4.640 Ergebnisse für „mietvertrag kündigen“

Leserforumvon guest-12311.10.2012 13:53:17 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.11.2005 17:53
habe vor 16 tagen einen Mietvertrag abgeschlossen nun möchte ich den wegen beruflicher Veränderung Kündigen kann man da evtl was machendas ich eher raus komem als wie in 3 monate?... Am 16.11.2005 von Gruwo Hallo, nein, Sie können nicht vom Mietvertrag zurücktreten. Sie müssen aber mit Ihrer ordentlichen Kündigung nicht bis zum Einzug warten, sondern können sofort mit dreimonatiger Frist kündigen.
Leserforumvon delpher79 | Mietrecht | 14 Antworten | 30.09.2012 19:19
Person A hat aber eine Beförderung bekommen und muss Berufsbedingt zum 01.02.2013 umziehen, ist dies ein Grund den Mietvertrag auch schon eher zu kündigen? Im Mietvertrag selber steht folgendes: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.09 es läuft auf unbestimmte Zeit. ... Deine Beförderung hängt garantiert nicht davon ab ob du die Wohnung kündigen kannst oder nicht.
Leserforumvon Malwine | Mietrecht | 4 Antworten | 02.08.2011 10:32
Abgesehen was im Mietvertrag steht, es ist ein dickes Buch von "Haus und Grund" mit noch starren Fristen zur Kündigung. ... Im Mietvertrag steht Kündigung bis zum 3ten des Monats, dann folgt die Frist gestaffelt nach Mietdauer. Sie will auch bis zum 3ten kündigen mit 3 Monaten Frist.
Leserforumvon klaus43 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.08.2005 18:00
Hallo, ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 1.10.05 unterschrieben und dem Vermieter zukommen lassen. ... Der Mietvertrag läuft für 12 Monate und nun sitzte ich da. ... Ist dieses nicht der Fall, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, den Du zumindest sofort mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Monate) kündigen kannst.
Leserforumvon cdt | Mietrecht | 5 Antworten | 25.10.2006 14:24
Wir haben gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen. Nun die Frage, wie ich aus dem Mietverhältnis rauskomme, kann ich normal kündigen oder müssen beide gemeinsam kündigen bzw. benötige ich die Zustimmung des anderen Mitmieters, um aus dem Mietverhältnis rauszukommen? ... Christoph Am 25.10.2006 von hh Ihr müsst beide gemeinsam kündigen.
Leserforumvon Ronnie.Frown | Mietrecht | 5 Antworten | 11.03.2015 17:14
Aufgrund dieser Formulierung möchte Mieter A nun (gemeinsam mit Mieter B und Mieter C) den Mietvertrag im März 2013 mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06.2015 kündigen, also vor Ablauf des Kündigungsverzichts. ... Egal wer welcher Buchstaben tatsächlich die Wohnung bewohnt oder nicht. quote:Aufgrund dieser Formulierung möchte Mieter A nun (gemeinsam mit Mieter B und Mieter C) den Mietvertrag im März 2013 mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06.2015 kündigen, also vor Ablauf des Kündigungsverzichts. ... Und A alleine kann nicht kündigen. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon J. Sch. | Mietrecht | 5 Antworten | 19.01.2014 16:50
Guten Tag, ich habe einige Fragen zu meinem Mietvertrag und zwar ist dieser befristet bis 1.9.2015, nun ist aber die Situation im Haus mehr als unangemessen und ich möchte gerne ausziehen, eine andere Wohnung hätte ich bereits in Aussicht, wie kann ich denn nun kündigen? ... Akt)] " Am 21.1.2014 von HaMartens Schau mal was im Mietvertrag über Untervermietung steht. Möglicherweise kannst du die Whg untervermieten bzw. dem Vermieter einen Untervermieter vorschlagen, falls der nicht akzeptiert wird kannst du kündigen.
Leserforumvon Lanew | Mietrecht | 3 Antworten | 30.12.2011 12:58
Deswegen ist meine Frage, ob er mir so kurzfristig kündigen (ohne wenigstens die 3 Monate Kündigungsfrist zu beachten) kann und ob ich doch nicht noch Anspruch auf die gesamten 5 Jahre habe, die ich es zu Anfang gemietet habe. ... Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.
Leserforumvon Schoggi | Mietrecht | 5 Antworten | 11.03.2008 18:45
Hallo Forum, kurze und schmerzlose Frage: In meinem Mietvertrag steht: Das Mietverhältnis kann von jedem Teil spätestens am 3. ... Demnach kann ich zum 30.5. oder 30.6. kündigen.
Leserforumvon bumaye123 | Mietrecht | 4 Antworten | 21.01.2018 10:52
Besteht die Möglichkeit Vertrag zu kündigen, da ich nur für einen 3.Personen Haushalt unterschrieben habe? ... Zitat (von bumaye123):Besteht die Möglichkeit Vertrag zu kündigen, da ich nur für einen 3.Personen Haushalt unterschrieben habe? Ich nehme mal an Du hast einen Mietvertrag für ein Zimmer unterschrieben nicht für einen Haushalt.
Leserforumvon jakijak | Mietrecht | 8 Antworten | 29.07.2005 14:00
Sein Mitmieter steht mit im Mietvertrag. ... MfG Am 30.7.2005 von feenkind Wenn zwei Leute im Mietvertrag stehen, können auch zwei Leute (unabhängig voneinander) diesen kündigen. ... Wenn ein Mietvertrag von 2 Mietern unterschrieben wurde, können auch nur beide gemeinsam kündigen.
Leserforumvon fb443127-78 | Mietrecht | 10 Antworten | 07.06.2016 13:34
Ich habe ein Mietvertrag und möchte diesen schnellstmöglich kündigen. ... Am 7.6.2016 von Anitari Was für eine Mietvertrag? ... Ich meine Kündigen. 5000 € Kaution?
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 2 Antworten | 05.09.2009 13:21
Wenn man einen Mietvertrag zusammen mit einer zweiten Person unterschreibt und somit als Gesamtschuldner für ausstehende Mietschulden haftet, wie kann man den Mietvertrag kündigen wenn die Person mit der man den Vertrag unterschrieben hat, sich weigert sein Einverständniss zur Kündigung zu geben?
Leserforumvon guest-12301.01.2017 19:12:20 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.04.2011 09:38
Hallo, ich habe letzte Woche einen neuen Mietvertrag unterschrieben mit Einzugsdatum 1.08.11 und möchte aus persönlichen Gründen jetzt doch nicht in die Wohnung einziehen. Meine frage wäre nun ob ich den Mietvertrag unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist auf den 30.07.11 kündigen kann oder ob der Vertrag erst ab dem Einzugsdatum 1.08.11 gültig ist?
Leserforumvon bruoli | Mietrecht | 13 Antworten | 12.10.2011 15:17
Meine Frage bezieht sich darauf, dass es ja wohl möglich ist, den Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Eheleute sich scheiden lassen wollen bzw. nicht wieder zusammen finden werden. ... Mich interessiert nur, wie B aus dem Mietvertrag kommen kann! ... Wirksam kündigen kann nur, wer auch rechtlich kündigen KANN.
Leserforumvon Computerladen | Mietrecht | 2 Antworten | 23.07.2010 05:43
Sie suchen sich dafür eine neue Wohnung und unterschreiben beide den gemeinsamen Mietvertrag. ... Kann jetzt einer der beiden für sich den Mietvertrag kündigen?
Leserforumvon Belenos25 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.11.2009 15:03
Unzwar geht es um folgendes ich habe am 16.11.09 meinen Mietvertrag unterschrieben und möchte ihn jetzt wieder Kündigen. ... Im mietvertrag steht: §4 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt erst am 01.12.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit. ... Du kannst normal kündigen, hast halt die Frist von 3 Monaten.
Leserforumvon lebes | Mietrecht | 5 Antworten | 16.03.2007 09:39
Hallo, kann man einen Mietvertrag nach Unterschreiben in einer bestimmten Frist kündigen? ... Es geht um die Frage, ob ich den Vertrag kurz nach Unterzeichnung (also noch vor Einzug) wieder kündigen kann, weil ich doch eine noch viel bessere Wohnung gefunden habe.
Leserforumvon Tanja06121984 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.08.2007 08:47
Frage: Können wir dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen auch ohne Mietvertrag und wenn ja müssen wir eine Kündigungsfrist einhalten? ... Gruss CAM Am 16.8.2007 von guest123-2085 --- editiert vom Admin Am 16.8.2007 von hh Wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht, dann besteht ein mündlicher Mietvertrag. Hinsichtlich einer Eigenbedarfskündigung gelten für einen mündlichen Mietvertrag die gleichen Bedingungen, wie für einen schriftlichen Mietvertrag.
Leserforumvon saraD | Mietrecht | 3 Antworten | 25.04.2017 16:01
Zitat:Den alten Mietvertrag ohne Anpassungen habe ich von unserem Vermieter erhalten, Dann hast Du doch den Mietvertrag. ... In der Regel gibt es 2 Möglichkeiten: A) alle 3 (DU, Mitmieterin und Vermieter) eineigensich darauf, das Du austrittst B) Du und die Mitmieterin kündigen gemeinsam. Falls die Mitmieterin nicht kündigen will, müsste man sie notfalls verklagen.
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