552 Ergebnisse für „mieterhöhung mietspiegel“

Leserforumvon Vermieter0915 | Mietrecht | 12 Antworten | 03.04.2018 18:47
Laut Mietspiegel für diesen Bezirk beträgt die Miete für 2018 8,20€. ... Was ist dies denn für ein Mietspiegel ? ... Also nicht gerade viel Luft für eine Mieterhöhung.
Leserforumvon immobilienerwerber | Mietrecht | 3 Antworten | 12.07.2019 15:25
Dazu sei erwähnt, dass ich ebenso seit 10 Jahren weit über den Mietspiegel Miete zahle. ... Auf was kann ich meine Begründung der Ablehnung bauen, wenn der Mietspiegel in der Erhöhung nicht erwähnt wurde? ... Quelle: https://www.finanztip.de/mieterhoehung/ Du schreibst in deine Ablehnung der Mieterhöhung rein, daß sie bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Leserforumvon Mythbuster | Mietrecht | 3 Antworten | 25.10.2017 17:42
Ich störe mich nur an der Eingruppierung im Mietspiegel. ... Ich möchte also der Mieterhöhung zustimmen, aber auf eine geänderte Einordnung im Mietspiegel bestehen. ... -- Editiert von Mythbuster am 25.10.2017 17:44 Am 25.10.2017 von Spezi-2 Zitat:Ich möchte also der Mieterhöhung zustimmen, aber auf eine geänderte Einordnung im Mietspiegel bestehen.
Leserforumvon wuseldusel123 | Mietrecht | 7 Antworten | 24.01.2023 09:33
Hallo liebe Community, mein Vermieter möchte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und verweist auf den Mietspiegel unserer Gemeinde Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt das diese keinen offiziellen Mietspiegel hat/ausweist. ... Am 24.1.2023 von vundaal76 [quote]verweist auf den Mietspiegel unserer Gemeinde[/quote] Was steht dazu konkret in der Mieterhöhung? ... (der Verweis auf einen nicht existierenden Mietspiegel ist keine Begründung) Auf dieses Schreiben wird der Vermieter keine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung stützen können.
Leserforumvon jkoehler | Mietrecht | 7 Antworten | 03.12.2012 11:31
Der Fall ist wie folgt: es liegt ein 'qualifizierter' Mietspiegel von 2005 vor, der ab dem 1.9.2007 nur noch als 'einfacher Mietspiegel' gilt (das steht so direkt in dem Mietspiegel auch drin). ... Die Crux ist: eine Mieterhöhung um die zulässigen maximalen 20% würde mit dem Mietspiegel von 2005 'über' die Obergranze gehen, mit 5 Jahre a 2 % (mal so als Beispiel: 2 % konstanter Inflation über die letzten 5 Jahre) gerechnet würde ich aber eine Erhöhung um 20% locker hinbekommen. ... Da es sogar Gegenden in Deutschland gibt, in denen die ortsübliche Vergleichsmiete in den letzten 5 Jahren gesunken ist, darfst Du nach meiner Einschätzung einen Mietspiegel aus 2007 gar nicht als Grundlage für eine Mieterhöhung verwenden.
Leserforumvon Fluffy28 | Mietrecht | 7 Antworten | 21.07.2015 21:33
Wir haben eine Mieterhöhung nach Mietspiegel für unser altes Siedlungsreihenhäuschen bekommen. ... Habt ihr in 14 Jahren vorher nie eine Mieterhöhung erhalten? ... Erst bei Mieterhöhungen wird der Mietspiegel relevant, und da dies eure erste Mieterhöhung ist, erst jetzt.
Leserforumvon fb367463-2 | Mietrecht | 18 Antworten | 07.02.2019 12:45
Die Mieterhöhung muss begründet werden. ... Im Bonner Mietspiegel gibt eine Formel zur Berechnung der Vergleichsmiete. ... Alleine durch Zeitablauf von 11 Jahren entsteht auf jeden Fall kein Recht auf Mieterhöhung.
Leserforumvon Harry81 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.01.2022 19:55
Ich habe aktuell vor einem Mieter von mir eine Mieterhöhung zukommen zu lassen, ich sage gleich dabei, dass es die erste Mieterhöhung ist die ich vornehme. ... Das passt ja mal gar nicht zum Mietspiegel. ... Daher sind auch oft als "Mietspiegel" bezeichnete Preissammlungen (z.B. von Maklern oder Immo-Portalen) im Netz nicht als Begründung für eine Mieterhöhung brauchbar.
Leserforumvon Early68 | Mietrecht | 8 Antworten | 13.05.2022 12:13
In meiner Mieterhöhung gemäß Paragraph 558 BGB werden Vergleichswohnungen angegeben - 2 sogar im gleichen Haus. ... Dann hätte geantwortet werden können, stimme einer Mieterhöhung auf 10,50 € pro m² zu. ... Die Frage ist daher, ob man eine Teilzustimmung abgibt oder ob man die Mieterhöhung ganz ablehnt.
Leserforumvon wermut | Mietrecht | 26 Antworten | 05.04.2011 15:45
Ist die Mieterhöhung rechtens? ... Wann war zuletzt die Mieterhöhung ? ... Eine vorherige Mieterhöhung gab es nicht.
Leserforumvon Maxel55 | Mietrecht | 12 Antworten | 28.05.2021 14:57
Das kostet euch zu der vergleichsweise läppischen Mieterhöhung seeehr viel mehr. ... -Mieterhöhung wegen nicht vorh. Mietspiegel--- ist nicht rechtens -Mieterhöhung wegen Heizungs-Sanierung/Reparatur--- ist nicht rechtens ...mal so ganz grob...
Leserforumvon Aileen1992 | Mietrecht | 2 Antworten | 06.05.2016 14:37
Nach einer Meinungsverschiedenheit schrieb uns die zuständige Hausverwaltung einen Brief mit eine Mieterhöhung. ... Jedoch fiel mir bei Nachforschungen auf, das der Mietspiegel überschritten wird. ... Wenn es für deine Stadt keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, dann ist eine Mieterhöhung aber mit der Nennung von 3 Vergleichswohnungen oder durch ein Gutachten durchaus im Sinne des Gesetzgebers.
Leserforumvon Grunewald | Mietrecht | 0 Antworten | 29.08.2003 08:02
Unser Vermieter verlangt eine Mieterhöhung, beruft sich dabei auf den neuen örtlichen Mietspiegel. ... Anhand der Kriterien und des Punktesystems vom Mietspiegel liegt nach unserer Auffassung eine "mittlere Wohnqualität" vor. ... Ich gehe davon aus, dass er die Bewertung exakt nach dem Mietspiegel durchgeführt hat.
Leserforumvon Mieterin1973 | Mietrecht | 8 Antworten | 27.02.2014 13:48
Die Mieter bekommen eine Mieterhöhung, begründet auf einen qualifizierten Mietspiegel, die Kappungsgrenze wird voll ausgeschöpft. ... Und das kann man nur beantworten, wenn man Wohnung, Mietspiegel und Anleitung kennt. ... Dies habe ich dem Anwalt, von dem wir die Mieterhöhung bekamen, mitgeteilt und bekam als Antwort, dass die Mieterhöhung gleich bleibt, sie sei ja noch innerhalb der Spanne.
Leserforumvon Manuela02 | Mietrecht | 4 Antworten | 02.09.2022 18:21
Am 04.08.2022 habe ich dann den folgenden Brief erhalten: "Mieterhöhung gemäß §558BGB - Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel Sehr geehrte xy, da Sie seit Beginn Ihres Mietverhältnisses am 15. ... Mit freundliche Grüßen zz " Daraufhin habe ich versucht herauszufinden, ob die Mieterhöhung rechtens ist und auf der offiziellen Seite der Stadt Blaustein den ortsüblichen Mietspiegel ausgerechnet. ... [quote=Manuela02]Daraufhin habe ich versucht herauszufinden, ob die Mieterhöhung rechtens ist und auf der offiziellen Seite der Stadt Blaustein den ortsüblichen Mietspiegel ausgerechnet.
Leserforumvon sunshine1412 | Mietrecht | 9 Antworten | 30.09.2009 12:42
Wir haben eine Mieterhöhung (Anpassung an Mietspiegel) erhalten, jedoch wurde unsere Mietminderung (prozentual) nicht angepasst. ... Hätten wir die Mieterhöhung angenommen, hätten wir die flasche Mietminderung ebenfalls akzeptiert.
Leserforumvon bikeronfire | Mietrecht | 0 Antworten | 08.08.2003 19:12
-Euro KM.( weitere 10%) . daraufhin habe ich erstmal die wohnung vermessen im Mietvertrag steht keine qm-Anzahl)Ergebnis: 33,7 qm. macht 10 euro pro qm in einem hundert jahre altem haus. leider gibt es für garmisch keinen offiziellen mietspiegel. kann die vermieterin daher verlangen was sie will?
Leserforumvon HansR | Mietrecht | 7 Antworten | 29.07.2009 09:44
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen, wenn der Mietspiegel nicht beigelegt ist? ... Kann man aufgrund des Hobbyraums die Mieterhöhung zurückweisen, da damit die Begründung mit Hinweis auf dem Mietspiegel hinfällig ist. ... ">Mieterhöhung quote:Muss ich der Mieterhöhung zustimmen, wenn der Mietspiegel nicht beigelegt ist?
Leserforumvon thomas1973 | Mietrecht | 3 Antworten | 20.02.2015 18:01
Nabend zusammen ich habe mal eine klassische und eventuell zig mal gestellte Frage Und zwar geht es um den Mietspiegel :Ich habe im Internet den Mietspiegel für meine Stadt gegoogelt und bin ein wenig verwirrt.Ich komme aus Recklinghausen genau gesagt wenn ich nachschaue finde ich ein Mietspiegel von 5,33 pro Quadratmeter bei Immowelt ,wenn ich aber mein Stadtteil dazu eingebe schmeißt er ein Quadratmeterpreis von 4,90 Euro raus ... ... Als Grundlage für eine Mieterhöhung gilt nur der qualifizierte Mietspiegel der von der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein und Haus&Grund erstellt wurde. Oder salopp gesagt, der Mietspiegel einer solchen Website hat keinerlei Beweiskraft. ----------------- ""
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Im Mieterhöhungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, warum er die von ihm geforderte Miete für ortsüblich hält: ·er kann sich hierzu auf ein beigefügtes Sachverständigen-Gutachten ·oder auf 3 Vergleichswohnungen berufen, ·er kann eine Mieterhöhung aber auch mit dem örtlichen Mietspiegel begründen; ·durch die Mietrechtsreform (01.09.2001) hinzu gekommen sind zwei weitere Begründungsmittel: der sog „qualifizierte Mietspiegel" und die Mietdatenbank. Besondere Bedeutung kommt einem qualifizierten Mietspiegel zu. ... 7) Zu welchem Datum soll die Mieterhöhung gelten?
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