beseitigt werden müssen. ... Auch kann man den VORmieter fragen, ob Mängel bekannt sind. ... quote:Auch kann man den VORmieter fragen, ob Mängel bekannt sind.
Leserforumvon Jacky909 | Mietrecht | 2 Antworten | 20.04.2022 17:55
Der jetztige Vermieter scheint das Objekt etwas länger halten zu wollen, daher möchte ich diese Mängel jetzt zur Anzeige zu bringen bei Ihm, damit diese Mängel endlich mal beseitigt werden. ... Du musst ja keine Mietminderung androhen, kannst aber die Mängel anzeigen/auflisten und die Mängelbeseitigung fordern.
Leserforumvon Hellmaker | Mietrecht | 5 Antworten | 17.01.2013 17:41
Ich hab dem Vermieter schriftlich den Mangel angezeigt, ihm das Problem dargelegt und eine Frist von 1,5 Wochen gegeben.
Leserforumvon please_help | Mietrecht | 19 Antworten | 01.02.2018 07:53
Andere kleine Mängel wurden bis vor ca. ... Am 1.2.2018 von 0815Frager Zitat (von please_help):in Bezug auf die Mängel müsste diese der Vermieter in der Mietzeit beheben ... Die Dämmung ist ja insofern kein Mangel, sondern wäre eine energetische Sanierung.
Leserforumvon michor | Mietrecht | 8 Antworten | 20.04.2010 14:17
Wir glauben zu wissen, dass viele der Mängel eine Mietminderung rechtfertigen. ... Mietmängel berechtigen den Mieter auch zur Mietminderung. Zur Behebung der Mängel ist der Vermieter verpflichtet.
Leserforumvon der_jürgen | Mietrecht | 17 Antworten | 07.06.2011 11:42
Der Mangel wurde erst durch deine Handlungen verursacht. quote:Kann ich die Kosten für einen neuen größeren Spiegel vom Mieter verlangen ? ... Der Mangel wurde erst durch deine Handlungen verursacht.
Leserforumvon sgrund | Mietrecht | 18 Antworten | 11.02.2022 15:28
Jetzt geht es um Mängel die nicht gleich gemacht werden müssen, aber was ist bei Stromausfall, Wasserrohrbruch usw.? ... Am 11.2.2022 von Anami [quote=sgrund]Jetzt geht es um Mängel die nicht gleich gemacht werden müssen[/quote]Vielleicht lässt sich damit erklären, dass nach 10Tagen (WE incl.) noch nicht gleich jemand reagiert?... Nochmals schriftlich und nachweisbar die Mängel mitteilen und eine angemessene Frist (>14 Tage) setzen.
Leserforumvon PePe92 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.03.2011 21:22
. ----------------- "" Am 6.3.2011 von guest-12307.03.2011 09:45:41 --- editiert vom Admin Am 6.3.2011 von Harry van Sell Dann würde ich eine letzte Frist (14 Tage nach Datum) zur Beseititgung der Mängel setzen.
Leserforumvon steffharms | Mietrecht | 5 Antworten | 28.06.2016 18:50
Eine Mietwohnung ist voller Mängel (defekte techn. ... Der Mieter hat nun die Faxen dicke und stellt Fotos von seiner Wohnung (Mängel) auf seine Facebookseite, dazu viele Kommentare.
123·5·10