88 Ergebnisse für „modernisierung instandsetzung“

Leserforumvon Lilo89 | Mietrecht | 28 Antworten | 07.10.2019 10:46
Wenn der Vermieter die Decke in einem Raum erneuern möchte und auch die Stromleitung und Steckdosen neu machen möchte, ist dies eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? ... Also keine Modernisierung...? ... Am 7.10.2019 von Anami Zitat (von Lilo89):ist dies eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?
Leserforumvon guest-12305.11.2011 21:33:30 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.07.2011 09:21
MUSS der Maler den ursprünglichen Farbton herstellen oder kann er sich darauf berufen, dass die Instandsetzung "Vermieterseitig möglichst wenig kosten soll" und die Dinger einfach weiß streichen? ... Viele Grüße aus Bonn von Biggi ----------------- "" Am 27.7.2011 von dem User forever known as Mortinghale Gibt es für diese Modernisierung eine Mieterhöhung ?
Leserforumvon Sep87 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.01.2020 08:35
Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung? ... Zitat (von Sep87):Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung? ... Zitat (von Sep87):Darf er deshalb von einer Modernisierung sprechen bzw. von einer modernisierenden Instandsetzung?
Leserforumvon mieter0815123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.10.2018 23:30
Demnach würde es sich um eine reine Modernisierung handeln. ... Nach meinem Verständnis liegt demnach eine modernisierende Instandhaltung vor und keine reine Modernisierung, sodass man die Erhaltungskosten vorher abziehen müsste, ehe eine Umlage auf mich als Mieter vorgenommen wird. ... Freundliche Grüße Am 27.10.2018 von AltesHaus Die Heizung war intakt, also Modernisierung.
Leserforumvon kagre | Mietrecht | 2 Antworten | 15.11.2006 13:23
Hallo, bei uns steht eine große Modernisierung/Sanierung ins Haus. ... Ich finde dies aber viel zu hoch, da es ja eigentlich mehr eine Instadsetzung als eine Modernisierung ist und doch eigentlich nur der Differenzbetrag von glw. ... Der Vermieter kann die Kosten nur umlegen, wenn es sich um eine Modernisierung und nicht um eine Instandhaltung / Instandsetzung handelt.
Leserforumvon luna87 | Mietrecht | 10 Antworten | 22.09.2022 15:58
Nun bin ich auf ein Urteil gestoßen LG Berlin 64 S 63/17 Hier heißt es es handelt sich um eine notwendige Instandsetzung wenn die Anlage schon sehr alt ist und bereits störanfällig war. ... Am 22.9.2022 von hh Je nach dem, welche Art von neuer Heizungsanlage es sich handelt, könnte es sich um eine reine Instandsetzung oder um eine modernisierende Instandsetzung handeln.
Leserforumvon guest-12331.05.2011 17:36:49 | Mietrecht | 1 Antwort | 31.08.2003 20:03
Was ist hier genau der Unterschied? Mein Bad soll "modernisiert" werden. Dieses wurde schon über 20 Jahre nicht modernisiert!
Leserforumvon BettinaS | Mietrecht | 13 Antworten | 31.10.2007 18:46
Handelt es sich denn um eine Instandsetzung (Fenster undicht, Rolläden schließen nicht richtig) oder um eine Modernisierung (Einsatz wärmedämmender Fenster etc.)oder gar beides gleichzeitig? ... Am 31.10.2007 von hh Eine Mieterhöhung geht nur bei Modernisierung. ... Ob es sich um eine Modernisierung oder Instandsetzung handelt, läßt sich praktisch nur vor Ort von Fenster zu Fenster beurteilen.
Leserforumvon RedTigerchen | Mietrecht | 9 Antworten | 19.06.2008 16:01
ich werde mir auch auf keinen fall eine andere wohnung suchen, lieber zahle ich mehr grundpreis, was ich meinem vermieter bei einer modernisierung auch gerne zugestehe.. danke Eichhörnchen2 für den gesetzestext, werde den im schreiben mit einbauen.. und den anderen für den tip mit der umlegung von den kosten, oder dem tip mit der selbstbeauftragung. was allerdings die ersten beiträge sollen, keine ahnung was die beiden für ein problem haben *grübel* und nen porsche brauch ich nicht, reicht ein golf, aber bitte ohne löcher im aufpuff *fg* so danke allen für eure ratschläge, und wende davon an, was mir sinnvoll erscheint danke tigerchen
Leserforumvon fix | Mietrecht | 11 Antworten | 02.12.2005 11:38
Man spricht dann von einer modernisierenden Instandsetzung. ... Modernisierung ist in diesem Fall nur der Teil der Aufwendungen, der über die Instandsetzung hinausgeht. Der gesamte Sockel der Kosten, der auch für die Instandsetzung angefallen wäre, ist nicht anzusetzen.
Leserforumvon Isarecht123 | Mietrecht | 9 Antworten | 13.03.2017 00:51
Der Anwalt meint aber, dass die ca. 30 Jahren Fenster mit dem Austausch nur als Instandsetzung zu sehen ist und nicht als Modernisierung und somit keine Umlage möglich wäre. ... Die Bemerkungen bezüglich der Instandsetzung scheint der Anwalt selber nicht ganz zu glauben. ... Der Anwalt meint aber, dass die ca. 30 Jahren Fenster mit dem Austausch nur als Instandsetzung zu sehen ist und nicht als Modernisierung und somit keine Umlage möglich wäre.
Leserforumvon 0816 | Mietrecht | 6 Antworten | 11.03.2016 11:38
Modernisierung). ... Aber auch hier gilt, will der VM die Miete wegen Modernisierung erhöhen, muß im Streitfall er beweisen, daß es sich um eine Modernisierung i.S.d. ... Wenn es sich allerdings um eine Instandsetzung handelt, wäre die Sache damit geklärt.
Leserforumvon TobSto | Mietrecht | 9 Antworten | 08.10.2013 14:49
Eine zur Mieterhöhung berechtigende Modernisierung liegt ohnehin nur vor, wenn entweder eine Wohnwertverbesserung eintritt oder eine Energieeinsparung (mit daraus resultierend geringeren Nebenkosten für den Mieter) erzielt wird. ... Hier in diesem Fall wäre der Vermieter ohnehin zu einer Instandsetzung (auf seien Kosten) verpflichtet gewesen. ... Es handelt sich dann doch eigentlich um eine Instandsetzung (da die alte Heizung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert) verbunden mit einer Modernisierung (die neue Heizung hat eine besseren Energieverbauch).
Leserforumvon go509029-69 | Mietrecht | 8 Antworten | 20.01.2022 17:09
Bei der Modernisierung wurde eine ca. 25 Jahre alte Gegensprechanlage gegen eine neue Video-Gegensprechanlage ausgetauscht. ... Am 20.1.2022 von go509029-69 Soweit ich weiß muss man einer Mieterhöhung auf Grund Modernisierung nicht zustimmen. ... Geht sicher darum, dass Vermieter eine nahende Instandsetzung nicht durch eine Modernisierung umlegen können, statt auf eigene Kosten zu sanieren.
Leserforumvon Sonnenschein81 | Mietrecht | 4 Antworten | 05.12.2007 15:01
Handelt es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme oder um eine Instandsetzung?
Leserforumvon markus2010 | Mietrecht | 16 Antworten | 09.05.2008 21:19
Er hat die Modernisierung angekündigt, das ist alles völlig ok. ... Tatsächlich kann er 11% der Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen. Weiterhin heisst es auch in den Modernisierungsratgebern, dass die Kosten einer normalen Instandhaltung oder Instandsetzung abgezogen werden müssen.
Leserforumvon qfilmmark | Mietrecht | 10 Antworten | 21.02.2013 22:51
----------------- " " Am 22.2.2013 von kathi2008 quote:Also wenn z.B. moderne Fenster eingebaut wurden, ist von den Kosten abzuziehen, was die Instandsetzung der alten gekostet hätte. ... Deshalb schrieb ich ja auch von Instandsetzung, womit natürlich nur Reparaturbedürftigkeit gemeint ist. ... Und das hat ein normaler Mieter nicht annähernd an Heizkosten. von werner_r am 22.02.2013 07:55 Mag sein, ist aber für die Mieterhöhung nach Modernisierung kein relevanter Aspekt.
Leserforumvon Siouxsie_Sioux | Mietrecht | 3 Antworten | 17.02.2008 23:12
Seit Jahren warte ich geduldig auf die Instandsetzung der Fassade, damit die Wände endlich trocken und warm werden. 2/3 der Wohnungen haben, sowie auch meine, nur das Schlafzimmer zur Hofseite (Ost). ... Da die Balkone die Fassade zudecken, könnte man den Mietern die nicht umlagefähigen Renovierungskosten als Modernisierung mit aufs Auge drucken. ... Ich weiß, dass man sich gegen Modernisierung als Mieter schlecht wehren kann.
Leserforumvon jan82123 | Mietrecht | 4 Antworten | 10.02.2016 20:53
Lies mal hier: Zitat: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) G. v. 11.03.2013 BGBl. ... Nach § 536 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient." 3. ... Nach § 555 wird folgendes Kapitel 1a mit den §§ 555a bis 555f eingefügt: „Kapitel 1a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen § 555a Erhaltungsmaßnahmen (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen.
Leserforumvon JAmmertal | Mietrecht | 25 Antworten | 17.10.2007 22:46
Ich sehe momentan keine umlagefähige Modernisierung. ... Die Begründung zur vorliegenden *Modernisierung* würde mich da schon interessieren. ... Das ist doch schließlich Bestandteil der Instandsetzung...
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